Sonntag, 28. Dezember 2014
Sonntag, 21. Dezember 2014
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 17.12.2014 und Protokoll vom 03.12.2014
Punkt 1
Voranschlag 2015 (inkl. Subventionen, Lehrlingsförderungen, Untervoranschlag
der Volksschule) - Beschlussfassung
Der Voranschlagsentwurf 2015 lag vom
03.12.2014 bis 17.12.2014 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Alle Gemeindebürger können während der
Amtsstunden in den Voranschlagsentwurf Einsicht nehmen und gegebenenfalls „schriftliche Einwendungen“ einbringen.
Außer meinen schriftlichen Einwendungen sind
keine eingebracht worden, auch nicht von den anderen Gemeinderatsfraktionen.
Jordan Herbert
16.12.2014
Schriftliche Einwendungen
laut TGO 2001 § 93 Abs.1 zum Voranschlagsentwurf 2015 Version vom 03.12.2014
Sehr geehrter Herr
Bürgermeister ich erhebe bei den angeführten Haushaltsstellen Einspruch.
Ausgaben:
1/031100-728902 Kostenaufteilung Planungsverb. ARGE Schiverbindung €
4.000,- ist zu hoch.
Maximal der
Voranschlagswert von 2014 € 3.000,- ist annehmbar.
1/363000-619000 Instandhaltung Brunnenfiguren € 500,- ist zu niedrig,
Ich beantrage die
Beibehaltung der Voranschlagssumme 2014
von € 2000,- Diese Instandhaltung ist seit dem VA 2011 geplant und vom
Gemeinderat beschlossen. Ich kann mich nur wundern, dass in vier Jahren der
Bürgermeister nicht in der Lage ist, zwei Brunnenfiguren restaurieren zu lassen.
1/817000-618000 Instandhaltung Friedhof € 100,00 ist zu wenig.
Ich habe am 21.09.2014 den selbständigen
Antrag „Sanierung Friedhof“ gestellt, der dem Bauausschuss zur Vorberatung
zugeteilt wurde. Bei der Bauauschusssitzung herrscht allgemein die Meinung,
dass Handlungsbedarf bei der Sanierung der Gehwege im gesamten Friedhofsbereich
besteht. Ich beantrage daher € 7.000,- in
den Voranschlag 2015 aufzunehmen.
1/846000-043000 Betriebsausstattung Rednerpult € 6.900,00 ist zu streichen.
Diese Investition ist nicht
erforderlich und für die Friedhofssanierung zu verwenden..
1/850000-618900 Sanierung Wasserstuben € 0,00
Bei der Gemeinderatssitzung
am 03.12.2014 hat der Vertreter der Firma AEP uns erklärt, dass als erste
Maßnahme die Sanierung der beiden Stollenquellen 2015 notwendig ist. Ich
beantrage daher die Aufnahme der Kosten von € 150.000,- in den VA 2015.
Weiteres rege ich an im Jahre 2015 die Planung für die gesamte Sanierung (Hochbehälter,
Quellfassungen und Einleitung Hüttenbodenquelle) zu erstellen inkl.
Ausschreibungen und die Arbeiten 2016 zügig durchzuführen. Wenn Budgetär nicht
möglich, mit einem außerordentlichen Haushaltsprojektes.
Einnahmen:
2/842000+824200 Jagdpacht und Birgitzeralm € 20.000,-
Diese Einnahmen sind nicht
realistisch, in den vergangenen Jahrzehnten hat es hier keine Einnahmen gegeben,
auch 2015 nicht da das Dach der Birgitzer Alm dringend sanierungsbedürftig ist
wie der Substanzverwalter uns berichtete..
2/850000+298900 Haushaltsrücklage Zweckwidmung f. Hochbehälter €
100.000,-
Die Auflösung dieser
Haushaltsrücklage (gebildet am 06.08.2014 „Sonderbedarfszuweisung aus dem
Gemeindeausgleichsfonds“) lehne ich ab. Die Sanierung des Hochbehälters schätzt
die Fa. AEP mit Netto € 500.000,-. Im Voranschlagsentwurf 2015 sind dafür €
100.000,- Budgetiert, die auch ohne Auflösung der Haushaltsrücklage zu
finanzieren sind.
