Berichtigung am 19.02.2013
Das von mir
angezweifelte Abstimmungsergebnis unter Punkt 9 ist richtig.
Wie mir
Vzbgm. Haid mitteilte hat er an der
Abstimmung teilgenommen somit ist das Ergebnis 10 ja 1 Nein 2 Enthaltungen
korrekt.
Ich möchte mich beim Protokollführer
und Bürgermeister für meine Fehlinterpretation des Abstimmungsergebnisses
entschuldigen.
Diese
Fehlinterpretation kam von der sonderbaren Handhabung der Befangenheitsregel im
Birgitzer Gemeinderat.
Auszug aus
der Tiroler Gemeindeordnung § 29
Befangene
Mitglieder von Kollegialorganen sind von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie zwingend den
Raum zu verlassen haben ……….
Meine Annahme dass der Wechsel des Vzbgm. bei diesem
Tagesordnungspunkt auf die Zuhörerplätze, aus Befangenheitsgründen erfolgte ist
falsch.
M.f.G
Herbert Jordan
Die Rechenkünste unseres Bürgermeisters
erstaunen mich immer wieder.
Beispiele gefällig?
Unter Punkt 5 der Tagesordnung will er uns
doch tatsächlich weismachen. dass Eigenleistungen bei der Berechnung der
Gesamtbaukosten abgezogen werden.
Herr Bürgermeister wenn ich für ein Bauvorhaben
einen Kostenvoranschlag von € 9588,05
habe und ich Eigenleistungen von € 1.450.-
selbst erledige beträgt die Rechnung was ich zu bezahlen habe € 8.138,05 das Bauvorhaben hat trotzdem den Gegenwert von
€ 9588,05.
Beim konkreten Fall hat die Gemeinde laut
Deiner Aufstellung € 9.588,05 bezahlt.
Hr. Abentung macht € 1.450,00 als Eigenleistung
geltend.
Daher hat für mich das Bauvorhaben insgesamt €
11.038,05 gekostet und nicht wie in Deiner Abrechnung € 8.138,05.
Nicht die Gemeinde hat sich wie von Dier
behauptet € 5.000,- erspart sondern Hr. Abentung.
Beispiel zwei:
Tagesordnungspunkt 9 – Vergabe „Sozialer
Wohnbau „
Bei diesem Tagesordnungspunkt wechselte Vzbgm.
Haid als Befangener ( Inhaber der Fa. Kristallwohnbau ) auf die Zuhörerplätze.
Ersatzgemeinderat wurde keiner nominiert
Das Abstimmungsergebnis laut Protokoll:
10
Ja 1 Nein 2 Enthaltungen ergibt 13
Stimmen bei 12 Gemeinderäten?
Es ist für mich gänzlich neu, dass Zuhörer
mitstimmen dürfen, also bitte alle Interessierte bei den nächsten Sitzungen kommen und mitstimmen
Weiteres ist es sehr interessant, dass bei
diesem Abstimmungsergebnis Vzbgm. Haid mit seiner angeblichen Enthaltung (Stimmenthaltung
gilt lt. TGO als Ablehnung ) gegen die Vergabe an seine Fa. Kristallwohnbau
gestimmt hat.
Bin Neugierig ob die Fa. Kristallwohnbau den
Auftrag ( € 2,6 Millionen ) gegen den Willen ihres Besitzers auch annimmt.
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