Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung:
§ 46
Niederschrift über die Sitzungen des Gemeinderates
(1) Über jede Sitzung des Gemeinderates ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift hat zu enthalten:
a)
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den Tag, den Beginn und das Ende der Sitzung,
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b)
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die
Namen des Vorsitzenden, der übrigen anwesenden und der entschuldigt und
unentschuldigt ferngebliebenen Mitglieder des Gemeinderates,
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c)
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die Tagesordnung und
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d)
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den
wesentlichen Verlauf der Beratungen, insbesondere alle in der Sitzung
gestellten Anträge und die darüber gefassten Beschlüsse unter Anführung
des Abstimmungsergebnisses.
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(2)
Mitglieder des Gemeinderates, die einem Beschluss nicht zugestimmt
haben, können verlangen, dass dies in der Niederschrift festgehalten
wird.
(3) Wurde die Öffentlichkeit von
einer Sitzung des Gemeinderates oder von einzelnen Teilen
ausgeschlossen, so darf die Niederschrift von den Angaben nach Abs. 1
lit. d nur den Wortlaut der gefassten Beschlüsse enthalten. Das Weitere
ist in einer gesonderten Niederschrift festzuhalten.
(4)
Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden, von zwei weiteren Mitgliedern
des Gemeinderates und vom Schriftführer zu unterfertigen und bei den
Gemeindeakten zu verwahren. Jeder Gemeinderatspartei ist eine
Ausfertigung der Niederschrift zu übermitteln.
(5)
Jedermann kann während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die
Niederschrift Einsicht nehmen. Die Einsichtnahme in die gesonderte
Niederschrift ist auf die Mitglieder des Gemeinderates beschränkt. Die
Gemeinde hat die Niederschrift auf der Internetseite der Gemeinde,
sofern eine solche vorhanden ist, zu veröffentlichen. Die
Veröffentlichung der gesonderten Niederschrift ist nicht zulässig.
Ich bin einer dieser zwei Protokollzeichner, dieses Protokoll wurde mir aber
wie bisher üblich, nicht vor der Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt???
Mein Mail, mit der Frage wer dieses Protokoll freigegeben hat, wurde nicht beantwortet.
Mein Mail, mit der Frage wer dieses Protokoll freigegeben hat, wurde nicht beantwortet.