Sonntag, 17. Juni 2018

Widmungsansuchen?????????


Hallo Leute,

heute möchte ich von der „effizienten“ Arbeit der Bürgermeister von Birgitz berichten.

Bitte beachten sie die angeführten Datums, sind keine Schreibfehler.

Auszug aus dem Antwortschreiben der Gemeinde Birgitz “Bezug: Widmungsansuchen  Antwortschreiben“ erstellt am 2. Mai 2018 dem Antragsteller am 5. Juni 2018 übergeben:

„Zum 1.1.2014 wurde von dir ein neuerliches Entwurfskonzept für den Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle im Gemeindeamt abgegeben. Mit diesem haben wir uns natürlich umgehend ausführlich auseinandergesetzt und dessen Zulässigkeit geprüft.

In einer persönlichen Vorsprache beim Amt der Tiroler Landesregierung, am 22.02.2018, wurde das geplante Vorhaben geschildert. ………………“

 
Schlusssatz des Antwortschreibens:

„Da also die Voraussetzungen für eine positive Behandlung deines Ansuchens nicht vorliegen, gilt es dieses leider unsererseits abzuweisen bzw. kann deinem Konzeptentwurf keine positive Beurteilung vorausgesagt werden.“

Der Bürgermeister weist das Ansuchen nach viereinhalb Jahren  ab, obwohl er dazu gar nicht berechtigt ist????

Zuständig ist der Gemeinderat von Birgitz und der hätte das Ansuchen innerhalb von 6 Monaten behandeln müssen. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Bürgermeister dieses Ansuchen auf die Tagesordnung setzt, wozu er auch verpflichtet ist. Aber?????????

Auszug aus „Immobilien Scout 24“ :

Wie können Eigentümer ein Grundstück umwidmen lassen?
Die Umwidmung von Grundstücken kann bei der zuständigen Gemeinde, die laut Flächenwidmungsplan dafür zuständig ist, beantragt werden. Dazu wird ein schriftliches Umwidmungsansuchen an die Gemeinde geschickt, mit Nennung der genauen Adresse und Nummer der betroffenen Parzelle sowie der Quadratmeterzahl laut Grundbesitzbogen, der aktuellen Widmungsform und der gewünschten Umwidmung sowie einer Begründung für das Ansuchen, wie etwa Bebauungsabsichten, Parzellierungen oder eine neue Nutzung. Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen.
Nach Einlangen beim Gemeindeamt wird die Umwidmung in einer Gemeinderatssitzung innerhalb von sechs Monaten beschlossen oder abgelehnt. Bei einer Zusage wird sie an die Landesregierung zur abschließenden Kontrolle weitergeleitet. In Städten sind die jeweiligen Magistrate für Raumplanung zuständig. Auch benachbarte Grundstückseigentümer werden über die geplante Umwidmung schriftlich informiert und haben ein Einspruchsrecht.

M.f.G.
Herbert
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Sonntag, 10. Juni 2018

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 06.06.2018


Hallo Leute,
es freut mich, dass ich bei dieser Sitzung allen Anträgen zu den  Tagesordnungspunkten zustimmen konnte.

Punkt 1 Dienstbarkeitsvertrag und Vereinbarung mit Grundstückseigentümern bezüglich notwendiger Erweiterung der öffentlichen Versorgungsleitungen - Beschlussfassung

Die Hauptwasserleitung in den Ortsteil Birga muss erneuert werden. Da dies nicht auf öffentlichen Grund realisierbar ist, haben zwei Grundeigentümer einer Verlegung der Wasserleitung auf Ihrem Grund zugestimmt.

Zur rechtlichen Absicherung werden sogenannte Dienstbarkeitsverträge abgeschlossen.
einstimmig


Punkt 2 Anbotslegung und folgender Abschluss eines Vertrages für Grundankauf durch die Gemeinde (Parzelle 774/2, KG Birgitz) - Beschlussfassung

Der Ankauf eines Teiles der Parzelle östlich von der Pfarrkirche im Ausmaß von 350 m² wurde einstimmig beschlossen.

