Hallo Leute,
Tagesordnungspunkt 1 und 2 sollen als „geschlossene Punkte“ behandelt werden.
Das heißt allenfalls anwesende Zuhörer
müssen den Verhandlungssaal verlassen und dürfen erst bei Tagesordnungspunkt 3
den Verhandlungssaal wieder betreten. (Verhandlungsdauer???????)
Wäre es nicht Zuhörerfreundlicher die „geschlossenen Tagesordnungspunkte“ am
Ende der Gemeinderatssitzung anzusetzen?
M.f.G.
Herbert
Herbert
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