Punkt 1
Voranschlag 2015 (inkl. Subventionen, Lehrlingsförderungen, Untervoranschlag
der Volksschule) - Beschlussfassung
Der Voranschlagsentwurf 2015 lag vom
03.12.2014 bis 17.12.2014 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Alle Gemeindebürger können während der
Amtsstunden in den Voranschlagsentwurf Einsicht nehmen und gegebenenfalls „schriftliche Einwendungen“ einbringen.
Außer meinen schriftlichen Einwendungen sind
keine eingebracht worden, auch nicht von den anderen Gemeinderatsfraktionen.
Jordan Herbert
16.12.2014
Schriftliche Einwendungen
laut TGO 2001 § 93 Abs.1 zum Voranschlagsentwurf 2015 Version vom 03.12.2014
Sehr geehrter Herr
Bürgermeister ich erhebe bei den angeführten Haushaltsstellen Einspruch.
Ausgaben:
1/031100-728902 Kostenaufteilung Planungsverb. ARGE Schiverbindung €
4.000,- ist zu hoch.
Maximal der
Voranschlagswert von 2014 € 3.000,- ist annehmbar.
1/363000-619000 Instandhaltung Brunnenfiguren € 500,- ist zu niedrig,
Ich beantrage die
Beibehaltung der Voranschlagssumme 2014
von € 2000,- Diese Instandhaltung ist seit dem VA 2011 geplant und vom
Gemeinderat beschlossen. Ich kann mich nur wundern, dass in vier Jahren der
Bürgermeister nicht in der Lage ist, zwei Brunnenfiguren restaurieren zu lassen.
1/817000-618000 Instandhaltung Friedhof € 100,00 ist zu wenig.
Ich habe am 21.09.2014 den selbständigen
Antrag „Sanierung Friedhof“ gestellt, der dem Bauausschuss zur Vorberatung
zugeteilt wurde. Bei der Bauauschusssitzung herrscht allgemein die Meinung,
dass Handlungsbedarf bei der Sanierung der Gehwege im gesamten Friedhofsbereich
besteht. Ich beantrage daher € 7.000,- in
den Voranschlag 2015 aufzunehmen.
1/846000-043000 Betriebsausstattung Rednerpult € 6.900,00 ist zu streichen.
Diese Investition ist nicht
erforderlich und für die Friedhofssanierung zu verwenden..
1/850000-618900 Sanierung Wasserstuben € 0,00
Bei der Gemeinderatssitzung
am 03.12.2014 hat der Vertreter der Firma AEP uns erklärt, dass als erste
Maßnahme die Sanierung der beiden Stollenquellen 2015 notwendig ist. Ich
beantrage daher die Aufnahme der Kosten von € 150.000,- in den VA 2015.
Weiteres rege ich an im Jahre 2015 die Planung für die gesamte Sanierung (Hochbehälter,
Quellfassungen und Einleitung Hüttenbodenquelle) zu erstellen inkl.
Ausschreibungen und die Arbeiten 2016 zügig durchzuführen. Wenn Budgetär nicht
möglich, mit einem außerordentlichen Haushaltsprojektes.
Einnahmen:
2/842000+824200 Jagdpacht und Birgitzeralm € 20.000,-
Diese Einnahmen sind nicht
realistisch, in den vergangenen Jahrzehnten hat es hier keine Einnahmen gegeben,
auch 2015 nicht da das Dach der Birgitzer Alm dringend sanierungsbedürftig ist
wie der Substanzverwalter uns berichtete..
2/850000+298900 Haushaltsrücklage Zweckwidmung f. Hochbehälter €
100.000,-
Die Auflösung dieser
Haushaltsrücklage (gebildet am 06.08.2014 „Sonderbedarfszuweisung aus dem
Gemeindeausgleichsfonds“) lehne ich ab. Die Sanierung des Hochbehälters schätzt
die Fa. AEP mit Netto € 500.000,-. Im Voranschlagsentwurf 2015 sind dafür €
100.000,- Budgetiert, die auch ohne Auflösung der Haushaltsrücklage zu
finanzieren sind.
???????????????? Erschliessungsbeitrag „sozialer Wohnbau Rohracker“ fehlt zur Gänze.
