Hallo
Leute,
bei
der Sitzung waren 11 Gemeinderäte und 3 Zuhörer anwesend
Punkt 1Genehmigung des
Sitzungsprotokolls von der 03.06.2020-Beschlussfassung
Das
Protokoll einer Gemeinderatssitzung wird vom Protokollführer verfasst und vor
der Veröffentlichung den zwei Protokollzeichnern zur Freigabe vorgelegt.
Gewünschte
Änderungen, Berichtigungen werden meist berücksichtigt und ins Protokoll
eingearbeitet.
Bei
diesem Protokoll wurden meine Änderungswünsche nur teilweise berücksichtigt,
die zu Tagesordnungspunkt 1 und 5 nicht.
Daher
habe ich Einspruch gegen das veröffentlichte Protokoll erhoben:
Einspruch gegen das Protokoll der Gr-Sitzung am
03.06.2020
Sehr geehrter Herr
Bürgermeister,
hiermit erhebe ich
schriftlich Einspruch gegen das Protokoll der Gr-Sitzung am 03.06.2020.
Das veröffentlichte
Protokoll habe ich als gewählter Protokollzeichner in dieser Form nicht
freigegeben.
Meine per Mail am 14.06.2020 übermittelten Änderungswünsche wurden teilweise nicht umgesetzt.
Meine per Mail am 14.06.2020 übermittelten Änderungswünsche wurden teilweise nicht umgesetzt.
Tagesordnungspunkt 1
Hier entsteht der Eindruck, dass du mir die Belege gezeigt, bzw.
vorgelegt hast.
Das stimmt aber nicht, die Belege wurden weder vorgelesen noch hast du sie mir, trotz Aufforderung meinerseits, nicht übergeben und das möchte ich im Protokoll vermerkt haben.
Das stimmt aber nicht, die Belege wurden weder vorgelesen noch hast du sie mir, trotz Aufforderung meinerseits, nicht übergeben und das möchte ich im Protokoll vermerkt haben.
„Hierzu hat er Belege
heraussuchen lassen, welche auch zur Sitzung mitgebracht wurden……Diese Belege wurden GR Jordan Herbert trotz Aufforderung seinerseits
nicht übergeben, bzw. die darin angeführten Kostenstellen verlesen.
Tagesordnungspunkt 5
Hier wird die Tatsache, dass über einen Antrag nicht abgestimmt wurde
nicht protokolliert.
Ich schreibe als Protokollzeichner alle gestellten Anträge mit, sowie
die Abstimmungsergebnisse. Diesen Antrag habe ich vermerkt.
GR Josef Jordan hat einen Antrag auf Reduzierung um 1 Monatsmiete
gestellt.
Über diesen Antrag wurde entgegen den Bestimmungen in der TGO § 46 d
nicht abgestimmt.
Bitte dies im Protokoll auch zu vermerken.
M.f.G
Herbert Jordan
M.f.G
Herbert Jordan
Beide
Einsprüche wurden mit 1 Ja und 10 Nein abgewiesen.
Punkt 2 Protokollzeichner -
Beschlussfassung
Der
Bgm. berichtet, dass es keine gewählten Protokollzeichner laut TGO gibt,
lediglich zwei Gemeinderäte müssen das Protokoll unterzeichnen.
Da
werde ich wohl nicht mehr dazugehören?
11 Ja
Punkt 3 Kassenprüfungsprotokolle 1.
Und 2. Quartal - Kenntnisnahme
Das
Kassenprüfprotokoll wurde vorgelesen.
Die Endabrechnung Transportleitung Birga wurde über eine ganze Seite mit vielen Kostenstellen angeführt.
Die Endabrechnung Transportleitung Birga wurde über eine ganze Seite mit vielen Kostenstellen angeführt.
Meine einfache Frage (Frage wurde auch bei der
letzten Sitzung nicht beantwortet) bezüglich der Verbuchung der Schlussrechnung
der Baufirma, wurde mit dieser Aufstellung wieder nicht beantwortet.
