Punkt 1
Erschließung ABA und WVA Siedlungsbereich Rohracker – Projektplan der Fa. AEP
und Stellungnahme durch Herrn Georg Teyml – behördliche Vorgaben bezüglich
Oberflächenentwässerung, Projekteinreichung bei der Wasserrechtsbehörde,
Einholung von Angeboten - Beschlussfassung
Herr Teyml erklärte uns die neuesten Vorgaben
des Landes bezüglich Abwasser. Die Oberflächenwässer einer Straßen Anlage
dürfen nicht mehr ungereinigt in den Oberflächenkanal eingeleitet werden.
Dachwasser darf noch ungereinigt eingeleitet werden.
Um diesen Anforderungen erfüllen zu können,
schlägt die Fa. AEP vor entlang der Straßen eine sogenannte Rasenmulde zu
errichten wo das Wasser durch eine Filterschicht in den Oberflächenkanal
gelangt. Lediglich die Hauseinfahrten würden ausgenommen.
Die Straßen breite würde sich dadurch von 5
Meter auf 4 Meter reduzieren.
Die Rasenmulden können weder befahren noch
begangen werden.
Dass das keine brauchbare Lösung ist war sich
fast der gesamte Gemeinderat einig.
Die Fa. AEP wurde beauftragt eine andere
Lösung zu suchen.
Daraufhin ließ der Bgm. abstimmen, über was
weiß ich nicht, Er hats mir auch nicht noch einmal erklären wollen, daher habe
ich an der Abstimmung nicht teilgenommen.
12 ja
Punkt
2 Grundabtretung Teilfläche von Gst.
785/1, KG Birgitz an die Gemeinde Birgitz, Übernahme in das öffentliche Gut -
Beschlussfassung
Im Bereich Oberwiesenweg Gst. 785/1 wird eine
Grenzbereinigung durchgeführt.
Die Gemeinde Birgitz erwirbt 7 m² zu €
150,-/m²
einstimmig
Punkt
3 Altbestand Straßenbeleuchtung –
gesetzliche Umstellungsfrist bis 2015 – Bestandsaufnahme und Förderantrag -
Beschlussfassung
Laut Gesetz müssen die alten Straßenlaternen (
Leuchtstoffröhren ) bis 2015 auf Energiesparlampen oder LED-Beleuchtung
umgestellt werden.
Die Frist für den Förderantrag läuft am
31.03.2013 ab?
Der Bgm. schlägt vor die Fa. Aigner mit der
Erhebung, Planung und Fördereinreichung zu beauftragen. Kostenvoranschlag kann
er keinen vorlegen.
Auf meine Frage warum wir nicht die Angebote
der GemNova. Nutzen wie viele andere Gemeinden auch, antwortet der Bgm.
ausweichend.
Die GemNova hat eine Ausschreibung gemacht,
wobei folgende Firmen als Bestbieter hervorgegangen sind.
IKB
AG mit den Produkten von SWARCO
ELIN
mit SITECO
EXTERIOR
Auf Grund der Dringlichkeit wird der
Auftragsvergabe an die Fa. Aigner zugestimmt, wenn die Kosten € 3000,- nicht
übersteigen. Sonst müssen drei Angebote eingeholt werden.
einstimmig
Punkt 4
Antrag GR Jordan Herbert vom 23.05.2012 – Widmungsänderung für Gst 846, 847,
und 848, KG Birgitz – Streichung der Widmung „FE“ landwirtschaftliche
Erholungsräume
Weil der Bgm. die sechs Monatsfrist wie in der
Tiroler Gemeindeordnung vorgesehen ungenutzt verstreichen ließ, war ich um mein
Recht durchzusetzen gezwungen Aufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister zu
erheben. Die Aufsichtsbehörde forderte darauf den Bgm. auf den Antrag bei der
nächsten Gemeinderatssitzung auf die Tagesordnung zu setzen.
Wegen der bestehenden Widmung „FE“
landwirtschaftliche Erholungsräume auf den betreffenden Grundstücken hat die
Behörde eine Teilumwidmung zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Stadels
zur Hackschnitzellagerung abgelehnt.
Der Antrag wurde gegen den Willen des Bgm.
angenommen 7 ja
Punkt 5
Anfrage GR Jordan Herbert vom 04.12.2012 – Kostenerhebung bezüglich
Hausanschluss „Schafstall Abentung“ Gst 899, KG Birgitz- Bericht
Auch in diesem Fall hielt sich der Bgm. nicht
an die Fristen wie in der Tiroler Gemeindeordnung vorgesehen. Es bedarf
wiederum einer Aufsichtsbeschwerde, dass ich zu meinem Recht kam.
