Punkt 1
Hard- und Software für die Gemeinde – Umstellung ab 2015 - Beschlussfassung
Vom Verbandstechniker wurde die jetzige
Situation dargestellt. Derzeit haben wir die Software von der Fa. TWS die laut
Aussagen des Verbandstechnikers folgende Probleme aufweist: Mangelhafte
Weiterentwicklung, unzureichende Betreuung bei EDV Problemen, Träge bzw. keine
Einarbeitung von gesetzlichen Änderungen, EDV Anlage ist 7 Jahre alt, langsames
Internet und Datensicherheit ist nicht am Stand der Technik.
Lösung: Wechsel auf ein anderes Systemhaus /
Fa. Kufgem, Netz Zusammenschluss aller Gemeindeinstitutionen und ein schneller
Internetanschluss für alle.
Kosten:
Einmalige Kosten € 35.000,- brutto
Laufende Kosten € 1.800,- brutto / Monat
Alternativangebot gibt’s keines, weil laut
Aussagen des Verbandstechnikers es in Österreich kein vergleichbares Produkt
angeboten wird.
Abstimmung 12 Ja 1 Nein ( nicht ich)
Punkt 2
AEP Studie – Beschneiungsanlage Steinachlift, Quellensanierung und Sanierung
Hochbehälter - Berichterstattung
Die Studie der Fa. AEP wurde von deren
Vertreter vorgestellt. Kurz und mittelfristig ist unser Wasserversorgung
sanierungsbedürftig.
Dazu mehr wenn ich den Bericht lesen darf.
Punkt 3
EKIZ Westliches Mittelgebirge – Ansuchen Benützung Gemeindewappen vom
10.11.2014 - Beschlussfassung
Einstimmig genehmigt
Punkt 4
Mehreinnahmen und Überziehungen vom 01.10.2014 bis 21.11.2014 -
Beschlussfassung
Bei den Mehreinnahmen scheint eine „ 1.
Teilzahlung der Breitbandförderung des Landes Tirol von € 60.000,- auf.
Meine Frage, welche Ortsteile zusätzlich zu
den bereits bekannten Ausbaugebieten ( Rohracker, Wiesenweg ) geplant sind,
antwortete der Bürgermeister: Es wird nur dort ausgebaut, wo grabungsarbeiten
für andere Projekte (Wasser, Kanal) erfolgen. Eine Verpflichtung zum Weiterbau
gibt ‘s keine.
Soll mir recht sein, da bekommen wir mehr
Förderung als uns das Projekt kostet???
Einstimmig
Punkt 5
Kassenprüfungsprotokoll 3/2014 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Die Kassaprüfungsniederschrift Nr. 03/2014
(Prüfung fand am 29.09.2014 statt und steht erst jetzt auf der Tagesordnung –
sehr aktuell – für die Erstellung der Tagesordnungspunkte ist allein der
Bürgermeister zuständig)
Bei der Prüfung wurden Schwerpunktmäßig die
Kosten und Einnahmen für Sperrmüll und Altholz vom 01.01.2014 bis 31.07.2014
überprüft:
Sperrmüll:
Ausgaben:
Mülltransporte €
238,33
Deponiegebühr € 2.019,18
Gesamt € 2.257,51
Einnahmen € 1.313,93
Ergibt einen Fehlbetrag von € 943,58 für das
Halbjahr
Altholz
Ausgaben:
Mülltransport und Entsorgung € 889,44
Einnahmen, Gebühr für Holzanlieferung € 226,25
Ergibt einen Fehlbetrag von € 663,19 für das
Halbjahr
Meine Frage an den Bürgermeister, wie diese
Fehlbeträge Zustandekommen und was er dagegen unternehmen will, wurde nicht
beantwortet. Daher konnte ich dem Kassenprüfprotokoll auch nicht zustimmen.