Punkt 3 Friedhofserweiterung – Klärung über weitere Vorgehensweise - Beschlussfassung

Der Bauausschussobmann hat eine Planskizze zur Erweiterung der Urnengräber vorgestellt. Es sollen 67 neue Urnengräber entstehen.
Ich habe angeregt im Zuge der Planung auch eine öffentliche WC-Anlage mit einzuplanen.
Es wurde beantrag diese Planungen weiterzuverfolgen.

12 Ja 1 Enthaltung (Bauausschussobmann)

Punkt 4 Fortschreibung örtliches Raumordnungskonzept gem. § 31a TROG 2016 und Übermittlung eines Entwurf Konzeptes an die Tiroler Landesregierung - Beschlussfassung

Der allgemeine Verordnungstext wurde bei mehreren Sitzungen des Ausschusses für Ortsgestaltung und Raumplanung erarbeitet.
Zu diesen Sitzungen war auch ich als Vertreter der Heimatliste Birgitz geladen und konnte daher dem Verordnungstext ohne längere Diskussion im Gemeinderat zustimmen.

Nur der allgemeine Verordnungstext soll jetzt von einem Juristen geprüft werden.
12 Ja  1 Enthaltung

Der planliche Teil (Festlegung der Stempel, Widmungen, Zeitzonen, usw.) soll in weiteren Sitzungen des Ausschusses vorbesprochen werden.



Punkt 5 Liftparkplatz – Erlassung einer Verordnung durch die Gemeinde (Park und Halteverbot) – Beschlussfassung

Im Bereich Liftstüber soll für den Parkplatzteil der nicht zur Gastwirtschaft zählt eine Kurzparkzone verordnet werden. Parkdauer maximal 12 Stunden in der Zeit von Montag bis Sonntag von 0.00 bis 24.00.
11 Ja 2 Enthaltungen



Punkt 6 Festsetzung der Waldumlage für die Gemeinde Birgitz ab dem Jahr 2018 - Beschlussfassung

Aufgrund des Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBL. Nr. 55, zuletzt geändert durch LGBl.  Nr. 133/2017, wird zur teilweisen Deckung des jährlichen Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewaldaufseher verordnet:
§1
Waldumlage, Umlagesatz
Die Gemeinde Birgitz erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien Wirtschaftswald, Schutzwald im Ertrag und Teilwald im Ertrag mit 100 v. H. der von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung vom 16. Jänner 2018, LGBl. Nr. 16/2018, festgesetzten Hektarsätze fest.
einstimmig

einstimmig





Punkt 7 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Bericht

50 Stück Vieh werden heuer auf der Birgitzer Alm gealpt. Die Zaunschäden, entstanden durch den vielen Schnee, wurden rechtzeitig behoben.
Kenntnisnahme 13 Ja



Punkt 8 Wohnungsvergabe bzw. Nachbesetzung der Mietwohnungen (Herrengasse 1, Top4 und Top8) - Beschlussfassung

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich hier nicht berichten.

Punkt 9 Personelle Angelegenheiten - Beschlussfassung


Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich hier nicht berichten.


Punkt 10 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Bgm. Markus Haid berichtet über die Sitzungen zur Mobilitätsstudie (Umfahrung)
Am 5. Juli soll ein Workshop stattfinden zu dem Birgitz zwei Vertreter entsenden darf.
Bgm. ist klar als zweiter Teilnehmer wurde der Vizebürgermeister vorgeschlagen
11 Ja 1Nein 1 Enthaltung

Georg Haid berichtet über die Arbeiten zur Erstellung einer Dorfchronik.

Beantragt wurde die Installation eines fixen Beamer mit Leinwand im Kultursaal, soll im Budget 2019 eingeplant werden.

Weiteres wurde die „Verschandelung des Dorfplatzes mit der ausufernden Bierwerbung „ angesprochen.

M.f.G.
Herbert