Nun zur Sache:
Den Wasseranschluss beim Objekt Schafstall
Abentung hat die Gemeinde in Eigenregie ( nicht wie sonst üblich mit der
Jahresbaufirma) mit den Gemeindearbeitern hergestellt.
Bei dieser Gelegenheit wurde von den
Gemeindearbeitern auch das Stromversorgungskabel für das Objekt mitverlegt. Ich
wollte nun vom Bgm. wissen was dieser Hausanschluss gekostet hat und welcher
Anteil dem Bauwerber für das Stromkabelmitverlegen weiterverrechnet wurde.
Der Bgm. legte folgenden sonderbaren Bericht
vor:
Fa. Zeppelin - Maschinenverleih Grabungsarbeiten, Asphaltschneiden €
538,00
Fa. Zeppelin – Maschinenverleih Grabungsarbeiten € 527,00
Fa. Nagl, Axams, Installationen Verlegung Wasserltg. Schieber setzen € 2.873,29
Gerhard Abentung, Gem.Arbeiter Traktorstd. Für Materialtransporte Mai € 112,02
Gerhard Abentung, Gem.Arbeiter Traktorstd. Für Materialtransporte Juni €
170,83
Toni Singer, Gem.Arbeiter Traktorstd. Für
Materialtransporte Mai € 84.00
Fa. Rieder KG
Asphaltierungsarbeiten € 4.105,56
-
Skonto f.
Asphaltierungsarbeiten -€ 147,80
Gemeindearbeiter ( 2 Mann ) Arbeitsleistung ( 85 Std. a` 15,59 €
) € 1.325,15
Eigenleistung von Gerhard -€ 1.450,00
Gesamtsumme €
8.138,05
Auf meine Frage was unter Eigenleistung zu verstehen ist,
antwortete der Bgm. die Mitarbeit von Gerhard und seinen Söhnen beim verlegen
und stampfen.
Herr Bürgermeister Ihre Abrechnung ist mehr
als fragwürdig, Sie ziehen € 1.450,00 als Eigenleistung von den
Herstellungskosten ab obwohl, der Bauwerber keinen Euro bezahlt hat.
Dieser
Hausanschluss hat die Gemeinde Birgitz € 9.588,05 gekostet, der Bauwerber hat
für die Mitverlegung des Stromkabels, obwohl dazu ein wesentlich längerer
Kabelgraben und Mehraufwand notwendig war, nichts bezahlt. So schaut’s aus.
Punkt 6
Antrag ULB vom 21.01.2013 – Wiederaufnahme des abgesetzten Tagesordnungspunktes
vom 05.12.2012 – Widmungsantrag von Freiland in Bauland Gst 828, KG Birgitz –
Zwischenwegen / Oberwiesenweg – Beratung und Grundsatzbeschluss
Dass der Bgm. diesen Punkt auf die
Tagesordnung setzte, hat es einen Dringlichkeitsantrag der ULB gebraucht?
In diesem Fall geht es um die Umwidmung von
Freiland in Bauland für den Eigenbedarf 500m²
Der Bgm. kann sich eine Umwidmung (
Einzellösung ) nicht vorstellen und hat daher den Antrag ca. zweieinhalb Jahre
nicht bearbeitet.
Er wurde nun vom Gemeinderat beauftragt das
Umwidmungsverfahren einzuleiten.
11 ja
Punkt 7
Antrag ULB vom 21.01.2013 – Anfrage Köchl Norbert und Zwölfer Alois – Umwidmung
von Freiland in Bauland Gst 549, 550, und 551, KG Birgitz ( Kapellenweg ) –
Beratung und Grundsatzbeschluss
Dass der Bgm. diesen Punkt auf die
Tagesordnung setzte, hat es einen Dringlichkeitsantrag der ULB gebraucht?
In diesem Fall geht es ebenfalls um Umwidmung
von Freiland in Bauland für den Eigenbedarf von zwei Familien, fünf Kinder.
Die Antragsteller wollen zwei Parzellen mit je
500 m² umgewidmet haben.
Der Bgm. kann sich wieder eine solche
Einzellösung nicht vorstellen, die Mehrheit des Gemeinderates schon.
Er wurde daher beauftrag das
Umwidmungsverfahren einzuleiten.
11 ja
Punkt 8
Antrag ULB vom 21.01.2013 – Anfrage Zwölfer Josef, Fuchsgasse – geplante
Bebauung – Bericht über den Stand der Verhandlungen bezüglich einer eventuellen
Wegerrichtung vom Kapellenweg zur Fuchsgasse – Beratung und weitere
Vorgangsweise
In diesem Bereich sind mehrere Parzellen als
Bauland gewidmet. Herr Josef Zwölfer hat nun zwei Vorschläge wie seine Parzelle
und die eines Nachbarn aufgeteilt werden könnten, und mit einer Zufahrt (
Privatweg ) erschlossen werden könnten.
