Sonntag, 12. Juli 2020

Bericht von der Gr.- Sitzung am 8.7.2020


Hallo Leute,
bei der Sitzung waren 11 Gemeinderäte und 3 Zuhörer anwesend


Punkt 1Genehmigung des Sitzungsprotokolls von der 03.06.2020-Beschlussfassung

Das Protokoll einer Gemeinderatssitzung wird vom Protokollführer verfasst und vor der Veröffentlichung den zwei Protokollzeichnern zur Freigabe vorgelegt.
Gewünschte Änderungen, Berichtigungen werden meist berücksichtigt und ins Protokoll eingearbeitet.

Bei diesem Protokoll wurden meine Änderungswünsche nur teilweise berücksichtigt, die zu Tagesordnungspunkt 1 und 5 nicht.
Daher habe ich Einspruch gegen das veröffentlichte Protokoll erhoben:

Einspruch gegen das Protokoll der Gr-Sitzung am 03.06.2020


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit erhebe ich schriftlich Einspruch gegen das Protokoll der Gr-Sitzung am 03.06.2020.
Das veröffentlichte Protokoll habe ich als gewählter Protokollzeichner in dieser Form nicht freigegeben.
Meine per Mail am 14.06.2020 übermittelten Änderungswünsche wurden teilweise nicht umgesetzt.

Tagesordnungspunkt 1
Hier entsteht der Eindruck, dass du mir die Belege gezeigt, bzw. vorgelegt hast.
Das stimmt aber nicht, die Belege wurden weder vorgelesen noch hast du sie mir, trotz Aufforderung meinerseits, nicht übergeben und das möchte ich im Protokoll vermerkt haben.
„Hierzu hat er Belege heraussuchen lassen, welche auch zur Sitzung mitgebracht wurden……Diese Belege wurden GR Jordan Herbert trotz Aufforderung seinerseits nicht übergeben, bzw. die darin angeführten Kostenstellen verlesen.

Tagesordnungspunkt 5
Hier wird die Tatsache, dass über einen Antrag nicht abgestimmt wurde nicht protokolliert.
Ich schreibe als Protokollzeichner alle gestellten Anträge mit, sowie die Abstimmungsergebnisse. Diesen Antrag habe ich vermerkt.
GR Josef Jordan hat einen Antrag auf Reduzierung um 1 Monatsmiete gestellt.
Über diesen Antrag wurde entgegen den Bestimmungen in der TGO § 46 d nicht abgestimmt.
Bitte dies im Protokoll auch zu vermerken.
M.f.G
Herbert Jordan
Beide Einsprüche wurden mit 1 Ja und 10 Nein abgewiesen.




Punkt 2 Protokollzeichner - Beschlussfassung

Der Bgm. berichtet, dass es keine gewählten Protokollzeichner laut TGO gibt, lediglich zwei Gemeinderäte müssen das Protokoll unterzeichnen.

Da werde ich wohl nicht mehr dazugehören?

11 Ja

Punkt 3 Kassenprüfungsprotokolle 1. Und 2. Quartal - Kenntnisnahme

Das Kassenprüfprotokoll wurde vorgelesen.
Die Endabrechnung Transportleitung Birga wurde über eine ganze Seite mit vielen Kostenstellen angeführt.
 Meine einfache Frage (Frage wurde auch bei der letzten Sitzung nicht beantwortet) bezüglich der Verbuchung der Schlussrechnung der Baufirma, wurde mit dieser Aufstellung wieder nicht beantwortet.

Schlussrechnung Wasserleitungsbau / netto
€ 332.008,58
1/850000-004003 Druckreduzierschacht (RA 2018)
€ -110.522,65
AOH Transportleitung und Ringschluss Birga  (RA 2019)
€ - 134.502,63
Kostenstelle?
?
Kostenstelle?
?
Kostenstelle?
?
Summe
€ 0,00

Im Gegenteil, am Ende der Aufstellung zur Endabrechnung steht:

Anordnungssoll Einnahmen:  € 204.866,68
Anordnungssoll Ausgaben:    € 360.960,28

Da kann doch nicht stimmen, oder?

