Sonntag, 8. Juni 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 4.6.2014



Punkt 1 Agrargemeinschaft Birgitz – Waldumlage, RA 2013 und VA 2014 – Berichterstattung und Beschlussfassung

Die Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz hat der Gemeinde Birgitz als Teilwaldnutzungsberechtigter (61.341 m²) die Waldumlage ( Steuern und Abgaben ) vorgeschrieben. Der Bürgermeister wollte von der Gemeindegutsagrargemeinschaft, vor Bezahlung dieser Vorschreibung, den entsprechenden Vollversammlungsbeschluss übermittelt haben. Ein derartiger Beschluss ist nicht auffindbar.
Trotzdem bin ich der Meinung, anfallende Steuern sind von den Nutzungsberechtigten zu bezahlen. Gemeindeanteil € 126,40
Abstimmungsergebnis 12 Ja

Vom Bürgermeister wurde die von der  Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz übermittelte Wirtschaftsmeldung für das Wirtschaftsjahr 2013 und das Voranschlagsjahr 2014 verlesen.

                                      Wirtschaftsjahr 2013            geplant 2014 (Voranschlag)
Gesamtausgaben            € 25.420,75                          € 29.801,01
Gesamteinnahmen         € 40.275,28                          € 32.443,05
Gebildeter Saldo RKI    € 12.520,69                                200,71
Gebildeter Saldo RKII      2.333,84                              2441,33

Auf der übermittelten Wirtschaftsmeldung ist die Überschrift Gemeindegutsagrargemeinschaft durchgestrichen und durch Agrargemeinschaft ersetzt?
Wenn es keine Gemeindegutsagrargemeinschaft ist, bedarf es auch keiner Zustimmung der substanzberechtigten Gemeinde. Wozu wird diese Wirtschaftsmeldung den Gemeinderat vorgelegt.

In der Ausfüllanleitung der Agrarbehörde für diese Wirtschaftsmeldung ist festgelegt:
Gebildeter Saldo RKII
„In dieses Feld ist der im Wirtschaftsjahr 2013 – unter Berücksichtigung des oben zitierten Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes – gebildete Saldo RKII sowie der geplante Saldo dieses Rechnungskreises für das Wirtschaftsjahr 2014 im Feld geplant 2014 (Voranschlag) einzutragen. Um dieses Konto der Wirtschaftsmeldung ordnungsgemäß ausfüllen zu können, ist eine Auseinandersetzung betreffend die Zuordnung zu den Rechnungskreisen mit der substanzberechtigten Gemeinde erforderlich.)
Eine Absprache mit der Gemeinde erfolgte nicht.

Mit Bescheid vom 06.12.2012 vom Amt der Tiroler Landesregierung wurde festgestellt, dass es sich in Birgitz um eine Gemeindegutsagrargemeinschaft handelt.
Nach Rechtskraft dieses Bescheides werden gem. § 84 Abs. 2 i.V.m. § 38 Abs. 2 TFLG 1996 nachstehende Richtigstellungen im Grundbuch veranlasst:
Im GB 81105 Birgitz:
Im Eigentumsblatt der EZlen 39 und 41 die Ersichtlichmachung der Bezeichnung „Gemeindegutsagrargemeinschaft“.“

Warum der Bürgermeister auch noch immer von einer „Agrargemeinschaft“ ( siehe Tagesordnungspunkt) und nicht von einer Gemeindegutsagrargemeinschaft spricht, ist mir unverständlich.
Über die Annahme dieser Wirtschaftsmeldung wurde dann nicht abgestimmt.

Punkt 2 Antrag ULB vom 19.05.2014 (Eingang Gemeinde am 20.05.2014)
a)      Grundteilung GP62 – Erlassung eines Bebauungsplanes und Beschlussfassung
b)     Bebauung Sandbichl – Beschlussfassung
c)      Raumordnungskonzept – Terminvereinbarung für Vorbesprechung und Vorlage von statistischen Erhebungen
d)     Adaptierung bzw. Änderung der Alternativenergie Förderungsverordnung – Diskussion und Beschlussfassung
e)      Schlüsselvergabe für Gemeindelokalitäten an Ausschussobleute – Diskussion und Beschlussfassung


Zu Punkt 2a
Diese Grundteilung war bereits bei der Maisitzung auf der Tagesordnung. Sie wurde dem Bauausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Der Bauausschuss konnte die Grundteilung nicht beraten, weil die Sitzung wegen verschlossener Türen nicht abgehalten werden konnte.
Folgender Antrag wurde gestellt:
Der Gemeinderat stimmt der Grundteilung zu, weiteres wird der Bürgermeister zur Erstellung eines Bebauungsplanes bis 1.8.2014 aufgefordert.
Abstimmung 11 Ja 1 Enth. Der Bürgermeister begründet seine Enthaltung – Der Gemeinderat ist für Grundteilungen nicht zuständig.
Ja Herr Bürgermeister warum setzt du dann diese auf die Tagesordnung?

