Sonntag, 18. März 2018
Sonntag, 11. März 2018
Bericht von der Gr- Sitzung am 07.03.2018
Hallo
Leute,
bei
der Sitzung waren 12 Gemeinderäte anwesend..
Der
Bürgermeister stellte zu Beginn der Sitzung den Antrag einen zusätzlichen
Tagesordnungspunkt aufzunehmen. Kreditaufnahme, einstimmig
Punkt 1 Kassenprüfungsprotokoll zur
Jahresrechnung 2017 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Der
Überprüfungsausschussobmann verlas das Prüfprotokoll – einstimmig zur Kenntnis
genommen.
Punkt 2 Rechnungsabschluss 2017 –
Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung
Gesamtabschluss des ordentlichen
Haushalts
3,267.109,80 Einnahmenabstattung
3,124.361,27 –Ausgabenabstattung
142.748,53 = Kassenbetrag
108.736,77+ Einnahmenrückstände
251.485,30= Zwischensumme
86.738,06- Ausgabenrückstände
164.747,24 Jahresergebnis
3,124.361,27 –Ausgabenabstattung
142.748,53 = Kassenbetrag
108.736,77+ Einnahmenrückstände
251.485,30= Zwischensumme
86.738,06- Ausgabenrückstände
164.747,24 Jahresergebnis
Gesamtabschluss des außerordentlichen
Haushalts
461.080,89
Einnahmenabstattung
433.546,37-Ausgabenabstattung
27.534,52=Kassenbetrag
0,00-Einnahmenrückstände
27.534,52=Zwischensumme
34.122,01-Ausgabenrückstände
-6.587,49 Jahresergebnis
433.546,37-Ausgabenabstattung
27.534,52=Kassenbetrag
0,00-Einnahmenrückstände
27.534,52=Zwischensumme
34.122,01-Ausgabenrückstände
-6.587,49 Jahresergebnis
Ich
habe den Rechnungsabschluss überprüft und könnte diesem auch zustimmen, wenn
nicht die massive Überschreitung bei der Haushaltsstelle „Quellsanierungen“
währe. € 110.977,85 Überschreitung
Ich
habe zu dieser Problematik eine schriftliche Anfrage an den Bürgermeister
gestellt, leider bis heute keine ausreichende Antwort erhalten.
Bgm.
Markus Haid erklärte zu dieser Angelegenheit, es wurde alles überprüft und für
in Ordnung befunden. Die von mir geforderten Auftrags- und Rechnungsdetails
bekomme ich nicht?
Weiteres
machte ich den Vorschlag, das Jahresergebnis von € 164.747,24 für den Neubau
des Hochbehälters zu verwenden und die Kreditaufnahme dementsprechend zu
reduzieren. (geplant € 220.000,-)
Dieser
Vorschlag wurde vom Bgm. abgelehnt.
Daher
konnte ich dem Rechnungsabschluss 2018 nicht zustimmen und behalte mir eine
Aufsichtsbeschwerde in dieser Angelegenheit vor.
10 Ja
1 Enthaltung (Bgm. hat während der Abstimmung den Saal verlassen lt. TGO)
Punkt 3 Festsetzung der Waldumlage für
das Jahr 2018 nach § 10 der Tiroler Waldordnung 2005 – Personalaufwand
Gemeindewaldaufseher - Beschlussfassung
§ 10
regelt die Umlage, welche die Gemeinden zur teilweisen Deckung der Kosten der
Waldbetreuung durch die Gemeindewaldaufseher von den Waldeigentümern erheben
können. Finanzverfassungsgesetzlich handelt es sich bei der Umlage um eine
ausschließliche Gemeindeabgabe auf der Grundlage des sog. Freien
Beschlussrechtes der Gemeinden nach §8 Abs. 5 des Finanz- Verfassungsgesetzes
1984.
Einstimmig
beschlossen
Punkt 4 Gemeindegutsagrargemeinschaft
Birgitz
a) Berichterstattung durch den Substanzverwalter – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
b) Verlängerung des Pachtverhältnisses Birgitzer Alm – neuer Pachtvertrag – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)
a) Berichterstattung durch den Substanzverwalter – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
b) Verlängerung des Pachtverhältnisses Birgitzer Alm – neuer Pachtvertrag – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)
Pachtvertrag
wurde einstimmig angenommen
c) Rechnungsabschluss 2017 und Voranschlag 2018 der Gemeindegutsagrargemeinschaft - Beschlussfassung
c) Rechnungsabschluss 2017 und Voranschlag 2018 der Gemeindegutsagrargemeinschaft - Beschlussfassung
Der
Rechnungsabschluss 2017 (Einnahmen € 23.200,22, Ausgaben € 21.994,39, Gewinn €
1.2015,83 ) wurde angenommen.