Kenntnisnahme 11 Ja





Punkt 4 a) Mehreinnahmen und Überschreitungen – Beschlussfassung
b) Anhebung der Mehreinnahmen und Überschreitungen gegenüber dem Finanzierungsvorschlag- auf Antrag vom Überprüfungsausschuss - Beschlussfassung

Die Mehreinahmen und Überschreitungslisten (Überschreitungen über € 100,-) wurden verlesen.
Ausgabenüberschreitungen Summe 8.720,14
Mehreinnahmen Summe € 12.153,25,
11 Ja

Diese Listen sollen reduziert werden, indem der Sockelbetrag von € 100,- auf € 500,- angehoben wird.
11 Ja

Punkt 5 Finanzierung des Leitungsinformationssystems, Bankdarlehen Vergabe und Aufnahme - Beschlussfassung

Die Kreditaufnahme von € 166.300,- wie im Voranschlag 2020 bereits vorgesehen wurde einstimmig genehmigt.

.
Punkt 6 Behandlung der am 14.06.2020 eingelangten Stellungnahme betreffend die Erlassung des Bebauungsplanes Nr. 306B020-20 – Beschlussfassung

Gegen den erlassenen Bebauungsplan wurden von einem betroffenen Grundeigentümer mehrere Einwände vorgebracht, die teilweise im neuausgearbeiteten Bebauungsplan berücksichtigt wurden.
11 Ja

 

Punkt 7 Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung mit Familie Murrer - Beschlussfassung

Der Grundtausch wurde mit 10 Ja 1 Nein genehmigt.



Punkt 8 Abschluss des vorbereiteten Vertrages mit Herbert Zwölfer / Grundkauf durch die Gemeinde - Beschlussfassung

Wofür die Gemeinde Birgitz dieses sehr schmale (Breite 11,77 Meter) Grundstück ankauft, wurde vom Bürgermeister nicht beantwortet.

Zusätzlich zu den schon bekannten Konditionen (Kaufpreis, Umwidmung) kommen jetzt noch die Errichtungskosten für eine Betonmauer (20cm Breit und 60 cm hoch) entlang dem Wegteil und der gesamten Südgrenze samt Maschendrahtzaun dazu.

Da konnte ich nicht zustimmen. 10 Ja 1 Nein

Punkt 9 Selbständiger Antrag gem. § 41 TGO 2001 von GR Herbert Jordan betreffend Kindergarten und Kinderkrippe Zubau- Empfehlung Bauausschuss- Beratung und Beschlussfassung


Sehr geehrte Gemeinderäte,

nach reiflicher Überlegung bin ich zu dem Schluss gekommen, dass der geplante Neubau Kindergarten, Kinderkrippe  im Bereich Liftstüberl keine optimale Lösung für Birgitz ist.

Kinderkrippe, Kindergarten und Schule gehören ins Dorfzentrum.

Eine Konzentrierung von Kindergarten, Kinderkrippe und Schule auf einen Platz ergeben viele Vorteile und Synergien.

Der derzeitigen Kindergarten bleibt bestehen, wird nur erweitert.

Um den gestiegenen Platzbedarf für den Kindergarten und die Kinderkrippe im Gemeindezentrum abdecken zu können schlage ich folgende bauliche Maßnahmen vor:

·        Die Feuerwehr wird in den Bereich Liftstüberl verlegt.

·        Die dadurch freiwerdende Halle wird für den Kindergarten und die Kinderkrippe adaptiert.

·        Durch einziehen einer Decke in der Feuerwehrhalle kann der Kultursaal erweitert werden und für die Dorfbühne Birgitz mehr Platz geschaffen werden.

·        Ein weiterer großer Vorteil durch die Verlegung der Feuerwehr besteht darin, dass der Platz zwischen Feuerwehrhalle und Schule nicht mehr für die Zufahrt in die Halle benötigt wird.