???????????????? Erschliessungsbeitrag „sozialer Wohnbau Rohracker“ fehlt zur Gänze.
Wie ich aus den spärlichen
mir zur Verfügung stehenden Unterlagen zu diesem Projekt entnehmen kann, hat
sich die Gemeinde Birgitz bei der Baulandumlegung einen „Erschliessungsbeitrag
für die ca. 1.900 m² Grundfläche ausverhandelt. (€ 49,60 pro/m² Indexgesichert
VPI 2010 bei Baubeginn) Diese € 94.240,- (ohne Indexanpassung) fehlen im
Voranschlagsentwurf 2015 und könnten für die Quellsanierung verwendet werden.
M.f.G
Herbert Jordan
Folgende Einwendungen wurden vom Bürgermeister
angenommen:
Instandhaltung Friedhof wird von € 100,- auf € 7.000,- erhöht.
Quellsanierungen wird von € 0,00 auf €
150.000,- erhöht. (Dafür aber die Position Instandhaltung Hochbehälter von
geplanten € 100.000,- auf € 0,00 gestrichen)
Alle anderen Einwendungen wurden vom
Bürgermeister abgelehnt, besonders mein Einspruch gegen die Auflösung der „Haushaltsrücklage
Zweckwidmung f. Hochbehälter € 100.000,-
und daher konnte ich dem Voranschlagsentwurf nicht zustimmen.
Anfragen zu folgenden Haushaltsstellen wurden
gestellt:
Warum sind für die Oberflächenentwässerung
Rohracker inkl. Enregis € 160.000,. budgetiert – weil diese Arbeiten 2014 nicht
fertiggestellt wurden?
Behindertengerechte Adaptierung Lifteinbau Gde.
Amt – Betrifft nur Gemeindeamt und Kindergarten, für die Volksschule ist noch
nichts geplant.
Sanierung des Gemeinde Holzschuppen € 5.000,-
- Der Holzschuppen befindet sich in der Birga und das Dach ist löcherig. Eine Auflassung
des Schuppens wird nicht in Erwägung gezogen.
Somit ergibt sich ein Voranschlag 2015 (Einnahmen und Ausgaben gleich) von € 2,638.100,-
Abstimmung 9 Ja 1 Nein (mehr Gemeinderäte
waren bei dieser wichtigen Abstimmung nicht anwesend?)
Punkt 2
Gst 211/2, KG Birgitz (zur Gänze) – Auflage und Erlassung eines Bebauungsplanes
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011 – Auflage- und Erlassungsbeschluss
Bei einem Objekt in den Kristenhöfen soll der
Dachboden ausgebaut werden. Dazu ist die Erlassung eines neuen Bebauungsplanes
notwendig.
Folgend Parameter wurden festgelegt:
Baumassendichte mindestens 1,00
Baumassendichte höchst ??? Laut Bgm. muss
dieser Wert nicht festgelegt werden???
Bauweise offen Abstandsregel 0,6
Höchster Punkt 820,70 Meter
10 Ja
Punkt 3
Geringfügige Arrondierung der Flächenwidmung auf Gst 439, KG Birgitz, gemäß §
31a Abs. 3 TROG 2011 – Auflage und Erlassungsbeschluss
Bei diesem Grundstück handelt es sich um das
Gelände Holzbau Haid. Der Raumplaner hat festgestellt, dass die westliche
Grundstücksgrenze nicht mit dem Flächenwidmungsplan übereinstimmt. Ein Teil des
Grundstückes ist als Freiland gewidmet.
Meine Frage wie groß die umzuwidmende Fläche
ist, (aus den Verhandlungsunterlagen nicht ersichtlich) war für den
Bürgermeister wohl wieder zu viel, erst hiss es das ist uninteressant, dann bekam ich doch eine Antwort 38 Quadratmeter.
10 Ja 2 Enthaltungen
Punkt 4
Anfragen, Anträge, Allfälliges
Der Bürgermeister berichtet über meine zwei
Aufsichtsbeschwerden bezüglich „Sozialen Wohnbau Rohracker“.
