Hallo
Leute,
Punkt
1 Erlassung einer Bausperre gem. § 74 TROG 2016 für das Planungsgebiet „Am
Bachrain 1 und 3“, KG Birgitz - Beschlussfassung
Die
betroffenen Grundstücke haben laut gültigen Bebauungsplan eine sehr hohe
Baumassendichte (Baumassendichte höchst 5,00) dies resultiert aus immer wieder
nachträglich genehmigten Zubauten in der Vergangenheit.
Der
neue Besitzer will das Objekt teilweise abreisen und eine Wohnanlage errichten.
Balkone direkt angrenzend zur Hofstelle des Nachbarn, dieser befürchtet daher
Interessenkonflikte und ersucht um Änderung des Planentwurfes.
Der
Planentwurf wurde im Bauausschuss besprochen und die Änderungswünsche dem
Bauwerber mitgeteilt.
Laut
Bürgermeister gab es von Seiten des Bauwerbers bis heute keine Rückmeldung,
daher beantrage er eine Bausperre.
Der
Raumplaner der Gemeinde Birgitz hat dazu eine Stellungnahme erstellt mit dem
Hauptinhalt § 8 Schutz des Orts- und Straßenbildes.
Auszug
aus dieser Stellungnahme:
„Der historische Ortskern insbesondere
die Bereiche Obergasse – Kapellenweg – Dorfplatz und Dorfstraße ( von der
Pfarrkirche bis zum Weg „Am Bachrain“) stellen mit straßenbegleitenden
Bebauungen traditionelle und sensible Bereiche dar, die durch dieStellung und
Gliederung der Gebäude, Proportionen, Dachlandschaften und Fassadengestaltung
geprägt sind.
Bei Abbruch und Wiederaufbau, bei Zu-
und Umbauten und bei Neubaumaßnahmen ist im Zuge der Erstellung von
Bebauungsplänen auf die Erhaltung dieser ortsbildprägenden Bebauungsformen
Bedacht zu nehmen.
Der aktive landwirtschaftliche Betrieb
(Nachbar) ist bei Bedarf durch entsprechende Widmungen in seinem Bestand zu
sichern.“
In
dieser Stellungnahme fehlen mir die Bedingungen, Maßnahmen welche der Bauwerber
zu setzen hat damit die Bausperre wieder aufgehoben werden kann.
Diese
Bedingungen fehlen auch im Verordnungstext.
Der
Bürgermeister stimmt dem grundsätzlich zu, ersucht aber wegen der Dringlichkeit
trotzdem um Zustimmung.
Bausperre
für ein Jahr kann aber beim Vorliegen von entsprechenden Planentwürfen
jederzeit wieder aufgehoben werden.
Diesem
Argument konnte ich mich auch anschließen.
11 Ja
1 Nein
Punkt 2 Auftrag des Gemeinderates an
den Substanzverwalter sämtliche Ansprüche nach § 86d TFLG 1996 zu prüfen und
hierüber zu berichten - Beschlussfassung
Der Tiroler
Gemeindeverband hat in seinem Schreiben (Agrar 01/2019) an die Bürgermeister
zum Thema
„Vermögensrechtliche
Auseinandersetzung für die Vergangenheit bei Agrargemeinschaften auf
Gemeindegut im Sinn des § 33 Abs. 2 lit. C Z 2 TFLG 1996“
auf den Anspruchsverlust
bei nicht Geltendmachung bis 31.08.2019 hingewiesen.
Der
Substanzverwalter wurde beauftragt dies zu überprüfen und dem Gemeinderat bei
der Juni Sitzung zu berichten11 Ja 1 Enthaltung
Punkt 3 Spielplatzsanierung bzw.
Umgestaltung auf Grund TÜV Gutachtens- konkretes Angebot der Firma AGROPAC GmbH
&Co KG – Beschlussfassung
Der
Spielplatz muss teilweise saniert werden und ein neues Spielgerät soll bei
dieser Gelegenheit auch angeschafft werden.
Kosten
ca. € 11.500,- nur teilweise im Voranschlag gedeckt, Rest vom
Rechnungsüberschuss 2018.
10 Ja
1 Nein 1 Enthaltumg
Punkt 4 Kassenprüfungsprotokoll 1/2019
– Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Das
Kassenprüfungsprotokoll wurde verlesen.
