Sonntag, 24. November 2019
Sonntag, 10. November 2019
Einspruchsfrist der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts endet am 14.11.2019
Hallo
Leute,
die
Auflagefrist der Kundmachung über die erste Fortschreibung des örtlichen
Raumordnungskonzepts hat am Donnerstag den 7.November 2019 geendet.
Schriftliche
Einwendungen können von jedem Gemeindebürger noch bis Donnerstag den 14.11.2019
eingebracht werden.
Ich
habe, wie bereits berichtet, diesem Entwurf der ersten Fortschreibung des
örtlichen Raumordnungskonzeptes nicht zugestimmt.
Hauptgrund
ist die Verkehrsbelastung auf der Hauptstraße (Lärm) gegen diese im örtlichen
Raumordnungskonzept keine Maßnahmen vorgesehen sind.
Die
Umwandlung von „Wohngebiet“ in „Mischgebiet“ entlang der Hauptstraße (weil die Lärmbelastung für Wohngebiete zu
hoch ist) ist für mich keine Ursachenbekämpfung.
Ich
habe bereits am 2. September 2019 den Selbständigen Antrag lt. TGO 2001 § 41 an
den Gemeinderat bezüglich Umfahrungsstraße Birgitz Variante „Ruifachbachl –
Nasses Tal“ als eine von vielen Möglichkeiten zur Verkehrsreduzierung eingebracht.
Dieser
Antrag wurde dem Verkehrsausschuss der Gemeinde Birgitz zur Behandlung
zugewiesen.
Birgitz am 01.09.2019
Selbständiger
Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich Umfahrungsstraße Birgitz
Variante „Ruifachbachl-Nasses Tal“
Sehr geehrte Gemeinderäte,
im Endbericht der Mobilitätsstudie im
westlichen Mittelgebirge werden die Varianten 1 (Nordumfahrung lang: Birgitz –
Götzens), Variante 3 (Unterflurtrasse Götzens) und Variante 5
(Straßenverbindung im Nassen Tal) ausgeschieden.
Die Variante 4 (Neugestaltung Zentrum Götzens:
Dorfentwicklung mit Kreisverkehr) soll kurz- bzw. mittelfristig umgesetzt
werden.
Für eine kurze Nordumfahrung (Variante 2), die
als langfristige Option angesehen wird, ist eine Trassensicherung in der Flächenwidmung
anzustreben.
Diese Trassensicherung ist im
Flächenwidmungsplan von Götzens eingezeichnet.
Beide Maßnahmen, besonders die Variante 4
Nordumfahrung kurz (Brunnenfeld- Grenzweg) ergeben bei Realisierung eine
wesentliche Mehrbelastung für Birgitz.
Die Realisierung der Variante 4 (Nordumfahrung
) muss von der Gemeinde Birgitz verhindert werden, da laut Studie der
Hauptverkehr in den Pendlerströmen von Grinzens / Axams nach Innsbruck besteht.
Birgitz wird bei einer Realisierung der Nordumfahrung kurz von diesem
Pendlerströmen nicht entlastet. Im Gegenteil wenn die Engstelle Götzens
Kirchplatz wegfällt werden noch mehr Autofahrer diese Strecke benützen.
Man kann nicht nur gegen eine Variante sein,
sondern die Gemeinde Birgitz muss eine Alternative anbieten.
Diese Alternative besteht meiner Meinung nach
in der Forcierung der Umfahrungsvariante Ruifachbachl – Nasses Tal.
Die Variante Nasses Tal wurde in der Studie
zwar beurteilt aber meiner Meinung nach nicht vollständig zu Ende gedacht. Eine
Anbindung in Axams (Dornach) in Wohngebieten wird verständlicherweise dort
abgelehnt.
Vorschlag Trassenführung Umfahrungsstraße
Birgitz – Götzens (Ruifachbachl –Nasses Tal):
Beginn bei der L 12 im Bereich Freizeitzentrum
Axams dem Ruifachbachl auf Birgitzer Seite folgend (Zwischen Ruifachbachl und
geplanten Gewerbegebiet von Birgitz) weiteres entlang vom „Zachernssteig“
oberhalb von der Omesmühle dem Hangrücken folgend bis zum „Völsereck“.
Eine Anbindung für den Verkehr von Omes und
Kristenleiten soll im Bereich Stampfgatter erfolgen.
Mit dieser Variante würde der Verkehr von
Grinzens, Axams, Omes und Kristenleiten nach Innsbruck von Birgitz und Götzens
abgeleitet.
Der Gemeinderat wolle beschließen:
- Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird von der Gemeinde Birgitz als Alternative zur Variante „Umfahrung kurz“ angeboten und bei allen Besprechungen zu diesem Thema forciert.
- Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird zur Trassensicherung im örtlichen Raumordnungskonzept (Bereich Gewerbegebiet) eingezeichnet.
Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.
M.f.G
Herbert Jordan
Seither
habe ich nichts mehr gehört???
Eine
Behandlung dieses Antrags nach Beschluss der ersten Fortschreibung des
örtlichen Raumordnungskonzepts durch den Gemeinderat bringt nichts.
Ich
werde daher den Antrag einbringen:
Die
Umfahrungsvariante Ruifachbachl – Nasses Tal zur Trassensicherung in der
Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts aufzunehmen und im Bereich
des geplanten Gewerbegebietes einzutragen.
