Hallo Leute
Am 09.10.2013 fand eine „
Gemeinderatsbesprechung“ zum Thema
„ Fortschreibung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes gemäß § 31a. TROG 2011 – Beratung „ statt.
Die Besprechung war nicht öffentlich, daher
darf ich über den Verlauf der Sitzung nicht berichten.
Was ist eigentlich das „ örtliches
Raumordnungskonzept“ und welche Auswirkungen hat es für jeden Gemeindebürger?
Dazu einige Details aus dem örtlichen Raumordnungskonzept, bilden sie sich
selbst eine Meinung über die Umsetzung.
Das derzeit gültige Raumordnungskonzept wurde
am 26.05.2004 vom Gemeinderat beschlossen und am 18.10.2004 von der
Aufsichtsbehörde genehmigt.
Auszug aus dem örtlichen Raumordnungskonzeptes
„ Allgemeines“:
„ Das
örtliche Raumordnungskonzept ist auf einen Planungszeitraum von 10 Jahren
ausgerichtet. Nach jeweils längstens 10 Jahren ist es auf Grundlage eines vom
Bürgermeister dem Gemeinderat vorzulegenden Berichts (was natürlich nicht
erfolgte ) über die Verwirklichung der
Festlegung des örtlichen Raumordnungskonzeptes fortzuschreiben. Wenn die
räumliche Entwicklung der Gemeinde es erfordert, hat diese Fortschreibung
entsprechend früher zu erfolgen.“
Auszug aus dem örtlichen Raumordnungskonzeptes
„ Allgemeine Aufgaben und Ziele“:
„a) Die
Erhaltung und Stärkung der Funktion der Gemeinde Birgitz als
*Wohnort
*Standort
für die Landwirtschaft
*Standort
für Tourismusbetriebe
*Standort
für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe
wird
angestrebt“
b) Es
gilt die Erhaltung der guten Lebens- und Wohnbedingungen zu sichern, bestehende Umweltbelastungen, vor allem
durch den Verkehr verursacht, sind zu verringern bzw. wird eine Beseitigung
angestrebt.
(Das Ziel wurde klar verfehlt, oder?)
c) In
Hinblick auf die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Planungszeitraum
wird der Planungsrichtwert mit maximal 1.350 Personen bzw. 560 Haushalten
festgesetzt. Es wird dabei eine Verringerung der Zuwanderungsrate angestrebt.
d)
Angestrebt wird die Bereitstellung ausreichender Baulandflächen für den
Wohnbedarf und für Zwecke der Wirtschaft
sowie die Mobilisierung bestehender Baulandreserven.
(Das Ziel wurde klar verfehlt, oder?)
Auszug aus dem örtlichen Raumordnungskonzeptes
„ Siedlungsentwicklung“:
(1) Das Ausmaß des Baulandes, das
im Planungszeitraum zusätzlich für Wohnzwecke erforderlich sein wird, beträgt
ca. 3,8 ha. Die Siedlungsentwicklung erfolgt innerhalb der festgelegten
Siedlungsgrenzen, welche durch maximale
Baulandgrenzen und durch die an die Siedlungsentwicklungsbereiche
angrenzenden Freihalteflächen bestimmt werden.
(Die maximalen
Baulandgrenzen sehen sie in der Übersichtskarte am Ende des Berichts. Sie
gelten nicht für Aussiedlerhöfe)
Auszug aus dem örtlichen Raumordnungskonzeptes
„Verkehrsmaßnahmen“:
c) Der
Ausbau / Erweiterung folgender Gemeindewege ist vorzusehen:
*Verlängerung
Schulgasse,
*Nordkettenweg,
*Einbindung Rissach,
* Feld- und Fußweg entlang der Kanaltrasse.
(Das Ziel wurde klar verfehlt, oder?)
Auszug aus dem örtlichen Raumordnungskonzeptes
„Sonstige Infrastruktur“:
„b) Im
Planungszeitraum sind die Hüttenbodenquellen
der Versorgungsanlage (Lackenquelle) beizuleiten.
(Das Ziel wurde klar verfehlt, oder?)
b) im
Zuge des Kanalbaues ist die Errichtung
eines Spazierweges Richtung Dornach anzustreben.
(Das Ziel wurde klar verfehlt, oder?)
Auszug aus dem örtlichen Raumordnungskonzeptes
„Sicherung von Freihalteflächen“:
FL – Erhaltung zusammenhängender
landwirtschaftlich nutzbarer Gebiete
FF – Erhaltung zusammenhängender
forstwirtschaftlicher Gebiete
FÖ – Erhaltung ökologisch besonders wertvoller
Flächen
FE – Im Interesse zusammenhängender
Erholungsräume
FA – Zum Schutz des Landschaftsbildes
Die mit FL, FF, FÖ, FE, oder FA
gekennzeichneten Gebiete sind von einer diesem Ziel wiedersprechenden Bebauung,
mit Ausnahme der nach § 41 Absatz 2 und § 42 TROG 2001 im Freiland zulässigen
Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen, freizuhalten.
Die rote Linie stellt die „maximale
Baulandgrenze“ dar.
Die rot eingekreiste
Buchstaben/Zahlenkombination hat folgende Bedeutung:
Obere Zeile ( Zeitzonen )
Z1:
Zeitzone 1 für unmittelbaren Bedarf
Z2:
Zeitzone 2 für Bedarfszeitraum von 3-5 Jahren
Z3:
Zeitzone 3 für Bedarfszeitraum von über 5 Jahren
Mittlere Zeile ( Nutzung)
„Kennzeichnung
der Hauptnutzung des angeführten Bereichs
Sofern
Detailstempel (in der Erläuterung der Zähler ohne Umrandung, z.B. W02) gesetzt
werden, handelt es sich bei den darin enthaltenen Nutzungsfestlegungen um
Kenntlichmachungen der für den Gesamtbereich geltenden Hauptnutzung.
Das
Vorliegen eines Bedarfes ist insbesondere anzunehmen:
- Bedarf des Grundeigentümers, auch für den der Kinder und Verwandten in gerader Linie zur Schaffung von Wohnraum oder Betriebs Gebäuden;
- Bedarf im Zuge von Erbauseinandersetzungen;
- Verkauf zur Deckung eines Finanzierungsbedarfes für Investitionen im Rahmen eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs.“
Untere Zeile ( Dichtezone )
„D1:
Dichtezone 1 überwiegend allseits freistehende Objekte
D2: Dichtezone 2 überwiegend verdichtete
Objekte
D3: Dichtezone 3 überwiegend mehrgeschossige
Objekte, dörfliche Zentrumsverbauung“
Sie sehen aus der Fülle der Festlegungen die
so ein „örtliches Raumordnungskonzept“ enthält, betrifft es alle
Gemeindebürger. Ich hoffe, das das neu zu erlassene örtliche
Raumordnungskonzept nach 10 Jahren nicht auch so viele „Das Ziel wurde klar
verfehlt, oder?“ Beurteilungen erhält.
Ja, da gibt’s ja auch noch ein „ überörtliches
Raumordnungskonzept“.
M.f.G
Herbert Jordan
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