Sonntag, 10. November 2013

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 06.11.2013





Punkt 1 Gst 803 – Auflage eines Bebauungsplans gemäß § 54 sowie § 66 Abs. 1 TROG 2011 – Behandlung der eingelangten Stellungsnahmen – Auflage- und Erlassungsbeschluss

Bei diesem Objekt handelt es sich um das ehemalige Haus von Dr. Moser. Das Grundstück samt Gebäude wurde verkauft und der neue Besitzer hat um eine Baubewilligung angesucht.
Der Altbestand wird abgerissen und stattdessen eine Wohnanlage mit Tiefgarage errichtet.

Auf Grund dieses Bauansuchens wurde von der Gemeinde ein Bebauungsplan erlassen, der die geplante Verbauung verhindert.

Der Bauwerber hat daraufhin folgende Mängelliste zum aufgelegten Bebauungsplan abgegeben:
a., Er wurde ohne gesetzliche Grundlagen erlassen.
 b., Er fußt weder auf einer Bestandsaufnahme in tatsächlicher noch rechtlicher Hinsicht
 c., Geschweige denn sind seine Planungsziele etwa aufgrund der Festlegung des örtlichen
     Raumordnungskonzepts nachvollziehbar
 d., Der Entwurf wurde gegen die ausdrückliche Anordnung des § 54 Abs. 1 letzter Satz
     TROG 2011 aufgelegt (Die Bebauungspläne mit Ausnahme der ergänzenden
     Bebauungspläne ( Abs. 8 ) sind möglichst für größere funktional zusammenhängende
    Gebiete zu erlassen )
 e., Eine Bestandsaufnahme ist nicht ersichtlich
 f., Ebenso wenig ist ersichtlich aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage hier in die
    jedenfalls bestehende Baufreiheit des Rechtserwerbers eingegriffen wird. Vor allem wurde
   ohne jeden rechtlichen Grund die Bebaubarkeit der betroffenen Liegenschaft unter das Maß
  zurückgesetzt, das sich aus a., dem Bestand, b., dem Gesetz ergibt.“

Der Bebauungsplan enthielt außerdem eine falsche maximale Wandhöhe, 6,80 statt wie beschlossen 7,20 Meter.
Der Bürgermeister stellte den Antrag, den Einsprüchen nicht statt zu geben, und den Bebauungsplan in verkürzter Auflage neu zu beschließen:
Maximale Wandhöhe 7,20 + überhöhe im Bereich Altbestand ( Giebel )
Baumassendichte maximal 1,8
Maximal 2 Obergeschosse
Absolute Höhe 870,20

Da weder der Bürgermeister noch der Bausachverständige der Gemeinde Birgitz die aufgezeigten Mängel entkräften konnten oder wollten habe ich der neuerlichen Auflage nicht zugestimmt...
7 Ja    6 Enthaltungen

Punkt 2 Bebauungsplan gem. §§ 54, 56 Abs.1, sowie § 66 Abs. 1 TROG 2011 für GP 675 zum Teil (alle KG Birgitz) – Beratung zur abgegebenen Stellungsnahme – verkürzter Auflage- und Erlassungsbeschluss

Bei diesem Objekt handelt es sich um das Grundstück hinter dem ehemaligen Café Margret.
Dort sollen 5 Eigentumswohnungen entstehen.
Gegen den erlassenen Bebauungsplan ging ebenfalls eine Stellungnahme ein.
Grundaussage:
„ Da das Grundstück nicht geteilt ist, muss auch der Altbestand erhoben werden und in die Baumassendichteberechnung mit einbezogen werden. Der Altbestand verbraucht schon die erlaubte Baumassendichte.“

Der Altbestand wurde nun erhoben und eine Baumassendichte von 1,33 festgestellt.( Berechnung mit ungeteiltem Grundstück )
Nach der geplanten Grundteilung ergibt das eine Baumassendichte von 2,25 für den Altbestand, was laut Bausachverständigen in diesem Gebiet kein Problem ist. Nachbargrundstücke haben eine vergleichbare Baumassendichte
Ein Grundstück kann auch verschiedene Baumassendichte haben erklärte er mir.

Antrag : Bebauungsplanbleibt wie er ist.(Gültig nur für die ausgewiesene Teilfläche )
Maximale Wandhöhe 6,8 Meter
Baumassendichte maximal 1,9
Maximal 2 Obergeschosse
Verkürzte Auflage
10 ja    3 Enthaltungen

Punkt 3 Verbauung Ruifachbach – Berichterstattung über aktuellen Stand

Die Planung ist abgeschlossen und bei der BH eingereicht. Die Kosten werden hauptsächlich von der Wildbachverbauung getragen.
 Aufteilung Restkosten: Axams 90% Birgitz 10%.
Kosten für Birgitz ca. 3 – 4000,- €
Leider wurde bei diesem Projekt wieder kein Verbindungsweg für Fußgänger von Birgitz Moossiedlung, Sandbichl nach Axams Dornach eingeplant, wie bei der Vorbesprechung angeregt.
Eine vertane Gelegenheit, aber wenn der Vorschlag nicht vom Bürgermeister kommt, ist er ja nichts wert.


