Sonntag, 16. Dezember 2012

Aufsichtsbeschwerde

Sehr geehrte Leser
leider musste ich schon wieder eine Aufsichtbeschwerde gegen Bgm. Luis Oberdanner einbringen.
Werde berichten was für Ausrede für die Nichteinhaltung der Tiroler Gemeindeordnung ( Minderheitentrechte ) der Bgm. diesmal hat.



Gemeindeamt Birgitz
Dorfplatz 1
6092 Birgitz
                                                                                                                      Birgitz, 07.12.2012


Betreff: Aufsichtsbeschwerde gegen Bgm. Alois Oberdanner wegen Nichteinhaltung der      TGO 2001 §41 Anträge

Sehr geehrte Damen und Herrn

Bei der Gemeinderatssitzung am 23.05.2012 habe ich folgenden selbständigen Antrag gestellt:

„Birgitz am 23.05.201


Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich Widmungsänderung Gst. 846, 847 und 848 KG Birgitz

Sehr geehrte Gemeinderäte/rätin

Hr. Jordan Alfred hat am 24.02.2012 beim Gemeinderat um eine Widmungsänderung  für seine Gst. 846, 847 und 848 angesucht.
Herausnahme der Widmung ( FE ) landwirtschaftliche Erholungsräume.

Das Ansuchen wurde bei der Gemeinderatsitzung am 14.03.2012 vom Bürgermeister jedem Gemeinderat übergeben.

Ich stelle daher den Antrag die Widmung FE bei den Gst. 846, 847 und 848 zu streichen.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Jordan“

Laut TGO hat der Gemeinderat über einen selbständigen Antrag ohne unnötigen Aufschub, längstens aber innerhalb von sechs Monaten, abzustimmen.
Bgm. Oberdanner verhindert diese Abstimmung indem er sie bis heute nicht auf die Tagesordnung setzte.
Da dies nicht das erste Mal ist muss ich annehmen dass dies bewusst geschieht und somit der Verdacht auf Amtsmissbrauch nahe liegt.


M.f.G
Herbert Jordan

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