12 Ja 1 Nein
Punkt 6Kassabestandsaufnahme
durch die BH Innsbruck vom 13.11.2014 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Das Protokoll wurde verlesen, es wurden durch
die BH keine gravierenden Mängel festgestellt.
Einstimmig
Punkt 7Freiwillige
Feuerwehr Birgitz – Untervoranschlag 2015 – Beschlussfassung
Der Untervoranschlag Feuerwehr 2014 Ausgaben
von € 19.100,- und Einnahmen von € 0,- wurde einstimmig angenommen.
Punkt 8
Gesundheits- und Sozialsprengel Westliches Mittelgebirge - Softwareumstellung,
Kostenaufteilung Verbandsgemeinden nach Bevölkerungsschlüssel– Beschlussfassung
Der Anteil für Birgitz (7%) beträgt € 1.750,-
einmalig, über monatliche Folgekosten wusste der Bürgermeister nicht Bescheid.
Einstimmig
Punkt 9
Bebauungsplan Nr. 306B008-14 – Stellungnahme vom 12.09.2014 – Beschlussfassung
Gegen den erlassenen Bebauungsplan wurde von
den Grundstückseigentümern zu folgenden Parametern Einspruch erhoben:
Geplanter öffentlicher Weg
Baufluchtlinie 2,5 Meter
Einschränkung der Geländeveränderung auf 0,5
Meter
Folgende Änderungen wurden beschlossen:
Erschließung der zwei Bauparzellen erfolgt
über Servituts Weg
Baufluchtlinie entfällt
Einschränkung der Geländeveränderung auf 0,5
Meter entfällt
Vorgegebene maximale Wandhöhe entfällt
Abstimmung 8 Ja 2 Nein 3 Enthaltungen –
verkürzte Auflage
Punkt
10 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Berichterstattung
Der Pachtvertrag für die Jausenstation
Birgitzer Alm wurde um drei Jahre verlängert.
Beim Ansuchen um die AMA Förderungen gibt’s
Probleme, weil derzeit noch der Agrarobmann als zeichnungsberechtigter bei der
AMA geführt wird und dieser laut Aussage des Substanzverwalters zu keinem
Gespräch bereit ist. Termin 15.12.2014
Punkt
11 GR Herbert Jordan – Selbständiger Antrag vom 04.06.2014 – „Zusätzliche
Haltelinie am Dorfplatz“ - Beschlussfassung
Am Dorfplatz gibt es unterschiedliche
Verkehrsregelungen, zweimal gilt die Rechtsregel zweimal ist die einmündende
Straße durch Stopptafeln abgewertet.
Einmündung Schulgasse ist mit Stopptafel und
Haltelinie gekennzeichnet.
Einmündung zwischen Dorfcafe und ehemaligen
Fremdenverkehrsbüro ist mit Stopptafel gekennzeichnet.
Mein Antrag lautete, beide Straßen im Sinne
der Verkehrssicherheit gleich zu kennzeichnen (Stopptafel und Haltelinie).
Abstimmung 1 Ja 10 Nein 2 Enthaltungen
Punkt
12 GR Herbert Jordan – Schriftliche Anfrage vom 26.10.2014 – „sozialer Wohnbau
Rohracker“ – Berichterstattung
Über diese Sache habe ich ja schon berichtet.
Bei der Gemeindevorstandssitzung konnte ich zwar teilweise in die Unterlagen
Einsicht nehmen, wegen des angespannten Klimas bei dieser Sitzung aber leider
nicht ausführlich genug. Eine weitere Anfrage um Einsichtnahme wurde vom
Bürgermeister abgelehnt – Aufsichtsbeschwerde läuft.
Die Einsichtnahme in die Sitzungsprotokolle
des Bauausschusses (Bauauschussobmann ist der Vizebürgermeister und daher auch
zuständig für die Protokollierung der Sitzungen) haben mich auch nicht weiter
gebracht, sondern erstaunliches ans Tageslicht gebracht.
