Punkt 1
Gst 803 – Auflage eines Bebauungsplans gemäß § 54 sowie § 66 Abs. 1 TROG 2011 –
Behandlung der eingelangten Stellungsnahmen – Auflage- und Erlassungsbeschluss
Bei diesem Objekt handelt es sich um das
ehemalige Haus von Dr. Moser. Das Grundstück samt Gebäude wurde verkauft und
der neue Besitzer hat um eine Baubewilligung angesucht.
Der Altbestand wird abgerissen und stattdessen
eine Wohnanlage mit Tiefgarage errichtet.
Auf Grund dieses Bauansuchens wurde von der
Gemeinde ein Bebauungsplan erlassen, der die geplante Verbauung verhindert.
Der Bauwerber hat daraufhin folgende
Mängelliste zum aufgelegten Bebauungsplan abgegeben:
„a., Er
wurde ohne gesetzliche Grundlagen erlassen.
b., Er fußt weder auf einer Bestandsaufnahme
in tatsächlicher noch rechtlicher Hinsicht
c., Geschweige denn sind seine Planungsziele
etwa aufgrund der Festlegung des örtlichen
Raumordnungskonzepts nachvollziehbar
d., Der Entwurf wurde gegen die ausdrückliche
Anordnung des § 54 Abs. 1 letzter Satz
TROG 2011 aufgelegt (Die Bebauungspläne mit Ausnahme der ergänzenden
Bebauungspläne ( Abs. 8 ) sind möglichst für größere funktional
zusammenhängende
Gebiete zu erlassen )
e., Eine Bestandsaufnahme ist nicht
ersichtlich
f., Ebenso wenig ist ersichtlich aufgrund
welcher gesetzlichen Grundlage hier in die
jedenfalls bestehende Baufreiheit des
Rechtserwerbers eingegriffen wird. Vor allem wurde
ohne jeden rechtlichen Grund die
Bebaubarkeit der betroffenen Liegenschaft unter das Maß
zurückgesetzt, das sich aus a., dem Bestand,
b., dem Gesetz ergibt.“
Der Bebauungsplan enthielt außerdem eine
falsche maximale Wandhöhe, 6,80 statt wie beschlossen 7,20 Meter.
Der Bürgermeister stellte den Antrag, den
Einsprüchen nicht statt zu geben, und den Bebauungsplan in verkürzter Auflage
neu zu beschließen:
Maximale Wandhöhe 7,20 + überhöhe im Bereich
Altbestand ( Giebel )
Baumassendichte maximal 1,8
Maximal 2 Obergeschosse
Absolute Höhe 870,20
Da weder der Bürgermeister noch der
Bausachverständige der Gemeinde Birgitz die aufgezeigten Mängel entkräften
konnten oder wollten habe ich der neuerlichen Auflage nicht zugestimmt...
7 Ja
6 Enthaltungen
Punkt 2
Bebauungsplan gem. §§ 54, 56 Abs.1, sowie § 66 Abs. 1 TROG 2011 für GP 675 zum
Teil (alle KG Birgitz) – Beratung zur abgegebenen Stellungsnahme – verkürzter
Auflage- und Erlassungsbeschluss
Bei diesem Objekt handelt es sich um das
Grundstück hinter dem ehemaligen Café Margret.
Dort sollen 5 Eigentumswohnungen entstehen.
Gegen den erlassenen Bebauungsplan ging
ebenfalls eine Stellungnahme ein.
Grundaussage:
„ Da das
Grundstück nicht geteilt ist, muss auch der Altbestand erhoben werden und in
die Baumassendichteberechnung mit einbezogen werden. Der Altbestand verbraucht
schon die erlaubte Baumassendichte.“
Der Altbestand wurde nun erhoben und eine
Baumassendichte von 1,33 festgestellt.( Berechnung mit ungeteiltem Grundstück )
Nach der geplanten Grundteilung ergibt das
eine Baumassendichte von 2,25 für den Altbestand, was laut Bausachverständigen
in diesem Gebiet kein Problem ist. Nachbargrundstücke haben eine vergleichbare
Baumassendichte
Ein Grundstück kann auch verschiedene
Baumassendichte haben erklärte er mir.
Antrag : Bebauungsplanbleibt wie er ist.(Gültig
nur für die ausgewiesene Teilfläche )
Maximale Wandhöhe 6,8 Meter
Baumassendichte maximal 1,9
Maximal 2 Obergeschosse
Verkürzte Auflage
10 ja
3 Enthaltungen
Punkt 3
Verbauung Ruifachbach – Berichterstattung über aktuellen Stand
Die Planung ist abgeschlossen und bei der BH
eingereicht. Die Kosten werden hauptsächlich von der Wildbachverbauung
getragen.
Aufteilung Restkosten: Axams 90% Birgitz 10%.