Weil
ich zur Vorbereitung auf die Gemeinderatssitzung, entgegen den Bestimmungen in
der TGO, keine Kopie vom Protokoll erhalte kann ich diesem umfangreichen
Zahlenmaterial nicht zustimmen.
Kopie
erhalte ich keine, laut mündlicher Auskunft der Aufsichtsbehörde, darf ich das
Protokoll nur „abschreiben“????? Ein
Protokoll das bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung vollinhaltlich verlesen
wird ????
Schriftliche
Auskunft von der Aufsichtsbehörde erhalte ich nur wenn ich eine
Aufsichtsbeschwerde einreiche – ob das dafür steht??????
11 Ja
1 Nein
Punkt 5 Darlehensaufnahme
Wasserleitungsfonds für Transportleitung und Ringschluss Birga -
Beschlussfassung
Die
Darlehensaufnahme wurde einstimmig beschlossen.
Punkt 6 Antrag des Obst und
Gartenbauvereins betreffend der Anbringung einer Panoramatafel mit Orthofoto
beim alten Bauhof - Beschlussfassung
Obst- und Gartenbauverein Birgitz
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
werte Gemeinderätinnen
Der Obst- und
Gartenbauverein feiert 2019 sein 30 jähriges Bestandsjubiläum.
Zu diesem Anlass will der Verein etwas Nachhaltiges für die Allgemeinheit schaffen.
Bei den Überlegungen, was wir machen könnten, ist uns aufgefallen dass die historischen Flur und Hofnamen allmählich in Vergessenheit geraten.
Daher möchten wir diese Flur und Hofnamen der Öffentlichkeit in Form einer „Panoramakarte“ an der Bauhofwand präsentieren.
Zu diesem Anlass will der Verein etwas Nachhaltiges für die Allgemeinheit schaffen.
Bei den Überlegungen, was wir machen könnten, ist uns aufgefallen dass die historischen Flur und Hofnamen allmählich in Vergessenheit geraten.
Daher möchten wir diese Flur und Hofnamen der Öffentlichkeit in Form einer „Panoramakarte“ an der Bauhofwand präsentieren.
Die Karte soll ca. 2,5
Meter hoch und ca. 1,8 Meter breit sein und das gesamte Ortsgebiet von Birgitz
mittels Orthofoto (Maßstab ca. 1: 2500)
mit den deutlich lesbaren Flurnamen darstellen.
Weiteres sollen in einem
Katasterplan (links Unten) aus den Jahre
1856 alle Hofnamen ersichtlich sein.
Die Tafel soll an der
Südseite des Bauhofes zwischen den Fenstern angebracht werden.
Der Ost und Gartenbauverein
ersucht den Gemeinderat von Birgitz um Genehmigung dieses Aufstellungsplatzes.
Weiteres ersuchen wir den
Kulturausschuss um Mitwirkung bei der Festlegung welche historischen Flurnamen
und Straßenbezeichnungen in die Karte aufgenommen werden sollen.
M.f.G.
Herbert Jordan
Der
Antrag wurde einstimmig angenommen.
Punkt 7 Bericht der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Kenntnisnahme
Am
09. Mai 2019 findet die Vollversammlung der Gemeindegutsagrargemeinschaft
statt.
10 Ja
2 Enthaltungen
Punkt 8 Heimatbuch – Bericht durch den
Kulturausschuss
Auf
Antrag des Kulturausschusses soll ein „Heimatbuch von Birgitz“ erstellt werden.
12 Ja
Punkt 9 Pachtvertrag neu –
Recyclinghof Birgitz auf Empfehlung des Gemeindevorstandes – Beratung und
Beschlussfassung
Der
neue Pachtvertrag wurde verlesen.
Pachtdauer
bis 30.04.2029
einstimmig
Punkt 10 Personelle Angelegenheiten
a) Anstellung
Kindergartenassistenz – Beschlussfassung auf Empfehlung des Gemeindevorstandes
und des Sozialausschusses (Geschlossener Sitzungspunkt)
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich hier nicht berichten.
Punkt 10 Anfragen, Anträge,
Allfälliges
M.f.G.
Herbert Jordan
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