Punkt 1
Agrargemeinschaft Birgitz – Waldumlage, RA 2013 und VA 2014 – Berichterstattung
und Beschlussfassung
Die Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz hat
der Gemeinde Birgitz als Teilwaldnutzungsberechtigter (61.341 m²) die
Waldumlage ( Steuern und Abgaben ) vorgeschrieben. Der Bürgermeister wollte von
der Gemeindegutsagrargemeinschaft, vor Bezahlung dieser Vorschreibung, den
entsprechenden Vollversammlungsbeschluss übermittelt haben. Ein derartiger
Beschluss ist nicht auffindbar.
Trotzdem bin ich der Meinung, anfallende
Steuern sind von den Nutzungsberechtigten zu bezahlen. Gemeindeanteil € 126,40
Abstimmungsergebnis 12 Ja
Vom Bürgermeister wurde die von der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz
übermittelte Wirtschaftsmeldung für das Wirtschaftsjahr 2013 und das
Voranschlagsjahr 2014 verlesen.
Wirtschaftsjahr 2013
geplant 2014 (Voranschlag)
Gesamtausgaben € 25.420,75 € 29.801,01
Gesamteinnahmen € 40.275,28 € 32.443,05
Gebildeter Saldo RKI € 12.520,69 € 200,71
Gebildeter
Saldo RKII
€ 2.333,84 € 2441,33
Auf der übermittelten Wirtschaftsmeldung ist
die Überschrift Gemeindegutsagrargemeinschaft
durchgestrichen und durch Agrargemeinschaft ersetzt?
Wenn es keine Gemeindegutsagrargemeinschaft
ist, bedarf es auch keiner Zustimmung der substanzberechtigten Gemeinde. Wozu
wird diese Wirtschaftsmeldung den Gemeinderat vorgelegt.
In der Ausfüllanleitung der Agrarbehörde für
diese Wirtschaftsmeldung ist festgelegt:
Gebildeter
Saldo RKII
„In
dieses Feld ist der im Wirtschaftsjahr 2013 – unter Berücksichtigung des oben
zitierten Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes – gebildete Saldo RKII
sowie der geplante Saldo dieses Rechnungskreises für das Wirtschaftsjahr 2014
im Feld geplant 2014 (Voranschlag) einzutragen. Um dieses Konto der
Wirtschaftsmeldung ordnungsgemäß ausfüllen zu können, ist eine Auseinandersetzung betreffend die Zuordnung zu den Rechnungskreisen
mit der substanzberechtigten Gemeinde erforderlich.)
Eine Absprache mit der Gemeinde erfolgte
nicht.
Mit Bescheid vom 06.12.2012 vom Amt der
Tiroler Landesregierung wurde festgestellt, dass es sich in Birgitz um eine
Gemeindegutsagrargemeinschaft handelt.
„ Nach Rechtskraft dieses
Bescheides werden gem. § 84 Abs. 2 i.V.m. § 38 Abs. 2 TFLG 1996 nachstehende
Richtigstellungen im Grundbuch veranlasst:
Im GB
81105 Birgitz:
Im
Eigentumsblatt der EZlen 39 und 41 die Ersichtlichmachung der Bezeichnung
„Gemeindegutsagrargemeinschaft“.“
Warum der Bürgermeister auch noch immer von
einer „Agrargemeinschaft“ ( siehe
Tagesordnungspunkt) und nicht von einer Gemeindegutsagrargemeinschaft
spricht, ist mir unverständlich.
Über die Annahme dieser Wirtschaftsmeldung
wurde dann nicht abgestimmt.
Punkt 2
Antrag ULB vom 19.05.2014 (Eingang Gemeinde am 20.05.2014)
a) Grundteilung GP62 – Erlassung
eines Bebauungsplanes und Beschlussfassung
b) Bebauung Sandbichl –
Beschlussfassung
c) Raumordnungskonzept –
Terminvereinbarung für Vorbesprechung und Vorlage von statistischen Erhebungen
d) Adaptierung bzw. Änderung der
Alternativenergie Förderungsverordnung – Diskussion und Beschlussfassung
e) Schlüsselvergabe für
Gemeindelokalitäten an Ausschussobleute – Diskussion und Beschlussfassung
Zu
Punkt 2a
Diese Grundteilung war bereits bei der Maisitzung
auf der Tagesordnung. Sie wurde dem Bauausschuss zur Vorberatung zugewiesen.
Der Bauausschuss konnte die Grundteilung nicht beraten, weil die Sitzung wegen verschlossener Türen nicht abgehalten werden
konnte.
Folgender Antrag wurde gestellt:
Der Gemeinderat stimmt der Grundteilung zu,
weiteres wird der Bürgermeister zur Erstellung eines Bebauungsplanes bis
1.8.2014 aufgefordert.
Abstimmung 11 Ja 1 Enth. Der Bürgermeister
begründet seine Enthaltung – Der Gemeinderat
ist für Grundteilungen nicht zuständig.
Ja Herr Bürgermeister warum setzt du dann
diese auf die Tagesordnung?
Zu
Punkt 2b
Der Antrag auf Umwidmung von Freiland in
Bauland wurde am 3.10. 2007 eingebracht.
Die Grundstücke liegen innerhalb der im
örtlichen Raumordnungskonzept festgelegten Bebauungsgrenzen.