Kosten für Birgitz ca. 3 – 4000,- €
Leider wurde bei diesem Projekt wieder kein
Verbindungsweg für Fußgänger von Birgitz Moossiedlung, Sandbichl nach Axams
Dornach eingeplant, wie bei der Vorbesprechung angeregt.
Eine vertane Gelegenheit, aber wenn der
Vorschlag nicht vom Bürgermeister kommt, ist er ja nichts wert.
Punkt 4
Überschreitungs- und Mehreinnahmenliste - Beschlussfassung
Im Zeitraum vom 27.09.2013 bis 28.10.2013
hatte die Gemeinde Mehreinnahmen von € 6.498,91 und Haushaltsüberschreitungen (
Mehrausgaben die, die Voranschlagsposten übersteigen ) von € 43.968,68.
Punkt 5
Nachtragsbeschluss – Rechnung Liftstüberl Verpflegung Ehrenformationen am
14.08.2013
Die Kosten werden von der Gemeinde übernommen
Punkt 6
Anpassung der Kanalmindestgebühren für das Jahr 2014 - Beschlussfassung
Die vorläufigen Mindestgebühren für 2014 liegen vor.
Die Gemeinden müssen mindestens diese Sätze von den Gemeindebürgern verlangen,
sonst gibt’s vom Land keine Förderungen für die diversen Projekte.
Mindestkanalanschlussgebühr pro m³ umbauten
Raum € 5,33 ( bisher € 5,24 )
Mindestabwassergebühr pro m³ Wasserverbrauch €
2,083 ( bisher € 2,048 )
Mindestwassergebühr pro m³ € 0,41
Daraufhin fragte ich den Bürgermeister ob dann
das Wasser in Birgitz billiger wird –
Bgm. „warum“ – weil wir jetzt pro m³ € 0,55 verlangen – Bgm. „ Die Gebühren hat er nicht
verglichen? Und das sind ja nur
vorläufige Zahlen.“
Warum wir die jetzt beschließen sollen wollte ein
Gemeinderat wissen – Bgm. „ weil er das
so haben will“
Ja wenn einmal etwas billiger wird, kann man
ja nicht dagegen sein
12 Ja
1 Enthaltung
( Wasserbenützungsgebühr Voranschlag 2013 €
33.100,- , Einnahmen bis 28.10.2013 € 34.276,50 also bereits Mehreinnahmen von €
1.176,50 )
Punkt 7
Preisanpassung – Liftpreise Schlepplift Birgitz - Beschlussfassung
Der Bürgermeister hatte kaum den
Tagesordnungspunkt verlesen, stellte der Liftausschussobmann den Antrag: „ Dieser Tagesordnungspunkt möge vor
Behandlung im Gemeinderat den Liftausschuss zur Vorbesprechung zugeteilt werden“.
Nach heftiger Debatte zwischen Bgm. und
Liftausschussobmann stellte der Bgm. diesen Antrag zur Abstimmung.
12 ja
1 Nein-
Punkt 8
Angebot Fa. DataCollect Traffic Systems GmbH, Anschaffung eines LED
Geschwindigkeitsanzeigesystem DSD
Da nur ein Angebot ( € 1.757,00 ) vorgelegt
wurde, und auch die Bedeckung ( keine Voranschlagsposition im Haushaltsplan
2013 ) vom Bürgermeister nicht klar definiert wurde, habe ich gegen den Ankauf
gestimmt.
Generell wurde die Sinnhaftigkeit einer
solchen Anlage in Frage gestellt, es sind inzwischen schon zu viele in Einsatz,
und werden daher kaum noch beachtet.
6 Ja
7 Nein
Punkt 9
Allfälliges, Anfragen, Anträge
Anfragebeantwortung von der letzten Sitzung
Betreff Kindergartenkinder:
Gruppe eins 14 Kinder
Gruppe zwei 15 Kinder
4 Arbeitskräfte
Weiteres habe ich folgende Anfragen gestellt
und Antworten erhalten.
Gehört die „Schwabenkapelle“ ( Kapelle beim
Kinderspielplatz ) der Gemeinde Birgitz, wenn ja sollte die längst fällige
Dachrenovierung ( Holzschindel sind verfault ) in den Voranschlag 2014
aufgenommen werden.
Bgm.- Er
weiß nicht ob die Kapelle der Gemeinde gehört, wird sich die Sache aber
anschauen.
Warum verzögert sich die Präsentation des
Projekts „sozialer Wohnbau Rohracker“, und wie ist der aktuelle Stand bei
diesem Projekt.
Bgm. Das
Projekt ist im Laufen und über aktuelle Probleme will er nichts sagen.
Auch der
Vizebürgermeister dessen Firma ja das Projekt ausführt war zu keiner Aussage
bereit.
Meine Äußerung
daraufhin, das wird wohl ein Wahlzuckerl für die nächste Gemeinderatswahl und
daher mit allen Mitteln verzögert, wurde energisch widersprochen
Präsentation ??????
M.f.G
Herbert Jordan
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