leider musste ich schon wieder eine Aufsichtbeschwerde gegen Bgm. Luis Oberdanner einbringen.
Werde berichten was für Ausrede für die Nichteinhaltung der Tiroler Gemeindeordnung ( Minderheitentrechte ) der Bgm. diesmal hat.
Gemeindeamt Birgitz
Dorfplatz 1
6092 Birgitz
Birgitz,
07.12.2012
Betreff: Aufsichtsbeschwerde gegen Bgm. Alois
Oberdanner wegen Nichteinhaltung der
TGO 2001 §41 Anträge
Sehr geehrte Damen und Herrn
Bei der Gemeinderatssitzung am 23.05.2012 habe
ich folgenden selbständigen Antrag gestellt:
„Birgitz
am 23.05.201
Selbständiger
Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich Widmungsänderung Gst. 846,
847 und 848 KG Birgitz
Sehr
geehrte Gemeinderäte/rätin
Hr.
Jordan Alfred hat am 24.02.2012 beim Gemeinderat um eine Widmungsänderung für seine Gst. 846, 847 und 848 angesucht.
Herausnahme
der Widmung ( FE ) landwirtschaftliche Erholungsräume.
Das
Ansuchen wurde bei der Gemeinderatsitzung am 14.03.2012 vom Bürgermeister jedem
Gemeinderat übergeben.
Ich
stelle daher den Antrag die Widmung FE bei den Gst. 846, 847 und 848 zu
streichen.
Mit
freundlichen Grüßen
Herbert
Jordan“
Laut TGO hat der Gemeinderat über einen selbständigen
Antrag ohne unnötigen Aufschub, längstens aber innerhalb von sechs Monaten,
abzustimmen.
Bgm. Oberdanner verhindert diese Abstimmung
indem er sie bis heute nicht auf die Tagesordnung setzte.
Da dies nicht das erste Mal ist muss ich
annehmen dass dies bewusst geschieht und somit der Verdacht auf Amtsmissbrauch
nahe liegt.
M.f.G
Herbert Jordan
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