Die Aufsichtsbehörde hat festgestellt, dass
der Bürgermeister berechtigt ist, einem Gemeinderat die Einsichtnahme in die
diversen Unterlagen zu verweigern.
Einsicht genommen kann nur in die
Verhandlungsunterlagen, wenn ein dementsprechender Tagesordnungspunkt auf der
Gemeinderatssitzungseinladung steht.
Weiteres ist der Bürgermeister berechtigt,
über Anträge zum Tagesordnungspunkt nicht abstimmen zu lassen.
Dazu gibt’s von mir sicher noch einen eigenen
Bericht.
M.f.G
Sonntag, 14. Dezember 2014
Sonntag, 7. Dezember 2014
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 03.12.2014
Punkt 1
Hard- und Software für die Gemeinde – Umstellung ab 2015 - Beschlussfassung
Vom Verbandstechniker wurde die jetzige
Situation dargestellt. Derzeit haben wir die Software von der Fa. TWS die laut
Aussagen des Verbandstechnikers folgende Probleme aufweist: Mangelhafte
Weiterentwicklung, unzureichende Betreuung bei EDV Problemen, Träge bzw. keine
Einarbeitung von gesetzlichen Änderungen, EDV Anlage ist 7 Jahre alt, langsames
Internet und Datensicherheit ist nicht am Stand der Technik.
Lösung: Wechsel auf ein anderes Systemhaus /
Fa. Kufgem, Netz Zusammenschluss aller Gemeindeinstitutionen und ein schneller
Internetanschluss für alle.
Kosten:
Einmalige Kosten € 35.000,- brutto
Laufende Kosten € 1.800,- brutto / Monat
Alternativangebot gibt’s keines, weil laut
Aussagen des Verbandstechnikers es in Österreich kein vergleichbares Produkt
angeboten wird.
Abstimmung 12 Ja 1 Nein ( nicht ich)
Punkt 2
AEP Studie – Beschneiungsanlage Steinachlift, Quellensanierung und Sanierung
Hochbehälter - Berichterstattung
Die Studie der Fa. AEP wurde von deren
Vertreter vorgestellt. Kurz und mittelfristig ist unser Wasserversorgung
sanierungsbedürftig.
Dazu mehr wenn ich den Bericht lesen darf.
Punkt 3
EKIZ Westliches Mittelgebirge – Ansuchen Benützung Gemeindewappen vom
10.11.2014 - Beschlussfassung
Einstimmig genehmigt
Punkt 4
Mehreinnahmen und Überziehungen vom 01.10.2014 bis 21.11.2014 -
Beschlussfassung
Bei den Mehreinnahmen scheint eine „ 1.
Teilzahlung der Breitbandförderung des Landes Tirol von € 60.000,- auf.
Meine Frage, welche Ortsteile zusätzlich zu
den bereits bekannten Ausbaugebieten ( Rohracker, Wiesenweg ) geplant sind,
antwortete der Bürgermeister: Es wird nur dort ausgebaut, wo grabungsarbeiten
für andere Projekte (Wasser, Kanal) erfolgen. Eine Verpflichtung zum Weiterbau
gibt ‘s keine.
Soll mir recht sein, da bekommen wir mehr
Förderung als uns das Projekt kostet???
Einstimmig
Punkt 5
Kassenprüfungsprotokoll 3/2014 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Die Kassaprüfungsniederschrift Nr. 03/2014
(Prüfung fand am 29.09.2014 statt und steht erst jetzt auf der Tagesordnung –
sehr aktuell – für die Erstellung der Tagesordnungspunkte ist allein der
Bürgermeister zuständig)
Bei der Prüfung wurden Schwerpunktmäßig die
Kosten und Einnahmen für Sperrmüll und Altholz vom 01.01.2014 bis 31.07.2014
überprüft:
Sperrmüll:
Ausgaben:
Mülltransporte €
238,33
Deponiegebühr € 2.019,18
Gesamt € 2.257,51
Einnahmen € 1.313,93
Ergibt einen Fehlbetrag von € 943,58 für das
Halbjahr
Altholz
Ausgaben:
Mülltransport und Entsorgung € 889,44
Einnahmen, Gebühr für Holzanlieferung € 226,25
Ergibt einen Fehlbetrag von € 663,19 für das
Halbjahr
Meine Frage an den Bürgermeister, wie diese
Fehlbeträge Zustandekommen und was er dagegen unternehmen will, wurde nicht
beantwortet. Daher konnte ich dem Kassenprüfprotokoll auch nicht zustimmen.
