Sonntag, 21. Dezember 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 17.12.2014 und Protokoll vom 03.12.2014





Punkt 1 Voranschlag 2015 (inkl. Subventionen, Lehrlingsförderungen, Untervoranschlag der Volksschule) - Beschlussfassung

Der Voranschlagsentwurf 2015 lag vom 03.12.2014 bis 17.12.2014 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Alle Gemeindebürger können während der Amtsstunden in den Voranschlagsentwurf Einsicht nehmen und gegebenenfalls „schriftliche Einwendungen“ einbringen.
Außer meinen schriftlichen Einwendungen sind keine eingebracht worden, auch nicht von den anderen Gemeinderatsfraktionen.

Jordan Herbert                                                                                                                16.12.2014
Schriftliche Einwendungen laut TGO 2001 § 93 Abs.1 zum Voranschlagsentwurf 2015 Version vom 03.12.2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister ich erhebe bei den angeführten Haushaltsstellen Einspruch.
Ausgaben:
1/031100-728902 Kostenaufteilung Planungsverb. ARGE Schiverbindung € 4.000,- ist zu hoch.
Maximal der Voranschlagswert von 2014 € 3.000,- ist annehmbar.
1/363000-619000 Instandhaltung Brunnenfiguren € 500,- ist zu niedrig,
Ich beantrage die Beibehaltung der  Voranschlagssumme 2014 von € 2000,- Diese Instandhaltung ist seit dem VA 2011 geplant und vom Gemeinderat beschlossen. Ich kann mich nur wundern, dass in vier Jahren der Bürgermeister nicht in der Lage ist, zwei Brunnenfiguren restaurieren zu lassen.
1/817000-618000 Instandhaltung Friedhof € 100,00 ist zu wenig.
 Ich habe am 21.09.2014 den selbständigen Antrag „Sanierung Friedhof“ gestellt, der dem Bauausschuss zur Vorberatung zugeteilt wurde. Bei der Bauauschusssitzung herrscht allgemein die Meinung, dass Handlungsbedarf bei der Sanierung der Gehwege im gesamten Friedhofsbereich besteht. Ich beantrage daher  € 7.000,- in den Voranschlag 2015 aufzunehmen.
1/846000-043000 Betriebsausstattung Rednerpult € 6.900,00 ist zu streichen.
Diese Investition ist nicht erforderlich und für die Friedhofssanierung zu verwenden..
1/850000-618900 Sanierung Wasserstuben € 0,00
Bei der Gemeinderatssitzung am 03.12.2014 hat der Vertreter der Firma AEP uns erklärt, dass als erste Maßnahme die Sanierung der beiden Stollenquellen 2015 notwendig ist. Ich beantrage daher die Aufnahme der Kosten von € 150.000,- in den VA 2015. Weiteres rege ich an im Jahre 2015 die Planung für die gesamte Sanierung (Hochbehälter, Quellfassungen und Einleitung Hüttenbodenquelle) zu erstellen inkl. Ausschreibungen und die Arbeiten 2016 zügig durchzuführen. Wenn Budgetär nicht möglich, mit einem außerordentlichen Haushaltsprojektes.

Einnahmen:
2/842000+824200 Jagdpacht und Birgitzeralm € 20.000,-
Diese Einnahmen sind nicht realistisch, in den vergangenen Jahrzehnten hat es hier keine Einnahmen gegeben, auch 2015 nicht da das Dach der Birgitzer Alm dringend sanierungsbedürftig ist wie der Substanzverwalter uns berichtete..
2/850000+298900 Haushaltsrücklage Zweckwidmung f. Hochbehälter € 100.000,-
Die Auflösung dieser Haushaltsrücklage (gebildet am 06.08.2014 „Sonderbedarfszuweisung aus dem Gemeindeausgleichsfonds“) lehne ich ab. Die Sanierung des Hochbehälters schätzt die Fa. AEP mit Netto € 500.000,-. Im Voranschlagsentwurf 2015 sind dafür € 100.000,- Budgetiert, die auch ohne Auflösung der Haushaltsrücklage zu finanzieren sind.


