Samstag, 30. Juni 2018
Sonntag, 17. Juni 2018
Widmungsansuchen?????????
Hallo Leute,
heute möchte ich von der „effizienten“ Arbeit der Bürgermeister
von Birgitz berichten.
Bitte beachten sie die angeführten Datums, sind keine
Schreibfehler.
Auszug aus dem Antwortschreiben der Gemeinde Birgitz “Bezug: Widmungsansuchen Antwortschreiben“ erstellt am 2. Mai 2018
dem Antragsteller am 5. Juni 2018 übergeben:
„Zum 1.1.2014 wurde von dir ein neuerliches
Entwurfskonzept für den Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle im
Gemeindeamt abgegeben. Mit diesem haben wir uns natürlich umgehend ausführlich auseinandergesetzt und dessen
Zulässigkeit geprüft.
In einer
persönlichen Vorsprache beim Amt der Tiroler Landesregierung, am 22.02.2018, wurde das geplante Vorhaben
geschildert. ………………“
Schlusssatz des Antwortschreibens:
„Da
also die Voraussetzungen für eine positive Behandlung deines Ansuchens nicht
vorliegen, gilt es dieses leider unsererseits abzuweisen bzw. kann deinem
Konzeptentwurf keine positive Beurteilung vorausgesagt werden.“
Der Bürgermeister weist das Ansuchen nach
viereinhalb Jahren ab, obwohl er dazu
gar nicht berechtigt ist????
Zuständig ist der Gemeinderat von
Birgitz und der hätte das Ansuchen innerhalb von 6 Monaten behandeln müssen.
Voraussetzung dafür ist aber, dass der Bürgermeister dieses Ansuchen auf die
Tagesordnung setzt, wozu er auch verpflichtet ist. Aber?????????
Auszug aus „Immobilien Scout 24“ :
Wie können Eigentümer ein
Grundstück umwidmen lassen?
Die Umwidmung von Grundstücken
kann bei der zuständigen Gemeinde, die laut Flächenwidmungsplan dafür zuständig
ist, beantragt werden. Dazu wird ein schriftliches Umwidmungsansuchen an die
Gemeinde geschickt, mit Nennung der genauen Adresse und Nummer der betroffenen
Parzelle sowie der Quadratmeterzahl laut Grundbesitzbogen, der aktuellen
Widmungsform und der gewünschten Umwidmung sowie einer Begründung für das
Ansuchen, wie etwa Bebauungsabsichten, Parzellierungen oder eine neue Nutzung.
Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen.
Nach
Einlangen beim Gemeindeamt wird die Umwidmung in einer Gemeinderatssitzung
innerhalb von sechs Monaten beschlossen oder abgelehnt. Bei einer Zusage wird sie an die Landesregierung zur abschließenden
Kontrolle weitergeleitet. In Städten sind die jeweiligen Magistrate für
Raumplanung zuständig. Auch benachbarte Grundstückseigentümer werden über die
geplante Umwidmung schriftlich informiert und haben ein Einspruchsrecht.
M.f.G.
Herbert
.
Sonntag, 10. Juni 2018
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 06.06.2018
Hallo
Leute,
es
freut mich, dass ich bei dieser Sitzung allen Anträgen zu den Tagesordnungspunkten zustimmen konnte.
Punkt 1 Dienstbarkeitsvertrag und
Vereinbarung mit Grundstückseigentümern bezüglich notwendiger Erweiterung der
öffentlichen Versorgungsleitungen - Beschlussfassung
Die
Hauptwasserleitung in den Ortsteil Birga muss erneuert werden. Da dies nicht
auf öffentlichen Grund realisierbar ist, haben zwei Grundeigentümer einer
Verlegung der Wasserleitung auf Ihrem Grund zugestimmt.
Zur
rechtlichen Absicherung werden sogenannte Dienstbarkeitsverträge abgeschlossen.
einstimmig
Punkt 2 Anbotslegung und folgender
Abschluss eines Vertrages für Grundankauf durch die Gemeinde (Parzelle 774/2,
KG Birgitz) - Beschlussfassung
Der
Ankauf eines Teiles der Parzelle östlich von der Pfarrkirche im Ausmaß von 350
m² wurde einstimmig beschlossen.
