Hallo Leute,
Punkt 1 Änderung Flächenwidmungsplan im Bereich von Grundstück Nummer .13 gemäß Planzeichnungsverordnung §40 Abs. 5 und 7 (auf landwirtschaftliches Mischgebiet), sowie im Bereich von Teilflächen der Grundstücke 39, 1135/1 und 1147 gemäß Plankennzeichenverordnung § 40 Abs. 5 und 7 (auf landwirtschaftliches Mischgebiet) – (Grundstücke .13 und 39 im Eigentum von Josef Abenthung, Grundstücke 1135/1 und 1147 sind öffentliches Gut) - Beschlussfassung
Im August 2020 wurde der Flächenwidmungsplan der betroffenen Grundstücke auf „Sonderfläche Hofstelle“ geändert.
Diese Widmung (Sonderfläche Hofstelle) hat das Amt der Tiroler Landesregierung abgelehnt, weil bei diese Widmung, im Zuge des geplanten Wohnungsneubau, das alte Wohngebäude abgerissen werden müsste?
Neue Widmung:
Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) eingeschränkt auf landwirtschaftliche Gebäude § 40 (7)
einstimmig
Punkt 2 Kindergartenneubauprojekt
a) Annahme Entwurfsstudie mitsamt Grobkostenschätzung von Arch. DI Bernhard Rupp- Beschlussfassung(Grundlage Empfehlung Gemeinderatsbesprechung)
Ich habe noch einmal meine Argumente gegen den Standort vorgebracht. Aber entschieden ist entschieden und somit habe ich mich mit den drei präsentierten Planungsvorschlägen auseinandergesetzt.
Kein Vorschlag berücksichtigt die Witterungsverhältnisse an diesem Standort.
Dort oben weht der Westwind und im Winter kommt es immer wieder zu Schneeverfrachtungen so dass der Steinachweg zugeweht ist.
Die Errichtung eines einigermaßen geschützten Spielplatzes Freifläche ist bei keinem Projekt vorgesehen.
Das favorisierte Projekt ist ein fast quadratisches Gebäude mit einer Seitenlänge von ca. 30 Meter, Erdgeschoss plus 1. Stock mit Flachdach.
Dieser Planungsvariante konnte ich nicht zustimmen.
11 Ja 2 Enthaltungen
b) Vorstellung Grobkostenfinanzierungskonzept – Beschlussfassung
Die Kostenschätzung nach ÖNORM B1801-01 vom 20.07.2020 beträgt
3.365.000,-€
ohne Grundkosten (Grundkauf) und Aufschliessungsgebühren der Gemeinde.
Die Kosten für das notwendige Verkehrskonzept und den geplanten Gehsteig entlang der Kirchgasse sind ebenfalls nicht enthalten.
Der Gemeindebeitrag im vorliegenden Finanzierungskonzept Kindergarten Neubau wird mit € 300.000,- Darlehensaufnahme und € 200.000,- Eigenmittel angegeben.
€ 1.805.000,- Fördergeld sind fix zugesagt, der Rest von 1.060.000,- ist als maximale Förderhöhe der einzelnen Förderstellen angegeben.
Diesem Finanzierungsplan konnte ich nicht zustimmen.
12 Ja 1 Enthaltung
c) Abänderung der Fläche im Bestandsvertrag (Trolf- Siegele) lt. Vermessungsplan NECON – Beschlussfassung
Die Gemeinde Birgitz hat für den Kindergartenneubau Teilflächen der Grundstücke 889. 890 und 891 angekauft. Die Restflächen dieser Grundstücke werden zusammengelegt und neu aufgeteilt.
12 Ja 1 Enthaltung
Punkt 3
a)Errichtung eines Lagers für die Dorfbühne Birgitz – Beschlussfassung mitsamt Vergabe auf Empfehlung Kulturausschuss
Für den Theaterverein soll im Stiegen Aufgang ein neuer Lagerraum geschaffen werden.
Größe 6 m² Kostenvoranschlag € 7.764,00
Das ist wohl nur „ein Tropfen auf den heißen Stein“ wie man so schön sagt, aber besser als Garnichts.