???????????????? Erschliessungsbeitrag „sozialer Wohnbau Rohracker“ fehlt zur Gänze.
Wie ich aus den spärlichen mir zur Verfügung stehenden Unterlagen zu diesem Projekt entnehmen kann, hat sich die Gemeinde Birgitz bei der Baulandumlegung einen „Erschliessungsbeitrag für die ca. 1.900 m² Grundfläche ausverhandelt. (€ 49,60 pro/m² Indexgesichert VPI 2010 bei Baubeginn) Diese € 94.240,- (ohne Indexanpassung) fehlen im Voranschlagsentwurf 2015 und könnten für die Quellsanierung verwendet werden.
M.f.G
Herbert Jordan
Folgende Einwendungen wurden vom Bürgermeister angenommen:

Instandhaltung Friedhof wird von € 100,- auf  € 7.000,- erhöht.
Quellsanierungen wird von € 0,00 auf € 150.000,- erhöht. (Dafür aber die Position Instandhaltung Hochbehälter von geplanten € 100.000,- auf € 0,00 gestrichen)

Alle anderen Einwendungen wurden vom Bürgermeister abgelehnt, besonders mein Einspruch gegen die Auflösung der „Haushaltsrücklage Zweckwidmung f. Hochbehälter € 100.000,- und daher konnte ich dem Voranschlagsentwurf nicht zustimmen.

Anfragen zu folgenden Haushaltsstellen wurden gestellt:
Warum sind für die Oberflächenentwässerung Rohracker inkl. Enregis € 160.000,. budgetiert – weil diese Arbeiten 2014 nicht fertiggestellt wurden?
Behindertengerechte Adaptierung Lifteinbau Gde. Amt – Betrifft nur Gemeindeamt und Kindergarten, für die Volksschule ist noch nichts geplant.
Sanierung des Gemeinde Holzschuppen € 5.000,- - Der Holzschuppen befindet sich in der Birga und das Dach ist löcherig. Eine Auflassung des Schuppens wird nicht in Erwägung gezogen.

Somit ergibt sich ein Voranschlag 2015 (Einnahmen und Ausgaben gleich) von € 2,638.100,-

Abstimmung 9 Ja 1 Nein (mehr Gemeinderäte waren bei dieser wichtigen Abstimmung nicht anwesend?)

Punkt 2 Gst 211/2, KG Birgitz (zur Gänze) – Auflage und Erlassung eines Bebauungsplanes gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011 – Auflage- und Erlassungsbeschluss

Bei einem Objekt in den Kristenhöfen soll der Dachboden ausgebaut werden. Dazu ist die Erlassung eines neuen Bebauungsplanes notwendig.
Folgend Parameter wurden festgelegt:
Baumassendichte mindestens 1,00
Baumassendichte höchst ??? Laut Bgm. muss dieser Wert nicht festgelegt werden???
Bauweise offen Abstandsregel 0,6
Höchster Punkt 820,70 Meter

10 Ja


Punkt 3 Geringfügige Arrondierung der Flächenwidmung auf Gst 439, KG Birgitz, gemäß § 31a Abs. 3 TROG 2011 – Auflage und Erlassungsbeschluss


Bei diesem Grundstück handelt es sich um das Gelände Holzbau Haid. Der Raumplaner hat festgestellt, dass die westliche Grundstücksgrenze nicht mit dem Flächenwidmungsplan übereinstimmt. Ein Teil des Grundstückes ist als Freiland gewidmet.
Meine Frage wie groß die umzuwidmende Fläche ist, (aus den Verhandlungsunterlagen nicht ersichtlich) war für den Bürgermeister wohl wieder zu viel, erst hiss es das ist uninteressant, dann bekam ich doch eine Antwort 38 Quadratmeter.

10 Ja 2 Enthaltungen

Punkt 4 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet über meine zwei Aufsichtsbeschwerden bezüglich „Sozialen Wohnbau Rohracker“.
Die Aufsichtsbehörde hat festgestellt, dass der Bürgermeister berechtigt ist, einem Gemeinderat die Einsichtnahme in die diversen Unterlagen zu verweigern.
Einsicht genommen kann nur in die Verhandlungsunterlagen, wenn ein dementsprechender Tagesordnungspunkt auf der Gemeinderatssitzungseinladung steht.
Weiteres ist der Bürgermeister berechtigt, über Anträge zum Tagesordnungspunkt nicht abstimmen zu lassen.
Dazu gibt’s von mir sicher noch einen eigenen Bericht.

M.f.G
Herbert





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