Sonntag, 10. November 2019

Einspruchsfrist der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts endet am 14.11.2019


Hallo Leute,

die Auflagefrist der Kundmachung über die erste Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts hat am Donnerstag den 7.November 2019 geendet.

Schriftliche Einwendungen können von jedem Gemeindebürger noch bis Donnerstag den 14.11.2019 eingebracht werden.

Ich habe, wie bereits berichtet, diesem Entwurf der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes nicht zugestimmt.
Hauptgrund ist die Verkehrsbelastung auf der Hauptstraße (Lärm) gegen diese im örtlichen Raumordnungskonzept keine Maßnahmen vorgesehen sind.

Die Umwandlung von „Wohngebiet“ in „Mischgebiet“ entlang der Hauptstraße (weil die Lärmbelastung für Wohngebiete zu hoch ist) ist für mich keine Ursachenbekämpfung.

Ich habe bereits am 2. September 2019 den Selbständigen Antrag lt. TGO 2001 § 41 an den Gemeinderat bezüglich Umfahrungsstraße Birgitz Variante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ als eine von vielen Möglichkeiten zur Verkehrsreduzierung eingebracht.

Dieser Antrag wurde dem Verkehrsausschuss der Gemeinde Birgitz zur Behandlung zugewiesen.




Birgitz am 01.09.2019





Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich Umfahrungsstraße Birgitz Variante „Ruifachbachl-Nasses Tal“


Sehr geehrte Gemeinderäte,
im Endbericht der Mobilitätsstudie im westlichen Mittelgebirge werden die Varianten 1 (Nordumfahrung lang: Birgitz – Götzens), Variante 3 (Unterflurtrasse Götzens) und Variante 5 (Straßenverbindung im Nassen Tal) ausgeschieden.
Die Variante 4 (Neugestaltung Zentrum Götzens: Dorfentwicklung mit Kreisverkehr) soll kurz- bzw. mittelfristig umgesetzt werden.
Für eine kurze Nordumfahrung (Variante 2), die als langfristige Option angesehen wird, ist eine Trassensicherung in der Flächenwidmung anzustreben.
Diese Trassensicherung ist im Flächenwidmungsplan von Götzens eingezeichnet.

Beide Maßnahmen, besonders die Variante 4 Nordumfahrung kurz (Brunnenfeld- Grenzweg) ergeben bei Realisierung eine wesentliche Mehrbelastung für Birgitz.

Die Realisierung der Variante 4 (Nordumfahrung ) muss von der Gemeinde Birgitz verhindert werden, da laut Studie der Hauptverkehr in den Pendlerströmen von Grinzens / Axams nach Innsbruck besteht. Birgitz wird bei einer Realisierung der Nordumfahrung kurz von diesem Pendlerströmen nicht entlastet. Im Gegenteil wenn die Engstelle Götzens Kirchplatz wegfällt werden noch mehr Autofahrer diese Strecke benützen.

Man kann nicht nur gegen eine Variante sein, sondern die Gemeinde Birgitz muss eine Alternative anbieten.

Diese Alternative besteht meiner Meinung nach in der Forcierung der Umfahrungsvariante Ruifachbachl – Nasses Tal.

Die Variante Nasses Tal wurde in der Studie zwar beurteilt aber meiner Meinung nach nicht vollständig zu Ende gedacht. Eine Anbindung in Axams (Dornach) in Wohngebieten wird verständlicherweise dort abgelehnt.

Vorschlag Trassenführung Umfahrungsstraße Birgitz – Götzens (Ruifachbachl –Nasses Tal):

Beginn bei der L 12 im Bereich Freizeitzentrum Axams dem Ruifachbachl auf Birgitzer Seite folgend (Zwischen Ruifachbachl und geplanten Gewerbegebiet von Birgitz) weiteres entlang vom „Zachernssteig“ oberhalb von der Omesmühle dem Hangrücken folgend bis zum „Völsereck“.
Eine Anbindung für den Verkehr von Omes und Kristenleiten soll im Bereich Stampfgatter erfolgen.

Mit dieser Variante würde der Verkehr von Grinzens, Axams, Omes und Kristenleiten nach Innsbruck von Birgitz und Götzens abgeleitet.









Der Gemeinderat wolle beschließen:

  • Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird von der Gemeinde Birgitz als Alternative zur Variante „Umfahrung kurz“ angeboten und bei allen Besprechungen zu diesem Thema forciert.

  • Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird zur Trassensicherung im örtlichen Raumordnungskonzept (Bereich Gewerbegebiet) eingezeichnet.




Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan


Seither habe ich nichts mehr gehört???
Eine Behandlung dieses Antrags nach Beschluss der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts durch den Gemeinderat bringt nichts.

Ich werde daher den Antrag einbringen:

Die Umfahrungsvariante Ruifachbachl – Nasses Tal zur Trassensicherung in der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts aufzunehmen und im Bereich des geplanten Gewerbegebietes einzutragen.