Punkt 4 Überschreitungs- und Mehreinnahmenliste - Beschlussfassung

Im Zeitraum vom 27.09.2013 bis 28.10.2013 hatte die Gemeinde Mehreinnahmen von € 6.498,91 und Haushaltsüberschreitungen ( Mehrausgaben die, die Voranschlagsposten übersteigen ) von € 43.968,68.


Punkt 5 Nachtragsbeschluss – Rechnung Liftstüberl Verpflegung Ehrenformationen am 14.08.2013

Die Kosten werden von der Gemeinde übernommen

Punkt 6 Anpassung der Kanalmindestgebühren für das Jahr 2014 - Beschlussfassung

Die vorläufigen Mindestgebühren für 2014 liegen vor. Die Gemeinden müssen mindestens diese Sätze von den Gemeindebürgern verlangen, sonst gibt’s vom Land keine Förderungen für die diversen Projekte.

Mindestkanalanschlussgebühr pro m³ umbauten Raum € 5,33  ( bisher € 5,24 )

Mindestabwassergebühr pro m³ Wasserverbrauch € 2,083 ( bisher € 2,048 )

Mindestwassergebühr pro m³ € 0,41

 Daraufhin fragte ich den Bürgermeister ob dann das Wasser in Birgitz billiger wird – Bgm. „warum“ – weil wir jetzt pro m³ € 0,55 verlangen – Bgm. „ Die Gebühren hat er nicht verglichen?  Und das sind ja nur vorläufige Zahlen.“
Warum wir die jetzt beschließen sollen wollte ein Gemeinderat wissen – Bgm. „ weil er das so haben will“

Ja wenn einmal etwas billiger wird, kann man ja nicht dagegen sein
12 Ja   1 Enthaltung
( Wasserbenützungsgebühr Voranschlag 2013 € 33.100,- , Einnahmen bis 28.10.2013 € 34.276,50 also bereits Mehreinnahmen von € 1.176,50 )

Punkt 7 Preisanpassung – Liftpreise Schlepplift Birgitz - Beschlussfassung

Der Bürgermeister hatte kaum den Tagesordnungspunkt verlesen, stellte der Liftausschussobmann den Antrag: „ Dieser Tagesordnungspunkt möge vor Behandlung im Gemeinderat den Liftausschuss zur Vorbesprechung zugeteilt werden“.
Nach heftiger Debatte zwischen Bgm. und Liftausschussobmann stellte der Bgm. diesen Antrag zur Abstimmung.
12 ja   1 Nein-


Punkt 8 Angebot Fa. DataCollect Traffic Systems GmbH, Anschaffung eines LED Geschwindigkeitsanzeigesystem DSD

Da nur ein Angebot ( € 1.757,00 ) vorgelegt wurde, und auch die Bedeckung ( keine Voranschlagsposition im Haushaltsplan 2013 ) vom Bürgermeister nicht klar definiert wurde, habe ich gegen den Ankauf gestimmt.
Generell wurde die Sinnhaftigkeit einer solchen Anlage in Frage gestellt, es sind inzwischen schon zu viele in Einsatz, und werden daher kaum noch beachtet.

6 Ja    7 Nein

Punkt 9 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Anfragebeantwortung von der letzten Sitzung Betreff Kindergartenkinder:
Gruppe eins 14 Kinder
Gruppe zwei 15 Kinder
4 Arbeitskräfte

Weiteres habe ich folgende Anfragen gestellt und Antworten erhalten.

Gehört die „Schwabenkapelle“ ( Kapelle beim Kinderspielplatz ) der Gemeinde Birgitz, wenn ja sollte die längst fällige Dachrenovierung ( Holzschindel sind verfault ) in den Voranschlag 2014 aufgenommen werden.
Bgm.- Er weiß nicht ob die Kapelle der Gemeinde gehört, wird sich die Sache aber anschauen.
Warum verzögert sich die Präsentation des Projekts „sozialer Wohnbau Rohracker“, und wie ist der aktuelle Stand bei diesem Projekt.
Bgm. Das Projekt ist im Laufen und über aktuelle Probleme will er nichts sagen.
Auch der Vizebürgermeister dessen Firma ja das Projekt ausführt war zu keiner Aussage bereit.
 Meine Äußerung daraufhin, das wird wohl ein Wahlzuckerl für die nächste Gemeinderatswahl und daher mit allen Mitteln verzögert, wurde energisch widersprochen
Präsentation ??????

M.f.G
Herbert Jordan

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