Im Gemeindeamt sind für die Zeit vom 15.09.2010 bis 18.06.2012 und vom 03.12.2012 bis 03.11.2014, trotz
vorhandener Einladungen zu den diversen Sitzungen, keine Protokolle vorhanden.
Wie soll man sich da informieren?
Nun zu der Sitzung:
Der Bürgermeister hat meine zwei Anträge zum
Tagesordnungspunkt verlesen.
Anschließend gab er dem Vizebürgermeister Gelegenheit,
seine Version zu den Preissteigerungen beim Projekt „sozialer Wohnbau
Rohracker“ dem Gemeinderat vorzutragen.
Die Zahlen waren die gleichen wie bei der
Vorstandssitzung:
Preis/m² 2012 € 2.864,03
Preis/m² 2014 € 3.050,42
(pro m² Wohnnutzfläche inkl.
Stellplätze/Carport Gartenanteil und Terrasse)
Die Preissteigerung beträgt daher laut Berechnung
des Vizebürgermeisters + 6,5%
Baukosten Index Steigerung 2012 bis 2014 +
3,6%
In diese Kalkulation sind die Angemessenen
Baukosten € 1.950,00 pro/m² Bruttowohnfläche + 20% Mwst. (1.061,43m²) und die
angemessenen Kosten für Terrassen/Gartenflächen € 215,00 pro/m² und die
Angemessenen Grundkosten € 344 pro/m² eingerechnet.
Bei meiner Wortmeldung, wollte ich vom
Vizebürgermeister wissen, was mit den von Ihm nicht berücksichtigten Kosten die
im Angebot 2014 („Erschwernis/Gündung € 195,00 pro/m² + Mwst das sind immerhin
€ 248.374,62) enthalten sind geschieht.
Vor Fertigstellung meiner Frage an den
Vizebürgermeister, wurde mir vom Bürgermeister „das Wort entzogen“ ohne vorheriger zweimaliger Verwarnung wie in
der TGO geregelt, nur um mich Mundtot zu machen.
Wortentzug bedeutet, dass ich mich zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr äußern
darf, das hat ein Vorstandsmitglied gleich ausgenutzt (natürlich außer
Protokoll) und mir „gehörig die Leviten
gelesen“ ohne dass ich mich zur Wehr setzen konnte.
Zur Info, der Vizebürgermeister hat sich bei
dieser Sitzung korrekt verhalten, wollte ich auch nicht unerwähnt lassen.
Nach dieser einseitigen Information des
Gemeinderates, lehnte der Bürgermeister die Abstimmung über meine Anträge zum
Tagesordnungspunkt ab, obwohl er laut Tiroler Gemeindeordnung dazu verpflichtet
wäre. Auch mein Hinweis auf die Bestimmungen in der Tiroler Gemeindeordnung
wurde von Ihm ignoriert.
Gemeinderatsbeschlüsse
werden von mir akzeptiert, aber eine Zensur durch den Bürgermeister nicht.
Habe in dieser Angelegenheit
Aufsichtsbeschwerde eingebracht, ob`s was nutzt?????
Zur Info noch die von mir eingebrachten
Anträge zum Tagesordnungspunkt:
Birgitz am 30.11.2014
Antrag zum Verhandlungsgegenstand lt. TGO 2001 § 41zum
Tagesordnungspunkt 12 der Gemeinderatssitzung am 03.12.2014
Das Projekt sozialer
Wohnbau „Rohracker“ ist nicht wie ich immer glaubte eine klassische
Reihenhausanlage, ( Erwerb einer Grundparzelle mit darauf errichteten
Reihenhaus ) sondern eine Wohnanlage die baulich als Reihenhäuser ausgeführt
ist.
Der Käufer erwirbt Wohnungseigentumsanteile, womit das Alleineigentum am Reihenhaus
samt Zubehörs Flächen verbunden ist. Für
die allgemein Flächen ist eine Hausverwaltung notwendig die wieder jährlich
zusätzliche Kosten verursacht.