Am 29.09.2019 habe ich eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht:




Birgitz, 29.09.2019

Betreff: Aufsichtsbeschwerde gegen den Inhalt der Kundmachung über die Gemeinderatssitzung am Mittwoch den 18.09.2019.

Sehr geehrte Damen und Herrn

Am 18.09.2019 fand eine Gemeinderatssitzung mit dem Tagesordnungspunkt 1) Beschluss über die Auflegung der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes für Birgitz samt Umweltprüfung – Beschlussfassung durch den Gemeinderat statt.

Ich habe mich zu diesem Tagesordnungspunkt mit den Worten „bitte zu Protokoll“ zu Wort gemeldet und dann meine handschriftlich vorbereiteten Einwände (unterbrochen durch den Bürgermeister) vorgelesen.

Ich habe drei Hauptargumente gegen den Antrag vorgebracht jeweils begründet mit Auszügen aus dem Umweltbericht und Raumordnungskonzept mit Seitenangabe.

Meine Wortmeldung:

„Bitte zu Protokoll“

Ich kann dieser ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes in dieser Fassung nicht zustimmen.

Drei Gründe von vielen warum ich nicht zustimmen kann:

1)    Landesstraße
Auszug aus dem Umweltbericht Seite 13:
„Umgebungslärm
Mit Stand 26.09.2017 wurde der Umgebungslärm (Lärmpegel Straße 24 h – Durchschnitt in 4 m Höhe) entlang der Landesstraße erhoben.
Die zulässigen Werte für die Widmung Wohngebiet und gemischtes Wohngebiet werden für Bauplätze entlang der Landesstraße überschritten“

Statt konkreter Lösungsvorschläge für das Lärmproblem, werden einfach ein bis zwei Häusertiefen links und rechts der Landesstraße von Wohngebiet in Mischgebiet umgewidmet.

Dies ist für mich keine Ursachenbekämpfung

2)    Ökologische Freihalteflächen
Im örtliche Raumordnungskonzept unter §6 Verkehrsmaßnahmen ist zu lesen:
Die Erhaltung und der Ausbau der Fuß- und Radwege, insbesondere in Hinblick auf eine gute Erreichbarkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, sind anzustreben.
Feld- und Fußweg Dornach – Sandbichl entlang der neuen Kanaltrasse“

Und genau dieser Bereich wird als ökologische Freihaltefläche ausgewiesen.

„In den ökologischen Freihalteflächen (FÖ) dürfen keinerlei Anlagen und Gebäude errichtet werden,……

Da besteht wohl ein gravierender Wiederspruch?

3)    Bauverbotsflächen

Auszug aus dem Umweltbericht Seite 41:
„Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung bzw. Ausgleichung von Umweltauswirkungen
Es stehen nur geringfügige Erweiterungsflächen innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes zur Diskussion, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt erwarten lassen, sodass auch keine Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung erforderlich sind.

Die in privaten Besitz befindlichen, langjährigen Baulandreserven sollen teilweise in Bauverbotsflächen übergeführt werden. Vom alten Konzept übernommene Entwicklungsflächen werden zum großen Teil nicht für eine sofortige Widmung freigegeben.“

Diese Maßnahme wurde mit dem sogenannten  „ZV“ Stempel umgesetzt.

Da kann ich nicht mit.


Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde eine Kundmachung (Protokoll) verfasst in der meine Wortmeldung völlig falsch (besonders bei Punkt 2) dargestellt wird.

Gegen diese Kundmachung habe ich schriftlich Einspruch erhoben und auch persönlich beim Gemeindeamtsleiter urgiert, dass dieser Kundmachungstext geändert wird, und in dieser Form nicht an der Anschlagtafel der Gemeinde Birgitz während des Wahlsonntags aushängt.

Meinen Einspruch wurde nicht entsprochen.

Diese Kundmachung wurde von mir als Protokollzeichner nicht freigegeben und trotzdem ausgehängt. (In der Liste der anwesenden Gemeinderäte fehlt ein Name z.B.)

Laut Auskunft vom Gemeindeamtsleiter muss er meine Wortmeldung nicht ins Protokoll aufnehmen. (Bitte zu Protokoll gibt’s nicht mehr)

Ich bin der Meinung, wenn eine Wortmeldung im Protokoll steht, soll sie auch richtig wiedergegeben sein und soll bei einem Einspruch auch sofort geändert werden.

Ich ersuche um Info wie ich in dieser Angelegenheit weiter vorgehen soll um den Inhalt richtig zu stellen.



M.f.G.
Herbert Jordan

Beilage:
Kundmachung über die Gemeinderatssitzung am 18.09.2019
Mailverkehr mit Gemeindeamtsleiter



Die Aufsichtsbehörde hat bis heute keine Entscheidung getroffen????????

Eine eventuelle Berichtigung der Kundmachung nach der Aushangs Frist (am 7.11.2019) werden nicht viele Gemeindebürger mitbekommen.


M.f.G.
Herbert

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