Sonntag, 17. November 2013

Örtliches Raumordnungskonzept




Hallo Leute
Am 09.10.2013 fand eine „ Gemeinderatsbesprechung“ zum Thema
 „ Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gemäß § 31a. TROG 2011 – Beratung „ statt.
Die Besprechung war nicht öffentlich, daher darf ich über den Verlauf der Sitzung nicht berichten.

Was ist eigentlich das „ örtliches Raumordnungskonzept“ und welche Auswirkungen hat es für jeden Gemeindebürger? Dazu einige Details aus dem örtlichen Raumordnungskonzept, bilden sie sich selbst eine Meinung über die Umsetzung.

Das derzeit gültige Raumordnungskonzept wurde am 26.05.2004 vom Gemeinderat beschlossen und am 18.10.2004 von der Aufsichtsbehörde genehmigt.

Auszug aus dem örtlichen Raumordnungskonzeptes „ Allgemeines“:

Das örtliche Raumordnungskonzept ist auf einen Planungszeitraum von 10 Jahren ausgerichtet. Nach jeweils längstens 10 Jahren ist es auf Grundlage eines vom Bürgermeister dem Gemeinderat vorzulegenden Berichts (was natürlich nicht erfolgte ) über die Verwirklichung der Festlegung des örtlichen Raumordnungskonzeptes fortzuschreiben. Wenn die räumliche Entwicklung der Gemeinde es erfordert, hat diese Fortschreibung entsprechend früher zu erfolgen.“

Auszug aus dem örtlichen Raumordnungskonzeptes „ Allgemeine Aufgaben und Ziele“:

„a) Die Erhaltung und Stärkung der Funktion der Gemeinde Birgitz als
*Wohnort
*Standort für die Landwirtschaft
*Standort für Tourismusbetriebe
*Standort für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe
wird angestrebt“

b) Es gilt die Erhaltung der guten Lebens- und Wohnbedingungen zu sichern, bestehende Umweltbelastungen, vor allem durch den Verkehr verursacht, sind zu verringern bzw. wird eine Beseitigung angestrebt.
(Das Ziel wurde  klar verfehlt, oder?)

c) In Hinblick auf die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Planungszeitraum wird der Planungsrichtwert mit maximal 1.350 Personen bzw. 560 Haushalten festgesetzt. Es wird dabei eine Verringerung der Zuwanderungsrate angestrebt.

d) Angestrebt wird die Bereitstellung ausreichender Baulandflächen für den Wohnbedarf und für Zwecke der Wirtschaft sowie die Mobilisierung bestehender Baulandreserven.
(Das Ziel wurde klar verfehlt, oder?)

Auszug aus dem örtlichen Raumordnungskonzeptes „ Siedlungsentwicklung“:

(1)   Das Ausmaß des Baulandes, das im Planungszeitraum zusätzlich für Wohnzwecke erforderlich sein wird, beträgt ca. 3,8 ha. Die Siedlungsentwicklung erfolgt innerhalb der festgelegten Siedlungsgrenzen, welche durch maximale Baulandgrenzen und durch die an die Siedlungsentwicklungsbereiche angrenzenden Freihalteflächen bestimmt werden.
(Die maximalen Baulandgrenzen sehen sie in der Übersichtskarte am Ende des Berichts. Sie gelten nicht für Aussiedlerhöfe)

Auszug aus dem örtlichen Raumordnungskonzeptes „Verkehrsmaßnahmen“:

c) Der Ausbau / Erweiterung folgender Gemeindewege ist vorzusehen:
*Verlängerung Schulgasse,
*Nordkettenweg,
*Einbindung Rissach,
* Feld- und Fußweg entlang der Kanaltrasse.
(Das Ziel wurde klar verfehlt, oder?)

Auszug aus dem örtlichen Raumordnungskonzeptes „Sonstige Infrastruktur“:

„b) Im Planungszeitraum sind die Hüttenbodenquellen der Versorgungsanlage (Lackenquelle) beizuleiten.
(Das Ziel wurde klar verfehlt, oder?)

b) im Zuge des Kanalbaues ist die Errichtung eines Spazierweges Richtung Dornach anzustreben.
(Das Ziel wurde klar verfehlt, oder?)

Auszug aus dem örtlichen Raumordnungskonzeptes „Sicherung von Freihalteflächen“:

FL – Erhaltung zusammenhängender landwirtschaftlich nutzbarer Gebiete
FF – Erhaltung zusammenhängender forstwirtschaftlicher Gebiete
FÖ – Erhaltung ökologisch besonders wertvoller Flächen
FE – Im Interesse zusammenhängender Erholungsräume
FA – Zum Schutz des Landschaftsbildes
Die mit FL, FF, FÖ, FE, oder FA gekennzeichneten Gebiete sind von einer diesem Ziel wiedersprechenden Bebauung, mit Ausnahme der nach § 41 Absatz 2 und § 42 TROG 2001 im Freiland zulässigen Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen, freizuhalten.

Die rote Linie stellt die „maximale Baulandgrenze“ dar.

Die rot eingekreiste Buchstaben/Zahlenkombination hat folgende Bedeutung:


Obere Zeile ( Zeitzonen )
Z1: Zeitzone 1 für unmittelbaren Bedarf
Z2: Zeitzone 2 für Bedarfszeitraum von 3-5 Jahren
Z3: Zeitzone 3 für Bedarfszeitraum von über 5 Jahren

Mittlere Zeile ( Nutzung)
„Kennzeichnung der Hauptnutzung des angeführten Bereichs
Sofern Detailstempel (in der Erläuterung der Zähler ohne Umrandung, z.B. W02) gesetzt werden, handelt es sich bei den darin enthaltenen Nutzungsfestlegungen um Kenntlichmachungen der für den Gesamtbereich geltenden Hauptnutzung.

Das Vorliegen eines Bedarfes ist insbesondere anzunehmen:
  • Bedarf des Grundeigentümers, auch für den der Kinder und Verwandten in gerader Linie zur Schaffung von Wohnraum oder Betriebs Gebäuden;
  • Bedarf im Zuge von Erbauseinandersetzungen;
  • Verkauf zur Deckung eines Finanzierungsbedarfes für Investitionen im Rahmen eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs.“


Untere Zeile ( Dichtezone )
„D1: Dichtezone 1 überwiegend allseits freistehende Objekte
 D2: Dichtezone 2 überwiegend verdichtete Objekte
 D3: Dichtezone 3 überwiegend mehrgeschossige Objekte, dörfliche Zentrumsverbauung“





Sie sehen aus der Fülle der Festlegungen die so ein „örtliches Raumordnungskonzept“ enthält, betrifft es alle Gemeindebürger. Ich hoffe, das das neu zu erlassene örtliche Raumordnungskonzept nach 10 Jahren nicht auch so viele „Das Ziel wurde klar verfehlt, oder?“ Beurteilungen erhält.
Ja, da gibt’s ja auch noch ein „ überörtliches Raumordnungskonzept“.

M.f.G
Herbert Jordan

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