·        Dieser große Platz soll unterkellert werden (Platz für Gemeinde und Vereine) und ebenerdig ein Gemeinschaftsraum für die Schule, Kindergarten und Kinderkrippe zur Nachmittagsbetreuung und Mittagessen geschaffen werden.

·        Ein barrierefreier Zugang zur Schule ist in diesem Bereich ebenfalls realisierbar.


Der Gemeinderat wolle beschließen:

Um den gestiegenen Platzbedarf des Kindergarten, der Kinderkrippe und der Schule im Gemeindezentrum abdecken zu können sollen folgende bauliche Maßnahmen realisiert werden:

·        Verlegung der Feuerwehr in den Bereich Liftstüberl
·        Adaptierung der freiwerdenden Halle für die Kindergartenerweiterung und die Kinderkrippe.
·        Errichtung eines Kellerraums und eines Mehrzweckraums zwischen der jetzigen Feuerwehrhalle und der Schule für die Nachmittagsbetreuung und das Mittagsessen für den Kindergarten, Kinderkrippe und Schule.
·        Errichtung eines barrierefreien Zugangs zur Schule.


Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.

Leider wurde dieser Antrag von den anderen Fraktionen nicht ernstlich diskutiert..
Eine sachliche Diskussion fand weder im Bauausschuss (dort durfte ich mich nicht einmal zu Wort melden) noch bei der Gemeinderatssitzung statt.

Mein zusätzliches Argument, die Verkehrssituation in der Kirchgasse, die durch die Errichtung des Kindergartens im Bereich Liftstüberl verschärft wird, wurde gänzlich ignoriert.

Schade???
1 Ja 10 Nein


Punkt 10 Vertrag teilweiser Grundkauf der Parzellen 889 und 890 - Beschlussfassung

Für die Errichtung des Kindergartens im Bereich Liftstüberl werden 766 m² der Gst. Nr.  889 und 890 angekauft.
Kleiner Schönheitsfehler, diese Grundstücke grenzen nicht an das Grundstück der Gemeinde.
Für das dazwischenliegende Gst. Nr. 891 gibt’s zwar eine verkaufszusage, diese ist aber abhängig von einer anderen Baugenehmigung?
Da konnte ich nicht zustimmen 10 Ja 1 Enthaltung

Punkt 11 Bestandsvertrag / Pachtvertrag betreffend Teile der Parzellen 889 und 890 – Beschlussfassung

Der restliche Teil der Grundstücke 889 und 890 sollen für die Dauer von 20 Jahren angemietet werden.

Mietzins pro Jahr 2 € pro m²
Der übliche Mietzins für Freilandgrundstücke beträgt rund 3 Cent pro m² und Jahr.
Diesem überhöhten Mietzins konnte ich nicht zustimmen.
10 Ja 1 Nein

Punkt 12 Abschluss eines Rahmenvertrages mit Raumplaner DI Andreas Falch – auf Empfehlung des Bauausschusses - Beschlussfassung

einstimmig

Punkt 13 Bericht der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Kenntnisnahme

Almweg ist saniert.
Das Gatter am Steinach wurde neu eingestellt, hat geklemmt.
11 Ja
.


Punkt 14 Bericht zur letzten Kanalausschusssitzung mitsamt Vergabe der Straßenbeleuchtung vor dem Billa _ Beschlussfassung

Der Schutzweg im Bereich Billa muss beleuchtet werden. Kostschätzung ca. € 8.000,-
Abstimmung ob der Schutzweg bleiben soll- 11 Ja
Abstimmung Beleuchtung – 11 Ja

Punkt 15 Vergabe Einbau einer Akustikdecke im Zimmer der Landesmusikschule - Beschlussfassung

Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

Punkt 16 Personelle Angelegenheiten – Kenntnisnahme (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.

Punkt 14 Anfragen, Anträge, Allfälliges