Sonntag, 12. Mai 2019

Bericht von der Gr-Sitzung am 08.05.2019


Hallo Leute,

Punkt 1 Erlassung einer Bausperre gem. § 74 TROG 2016 für das Planungsgebiet „Am Bachrain 1 und 3“, KG Birgitz - Beschlussfassung

Die betroffenen Grundstücke haben laut gültigen Bebauungsplan eine sehr hohe Baumassendichte (Baumassendichte höchst 5,00) dies resultiert aus immer wieder nachträglich genehmigten Zubauten in der Vergangenheit.
Der neue Besitzer will das Objekt teilweise abreisen und eine Wohnanlage errichten. Balkone direkt angrenzend zur Hofstelle des Nachbarn, dieser befürchtet daher Interessenkonflikte und ersucht um Änderung des Planentwurfes.

Der Planentwurf wurde im Bauausschuss besprochen und die Änderungswünsche dem Bauwerber mitgeteilt.
Laut Bürgermeister gab es von Seiten des Bauwerbers bis heute keine Rückmeldung, daher beantrage er eine Bausperre.

Der Raumplaner der Gemeinde Birgitz hat dazu eine Stellungnahme erstellt mit dem Hauptinhalt § 8 Schutz des Orts- und Straßenbildes.

Auszug aus dieser Stellungnahme:
„Der historische Ortskern insbesondere die Bereiche Obergasse – Kapellenweg – Dorfplatz und Dorfstraße ( von der Pfarrkirche bis zum Weg „Am Bachrain“) stellen mit straßenbegleitenden Bebauungen traditionelle und sensible Bereiche dar, die durch dieStellung und Gliederung der Gebäude, Proportionen, Dachlandschaften und Fassadengestaltung geprägt sind.
Bei Abbruch und Wiederaufbau, bei Zu- und Umbauten und bei Neubaumaßnahmen ist im Zuge der Erstellung von Bebauungsplänen auf die Erhaltung dieser ortsbildprägenden Bebauungsformen Bedacht zu nehmen.

Der aktive landwirtschaftliche Betrieb (Nachbar) ist bei Bedarf durch entsprechende Widmungen in seinem Bestand zu sichern.“


In dieser Stellungnahme fehlen mir die Bedingungen, Maßnahmen welche der Bauwerber zu setzen hat damit die Bausperre wieder aufgehoben werden kann.
Diese Bedingungen fehlen auch im Verordnungstext.

Der Bürgermeister stimmt dem grundsätzlich zu, ersucht aber wegen der Dringlichkeit trotzdem um Zustimmung.
Bausperre für ein Jahr kann aber beim Vorliegen von entsprechenden Planentwürfen jederzeit wieder aufgehoben werden.

Diesem Argument konnte ich mich auch anschließen.

11 Ja 1 Nein

Punkt 2 Auftrag des Gemeinderates an den Substanzverwalter sämtliche Ansprüche nach § 86d TFLG 1996 zu prüfen und hierüber zu berichten - Beschlussfassung

Der Tiroler Gemeindeverband hat in seinem Schreiben (Agrar 01/2019) an die Bürgermeister zum Thema
„Vermögensrechtliche Auseinandersetzung für die Vergangenheit bei Agrargemeinschaften auf Gemeindegut im Sinn des § 33 Abs. 2 lit. C Z 2 TFLG 1996“
auf den Anspruchsverlust bei nicht Geltendmachung bis 31.08.2019 hingewiesen.

Der Substanzverwalter wurde beauftragt dies zu überprüfen und dem Gemeinderat bei der Juni Sitzung zu berichten11 Ja 1 Enthaltung


Punkt 3 Spielplatzsanierung bzw. Umgestaltung auf Grund TÜV Gutachtens- konkretes Angebot der Firma AGROPAC GmbH &Co KG – Beschlussfassung

Der Spielplatz muss teilweise saniert werden und ein neues Spielgerät soll bei dieser Gelegenheit auch angeschafft werden.
Kosten ca. € 11.500,- nur teilweise im Voranschlag gedeckt, Rest vom Rechnungsüberschuss 2018.
10 Ja 1 Nein 1 Enthaltumg


Punkt 4 Kassenprüfungsprotokoll 1/2019 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Das Kassenprüfungsprotokoll wurde verlesen.

