Hallo Leute,
Punkt 1 Abschluss eines Kaufvertrages betreffend der Fläche Nr. 891 - Beschlussfassung
Für den Kindergartenneubau im Bereich Liftstüberl werden weitere 490 m² angekauft.
Da ich nach wie vor der Meinung bin, die Kinderbetreuung gehört ins Dorfzentrum, konnte ich diesem Kaufvertrag nicht zustimmen.
12 Ja 1 Enthaltung
Punkt 2 Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstücks 893/2 (neu) gebildet aus Teilflächen der Grundparzellen 893, 890 und 889 – (Gp 893 im Eigentum der Gemeinde Birgitz, Gp 891 im Eigentum von Josef Abenthung, Gp 890 und 889 im Eigentum von Frank Siegele) von Freiland auf „Vorbehaltsfläche für Gemeinbedarf, KG: Kindergarten, Kinderkrippe“ - Beschlussfassung
2.270 m² Freiland werden in Vorbehaltsfläche für den Gemeinbedarf § 52, Festlegung des Verwendungszwecks, Festlegung Erläuterung: Kindergarten, Kinderkrippe umgewidmet.
Da ich nach wie vor der Meinung bin, die Kinderbetreuung gehört ins Dorfzentrum, konnte ich dieser Umwidmung nicht zustimmen.
12 Ja 1 Enthaltung
Punkt 3 Änderung Flächenwidmungsplan im Bereich Grundstück Nummer .13 von landwirtschaftlichem Mischgebiet auf Sonderfläche Hofstelle, sowie im Bereich von Teilflächen der Grundstücke 39, 1135/1 und 1147 von Freiland auf Sonderfläche Hofstelle – (Grundstücke .13 und 39 im Eigentum von Josef Abenthung, Grundstücke1135/1 und 1147 sind öffentliches Gut) - Beschlussfassung
800 m² werden von Landwirtschaftlichen Mischgebiet § 40 (5) und 2.070 m² von Freiland in Sonderfläche Hofstelle mit Erhöhung der zul. Wohnnutzfläche § 44 (2) oder sonstiger Sonderbestimmungen, insb. Gem. § 44 (11) [iVm.§43 (7) standortbezogen], Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: Wohnnutzfläche max 380 m² umgewidmet.
Davon sind 153 m² Freiland öffentliches Gut (Kappellenweg) ?
einstimmig
Punkt 4 Bebauungsplan betreffend des Gst. Nr. .13, KG Birgitz – Auflage und Erlassungsbeschluss
Für den soeben beschlossenen Flächenwidmungsplan braucht’s auch einen Bebauungsplan.
SLH –
1
Baumassendichte mindestens 0,20
Obergeschosse höchstens 3
Bauweise o/b TBO
Oberster Gebäudepunkt 870,00 Meter
Baumassendichte mindestens von 0,20 kam mir wenig vor (bisher immer 1), der Bürgermeister bestätigte aber die Richtigkeit dieser Festlegung.
einstimmig
Punkt 5 Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 178/8 von derzeit Wohngebiet in künftig Freiland (im Eigentum von Christoph Murrer) sowie im Bereich einer Teilfläche des Grundstücks 183/2 von Freiland in Wohngebiet (im Eigentum der Gemeinde Birgitz) - Beschlussfassung
Vom Grundstück Nummer 178/8 werden rund 29 m² von Wohngebiet § 38 (1) in Freiland §41 sowie rund 29 m² von Wohngebiet § 38 (1) in geplante örtliche Straße § 53 (1) umgewidmet.
Von Grundstück 183/2 werden rund 50 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) umgewidmet.
12 Ja 1 Nein
Punkt 6 Bericht der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz . Kenntnisnahme
Alles läuft zur Zufriedenheit des Substanzverwalters.
12 Ja 1 Enthaltung (SV)
Punkt 7 zusätzlicher Tagesordnungspunkt: “Besprechung über die vor der Gemeinderatssitzung stattgefundene Gemeinderatsbesprechung (nicht öffentlich) zum Thema Kindergartenneubau“
Geschlossener Sitzungspunkt.
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
Punkt 8 Anfragen, Anträge, Allfälliges
Am 19. September findet wieder ein Aktionstag „gesunde Gemeinde statt“
Der Bürgermeister berichtet über die bei der letzten Gemeinderatssitzung aufgetauchten Fragen bezüglich „Anschlussgebühren“
Für diese Gebühren musste ein neues „Kontoblatt“ eingerichtet werden, daher gibt’s für dieses neue Kontoblatt auch keine Budgetierung.
Meine einfache Frage von der letzten Gemeinderatssitzung (Frage wurde auch bei der vorletzten Sitzung nicht beantwortet) bezüglich der Verbuchung der Schlussrechnung der Baufirma, wurde wieder nicht beantwortet.
Schlussrechnung Wasserleitungsbau / netto |
€ 332.008,58 |
1/850000-004003 Druckreduzierschacht (RA 2018) |
€ -110.522,65 |
AOH Transportleitung und Ringschluss Birga (RA 2019) |
€ - 134.502,63 |
Kostenstelle? |
? |
Kostenstelle? |
? |
Kostenstelle? |
? |
Summe |
€ 0,00 |
Im Gegenteil, am Ende der Aufstellung zur Endabrechnung steht:
Anordnungssoll
Einnahmen: € 204.866,68
Anordnungssoll Ausgaben: € 360.960,28
Da kann doch nicht stimmen, oder?
M.f.G.
Herbert
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