12 Ja 1 Nein
Punkt 6Kassabestandsaufnahme
durch die BH Innsbruck vom 13.11.2014 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Das Protokoll wurde verlesen, es wurden durch
die BH keine gravierenden Mängel festgestellt.
Einstimmig
Punkt 7Freiwillige
Feuerwehr Birgitz – Untervoranschlag 2015 – Beschlussfassung
Der Untervoranschlag Feuerwehr 2014 Ausgaben
von € 19.100,- und Einnahmen von € 0,- wurde einstimmig angenommen.
Punkt 8
Gesundheits- und Sozialsprengel Westliches Mittelgebirge - Softwareumstellung,
Kostenaufteilung Verbandsgemeinden nach Bevölkerungsschlüssel– Beschlussfassung
Der Anteil für Birgitz (7%) beträgt € 1.750,-
einmalig, über monatliche Folgekosten wusste der Bürgermeister nicht Bescheid.
Einstimmig
Punkt 9
Bebauungsplan Nr. 306B008-14 – Stellungnahme vom 12.09.2014 – Beschlussfassung
Gegen den erlassenen Bebauungsplan wurde von
den Grundstückseigentümern zu folgenden Parametern Einspruch erhoben:
Geplanter öffentlicher Weg
Baufluchtlinie 2,5 Meter
Einschränkung der Geländeveränderung auf 0,5
Meter
Folgende Änderungen wurden beschlossen:
Erschließung der zwei Bauparzellen erfolgt
über Servituts Weg
Baufluchtlinie entfällt
Einschränkung der Geländeveränderung auf 0,5
Meter entfällt
Vorgegebene maximale Wandhöhe entfällt
Abstimmung 8 Ja 2 Nein 3 Enthaltungen –
verkürzte Auflage
Punkt
10 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Berichterstattung
Der Pachtvertrag für die Jausenstation
Birgitzer Alm wurde um drei Jahre verlängert.
Beim Ansuchen um die AMA Förderungen gibt’s
Probleme, weil derzeit noch der Agrarobmann als zeichnungsberechtigter bei der
AMA geführt wird und dieser laut Aussage des Substanzverwalters zu keinem
Gespräch bereit ist. Termin 15.12.2014
Punkt
11 GR Herbert Jordan – Selbständiger Antrag vom 04.06.2014 – „Zusätzliche
Haltelinie am Dorfplatz“ - Beschlussfassung
Am Dorfplatz gibt es unterschiedliche
Verkehrsregelungen, zweimal gilt die Rechtsregel zweimal ist die einmündende
Straße durch Stopptafeln abgewertet.
Einmündung Schulgasse ist mit Stopptafel und
Haltelinie gekennzeichnet.
Einmündung zwischen Dorfcafe und ehemaligen
Fremdenverkehrsbüro ist mit Stopptafel gekennzeichnet.
Mein Antrag lautete, beide Straßen im Sinne
der Verkehrssicherheit gleich zu kennzeichnen (Stopptafel und Haltelinie).
Abstimmung 1 Ja 10 Nein 2 Enthaltungen
Punkt
12 GR Herbert Jordan – Schriftliche Anfrage vom 26.10.2014 – „sozialer Wohnbau
Rohracker“ – Berichterstattung
Über diese Sache habe ich ja schon berichtet.
Bei der Gemeindevorstandssitzung konnte ich zwar teilweise in die Unterlagen
Einsicht nehmen, wegen des angespannten Klimas bei dieser Sitzung aber leider
nicht ausführlich genug. Eine weitere Anfrage um Einsichtnahme wurde vom
Bürgermeister abgelehnt – Aufsichtsbeschwerde läuft.