Wie ich aus den spärlichen
mir zur Verfügung stehenden Unterlagen zu diesem Projekt entnehmen kann, hat
sich die Gemeinde Birgitz bei der Baulandumlegung einen „Erschliessungsbeitrag
für die ca. 1.900 m² Grundfläche ausverhandelt. (€ 49,60 pro/m² Indexgesichert
VPI 2010 bei Baubeginn) Diese € 94.240,- (ohne Indexanpassung) fehlen im
Voranschlagsentwurf 2015 und könnten für die Quellsanierung verwendet werden.
M.f.G
Herbert Jordan
Folgende Einwendungen wurden vom Bürgermeister
angenommen:
Instandhaltung Friedhof wird von € 100,- auf € 7.000,- erhöht.
Quellsanierungen wird von € 0,00 auf €
150.000,- erhöht. (Dafür aber die Position Instandhaltung Hochbehälter von
geplanten € 100.000,- auf € 0,00 gestrichen)
Alle anderen Einwendungen wurden vom
Bürgermeister abgelehnt, besonders mein Einspruch gegen die Auflösung der „Haushaltsrücklage
Zweckwidmung f. Hochbehälter € 100.000,-
und daher konnte ich dem Voranschlagsentwurf nicht zustimmen.
Anfragen zu folgenden Haushaltsstellen wurden
gestellt:
Warum sind für die Oberflächenentwässerung
Rohracker inkl. Enregis € 160.000,. budgetiert – weil diese Arbeiten 2014 nicht
fertiggestellt wurden?
Behindertengerechte Adaptierung Lifteinbau Gde.
Amt – Betrifft nur Gemeindeamt und Kindergarten, für die Volksschule ist noch
nichts geplant.
Sanierung des Gemeinde Holzschuppen € 5.000,-
- Der Holzschuppen befindet sich in der Birga und das Dach ist löcherig. Eine Auflassung
des Schuppens wird nicht in Erwägung gezogen.
Somit ergibt sich ein Voranschlag 2015 (Einnahmen und Ausgaben gleich) von € 2,638.100,-
Abstimmung 9 Ja 1 Nein (mehr Gemeinderäte
waren bei dieser wichtigen Abstimmung nicht anwesend?)
Punkt 2
Gst 211/2, KG Birgitz (zur Gänze) – Auflage und Erlassung eines Bebauungsplanes
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011 – Auflage- und Erlassungsbeschluss
Bei einem Objekt in den Kristenhöfen soll der
Dachboden ausgebaut werden. Dazu ist die Erlassung eines neuen Bebauungsplanes
notwendig.
Folgend Parameter wurden festgelegt:
Baumassendichte mindestens 1,00
Baumassendichte höchst ??? Laut Bgm. muss
dieser Wert nicht festgelegt werden???
Bauweise offen Abstandsregel 0,6
Höchster Punkt 820,70 Meter
10 Ja
Punkt 3
Geringfügige Arrondierung der Flächenwidmung auf Gst 439, KG Birgitz, gemäß §
31a Abs. 3 TROG 2011 – Auflage und Erlassungsbeschluss
Bei diesem Grundstück handelt es sich um das
Gelände Holzbau Haid. Der Raumplaner hat festgestellt, dass die westliche
Grundstücksgrenze nicht mit dem Flächenwidmungsplan übereinstimmt. Ein Teil des
Grundstückes ist als Freiland gewidmet.
Meine Frage wie groß die umzuwidmende Fläche
ist, (aus den Verhandlungsunterlagen nicht ersichtlich) war für den
Bürgermeister wohl wieder zu viel, erst hiss es das ist uninteressant, dann bekam ich doch eine Antwort 38 Quadratmeter.
10 Ja 2 Enthaltungen
Punkt 4
Anfragen, Anträge, Allfälliges
Der Bürgermeister berichtet über meine zwei
Aufsichtsbeschwerden bezüglich „Sozialen Wohnbau Rohracker“.
Die Aufsichtsbehörde hat festgestellt, dass
der Bürgermeister berechtigt ist, einem Gemeinderat die Einsichtnahme in die
diversen Unterlagen zu verweigern.
Einsicht genommen kann nur in die
Verhandlungsunterlagen, wenn ein dementsprechender Tagesordnungspunkt auf der
Gemeinderatssitzungseinladung steht.
Weiteres ist der Bürgermeister berechtigt,
über Anträge zum Tagesordnungspunkt nicht abstimmen zu lassen.
Dazu gibt’s von mir sicher noch einen eigenen
Bericht.
M.f.G
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