11 Ja
1 Enthaltung (SV.)
Der
Voranschlag 2018 (geplant: Einnahmen € 27.400,00 und Ausgaben € 29.100,00 mit
einem Verlust von € 1.7000,- ) wurde angenommen.
11 Ja
1 Enthaltung (SV.)
Punkt 5 Wohnungsvergabe bzw.
Nachbesetzung der Mietwohnung (Herrengasse 1, TOP 8) – auf Empfehlung des
Sozialausschusses – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)
Tagesordnungspunkt
wurde abgesetzt.
Punkt 6 Verkehrskonzept für westliches
Mittelgebirge – erarbeiteter Aufteilungsschlüssel Land Tirol – Gemeinden –
Beteiligung Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung
Die
vorläufigen Gesamtkosten belaufen sich auf € 64.200,- davon entfallen auf die
Gemeinde Birgitz € 2.696,-.
An
den Workshops können zwei Vertreter aus
Birgitz teilnehmen.
Bürgermeister
und ??????
einstimmig
Punkt 7 zusätzlicher Tagesordnungspunkt
Kreditaufnahme
Die
Kreditaufnahme (€220.000,-) wurde bereits bei der
letzten Sitzung beschlossen.
Die Aufsichtsbehörde verlangt aber
eine Textänderung bei den Konditionen.
einstimmig
Punkt 8 Anfragen, Anträge, Allfälliges
Mein
selbständiger Antrag bezüglich zusätzlicher Verkehrsspiegel bei der Kreuzung
Nedergasse Dorfstraße Richtung Götzens wurde dem Verkehrsausschuss zur
Bearbeitung zugewiesen.
M.f.G.
Herbert
Zur
Info noch einmal meine schriftliche Anfrage zu den Haushaltsüberschreitungen
„Quellsanierung“ .
Zufriedenstellende
Antwort habe ich bis heute keine erhalten.
Birgitz
29.01.2018
Schriftliche Anfrage laut §42 Tiroler Gemeindeordnung
Betreff : Haushaltsüberschreitung
850000-004001 Quellsanierungen
Voranschlag 2017 € 70.000,-
Schlussr. Fa. Rieder € 168.778,24
Überschreitung € 98.778,24
Voranschlag 2017 € 70.000,-
Schlussr. Fa. Rieder € 168.778,24
Überschreitung € 98.778,24
Sehr geehrter Herr
Bürgermeister, hallo Markus
Die Quellsanierungen
(Projekt über mehrere Jahre Beginn 2013) wurden entgegen den Vorschriften der
TGO im ordentlichen Haushalt durchgeführt.
Leider wurde meine mündliche Anfrage zu diesem Projekt (Kostenüberschreitung 2017 ca. 100.000,- Euro) von dir nicht ausreichend beantwortet.
Leider wurde meine mündliche Anfrage zu diesem Projekt (Kostenüberschreitung 2017 ca. 100.000,- Euro) von dir nicht ausreichend beantwortet.
Auch die im
Kassaprüfprotokoll 4/2017 im allgemeinen Teil durchgeführte Überprüfung der
Quellsanierung 2015 – 2016 – 2017 beantwortet meine offenen Fragen zu diesem
Projekt nicht. Eine Summierung der Voranschlagspositionen im ordentlichen
Haushalt über mehrere Jahre ist nicht aussagekräftig, da die
Voranschlagsposition wenn sie nicht im Haushaltsjahr verbraucht wird verfällt
und wiederum neu budgetiert werden muss.
Im Protokoll ist ersichtlich dass nicht nur 2017 sondern
auch 2016 zu wenig für dieses Projekt budgetiert worden ist. VA 2016 €
140.000,- Rechnungsabschluss der Fa. Rieder
€ 180.281,26?
Das Kassaprüfprotokoll
4/2017 weist für die Haushaltsstelle ein
Soll von € 180.281,26 und einen Kreditrest (Überziehung) von -110.281,26 Euro
aus. Diese Zahlen stimmen wiederum nicht mit der dem Gemeinderat vorgelegten
Überschreitungsliste (-98.778,24)
überein.
Eine Beurteilung
meinerseits, ob die massive Kostenüberschreitung der Schlussrechnung 2017
gerechtfertigt ist, kann mit den vorhandenen Informationen nicht erfolgen.
Das Projekt wurde über zwei
Haushaltskonten abgerechnet.