Die Einsichtnahme in die Sitzungsprotokolle
des Bauausschusses (Bauauschussobmann ist der Vizebürgermeister und daher auch
zuständig für die Protokollierung der Sitzungen) haben mich auch nicht weiter
gebracht, sondern erstaunliches ans Tageslicht gebracht.
Im Gemeindeamt sind für die Zeit vom 15.09.2010 bis 18.06.2012 und vom 03.12.2012 bis 03.11.2014, trotz
vorhandener Einladungen zu den diversen Sitzungen, keine Protokolle vorhanden.
Wie soll man sich da informieren?
Nun zu der Sitzung:
Der Bürgermeister hat meine zwei Anträge zum
Tagesordnungspunkt verlesen.
Anschließend gab er dem Vizebürgermeister Gelegenheit,
seine Version zu den Preissteigerungen beim Projekt „sozialer Wohnbau
Rohracker“ dem Gemeinderat vorzutragen.
Die Zahlen waren die gleichen wie bei der
Vorstandssitzung:
Preis/m² 2012 € 2.864,03
Preis/m² 2014 € 3.050,42
(pro m² Wohnnutzfläche inkl.
Stellplätze/Carport Gartenanteil und Terrasse)
Die Preissteigerung beträgt daher laut Berechnung
des Vizebürgermeisters + 6,5%
Baukosten Index Steigerung 2012 bis 2014 +
3,6%
In diese Kalkulation sind die Angemessenen
Baukosten € 1.950,00 pro/m² Bruttowohnfläche + 20% Mwst. (1.061,43m²) und die
angemessenen Kosten für Terrassen/Gartenflächen € 215,00 pro/m² und die
Angemessenen Grundkosten € 344 pro/m² eingerechnet.
Bei meiner Wortmeldung, wollte ich vom
Vizebürgermeister wissen, was mit den von Ihm nicht berücksichtigten Kosten die
im Angebot 2014 („Erschwernis/Gündung € 195,00 pro/m² + Mwst das sind immerhin
€ 248.374,62) enthalten sind geschieht.
Vor Fertigstellung meiner Frage an den
Vizebürgermeister, wurde mir vom Bürgermeister „das Wort entzogen“ ohne vorheriger zweimaliger Verwarnung wie in
der TGO geregelt, nur um mich Mundtot zu machen.
Wortentzug bedeutet, dass ich mich zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr äußern
darf, das hat ein Vorstandsmitglied gleich ausgenutzt (natürlich außer
Protokoll) und mir „gehörig die Leviten
gelesen“ ohne dass ich mich zur Wehr setzen konnte.
Zur Info, der Vizebürgermeister hat sich bei
dieser Sitzung korrekt verhalten, wollte ich auch nicht unerwähnt lassen.
Nach dieser einseitigen Information des
Gemeinderates, lehnte der Bürgermeister die Abstimmung über meine Anträge zum
Tagesordnungspunkt ab, obwohl er laut Tiroler Gemeindeordnung dazu verpflichtet
wäre. Auch mein Hinweis auf die Bestimmungen in der Tiroler Gemeindeordnung
wurde von Ihm ignoriert.
Gemeinderatsbeschlüsse
werden von mir akzeptiert, aber eine Zensur durch den Bürgermeister nicht.
Habe in dieser Angelegenheit
Aufsichtsbeschwerde eingebracht, ob`s was nutzt?????
Zur Info noch die von mir eingebrachten
Anträge zum Tagesordnungspunkt:
Birgitz am 30.11.2014
Antrag zum Verhandlungsgegenstand lt. TGO 2001 § 41zum
Tagesordnungspunkt 12 der Gemeinderatssitzung am 03.12.2014
Das Projekt sozialer
Wohnbau „Rohracker“ ist nicht wie ich immer glaubte eine klassische
Reihenhausanlage, ( Erwerb einer Grundparzelle mit darauf errichteten
Reihenhaus ) sondern eine Wohnanlage die baulich als Reihenhäuser ausgeführt
ist.