Warum soll das
soziale Wohnbauprojekt für die Käufer noch teurer werden?
Die
Wohnbauförderungsrichtlinien können`s nicht sein.
Anfragebeantwortung
vom Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung:
bei der gegenständlichen Wohnanlage handelt es sich
baulich um eine Reihenhausanlage im Wohnungseigentum.
Es gibt zwei Arten der Eigentumsbegründung.
Entweder erwirbt man eine Grundparzelle mit z.B. 300 m² oder man erwirbt
Wohnungseigentumsanteile, womit das Alleineigentum am Reihenhaus samt der
Zubehörsflächen verbunden ist.
Förderungsrechtlich ist es nicht relevant ob man
Eigentümer der Grundparzelle oder Wohnungseigentümer ist. Die Förderung ist in
beiden Fällen gleich hoch und zwar ab dem 1.1.2015 EUR 920,--/m² förderbarer
Fläche.
Der Gemeinderat wolle
beschließen:
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Projekt sozialer Wohnbau Rohracker „Wohnungseigentum“ zu
stoppen und in eine Reihenhausanlage (9 Häuser)
im Alleineigentum der Käufer umzuwandeln.
Dem Gemeinderat ist bei der nächsten Sitzung
zu berichten.
Birgitz am 01.12.2014
Antrag zum Verhandlungsgegenstand lt. TGO 2001 § 41zum
Tagesordnungspunkt 12 der Gemeinderatssitzung am 03.12.2014
Sehr geehrte
Gemeinderäte,
die Angebotssumme
2012 für den sozialen Wohnbau Rohracker
beträgt 2.629.783,68 Euro für 918,21m² Nettowohnnutzfläche.
Das nun vorliegende
Projekt hat sich auf 988,07m²
Nettowohnnutzfläche erhöht und dafür liegt ein Angebot des Wohnbauträgers von
3.262.405,28 Euro vor.
Bei der
Gemeindevorstandssitzung habe ich die Ausschreibungsunterlagen und den
Kostenvoranschlag 2012 des Wohnbauträgers durchgesehen, und keine Information
über eine „Gültigkeitsdauer „ des Angebotes gefunden.
Wegen der gespannten
Atmosphäre bei dieser Sitzung wollte ich mir die Unterlagen noch einmal in Ruhe
im Gemeindeamt durchlesen, das wurde vom Bürgermeister abgelehnt.
Gegen diese Ablehnung
der neuerlichen Einsichtnahme habe ich Aufsichtsbeschwerde erhoben.
Der Kostenvoranschlag kann vom Wohnbauträger ohne
Zustimmung vom Gemeinderat nicht einseitig erhöht werden. Maximal ist eine
Erhöhung um den Baukostenindex möglich.
(Baukostenindexsteigerung 2012 – 2014 beträgt 3,6% wie vom
Wohnbauträger berechnet)
Der durchschnittliche
Preis/m² belief sich 2012 auf € 2.864,03
und erhöht sich jetzt Indexangepasst auf € 2.967,13 pro/m² Nettowohnfläche
inklusiv Mehrwertsteuer..
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Bürgermeister
wird beauftragt die Einhaltung des Kostenvoranschlages 2012 (plus
Baukostenindex von 3,6%) vom Wohnbauträger vor Bekanntgabe der Käufer
einzufordern.
Über das Ergebnis ist
bei der nächsten Gemeinderatssitzung zu berichten.
Punkt 13
„Sozialer Wohnbau Rohracker“ – Vergabe der Wohneinheiten – Beschluss durch den
Gemeinderat (geschlossener Sitzungspunkt)
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich
nicht berichten.
Punkt
14 Allfälliges, Anfragen, Anträge
Wegen der späten Stunde habe ich meine
geplanten Anfragen nicht mehr gestellt.
.
M.f.G
Herbert
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