1/850000-720000
Ingenieurleistungen (2013 – 2016) Rechnungsbetrag € 61.177,06
1/850000-004001 Quellsanierungen erste Rechnung 2014 € 25.155,70 (kein VA 2014)
1/850000-004001 Quellsanierungen erste Rechnung 2014 € 25.155,70 (kein VA 2014)
Ich ersuche daher um eine
Aufstellung der jeweiligen Bestellungen an die Firmen mit den dazugehörigen
Rechnungen für diese beiden Haushaltskonten. (2013 – xxxx)
Datum: xxxxxx
Auftragserteilung an Fa.: xxxxxx
Auftragssumme: xxxxxxx
Rechnung mit Datum: xxxxxxx
sachlich und rechnerisch richtig: Name und Datum
Wegen des umfangreichen Zahlenmaterials ersuche ich ausnahmsweise um eine schriftliche Beantwortung.
M.f.G.
Herbert Jordan
Auftragserteilung an Fa.: xxxxxx
Auftragssumme: xxxxxxx
Rechnung mit Datum: xxxxxxx
sachlich und rechnerisch richtig: Name und Datum
Wegen des umfangreichen Zahlenmaterials ersuche ich ausnahmsweise um eine schriftliche Beantwortung.
M.f.G.
Herbert Jordan
Sonntag, 4. März 2018
Tagesordnung der Gr-Sitzung am 07.03.2018 und Protokoll der Gr-Sitzung vom 07.02.2018
Hallo Leute,
Tagesordnungspunkt 2 ist der
Rechnungsabschluss 2017 der Gemeinde Birgitz, Beschlussfassung.
Dazu gibt es eine Fülle von
Bestimmungen in der Tiroler Gemeindeordnung bezüglich Termine, Kundmachungen und
Informationen an die Gemeindebürger.
Auf der Homepage der Gemeinde Birgitz unter „Amtstafel“
findet man darüber allerdings nichts????
Auszug aus der TGO:
§ 60
Kundmachung von Verordnungen,
sonstigen Rechtsakten und Mitteilungen
(1) Verordnungen von
Gemeindeorganen und Rechtsakte, die einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung
bedürfen, sowie alle an die Allgemeinheit gerichteten Mitteilungen sind, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, unverzüglich durch öffentlichen
Anschlag
a)
|
an der Amtstafel der Gemeinde
für die Dauer von zwei Wochen und
|
|||||||||
b)
|
in sonst ortsüblicher Weise
|
|||||||||
kundzumachen. Besteht eine
Gemeinde aus mehreren Ortschaften, so ist die Kundmachung in jeder Ortschaft
vorzunehmen.
|
§ 93
Festsetzung des
Voranschlages
(1) Der Bürgermeister hat
den Entwurf des Voranschlages für das kommende Haushaltsjahr spätestens bis
Ende November für die Dauer von zwei Wochen im Gemeindeamt zur allgemeinen
Einsichtnahme aufzulegen. Der Beginn der Auflagefrist ist mindestens eine Woche
vorher durch öffentlichen Anschlag nach § 60 Abs. 1 kundzumachen.
Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden
des Gemeindeamtes in den Entwurf des Voranschlages Einsicht nehmen und hiezu
schriftlich Einwendungen erheben.
§ 108
Beschlussfassung
über den Rechnungsabschlus(5) Für die Auflage des Rechnungsabschlusses zur
allgemeinen Einsichtnahme, das Einsichtnahmerecht der Gemeindebewohner, das
Recht zur Erhebung von Einwendungen, die Behandlung der Einwendungen durch den
Gemeinderat, die Übermittlung des Entwurfes an die Gemeinderatsparteien, die
Verständigungspflicht im Falle der Überschreitung der Frist nach Abs. 1,
die Kundmachung des Beschlusses sowie die Übermittlung der Ausfertigungen des
Rechnungsabschlusses an die Bezirkshauptmannschaft und die Gemeinderatsparteien
gilt § 93 sinngemäß.
§ 111
Vorprüfung des
Rechnungsabschlusses
(1) Der Bürgermeister hat
den Entwurf des Rechnungsabschlusses vor der Auflage zur allgemeinen
Einsichtnahme dem Überprüfungsausschuss zur Vorprüfung vorzulegen.
(2) Die Vorprüfung des
Rechnungsabschlusses dient der Kontrolle der Einhaltung des Voranschlages und
der Aufklärung erheblicher Abweichungen, der Prüfung der sachlichen und
rechnerischen Richtigkeit sowie der Gesetzmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der
Einnahmen und der Ausgaben.
§ 112
Berichte an den
Gemeinderat
Die Ergebnisse der
Kassenprüfungen und der Vorprüfungen des Rechnungsabschlusses sind jeweils in
einer Niederschrift festzuhalten. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zu geben,
sich innerhalb einer angemessen festzusetzenden Frist zur Niederschrift zu
äußern. Die Niederschrift und die allfällige Stellungnahme des Bürgermeisters
sind dem Gemeinderat vorzulegen, der erforderlichenfalls die zur Behebung der
festgestellten Mängel notwendigen Anordnungen zu treffen hat.
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