Schlussrechnung
Wasserleitungsbau / netto
|
€ 332.008,58
|
1/850000-004003
Druckreduzierschacht (RA 2018)
|
€ -110.522,65
|
AOH
Transportleitung und Ringschluss Birga
(RA 2019)
|
€ - 134.502,63
|
Kostenstelle?
|
?
|
Kostenstelle?
|
?
|
Kostenstelle?
|
?
|
Summe
|
€ 0,00
|
Im
Gegenteil, am Ende der Aufstellung zur Endabrechnung steht:
Anordnungssoll
Einnahmen: € 204.866,68
Anordnungssoll Ausgaben: € 360.960,28
Anordnungssoll Ausgaben: € 360.960,28
Da
kann doch nicht stimmen, oder?
Kenntnisnahme
11 Ja
Punkt 4 a) Mehreinnahmen und
Überschreitungen – Beschlussfassung
b) Anhebung der Mehreinnahmen und
Überschreitungen gegenüber dem Finanzierungsvorschlag- auf Antrag vom
Überprüfungsausschuss - Beschlussfassung
Die
Mehreinahmen und Überschreitungslisten (Überschreitungen über € 100,-) wurden
verlesen.
Ausgabenüberschreitungen
Summe 8.720,14
Mehreinnahmen
Summe € 12.153,25,
11 Ja
Diese
Listen sollen reduziert werden, indem der Sockelbetrag von € 100,- auf € 500,-
angehoben wird.
11 Ja
Punkt 5 Finanzierung des
Leitungsinformationssystems, Bankdarlehen Vergabe und Aufnahme -
Beschlussfassung
Die
Kreditaufnahme von € 166.300,- wie im Voranschlag 2020 bereits vorgesehen wurde
einstimmig genehmigt.
.
Punkt 6 Behandlung der am 14.06.2020
eingelangten Stellungnahme betreffend die Erlassung des Bebauungsplanes Nr.
306B020-20 – Beschlussfassung
Gegen
den erlassenen Bebauungsplan wurden von einem betroffenen Grundeigentümer
mehrere Einwände vorgebracht, die teilweise im neuausgearbeiteten Bebauungsplan
berücksichtigt wurden.
11 Ja
Punkt 7 Abschluss einer
privatrechtlichen Vereinbarung mit Familie Murrer - Beschlussfassung
Der
Grundtausch wurde mit 10 Ja 1 Nein genehmigt.
Punkt 8 Abschluss des vorbereiteten
Vertrages mit Herbert Zwölfer / Grundkauf durch die Gemeinde - Beschlussfassung
Wofür
die Gemeinde Birgitz dieses sehr schmale (Breite 11,77 Meter) Grundstück
ankauft, wurde vom Bürgermeister nicht beantwortet.
Zusätzlich
zu den schon bekannten Konditionen (Kaufpreis, Umwidmung) kommen jetzt noch die
Errichtungskosten für eine Betonmauer (20cm Breit und 60 cm hoch) entlang dem
Wegteil und der gesamten Südgrenze samt Maschendrahtzaun dazu.
Da
konnte ich nicht zustimmen. 10 Ja 1 Nein
Punkt 9 Selbständiger Antrag gem. § 41 TGO 2001 von GR Herbert Jordan betreffend Kindergarten und Kinderkrippe Zubau- Empfehlung Bauausschuss- Beratung und Beschlussfassung
Sehr geehrte
Gemeinderäte,
nach reiflicher
Überlegung bin ich zu dem Schluss gekommen, dass der geplante Neubau
Kindergarten, Kinderkrippe im Bereich
Liftstüberl keine optimale Lösung für Birgitz ist.
Kinderkrippe,
Kindergarten und Schule gehören ins Dorfzentrum.
Eine Konzentrierung
von Kindergarten, Kinderkrippe und Schule auf einen Platz ergeben viele
Vorteile und Synergien.
Der derzeitigen
Kindergarten bleibt bestehen, wird nur erweitert.
Um den gestiegenen
Platzbedarf für den Kindergarten und die Kinderkrippe im Gemeindezentrum
abdecken zu können schlage ich folgende bauliche Maßnahmen vor:
·
Die
Feuerwehr wird in den Bereich Liftstüberl verlegt.
·
Die
dadurch freiwerdende Halle wird für den Kindergarten und die Kinderkrippe
adaptiert.
·
Durch
einziehen einer Decke in der Feuerwehrhalle kann der Kultursaal erweitert
werden und für die Dorfbühne Birgitz mehr Platz geschaffen werden.
