Hallo Leute,
wünsche euch allen ein frohes und vor allem gesundes Weihnachtsfest.
Herbert
Hallo Leute,
Punkt 1 Festsetzung des Voranschlages 2022 (inkl. Subventionen und Lehrlingsförderung) und Festsetzung des Mittelfristigen Finanzplanes 2023 bis 2026 – Beschlussfassung
Subventionen in der Höhe von 23.200,93 wurden einstimmig beschlossen.
Der Bürgermeister verlas eine Reihe von Änderungen die während der Auflagefrist des Voranschlages 2022 durchgeführt wurden.
„schriftlich wurden diese teils gravierenden Änderungen nicht vorgelegt“
Die gesamten Mehrkosten beim Kindergartenneubau waren im Voranschlagsentwurf nicht enthalten?
Die Kreditaufnahme war im Entwurf mit € 416.000,- angegeben und steigt nun auf über 600.000,- Euro an.
Mit 31.12.2021 hat die Gemeinde Birgitz rund 857.000,- Euro Schulden, diese steigen 2022 um rund 600.000,- Euro an.
Diesen Änderungen konnte ich nicht zustimmen 12 Ja 1 Nein
Voranschlag Volksschule,( 15.400,-) diesem konnte ich nicht zustimmen weil ich einen Antrag bezüglich Volksschule eingebracht hatte über den aber noch nicht abgestimmt war. 12 JA 1 Nein
Voranschlag Feuerwehr 33.500,- einstimmig
Danach hat der Bürgermeister meine 4 Fragen zum Budgetentwurf, die ich schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht habe, beantwortet.
Birgitz 14.12.2021
Fragen zum Voranschlagsentwurf 2022
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
ich ersuche um Beantwortung der nachfolgenden Fragen zum Voranschlagsentwurfes 2022
Warum werden bei diesem sozialen Projekt über 30% Aufschlag verlangt?
Antwort: Der Ankaufspreis ist zu niedrig angesetzt und überhaupt gibt es bei diesem sozialen Projekt Schwierigkeiten mit dem Grundbesitzer.
Was wir unter diesem Posten verkauft ?
Antwort: das sind alle Einnahmen der Gemeinde von den Verkäufen. Z.B. Müllsäcke usw.
Der RA 2020 weist hier Kosten von 10.226,- Euro aus.
Welche Pacht wurde billiger?
Antwort: 2020 wurden noch Restbeträge von 2019 bezahlt.
Antwort: Ja, das ist eine Entnahme der Substanzberechtigten Gemeinde und der Substanzverwalter muss diese Position auch in seinen Voranschlag aufnehmen. Da sich das Projekt verzögert hat wurde im VA 2021 der GGAG diese Position nicht aufgenommen.
Grundsätzlich könnte man diese Position auch unter dem Konto Agrargemeinschaft anführen, aber so ist es auch nicht falsch.
M.f.G.
Herbert Jordan
Danach wurde über meine zwei Anträge zum Tagesordnungspunkt abgestimmt:
Antrag 1
Birgitz am 14.12.2021
Antrag zu Tagesordnungspunkt 1 der Gemeinderatssitzung am, 15.12.2021 lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Volksschule Birgitz “
Sehr geehrte Gemeinderäte,
ich beantrage die Aufnahme eines zusätzlichen Budgetpostens für die Volksschule Birgitz in den Voranschlag 2022.
„Einbau einer Be- und Entlüftungsanlage in den Klassenzimmern der Volksschule Birgitz“
Budgetansatz € 60.000,-
„Experten der Universität Innsbruck, der Innenraumanalytik, von Energie Tirol und dem Verein Komfortlüftung.at veranschaulichten in ihren Vorträgen anhand umgesetzter Praxisbeispiele und Feldtests, dass die Schadstoff- und Virenlast durch Lüftungsanlagen beträchtlich – bis zum 11-fachen (!) – reduziert werden kann.
Mit einer händischen "Fensterlüftung" in
Schulen kann eine gute Raumluftqualität nicht erreicht werden. Messergebnisse
bei Feldtests zeigen, dass selbst in der Sommerzeit, wo Fenster permanent offen
gehalten werden können, überhöhte CO2-Werte in den Klassenzimmern
auftreten.
