Hallo Leute
Es erstaunt mich immer wieder wie der
Bürgermeister die Tiroler Gemeindeordnung zu seinen Gunsten auslegt.
Es kann doch nicht sein, dass die Beurteilung
eines Beamten mehr zählt als ein Gemeinderatsbeschluss.
Im konkreten Fall haben die Beamten die
Streichung der Widmung „FE“ als „raumordnerisch Kritisch“ beurteilt, und das
nimmt der Bürgermeister der gegen diese Streichung ist her, und setzt den
Willen des Gemeinderates nicht um.
In der Tiroler Gemeindeordnung 2001 §52 werden
die Bürgermeister aber zur Umsetzung der Gemeinderatsbeschlüsse verpflichtet. Ich
habe daher mit folgendem Brief die Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses
urgiert.
Nächste Woche gibt’s leider Urlaubsbedingt
keine Neuigkeiten aus der Gemeinde.
M.f.G
Herbert Jordan
Gemeindeamt Birgitz
Dorfplatz 1
6092 Birgitz
Birgitz, 14.06.2013
Betreff: Durchführung
des Gemeinderatsbeschlusses vom 06.02.2013 Tagesordnungspunkt 4
Sehr geehrter Herr Bürgermeister
Bei der Gemeinderatssitzung am 06.02.2013
wurde unter Tagesordnungspunkt 4 über meinen Antrag („ Antrag GR Jordan Herbert
vom 23.05.2012 – Widmungsänderung für Gst 846, 847 und 848 KG Birgitz –
Streichung der Widmung „FE“ landwirtschaftliche Erholungsräume“ ) abgestimmt.
Die Mehrheit des Gemeinderates hat sich für
die Streichung ausgesprochen.
Bei der Gemeinderatssitzung am 05.06.2013 hast
Du unter Tagesordnungspunkt 3 die „Raumordnungsfachliche Beurteilung“
vorgelesen in der zwar raumordnungsfachliche Bedenken geäußert werden, jedoch
keine Aussage über die Ablehnung des Widmungsansuchens getätigt wird
Die Kennung „FE“ ist eine Festlegung im
örtlichen Raumordnungskonzept das der Gemeinderat beschließt
Wenn nun der Gemeinderat in seiner Sitzung am
06.02.2013 eine Streichung der Kennung „FE“ für die jeweiligen Grundstücke
beschlossen hat, so ist das ein Auftrag für den Bürgermeister diesen
Gemeinderatsbeschluss auch durchzuführen.
Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung 2001 §
52
Zusammenwirken mit Kollegialorganen
(1) Der
Bürgermeister hat die Beschlüsse der übrigen Gemeindeorgane zu vollziehen.
Ich ersuche Dich daher die Tiroler
Gemeindeordnung zu akzeptieren und den Gemeinderatsbeschluss umzusetzen.
.
M.f.G
Herbert Jordan
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