Die Gemeinde ist bestrebt in diesem Gebiet
eine gesamt Lösung zu erzielen. Es wurde der Bgm. beauftragt alle Grundbesitzer
zu einem weiteren Gespräch einzuladen.
Punkt 9
Antrag ULB vom 21.01.2013 – Vergabe „Sozialer Wohnbau Rohracker“
Inzwischen war es bereits kurz vor Mitternacht
und ich stellte den Antrag die Gemeinderatssitzung zu beenden. So einen
wichtigen Tagesordnungspunkt wie „Sozialer Wohnbau „ kurz vor Mitternacht zu
behandeln finde ich mehr als fraglich.
Wurde von der Mehrheit abgelehnt.
Nun zur Sache:
Im Bereich Rohracker sollen auf ca. 1900m² 8 Reihenhäuser als „sozialer Wohnbau“
errichtet werden. Die Objektgröße erstreckt sich von 116m² bis 133m² Wohnfläche
und einem Gartenanteil von 44m² bis 124m².
Von der Gemeinde wurden drei Firmen zur
Angebotslegung eingeladen, eine Ausschreibung erfolgte nicht.
Folgende Angebote wurden dem Gemeinderat
vorgelegt:
Ing. Puchner Wohnbau GmbH ( Ziegelbauweise
) € 3.033.070,65
Kristallwohnbau GmbH ( Holzbauweise ) € 2.629.783,67
Planet Bauprojekt GmbH ( Holzbauweise ) € 2.905.003,41
Da mir die Differenz bei den Angeboten sehr
groß vorkam (€ 400.000,- ) fragte ich den Bürgermeister ob alle Firmen die
gleichen Unterlagen zur Angebotslegung erhalten hätten.
Diese Unterlagen habe ich bereits zur
Vorbereitung der Sitzung angefordert, wurden mir aber vom Bgm. verweigert.
Weitere Zweifel kamen bei mir auf wenn ich mir die Unterschiede bei den
Garagenplätzen anschaue;
Ing Puchner Wohnbau GmbH 16x Carport, 2 x Besucher
Kristallwohnbau GmbH 4 x Garage, 12 x Freiparkplatz, 2 x
Besucher
Planet Bauprojekt GmbH 4 x Garage, 4 x Carport, 4 x
Freiparkplatz, 2 x Besucher
Bei gleichen Ausschreibungsunterlagen.
Der Bgm. erklärte alle Firmen haben die
gleichen Unterlagen bekommen und
„Übe
rings können Sie anbieten was Sie wollen“.
Da mir die sogenannten „ Angebotsunterlagen“
vorenthalten wurden und der Preis für die jeweiligen Einheiten ( von ca.
300.000,- bis ca. 380.000,-) für mein Verständnis mit sozialem Wohnbau nichts
mehr zu tun haben, habe ich gegen eine Vergabe an die Fa. Kristallwohnbau
gestimmt.
10 ja 1 Nein 1 Enthaltung
Vbgm. Haid hat wegen Befangenheit nicht
mitgestimmt.
Punkt 10
Prüfbericht der Gemeinderevision der BH Innsbruck – Bericht
Gerichtsentscheidung in Sachen, Brandschaden Liftstüberl – Bericht
Die Gemeindeaufsicht hat vom 31.10.2012 bis
15.11.2012 stichprobenartig die Gemeindefinanzen geprüft. Der Bgm. verliest den
Prüfbericht und erklärt die aufgezeigten Mängel. Der Gemeinderat nimmt dies
einstimmig zur Kenntnis.
Punkt 6
Allfälliges, Anfragen, Anträge
Anfrage ob die Kindergartenleiterin noch in
Karenz ist, wurde bejaht.
Die Anfrage ob gegen den Bescheid der Agrarbehörde
von Seiten der Gemeinde Einspruch erhoben wurde, wurde ebenfalls bejaht (
Nutzungsrecht der Agrargemeinschaft / Bescheid alt – unverteilter Almwald,
Bescheid neu – unverteilter Wald )
Ob eine weitere Forderung von mir, die im
Bescheid angeführten Grundstücke auf ihre richtige Zuteilung ( verteilt –
unverteilt ) zu überprüfen durchgeführt wurde beantwortet der Bgm. bei der
nächsten Sitzung?
M.f.G
Herbert Jordan