Lüftungsanlagen hingegen senken nicht nur die CO2-Werte, sondern
auch die Schadstoffkonzentrationen (VOC) und tragen durch die Verdünnung
des Aerosolgehalts zu einer deutlich niedrigeren Virenlast bei. Außerdem muss
im Winter niemand im Klassenzimmer bei geöffneten Fenstern frieren. Es ist also
nicht verwunderlich, dass Komfortlüftungsanlagen nachweislich nicht nur die
Konzentrationsfähigkeit in den Klassenzimmern und somit den Lernerfolg
steigern, sondern auch das Corona-Ansteckungsrisiko deutlich senken.“
M.f.G
Herbert Jordan
Der Bürgermeister antwortete mit einem Gegengutachten demzufolge eine Fensterlüftung völlig ausreichend ist.
Als weiteres Argument nannte er:
„Eine Be- und Entlüftungsanlage funktioniert in unserer Schule nicht, weil es bei den Fenstern so hereinzieht?“
Der Antrag wurde mit 2 Ja 10 Nein und 1 Enthaltung abgelehnt
Antrag 2:
Birgitz am 14.12.2021
Antrag zu Tagesordnungspunkt 1 der Gemeinderatssitzung am, 15.12.2021 lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Verkehrskonzept Haus des Kindes “
Sehr geehrte Gemeinderäte,
ich beantrage die Aufnahme eines zusätzlichen Budgetpostens für das Verkehrskonzept Haus des Kindes in den Voranschlag 2022.
„Projektierung Verkehrskonzept Haus des Kindes“
Budgetansatz € 15.000,-
M.f.G
Herbert Jordan
Antwort: für das Verkehrskonzept gibt es noch kein Projekt und daher brauchts auch keinen Budgetposten.
`2 Ja 11 Nein abgelehnt
In der weiteren Diskussion wurde der Bürgermeister noch einmal auf das Projekt „Sandbichl“ angesprochen.
Der Gemeinderat hinterfragte: wenn bei diesem Projekt ein Gewinn von 160.000,- Euro im Voranschlag eingeplant ist und dieses Projekt 2021 nicht verwirklicht wird, fehlen ja im Budget diese 160.000,- Euro?
Antwort: keine
Dem Antrag den VA 2022 zuzustimmen konnte ich nicht folgen
12 Ja 1 Nein
Budgetzahlen (Einnahmen/Ausgaben) kann ich keine bekanntgeben da sie bei der Sitzung nicht vorgebracht wurden.
Punkt 2 Kassenprüfungsprotokoll 4/2021 - Kenntnisnahme
Das Kassenprüfprotokoll wurde in verkürzter Form verlesen - einstimmig
Punkt 3 Mehreinnahmen und Überziehungen - Beschlussfassung
Die Mehreinnahmen und Mehrausgaben wurden vorgetragen - einstimmig
Punkt 4 Bericht der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Kenntnisnahme
Der Substanzverwalter hatte nicht`s zu berichten - einstimmig
Punkt 5 zusätzlicher Tagesordnungspunkt „Geschwindigkeitsbegrenzung Adelshof“
Im Bereich Adelhof (vor Gasthof bis nach der Abzweigung Birgitzer Alm) soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kmh verordnet werden.
einstimmig
Punkt 6 Anfragen, Anträge, Allfälliges
Ich habe wieder einmal nach den Fortschritt bezüglich „Verkehrskonzept Haus des Kindes“ nachgefragt.
Das Thema wurde bei der letzten Ausschusssitzung unter „Allfälliges“ behandelt.
Protokoll diese Ausschusssitzung gibt es keines.
„Das Problem soll der neugewählte Gemeinderat behandeln?“
M.f.G. Herbert
Hallo Leute,
bei der Sitzung waren 11 Gemeinderäte anwesend.
Punkt 1 „Haus des Kindes“ – Festsetzung für Endausbau und finale Budgetfestlegung - Beschlussfassung
Zur Erinnerung, die Kostenschätzung nach ÖNORM B1801-1 vom 20.07.2020 war mit € 3.365.000,- ohne MWST angegeben. (ohne Grundkauf und Aufschliessungskosten)
Für die Bauwerkskosten, Einrichtung, Außenanlagen und Reserve waren
€ 3.025.000,- vorgesehen.
Ich habe zur Vorbereitung auf die Gemeinderatssitzung die Summen der Vergaben durch den Gemeinderat zusammengerechnet und bin auf € 3.024.429,16 gekommen.
Laut der Unternehmerliste fehlte mir noch die Vergabe folgender Gewerke: Estrich, Vollwärmeschutz, Schließanlage, Gärtner, Küche, Innenputz und Reinigung.
Der Vertreter der Fa. Kommpart erklärte dazu: Die Estrich- Vollwärme- und Innenputzarbeiten wurden mit den Baumeisterarbeiten vergeben.