Weil ich zur Vorbereitung auf die Gemeinderatssitzung, entgegen den Bestimmungen in der TGO, keine Kopie vom Protokoll erhalte kann ich diesem umfangreichen Zahlenmaterial nicht zustimmen.
Kopie erhalte ich keine, laut mündlicher Auskunft der Aufsichtsbehörde, darf ich das Protokoll nur „abschreiben“????? Ein Protokoll das bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung vollinhaltlich verlesen wird ????
Schriftliche Auskunft von der Aufsichtsbehörde erhalte ich nur wenn ich eine Aufsichtsbeschwerde einreiche – ob das dafür steht??????

11 Ja 1 Nein




Punkt 5 Darlehensaufnahme Wasserleitungsfonds für Transportleitung und Ringschluss Birga - Beschlussfassung

Die Darlehensaufnahme wurde einstimmig beschlossen.


Punkt 6 Antrag des Obst und Gartenbauvereins betreffend der Anbringung einer Panoramatafel mit Orthofoto beim alten Bauhof - Beschlussfassung

 Beschreibung: Beschreibung: NA01441_
                                                                                                                       Obst- und Gartenbauverein Birgitz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Gemeinderätinnen
Der Obst- und Gartenbauverein feiert 2019 sein 30 jähriges Bestandsjubiläum.
Zu diesem Anlass will der Verein etwas Nachhaltiges für die Allgemeinheit schaffen.
Bei den Überlegungen, was wir machen könnten, ist uns aufgefallen dass die historischen Flur und Hofnamen allmählich in Vergessenheit geraten.
 Daher möchten wir diese Flur und Hofnamen der Öffentlichkeit in Form einer „Panoramakarte“ an der Bauhofwand präsentieren.
Die Karte soll ca. 2,5 Meter hoch und ca. 1,8 Meter breit sein und das gesamte Ortsgebiet von Birgitz mittels Orthofoto  (Maßstab ca. 1: 2500) mit den deutlich lesbaren Flurnamen darstellen.
Weiteres sollen in einem Katasterplan  (links Unten) aus den Jahre 1856 alle Hofnamen ersichtlich sein.
Die Tafel soll an der Südseite des Bauhofes zwischen den Fenstern angebracht werden.
Der Ost und Gartenbauverein ersucht den Gemeinderat von Birgitz um Genehmigung dieses Aufstellungsplatzes.
Weiteres ersuchen wir den Kulturausschuss um Mitwirkung bei der Festlegung welche historischen Flurnamen und Straßenbezeichnungen in die Karte aufgenommen werden sollen.

M.f.G.
Herbert Jordan
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


Punkt 7 Bericht der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Kenntnisnahme

Am 09. Mai 2019 findet die Vollversammlung der Gemeindegutsagrargemeinschaft statt.
10 Ja 2 Enthaltungen


Punkt 8 Heimatbuch – Bericht durch den Kulturausschuss

Auf Antrag des Kulturausschusses soll ein „Heimatbuch von Birgitz“ erstellt werden.
12 Ja

Punkt 9 Pachtvertrag neu – Recyclinghof Birgitz auf Empfehlung des Gemeindevorstandes – Beratung und Beschlussfassung

Der neue Pachtvertrag wurde verlesen.
Pachtdauer bis 30.04.2029
einstimmig

Punkt 10 Personelle Angelegenheiten
a)    Anstellung Kindergartenassistenz – Beschlussfassung auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Sozialausschusses (Geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich hier nicht berichten.

Punkt 10 Anfragen, Anträge, Allfälliges




M.f.G.
Herbert Jordan





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