Punkt 1
Gst 675/2 – Verfahren gemäß § 72 TROG 2011 bzw. Auflage eines Bebauungsplans
gemäß § 54 sowie § 66 Abs.1 Trog 2011 – Teilnehmer: Architekt Dipl. Ing. Erwin
Ofner – (geschlossener Sitzungspunkt)
Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich
lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.
Punkt 2
Gst 803 - Verfahren gemäß § 72 TROG 2011 bzw. Auflage eines Bebauungsplans
gemäß § 54 sowie § 66 Abs.1 Trog 2011 – Teilnehmer: Architekt Dipl. Ing. Erwin
Ofner – (geschlossener Sitzungspunkt)
Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich
lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.
Punkt 3
Raumordnungsfachliche Beurteilung zu den Widmungsanträgen Gst 549, 550, 551,
828, 846, 847 und 848 – Teilnehmer: Architekt Dipl. Ing. Erwin Ofner –
Berichterstattung.
Die vom Gemeinderat beschlossenen
Widmungsänderungen wurden von der Abteilung Bau und Raumordnung begutachtet und
alle samt negativ beurteilt..
Architekt Dipl. Ing. Ofner erklärte uns dazu,
dass während der Gültigkeit des örtlichen Raumordnungskonzeptes keine
außertourlichen Widmungen möglich sind. Diese Widmungsänderungen, sollen sie
realisiert werden, müssen im neuen
Raumordnungskonzept eingearbeitet werden..
Punkt 4
Fristverlängerung für die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes
gemäß § 31 b. TROG 2011 – Teilnehmer: Architekt Dipl. Ing. Erwin Ofner -
Beschlussfassung
Das örtliche Raumordnungskonzept läuft 2014
aus. ( Gültigkeit 10 Jahre )
Architekt Dipl. Ing. Ofner erklärte uns dazu,
dass nach Ablauf des örtlichen Raumordnungskonzepts bis zur Erstellung und
Genehmigung eines neuen Raumordnungskonzepts vom Land ein „Umwidmungsstopp“ verhängt wird.
Den Unterschied zwischen “Umwidmungsstopp“ und der derzeitigen Situation keine außertourlichen Widmungen möglich“
konnte auch er mir nicht plausibel erklären.
Der Bürgermeister erklärte, dass die
Erstellung und Genehmigung eines neuen örtlichen Raumordnungskonzepts sicher
drei Jahre dauert. Ja da hätten wir eben früher damit beginnen sollen. Er
stellte den Antrag das örtliche Raumordnungskonzept um 3 Jahre zu verlängern,
das heißt weitere drei Jahre Stillstand.
Die Abstimmung ging mit 11 Gegenstimmen
deutlich gegen den Antrag des Bürgermeisters aus.
Nun wurde über den Antrag eines
Gemeindevorstandes, mit der Ausarbeitung eines neuen örtlichen
Raumordnungskonzepts soll unverzüglich begonnen werden, abgestimmt. Dabei sollen
die raumordnerischen Ziele überarbeitet werden und gegebenenfalls neu definiert
werden. ( wie groß soll Birgitz werden, wo kann sich Gewerbe entwickeln, wo
soll Platz für Wohnbauten gewidmet werden, welche Gebiete sollen Grünzone
bleiben, usw. )
Architekt Dipl. Ing. Ofner erklärte dazu, dass
wegen des bestehenden Baulandüberhangs in der Gemeinde Birgitz vor der Widmung
neuer Flächen sicher ein Bauverbot auf derzeit gewidmeten aber für die
Verbauung nicht zur Verfügung stehenden Grundstücken verhängt werden muss.
Bauverbot klingt doch viel besser als Rückwidmung welche auch nicht
ausgeschlossen ist.
Dieser Antrag ist ein klarer Auftrag an den
Bürgermeister in dieser Sache endlich tätig zu werden. Wurde einstimmig
angenommen.
Punkt 5
Brandschaden Liftstüberl (2004) – aktuelle Berichterstattung und weitere
Vorgangsweise – (geschlossener Sitzungspunkt)
Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich
lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.
Punkt 6
Geplante Grünschnitt-Kompostieranlage sowie Holzlagerplatz im Bereich des Gst
235 – Beratung und Grundsatzbeschluss
Die gewerbliche Kompostieranlage soll im
Bereich „Omes“ errichtet werden.
Für diese Anlage ist keine Widmungsänderung
durch die Gemeinde notwendig.
Genehmigungsverfahren erfolgt nach dem
Abfallwirtschaftsgesetz
Der Gemeinderat gibt seine grundsätzliche
Zustimmung zu dieser geplanten Anlage – einstimmig
Punkt 7
Kanal und Wasserleitungsverlegung im Siedlungsbereich Rohracker – Angebot der
Fa. Swietelsky – Beschlussfassung
Dieser Tagesordnungspunkt wurde wegen Dringlichkeit
zusätzlich aufgenommen.
Eine Behandlung durch den Gemeinderat war nur
notwendig weil für dieses Projekt zu wenig Budgetmittel im Voranschlag 2013
veranschlagt wurden. Die Tiroler Gemeindeordnung sieht in so einen Fall vor,
dass der Bürgermeister die Bedeckung ( Von welcher Kostenstelle werden die
fehlenden Mittel abgezogen ) bekannt gibt. Dies geschah nicht, auf meine
Rückfrage diesbezüglich reagierte er sehr ärgerlich und bot zwei Kostenstellen
an von denen er glaubt 2013 keine Mittel zu brauchen. Diese Vorgangsweise ist
ungesetzlich was auch vom Überprüfungsausschussobmann und einem
Überprüfungsausschussmitglied aufgezeigt wurde.
Auch alle weiteren Fragen meinerseits zu
diesem Projekt wurden vom Bürgermeister nicht beantwortet.
Warum nur ein Angebot bei einer Auftragssumme
von € 55.800,- - Dringlichkeit? – Der Kanal und Wasseranschluss muss
hergestellt werden weil der Bauherr einziehen will – Da haben Sie das Haus aber
schnell gebaut.
Im Angebot gibt’s keine Positionen für den
Wasseranschluss (nur Kanalpositionen und Wegpositionen ) ?
Welche Rechnungen werden unter der Position „Zuschlag
für Rechnungen von Dritten“ € 7.215,67 verrechnet?
Usw.
Aber bei der Abstimmung war ich mit meinem „nein“(
wegen der aufgezeigten Ungereimtheiten) leider wieder einmal allein.
Punkt 8
Allfälliges, Anfragen, Anträge
Im heurigen Sommer soll es auch in Birgitz
eine Kinderbetreuung geben.
Anfrage ob es in der Schulgasse nicht möglich wäre
eine Beschilderung „ Achtung Kinder“ anzubringen
– Da Idee nicht vom Bürgermeister kam ist sie auch nichts wert – Eine solche
Beschilderung bringt nicht viel – Da kommen auch noch Anfragen zu anderen
Straßen usw. waren die Gegenargumente des Bürgermeisters.
M.f.G
Herbert Jordan
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