Der Bürgermeister erklärte auf meine nachfrage, das Baulandumlegungsverfahren wurde 2012
eingestellt. Eine Information an die Antragssteller und den Gemeinderat
erfolgte nicht.
Die anwesenden Antragsteller und ich zeigten
sich verwundert über diese Vorgangsweise, zumal
im Voranschlag 2013 für die Wasserleitung – Kanalisierung, Asphaltierung
und Errichtung der Straßenbeleuchtung die notwendigen Mittel budgetiert wurden.
Welcher Gemeinderat, hätte diesen Voranschlag
2013 zugestimmt, im Bewusstsein. dass das Baulandumlegungsverfahren längst
eingestellt ist?
Das war eine vorsätzliche Täuschung des
Gemeinderates durch den Bürgermeister.
Das Ansuchen wurde vertagt bis zur
Gemeinderatsbesprechung am 18.6.2014 über das neue örtliche
Raumordnungskonzepts.
Abstimmung 11 Ja 1 Enth.
Zu
Punkt 2c
Die nicht öffentliche Gemeinderatsbesprechung
wurde für den 18.06.2014 festgelegt.
Zu
Punkt 2d
Für die Errichtung von
Alternativenergieanlagen gibt es von der Gemeinde eine Förderung.
Die angewendete Verordnung scheint
überholungsbedürftig.
Antrag einer Gemeinderätin der ALG Birgitz –
alles so belassen wies ist erhielt keine Zustimmung 5 Ja 6 Nein 1 Enth.
Der Antrag, die geltende Verordnung ist jeden
Gemeinderat schriftlich zu übermitteln und Änderungsvorschläge sind bis zur
nächsten Gemeinderatssitzung ebenfalls schriftlich einzubringen, wurde
angenommen. 9 Ja 3 Nein
Zu
Punkt 2e
Wie oben berichtet konnte der Bauausschuss
seine Sitzung nicht abhalten, weil die Mitglieder vor verschlossener Tür
standen. Der Vizebürgermeister hat auch keinen Schlüssel für die
Gemeindeeinrichtungen.
Antrag: Jeder Ausschussobmann soll einen
Schlüssel für die Eingangstür und den Besprechungszimmer erhalten wurde
abgelehnt. 6 Ja 1 Nein 5 Enth.
Punkt 3
Personelles (geschlossener Sitzungspunkt)
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich
nicht berichten.
Punkt 4
GP 846, 847 und 848, KG Birgitz – Beseitigungsverfahren, Stellungnahme durch
die BH Innsbruck/ Baurecht – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich
nicht berichten
Punkt 5
Allfälliges, Anfragen, Anträge
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und
wegen eines aktuellen Verkehrsunfalls in diesem Bereich habe ich folgenden selbständigen
Antrag eingebracht:
Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat
bezüglich „zusätzliche Haltelinie am Dorfplatz“
In den
Dorfplatz Birgitz münden zwei Straßen die mit einer Stopptafel versehen sind.
Bei den übrigen Einmündungen gilt die Rechtsregel.
Die
Einmündung Schulgasse ist mit einer Stopptafel und Haltelinie gekennzeichnet.
Bei der
Einmündung der Straße zwischen Dorfcafe und ehemaligen Fremdenverkehrsbüro ist
hingegen nur eine Stopptafel angebracht.
Diese
Straße ist zwar eine Sackgasse, aber es befindet sich auch der Parkplatz vom
Dorfcafe dort. Sie wird also nicht nur von ortskundigen Verkehrsteilnehmern
genutzt, sondern auch von ortsunkundigen Gästen des Dorfcafes. Die zusätzliche
Anbringung einer Haltelinie würde die Verkehrssicherheit wesentlich erhöhen.
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit wird die
Straßeneinmündung zwischen Dorfcafe und dem ehemaligen Fremdenverkehrsbüro mit
einer zusätzlichen Haltelinie versehen.
Der Baubescheid für den sozialen Wohnbau
Rohracker wurde am 19.05.2014 ausgestellt.
Meine Frage an den Bürgermeister wies
weitergeht – Antwort: der Bauträger muss nun die Verkaufsunterlagen liefern.
Dies dürfte ja kein Problem sein, der
Wohnbauträger hat ja schon bei vorangegangenen Sitzungen immer wieder
behauptet, die Verkaufsunterlagen liegen 14 Tage nach erhalt der Baugenehmigung vor. Also sind
wir guter Hoffnung, dass das auch hält.
Meine Frage ob für die Straßenerrichtung im
Bereich Rohracker um die Natur- und wasserrechtliche Genehmigung angesucht ist,
wurde vom Bgm. bejaht.
Im Protokoll der Ausschusssitzung der
Gemeindegutsagrargemeinschaft ist zu lesen, dass im Bereich Hüttenboden im unverteilten
Wald und im Gemeindewald sogenannte „Käferbäume“ stehen die aufgeräumt gehören. Diese
Arbeiten sollen an ein Holzschlägerungsunternehmen vergeben werden. Der
Waldaufseher macht klar, dass keine größeren Einnahmen zu erwarten sind.
Auf meine Frage an den Waldaufseher und
Bürgermeister, um wieviel Holz es sich dabei handelt und wenn schon keine
größeren Einnahmen zu erwarten sind, warum hat man dieses „Käferholz“ nicht an
Birgitzer Gemeindebürger kostenlos vergeben, so wie in Axams, bekam ich keine
Antwort.
M.f.G
Herbert