Punkt 3 Friedhofserweiterung – Klärung
über weitere Vorgehensweise - Beschlussfassung
Der
Bauausschussobmann hat eine Planskizze zur Erweiterung der Urnengräber vorgestellt.
Es sollen 67 neue Urnengräber entstehen.
Ich
habe angeregt im Zuge der Planung auch eine öffentliche WC-Anlage mit
einzuplanen.
Es
wurde beantrag diese Planungen weiterzuverfolgen.
12 Ja 1 Enthaltung (Bauausschussobmann)
12 Ja 1 Enthaltung (Bauausschussobmann)
Punkt 4 Fortschreibung örtliches
Raumordnungskonzept gem. § 31a TROG 2016 und Übermittlung eines Entwurf
Konzeptes an die Tiroler Landesregierung - Beschlussfassung
Der
allgemeine Verordnungstext wurde bei mehreren Sitzungen des Ausschusses für
Ortsgestaltung und Raumplanung erarbeitet.
Zu diesen Sitzungen war auch ich als Vertreter der Heimatliste Birgitz geladen und konnte daher dem Verordnungstext ohne längere Diskussion im Gemeinderat zustimmen.
Zu diesen Sitzungen war auch ich als Vertreter der Heimatliste Birgitz geladen und konnte daher dem Verordnungstext ohne längere Diskussion im Gemeinderat zustimmen.
Nur
der allgemeine Verordnungstext soll jetzt von einem Juristen geprüft werden.
12
Ja 1 Enthaltung
Der
planliche Teil (Festlegung der Stempel, Widmungen, Zeitzonen, usw.) soll in
weiteren Sitzungen des Ausschusses vorbesprochen werden.
Punkt 5 Liftparkplatz – Erlassung
einer Verordnung durch die Gemeinde (Park und Halteverbot) – Beschlussfassung
Im
Bereich Liftstüber soll für den Parkplatzteil der nicht zur Gastwirtschaft
zählt eine Kurzparkzone verordnet werden. Parkdauer maximal 12 Stunden in der
Zeit von Montag bis Sonntag von 0.00 bis 24.00.
11 Ja
2 Enthaltungen
Punkt 6 Festsetzung der Waldumlage für
die Gemeinde Birgitz ab dem Jahr 2018 - Beschlussfassung
Aufgrund
des Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBL. Nr. 55, zuletzt geändert durch
LGBl. Nr. 133/2017, wird zur teilweisen
Deckung des jährlichen Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewaldaufseher
verordnet:
§1
Waldumlage, Umlagesatz
Die
Gemeinde Birgitz erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für
die Waldkategorien Wirtschaftswald, Schutzwald im Ertrag und Teilwald im Ertrag
mit 100 v. H. der von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung vom 16.
Jänner 2018, LGBl. Nr. 16/2018, festgesetzten Hektarsätze fest.
einstimmig
einstimmig
Punkt 7 Gemeindegutsagrargemeinschaft
Birgitz – Bericht
50
Stück Vieh werden heuer auf der Birgitzer Alm gealpt. Die Zaunschäden,
entstanden durch den vielen Schnee, wurden rechtzeitig behoben.
Kenntnisnahme
13 Ja
Punkt 8 Wohnungsvergabe bzw.
Nachbesetzung der Mietwohnungen (Herrengasse 1, Top4 und Top8) -
Beschlussfassung
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich hier nicht berichten.
Punkt 9 Personelle Angelegenheiten -
Beschlussfassung
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich hier nicht berichten.
Punkt 10 Anfragen, Anträge,
Allfälliges
Bgm.
Markus Haid berichtet über die Sitzungen zur Mobilitätsstudie (Umfahrung)
Am 5.
Juli soll ein Workshop stattfinden zu dem Birgitz zwei Vertreter entsenden
darf.
Bgm.
ist klar als zweiter Teilnehmer wurde der Vizebürgermeister vorgeschlagen
11 Ja
1Nein 1 Enthaltung
Georg
Haid berichtet über die Arbeiten zur Erstellung einer Dorfchronik.
Beantragt
wurde die Installation eines fixen Beamer mit Leinwand im Kultursaal, soll im
Budget 2019 eingeplant werden.
Weiteres
wurde die „Verschandelung des Dorfplatzes mit der ausufernden Bierwerbung „
angesprochen.
M.f.G.
Herbert
Sonntag, 3. Juni 2018
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