Der Käufer erwirbt Wohnungseigentumsanteile, womit das Alleineigentum am Reihenhaus
samt Zubehörs Flächen verbunden ist. Für
die allgemein Flächen ist eine Hausverwaltung notwendig die wieder jährlich
zusätzliche Kosten verursacht.
Warum soll das
soziale Wohnbauprojekt für die Käufer noch teurer werden?
Die
Wohnbauförderungsrichtlinien können`s nicht sein.
Anfragebeantwortung
vom Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung:
bei der gegenständlichen Wohnanlage handelt es sich
baulich um eine Reihenhausanlage im Wohnungseigentum.
Es gibt zwei Arten der Eigentumsbegründung.
Entweder erwirbt man eine Grundparzelle mit z.B. 300 m² oder man erwirbt
Wohnungseigentumsanteile, womit das Alleineigentum am Reihenhaus samt der
Zubehörsflächen verbunden ist.
Förderungsrechtlich ist es nicht relevant ob man
Eigentümer der Grundparzelle oder Wohnungseigentümer ist. Die Förderung ist in
beiden Fällen gleich hoch und zwar ab dem 1.1.2015 EUR 920,--/m² förderbarer
Fläche.
Der Gemeinderat wolle
beschließen:
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Projekt sozialer Wohnbau Rohracker „Wohnungseigentum“ zu
stoppen und in eine Reihenhausanlage (9 Häuser)
im Alleineigentum der Käufer umzuwandeln.
Dem Gemeinderat ist bei der nächsten Sitzung
zu berichten.
Birgitz am 01.12.2014
Antrag zum Verhandlungsgegenstand lt. TGO 2001 § 41zum
Tagesordnungspunkt 12 der Gemeinderatssitzung am 03.12.2014
Sehr geehrte
Gemeinderäte,
die Angebotssumme
2012 für den sozialen Wohnbau Rohracker
beträgt 2.629.783,68 Euro für 918,21m² Nettowohnnutzfläche.
Das nun vorliegende
Projekt hat sich auf 988,07m²
Nettowohnnutzfläche erhöht und dafür liegt ein Angebot des Wohnbauträgers von
3.262.405,28 Euro vor.
Bei der
Gemeindevorstandssitzung habe ich die Ausschreibungsunterlagen und den
Kostenvoranschlag 2012 des Wohnbauträgers durchgesehen, und keine Information
über eine „Gültigkeitsdauer „ des Angebotes gefunden.
Wegen der gespannten
Atmosphäre bei dieser Sitzung wollte ich mir die Unterlagen noch einmal in Ruhe
im Gemeindeamt durchlesen, das wurde vom Bürgermeister abgelehnt.
Gegen diese Ablehnung
der neuerlichen Einsichtnahme habe ich Aufsichtsbeschwerde erhoben.
Der Kostenvoranschlag kann vom Wohnbauträger ohne
Zustimmung vom Gemeinderat nicht einseitig erhöht werden. Maximal ist eine
Erhöhung um den Baukostenindex möglich.
(Baukostenindexsteigerung 2012 – 2014 beträgt 3,6% wie vom
Wohnbauträger berechnet)
Der durchschnittliche
Preis/m² belief sich 2012 auf € 2.864,03
und erhöht sich jetzt Indexangepasst auf € 2.967,13 pro/m² Nettowohnfläche
inklusiv Mehrwertsteuer..
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Bürgermeister
wird beauftragt die Einhaltung des Kostenvoranschlages 2012 (plus
Baukostenindex von 3,6%) vom Wohnbauträger vor Bekanntgabe der Käufer
einzufordern.
Über das Ergebnis ist
bei der nächsten Gemeinderatssitzung zu berichten.
Punkt 13
„Sozialer Wohnbau Rohracker“ – Vergabe der Wohneinheiten – Beschluss durch den
Gemeinderat (geschlossener Sitzungspunkt)
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich
nicht berichten.
Punkt
14 Allfälliges, Anfragen, Anträge
Wegen der späten Stunde habe ich meine
geplanten Anfragen nicht mehr gestellt.
.
M.f.G
Herbert
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