Die restlichen Vergaben sind noch ausständig.
Weiteres erklärte er uns, dass das Kostenziel € 3.517.422,- eingehalten wird.
Als Einsparungsposition wurde die Lüftungsanlage angesprochen. Hier könnte man € 130.000,- bei nicht Errichtung einsparen.
Dieser Einsparungsvorschlag wurde mit 10Nein und 1 Enthaltung abgelehnt.
Darauf wurden die Sonderwünsche präsentiert:
Gastroküche (frisches Kochen) Zusatzkosten € 100.000,- 10 Ja 1 Enthaltung
Pergola Zusatzkosten € 71.830,- 8 Ja 3 Enthaltungen
Weg zur Pergola Zusatzkosten € 40.000,- 10 Ja 1 Enthaltung
PV-Anlage Zusatzkosten € 23.674,- 9 Ja 1 Enthaltung
(Wie groß diese PV-Anlage KWp ist, konnte der Bürgermeister nicht beantworten)
Die Zusatzkosten belaufen sich auf € 235.504,-
Daher erhöht sich die Darlehnsaufnahme der Gemeinde für dieses Projekt auf rund 650.000,- Euro.
Meine
Meinung zu diesem Projekt dürfte bekannt sein
„Die Errichtung erfolgt am falschen Standort“
Daher kann ich diesem Projekt nicht zustimmen.
Punkt 2 Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2022 – Festlegung der Anzahl der Beisitzer der Gemeindewahlbehörde (§ 13 Abs. 3 TGWO 1994) und Aufteilung der Anzahl der örtlichen Wahlbehörden auf die Parteien (§ 17 Abs. 1 TGWO 1994) - Beschlussfassung
Die Heimatliste Birgitz hat bei 5 Beiräten keinen Anspruch auf einen Beiratssitz.
Daher habe ich den Antrag gestellt, die Anzahl der Beiräte mit 6 Personen festzulegen damit alle Fraktionen mindestens einen Vertreter in der Gemeindewahlbehörde haben.
Dieser Antrag wurde mit 4 Ja und 7 Nein abgelehnt
Antrag 5 Beiräte 8 Ja 2 Nein 1 Enthaltung
Punkt 3 Bericht der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Kenntnisnahme
Der Substanzverwalter berichtet kurz.
Punkt 4 Anfragen, Anträge, Allfälliges
Am 9.12.2020 wurde ein Kindergartenausschuss gegründet. Diesem Ausschuss gehören 6 Gemeinderäte an. Die Heimatliste Birgitz hat kein Recht auf einen Ausschusssitz und ist daher in diesem Ausschuss nicht vertreten.
Die Gemeinderäte der Heimatliste Birgitz haben aber das recht die Protokolle der einzelnen Ausschüsse einzusehen.
Die Einsichtnahme in die Protokolle dieses Kindergartenausschusses wurde mir aber vom Bürgermeister verweigert.
Ich habe in einem persönlichen Gespräch mit dem Bürgermeister noch einmal nachgefragt, ob diese Einsichtsverweigern aktuell ist, oder ob ich zur Durchsetzung meiner Rechte als Gemeinderat eine Aufsichtsbeschwerde einbringen muss.
(telefonisch erhält man keine Auskunft von der Aufsichtsbehörde)
Der Bürgermeister meinte, Ihm ist lieber ich mache eine Aufsichtsbeschwerden damit der Sachverhalt abgeklärt wird.
Auszug aus dem Erkenntnis der Aufsichtsbehörde:
„Laut vorliegendem Auszug aus dem Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 09.12.2020 wurde ein beratendes Gremium, welches bei der Entscheidungsfindung zum Bauprojekt mithelfen soll, gegründet. Hierbei erfolgte keine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl sowie Fraktionswahl. Anstatt dessen konnten sich die Gemeinderäte freiwillig dazu entschließen dem Gremium beizutreten.
Solch einen Ausschuss sieht die Tiroler Gemeindeordnung 2001 nicht vor. Daher findet die Tiroler Gemeindeordnung 2001 hier keine Anwendung. Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass insbesondere ³ 32 der TGO 2001 daher ebenfalls nicht angewendet werden kann.
§ 32
Aufgaben der Ausschüsse
Die Ausschüsse sind, soweit ihnen vom Gemeinderat keine weitergehenden Aufgaben übertragen werden, zur Vorberatung und Antragstellung in den ihnen obliegenden Angelegenheiten berufen.
Der gebildete Kindergartenausschuss kann daher keine Vorberatungen und Antragsstellungen durchführen.
M.f.G. Herbert