·
Ein
weiterer großer Vorteil durch die Verlegung der Feuerwehr besteht darin, dass
der Platz zwischen Feuerwehrhalle und Schule nicht mehr für die Zufahrt in die
Halle benötigt wird.
·
Dieser
große Platz soll unterkellert werden (Platz für Gemeinde und Vereine) und
ebenerdig ein Gemeinschaftsraum für die Schule, Kindergarten und Kinderkrippe
zur Nachmittagsbetreuung und Mittagessen geschaffen werden.
·
Ein
barrierefreier Zugang zur Schule ist in diesem Bereich ebenfalls realisierbar.
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Um den gestiegenen
Platzbedarf des Kindergarten, der Kinderkrippe und der Schule im
Gemeindezentrum abdecken zu können sollen folgende bauliche Maßnahmen
realisiert werden:
·
Verlegung
der Feuerwehr in den Bereich Liftstüberl
·
Adaptierung
der freiwerdenden Halle für die Kindergartenerweiterung und die Kinderkrippe.
·
Errichtung
eines Kellerraums und eines Mehrzweckraums zwischen der jetzigen Feuerwehrhalle
und der Schule für die Nachmittagsbetreuung und das Mittagsessen für den
Kindergarten, Kinderkrippe und Schule.
·
Errichtung
eines barrierefreien Zugangs zur Schule.
Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.
Leider
wurde dieser Antrag von den anderen Fraktionen nicht ernstlich diskutiert..
Eine
sachliche Diskussion fand weder im Bauausschuss (dort durfte ich mich nicht
einmal zu Wort melden) noch bei der Gemeinderatssitzung statt.
Mein
zusätzliches Argument, die Verkehrssituation in der Kirchgasse, die durch die Errichtung
des Kindergartens im Bereich Liftstüberl verschärft wird, wurde gänzlich
ignoriert.
Schade???
1 Ja
10 Nein
Punkt 10 Vertrag teilweiser Grundkauf
der Parzellen 889 und 890 - Beschlussfassung
Für
die Errichtung des Kindergartens im Bereich Liftstüberl werden 766 m² der Gst.
Nr. 889 und 890 angekauft.
Kleiner
Schönheitsfehler, diese Grundstücke grenzen nicht an das Grundstück der
Gemeinde.
Für
das dazwischenliegende Gst. Nr. 891 gibt’s zwar eine verkaufszusage, diese ist
aber abhängig von einer anderen Baugenehmigung?
Da
konnte ich nicht zustimmen 10 Ja 1 Enthaltung
Punkt 11 Bestandsvertrag /
Pachtvertrag betreffend Teile der Parzellen 889 und 890 – Beschlussfassung
Der
restliche Teil der Grundstücke 889 und 890 sollen für die Dauer von 20 Jahren
angemietet werden.
Mietzins pro Jahr 2 € pro m²
Der übliche
Mietzins für Freilandgrundstücke beträgt rund 3 Cent pro m² und Jahr.
Diesem
überhöhten Mietzins konnte ich nicht zustimmen.
10 Ja
1 Nein
Punkt 12 Abschluss eines
Rahmenvertrages mit Raumplaner DI Andreas Falch – auf Empfehlung des
Bauausschusses - Beschlussfassung
einstimmig
Punkt 13 Bericht der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Kenntnisnahme
Almweg
ist saniert.
Das
Gatter am Steinach wurde neu eingestellt, hat geklemmt.
11 Ja
.
Punkt 14 Bericht zur letzten
Kanalausschusssitzung mitsamt Vergabe der Straßenbeleuchtung vor dem Billa _
Beschlussfassung
Der
Schutzweg im Bereich Billa muss beleuchtet werden. Kostschätzung ca. € 8.000,-
Abstimmung
ob der Schutzweg bleiben soll- 11 Ja
Abstimmung
Beleuchtung – 11 Ja
Punkt 15 Vergabe Einbau einer
Akustikdecke im Zimmer der Landesmusikschule - Beschlussfassung
Tagesordnungspunkt
wurde vertagt.
Punkt 16 Personelle Angelegenheiten –
Kenntnisnahme (geschlossener Sitzungspunkt)
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
Punkt 14 Anfragen, Anträge,
Allfälliges
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