Sonntag, 9. Juni 2013

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 05.06.2013



Punkt 1 Gst 675/2 – Verfahren gemäß § 72 TROG 2011 bzw. Auflage eines Bebauungsplans gemäß § 54 sowie § 66 Abs.1 Trog 2011 – Teilnehmer: Architekt Dipl. Ing. Erwin Ofner – (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.

Punkt 2 Gst 803 - Verfahren gemäß § 72 TROG 2011 bzw. Auflage eines Bebauungsplans gemäß § 54 sowie § 66 Abs.1 Trog 2011 – Teilnehmer: Architekt Dipl. Ing. Erwin Ofner – (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.

Punkt 3 Raumordnungsfachliche Beurteilung zu den Widmungsanträgen Gst 549, 550, 551, 828, 846, 847 und 848 – Teilnehmer: Architekt Dipl. Ing. Erwin Ofner – Berichterstattung.

Die vom Gemeinderat beschlossenen Widmungsänderungen wurden von der Abteilung Bau und Raumordnung begutachtet und alle samt negativ beurteilt..
Architekt Dipl. Ing. Ofner erklärte uns dazu, dass während der Gültigkeit des örtlichen Raumordnungskonzeptes keine außertourlichen Widmungen möglich sind. Diese Widmungsänderungen, sollen sie realisiert werden, müssen  im neuen Raumordnungskonzept eingearbeitet werden..


Punkt 4 Fristverlängerung für die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gemäß § 31 b. TROG 2011 – Teilnehmer: Architekt Dipl. Ing. Erwin Ofner - Beschlussfassung

Das örtliche Raumordnungskonzept läuft 2014 aus. ( Gültigkeit 10 Jahre )
Architekt Dipl. Ing. Ofner erklärte uns dazu, dass nach Ablauf des örtlichen Raumordnungskonzepts bis zur Erstellung und Genehmigung eines neuen Raumordnungskonzepts vom Land ein „Umwidmungsstopp“ verhängt wird.
Den Unterschied zwischen “Umwidmungsstopp“ und der derzeitigen Situation keine außertourlichen Widmungen möglich“ konnte auch er mir nicht plausibel erklären.
Der Bürgermeister erklärte, dass die Erstellung und Genehmigung eines neuen örtlichen Raumordnungskonzepts sicher drei Jahre dauert. Ja da hätten wir eben früher damit beginnen sollen. Er stellte den Antrag das örtliche Raumordnungskonzept um 3 Jahre zu verlängern, das heißt weitere drei Jahre Stillstand.
Die Abstimmung ging mit 11 Gegenstimmen deutlich gegen den Antrag des Bürgermeisters aus.

Nun wurde über den Antrag eines Gemeindevorstandes, mit der Ausarbeitung eines neuen örtlichen Raumordnungskonzepts soll unverzüglich begonnen werden, abgestimmt. Dabei sollen die raumordnerischen Ziele überarbeitet werden und gegebenenfalls neu definiert werden. ( wie groß soll Birgitz werden, wo kann sich Gewerbe entwickeln, wo soll Platz für Wohnbauten gewidmet werden, welche Gebiete sollen Grünzone bleiben, usw. )
Architekt Dipl. Ing. Ofner erklärte dazu, dass wegen des bestehenden Baulandüberhangs in der Gemeinde Birgitz vor der Widmung neuer Flächen sicher ein Bauverbot auf derzeit gewidmeten aber für die Verbauung nicht zur Verfügung stehenden Grundstücken verhängt werden muss. Bauverbot klingt doch viel besser als Rückwidmung welche auch nicht ausgeschlossen ist.

Dieser Antrag ist ein klarer Auftrag an den Bürgermeister in dieser Sache endlich tätig zu werden. Wurde einstimmig angenommen.


Punkt 5 Brandschaden Liftstüberl (2004) – aktuelle Berichterstattung und weitere Vorgangsweise – (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.

Punkt 6 Geplante Grünschnitt-Kompostieranlage sowie Holzlagerplatz im Bereich des Gst 235 – Beratung und Grundsatzbeschluss

Die gewerbliche Kompostieranlage soll im Bereich „Omes“ errichtet werden.
Für diese Anlage ist keine Widmungsänderung durch die Gemeinde notwendig.
Genehmigungsverfahren erfolgt nach dem Abfallwirtschaftsgesetz
Der Gemeinderat gibt seine grundsätzliche Zustimmung zu dieser geplanten Anlage – einstimmig

Punkt 7 Kanal und Wasserleitungsverlegung im Siedlungsbereich Rohracker – Angebot der Fa. Swietelsky – Beschlussfassung

Dieser Tagesordnungspunkt wurde wegen Dringlichkeit zusätzlich aufgenommen.
Eine Behandlung durch den Gemeinderat war nur notwendig weil für dieses Projekt zu wenig Budgetmittel im Voranschlag 2013 veranschlagt wurden. Die Tiroler Gemeindeordnung sieht in so einen Fall vor, dass der Bürgermeister die Bedeckung ( Von welcher Kostenstelle werden die fehlenden Mittel abgezogen ) bekannt gibt. Dies geschah nicht, auf meine Rückfrage diesbezüglich reagierte er sehr ärgerlich und bot zwei Kostenstellen an von denen er glaubt 2013 keine Mittel zu brauchen. Diese Vorgangsweise ist ungesetzlich was auch vom Überprüfungsausschussobmann und einem Überprüfungsausschussmitglied aufgezeigt wurde.
Auch alle weiteren Fragen meinerseits zu diesem Projekt wurden vom Bürgermeister nicht beantwortet.
Warum nur ein Angebot bei einer Auftragssumme von € 55.800,- - Dringlichkeit? – Der Kanal und Wasseranschluss muss hergestellt werden weil der Bauherr einziehen will – Da haben Sie das Haus aber schnell gebaut.
Im Angebot gibt’s keine Positionen für den Wasseranschluss (nur Kanalpositionen und Wegpositionen ) ?
Welche Rechnungen werden unter der Position „Zuschlag für Rechnungen von Dritten“ € 7.215,67 verrechnet?
Usw.
Aber bei der Abstimmung war ich mit meinem „nein“( wegen der aufgezeigten Ungereimtheiten) leider wieder einmal allein.


Punkt 8 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Im heurigen Sommer soll es auch in Birgitz eine Kinderbetreuung geben.

Anfrage ob es in der Schulgasse nicht möglich wäre eine Beschilderung „ Achtung Kinder“ anzubringen – Da Idee nicht vom Bürgermeister kam ist sie auch nichts wert – Eine solche Beschilderung bringt nicht viel – Da kommen auch noch Anfragen zu anderen Straßen usw. waren die Gegenargumente des Bürgermeisters.


M.f.G
Herbert Jordan

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