Am
29.09.2019 habe ich eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht:
Birgitz, 29.09.2019
Betreff: Aufsichtsbeschwerde
gegen den Inhalt der Kundmachung über die Gemeinderatssitzung am Mittwoch den 18.09.2019.
Sehr geehrte Damen und Herrn
Am 18.09.2019 fand eine Gemeinderatssitzung
mit dem Tagesordnungspunkt 1) Beschluss über die Auflegung der ersten
Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes für Birgitz samt
Umweltprüfung – Beschlussfassung durch den Gemeinderat statt.
Ich habe mich zu diesem Tagesordnungspunkt mit
den Worten „bitte zu Protokoll“ zu
Wort gemeldet und dann meine handschriftlich vorbereiteten Einwände
(unterbrochen durch den Bürgermeister) vorgelesen.
Ich habe drei Hauptargumente gegen den Antrag
vorgebracht jeweils begründet mit Auszügen aus dem Umweltbericht und
Raumordnungskonzept mit Seitenangabe.
Meine Wortmeldung:
„Bitte
zu Protokoll“
Ich
kann dieser ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes in dieser
Fassung nicht zustimmen.
Drei
Gründe von vielen warum ich nicht zustimmen kann:
1)
Landesstraße
Auszug aus dem Umweltbericht Seite 13:
„Umgebungslärm
Mit Stand
26.09.2017 wurde der Umgebungslärm (Lärmpegel Straße 24 h – Durchschnitt in 4 m
Höhe) entlang der Landesstraße erhoben.
Die zulässigen Werte für die Widmung Wohngebiet und
gemischtes Wohngebiet werden für Bauplätze entlang der Landesstraße
überschritten“
Statt konkreter Lösungsvorschläge für das Lärmproblem,
werden einfach ein bis zwei Häusertiefen links und rechts der Landesstraße von
Wohngebiet in Mischgebiet umgewidmet.
Dies ist für mich keine Ursachenbekämpfung
2)
Ökologische
Freihalteflächen
Im örtliche Raumordnungskonzept unter §6
Verkehrsmaßnahmen ist zu lesen:
Die Erhaltung
und der Ausbau der Fuß- und Radwege, insbesondere in Hinblick auf eine gute
Erreichbarkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, sind anzustreben.
Feld- und Fußweg Dornach – Sandbichl entlang der neuen
Kanaltrasse“
Und genau dieser Bereich wird als ökologische Freihaltefläche
ausgewiesen.
„In den ökologischen Freihalteflächen (FÖ) dürfen
keinerlei Anlagen und Gebäude errichtet werden,……
Da besteht wohl ein gravierender Wiederspruch?
3)
Bauverbotsflächen
Auszug aus dem Umweltbericht Seite 41:
„Maßnahmen zur
Verhinderung, Verringerung bzw. Ausgleichung von Umweltauswirkungen
Es stehen nur
geringfügige Erweiterungsflächen innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes
zur Diskussion, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt erwarten
lassen, sodass auch keine Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung
erforderlich sind.
Die in privaten Besitz befindlichen, langjährigen
Baulandreserven sollen teilweise in Bauverbotsflächen übergeführt werden. Vom
alten Konzept übernommene Entwicklungsflächen werden zum großen Teil nicht für
eine sofortige Widmung freigegeben.“
Diese Maßnahme wurde mit dem sogenannten „ZV“ Stempel umgesetzt.
Da kann ich nicht mit.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde eine
Kundmachung (Protokoll) verfasst in der meine Wortmeldung völlig falsch
(besonders bei Punkt 2) dargestellt wird.
Gegen diese Kundmachung habe ich schriftlich
Einspruch erhoben und auch persönlich beim Gemeindeamtsleiter urgiert, dass
dieser Kundmachungstext geändert wird, und in dieser Form nicht an der
Anschlagtafel der Gemeinde Birgitz während des Wahlsonntags aushängt.
Meinen Einspruch wurde nicht entsprochen.
Diese Kundmachung wurde von mir als
Protokollzeichner nicht freigegeben und trotzdem ausgehängt. (In der Liste der
anwesenden Gemeinderäte fehlt ein Name z.B.)
Laut Auskunft vom Gemeindeamtsleiter muss er
meine Wortmeldung nicht ins Protokoll aufnehmen. (Bitte zu Protokoll gibt’s
nicht mehr)
Ich bin der Meinung, wenn eine Wortmeldung im
Protokoll steht, soll sie auch richtig wiedergegeben sein und soll bei einem
Einspruch auch sofort geändert werden.
Ich ersuche um Info wie ich in dieser
Angelegenheit weiter vorgehen soll um den Inhalt richtig zu stellen.
M.f.G.
Herbert Jordan
Beilage:
Kundmachung über die Gemeinderatssitzung am
18.09.2019
Mailverkehr mit Gemeindeamtsleiter
Die
Aufsichtsbehörde hat bis heute keine Entscheidung getroffen????????
Eine
eventuelle Berichtigung der Kundmachung nach der Aushangs Frist (am 7.11.2019)
werden nicht viele Gemeindebürger mitbekommen.
M.f.G.
Herbert
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