12 Ja 1 Enthaltung
b) Richtlinien zur Vergabe von Ehrenzeichen – Beschlussfassung auf Empfehlung Kulturausschuss
Die Richtlinien der Gemeinde Birgitz für Ehrungen und Auszeichnungen wurden überarbeitet und der „Ehrenring“ neu eingeführt.
Kategorien der Ehrungen und Auszeichnungen:
a) Ehrenbürgerschaft
b) Ehrenring
c) Goldenes Ehrenzeichen
d) Gemeindewappen mit Lorbeerkranz
einstimmig
c) Vergaberichtlinien für Sportplatz der Gemeinde – Beschlussfassung auf Empfehlung Kulturausschuss
Der Sportplatz soll an Vereine stundenweise vermietet werden. Kostenbeitrag € 10,- pro Stunde.
12 Ja 1 Enthaltung
Punkt 4 Zustimmung zum Antrag des Planungsverbandes Nr. 18 (westliches Mittelgebirge) zum Beitritt zur KEM- Region - Beschlussfassung
KEM? – Klima- und Energie- Modellregionen
Vorteile für KEM/Gemeinden (Auszug aus den Werbeunterlagen)
· Fachkundige Person vor Ort mit Ressourcen
· Projekte werden initiiert und koordiniert
· Gemeinden positionieren sich als Vorreiter
· Zugang zu Investitionsförderungen im Rahmen des Programms- Mittel würden sonst nicht zur Verfügung stehen
· KEM ManagerIn hat guten Überblick über weitere Förderungen und hat Know How diese abzurufen
· Teil eines großen Netzwerkes
Kenntnisnahme
Punkt 5 Erneuerung Schülertische- und Stühle in der Volkschule – Beschlussfassung mitsamt Vergabe
Für die Volksschule werden 11 Schülertische mit Ablagefach und 22 Dynamische Schülersessel angeschafft.
einstimmig
Punkt 6 Installationen einer Akustikdecke im Musikzimmer - Beschlussfassung
Im Proberaum der Landesmusikschule westliches Mittelgebirge wird eine Akustikdecke montiert Kosten € 2.340,-
einstimmig
Punkt 7 Subventionsansuchen Pfarre Birgitz für Gedenktafel Otto Neururer - Beschlussfassung
€ 560,- wurden einstimmig beschlossen.
Punkt 8 Gemeindegutsagrargemeinschaft – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Der Substanzverwalter berichtet von einer guten Almsaison.
Der Almweg wurde heuer saniert, aber leider gibt es schon wieder Auswaschungen, wird von einem Gemeinderat kritisiert.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, das Gatter wird nicht versperrt und daher sind immer wieder nicht berechtigte Fahrzeuge unterwegs.
12 Ja 1 Enthaltung (SV)
Punkt 9 Anstellung einer Stützkraft für den Gemeindekindergarten – Beschlussfassung – Personelles (unter Ausschluss der Öffentlichkeit)
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
Punkt 10 Weitere personelle Agenden – Beschlussfassung (unter Ausschluss der Öffentlichkeit)
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
Punkt 11 Anfragen, Anträge, Allfälliges
Der Bürgermeister berichtet über die Causa „Axamer Lizum Betriebspflicht“
Die Gemeinde Birgitz hat, wie schon berichtet, eine negative Stellungnahme zur Ansiedlung eines Hofermarktes in Axams an die Gemeinde Axams übermittelt.
Reaktion der Gemeinde Axams dazu gibt es keine?
Der Schilift Birgitz soll heuer kostenlos benützt werden können.
Der Bgm. wird mit den Liftpächter über die Kosten verhandeln.
Noch einmal kommt der geplante Kindergartenneubau zur Sprache.
Gr. Josef Jordan ersucht bei der Planung das Ortsbild miteinzubeziehen und zu überlegen ob es nicht besser wäre, statt dem geplanten „Flachdach“ ein in unserer Gegend bewährtes „Giebeldach“ zu errichten.
M.f.G.
Herbert
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