Zu Punkt 2b
Der Antrag auf Umwidmung von Freiland in Bauland wurde am 3.10. 2007 eingebracht.
Die Grundstücke liegen innerhalb der im örtlichen Raumordnungskonzept festgelegten Bebauungsgrenzen.
Der Bürgermeister erklärte auf meine nachfrage, das Baulandumlegungsverfahren wurde 2012 eingestellt. Eine Information an die Antragssteller und den Gemeinderat erfolgte nicht.
Die anwesenden Antragsteller und ich zeigten sich verwundert über diese Vorgangsweise, zumal im Voranschlag 2013 für die Wasserleitung – Kanalisierung, Asphaltierung und Errichtung der Straßenbeleuchtung die notwendigen Mittel budgetiert wurden.

Welcher Gemeinderat, hätte diesen Voranschlag 2013 zugestimmt, im Bewusstsein. dass das Baulandumlegungsverfahren längst eingestellt ist?
Das war eine vorsätzliche Täuschung des Gemeinderates durch den Bürgermeister.

Das Ansuchen wurde vertagt bis zur Gemeinderatsbesprechung am 18.6.2014 über das neue örtliche Raumordnungskonzepts.
Abstimmung 11 Ja 1 Enth.

Zu Punkt 2c
Die nicht öffentliche Gemeinderatsbesprechung wurde für den 18.06.2014 festgelegt.

Zu Punkt 2d
Für die Errichtung von Alternativenergieanlagen gibt es von der Gemeinde eine Förderung.
Die angewendete Verordnung scheint überholungsbedürftig.
Antrag einer Gemeinderätin der ALG Birgitz – alles so belassen wies ist erhielt keine Zustimmung 5 Ja 6 Nein 1 Enth.
Der Antrag, die geltende Verordnung ist jeden Gemeinderat schriftlich zu übermitteln und Änderungsvorschläge sind bis zur nächsten Gemeinderatssitzung ebenfalls schriftlich einzubringen, wurde angenommen. 9 Ja 3 Nein

Zu Punkt 2e
Wie oben berichtet konnte der Bauausschuss seine Sitzung nicht abhalten, weil die Mitglieder vor verschlossener Tür standen. Der Vizebürgermeister hat auch keinen Schlüssel für die Gemeindeeinrichtungen.
Antrag: Jeder Ausschussobmann soll einen Schlüssel für die Eingangstür und den Besprechungszimmer erhalten wurde abgelehnt. 6 Ja 1 Nein 5 Enth.




Punkt 3 Personelles (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.

Punkt 4 GP 846, 847 und 848, KG Birgitz – Beseitigungsverfahren, Stellungnahme durch die BH Innsbruck/ Baurecht – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten

Punkt 5 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und wegen eines aktuellen Verkehrsunfalls in diesem Bereich habe ich folgenden selbständigen Antrag eingebracht:

Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „zusätzliche Haltelinie am Dorfplatz“

In den Dorfplatz Birgitz münden zwei Straßen die mit einer Stopptafel versehen sind. Bei den übrigen Einmündungen gilt die Rechtsregel.
Die Einmündung Schulgasse ist mit einer Stopptafel und Haltelinie gekennzeichnet.
Bei der Einmündung der Straße zwischen Dorfcafe und ehemaligen Fremdenverkehrsbüro ist hingegen nur eine Stopptafel angebracht.
Diese Straße ist zwar eine Sackgasse, aber es befindet sich auch der Parkplatz vom Dorfcafe dort. Sie wird also nicht nur von ortskundigen Verkehrsteilnehmern genutzt, sondern auch von ortsunkundigen Gästen des Dorfcafes. Die zusätzliche Anbringung einer Haltelinie würde die Verkehrssicherheit wesentlich erhöhen.

Der Gemeinderat wolle beschließen:

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird  die Straßeneinmündung zwischen Dorfcafe und dem ehemaligen Fremdenverkehrsbüro mit einer  zusätzlichen Haltelinie versehen.

Der Baubescheid für den sozialen Wohnbau Rohracker wurde am 19.05.2014 ausgestellt.
Meine Frage an den Bürgermeister wies weitergeht – Antwort: der Bauträger muss nun die Verkaufsunterlagen liefern.
Dies dürfte ja kein Problem sein, der Wohnbauträger hat ja schon bei vorangegangenen Sitzungen immer wieder behauptet, die Verkaufsunterlagen liegen 14 Tage nach erhalt der Baugenehmigung vor. Also sind wir guter Hoffnung, dass das auch hält.

Meine Frage ob für die Straßenerrichtung im Bereich Rohracker um die Natur- und wasserrechtliche Genehmigung angesucht ist, wurde vom Bgm. bejaht.

Im Protokoll der Ausschusssitzung der Gemeindegutsagrargemeinschaft ist zu lesen, dass im Bereich Hüttenboden im unverteilten Wald und im Gemeindewald sogenannte „Käferbäume“ stehen die aufgeräumt gehören. Diese Arbeiten sollen an ein Holzschlägerungsunternehmen vergeben werden. Der Waldaufseher macht klar, dass keine größeren Einnahmen zu erwarten sind.
Auf meine Frage an den Waldaufseher und Bürgermeister, um wieviel Holz es sich dabei handelt und wenn schon keine größeren Einnahmen zu erwarten sind, warum hat man dieses „Käferholz“ nicht an Birgitzer Gemeindebürger kostenlos vergeben, so wie in Axams, bekam ich keine Antwort.



M.f.G
Herbert

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