Sonntag, 28. Mai 2017
Sonntag, 14. Mai 2017
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 10.05.2017
Hallo
Leute,
Punkt 1 Mehreinnahmen und
Überziehungen - Beschlussfassung
Die
Mehreinnahmen und Überschreitungen (Voranschlag 2017) vom 1.1.2017 bis
20.04.2017 wurden vorgelegt. (Beträge über € 100)
Bei
12 Haushaltsstellen gab´s Mehreinnahmen und bei 19 Haushaltsstellen
Überschreitungen oder keinen Voranschlagsposten.
13 Ja
Punkt 2 Kassenprüfungsprotokoll 172017 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Die
Kassaprüfung fand am 27.03.2017 statt.
Der
Kassabestandsausweis wies am RAIBA Konto ein Minus
von € 10.670,53 aus.
Fragen
oder Antworten wie es zu diesem Minus gekommen ist und welche Maßnahmen gesetzt
werden um dies wieder aus zugleich gibt`s im Protokoll keine.
Meine
Fragen an den Bürgermeister lauteten daher:
® Wie
hoch sind die Zinsen bei Überziehung des Kontos?
® Waren
alle Ausgaben unbedingt notwendig?
® Ist
das Konto inzwischen wieder im Plus?
Antwort
bekam ich vom Bürgermeister keine?
Daher
konnte ich auch einer Kenntnisnahme nicht zustimmen.
12
Ja 1 Nein
Punkt 3 Bericht der Gemeinderevision
zur Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Birgitz – Kenntnisnahme durch den
Gemeinderat
Die
Gemeindeaufsicht schreibt:
„Die Erledigung des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 8.3.2017 wird zur Kenntnis genommen.
Der Rechnungsabschluss wurde stichprobenartig überprüft und Folgendes festgestellt:
Der auf der Haushaltsstelle 2/852+803102 ausgewiesene Minusrest in der Höhe von € -3.332,87 ist einer Erledigung zuzuführen.
„Die Erledigung des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 8.3.2017 wird zur Kenntnis genommen.
Der Rechnungsabschluss wurde stichprobenartig überprüft und Folgendes festgestellt:
Der auf der Haushaltsstelle 2/852+803102 ausgewiesene Minusrest in der Höhe von € -3.332,87 ist einer Erledigung zuzuführen.
Für die Abschnitte 85 bis 89 fehlen
jeweils der Anlagennachweis, der Nachweis über den Schuldenstand und der
Vermögens- und Schuldennachweis (Aktiva und Passiva). Die Nachweise sind daher
bis spätestens 20.4.2017 nachzureichen“
Diese
Haushaltsstelle habe ich bei der Sitzung am 8.3.2017 kritisiert und folgende
Antwort erhalten:
1.
2/852000+803102
Verkauf Restmüllsäcke
Anordnungssoll
und Ist € 0,-
Wurden
2016 keine Restmüllsäcke verkauft?
Rechnung
2015 € 535,08
Antwort: wegen Umstellung des
Rechnungsprogramms wurden diese Einnahmen bei den Pflichtmüllsäcken verbucht
13 Ja
Punkt 4 Namhaftmachung eines
Vorstandsmitglieds sowie eines Stellvertreters der Gemeinde Birgitz für den
Verein JiM (Jugend im Mittelgebirge) – Empfehlung des Gemeindevorstandes vom
19.04.2017 - Beschlussfassung
Vorgeschlagen
wurden Werner Dilitz und Andrea Sejkora.
13 Ja
Punkt 5 Bericht Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz
– Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Der
Rechnungsabschluss 2016 und Voranschlag 2017 wurden von der Agrarbehörde
genehmigt.
Da
der Obmann der GGAG -Birgitz keine Jahreshauptversammlung einberuft, hat der
Substanzverwalter die Jahreshauptversammlung für den 11.05.2017 einberufen.
13 Ja
Punkt 6 Angebot EDV – Verkabelung
Freiwillige Feuerwehr Birgitz – Auftragsvergabe
Das
Angebot beläuft sich auf € 1.534,01
Meine
Frage ob nicht eine W-Lan Anlage für das gesamte Gemeindezentrum sinnvoller und
günstiger wäre, beantwortete der Bürgermeister mit „Ja aber“ die Zeit drängt
und die Feuerwehr braucht die Internetanbindung jetzt.
13 Ja
Punkt 7 Bebauungsplan Gst. 675/1, KG
Birgitz – eingelangte Stellungnahme – weitere Vorgangsweise und
Beschlussfassung
Der
Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, weil sich der vorliegende Streitfall
(Schwarzbau, Baumassendichteüberschreitung, Grenzbebauung, usw.) mit einem
neuen Bebauungsplan nicht sanieren lässt.
Punkt 8 Fortschreibung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes _Bericht zur Sitzung des Orts- und
Raumplanungsausschusses vom 10.04.2017 – weitere Vorgangsweise
Der Obmann
des Ausschusses berichtet:
Raumordnung
betrifft das gesamte Gemeindegebiet.
Flächenwidmung hingegen nur Teilbereiche. (derzeit Widmungsstopp, weil das örtliche Raumordnungskonzept abgelaufen ist und nicht rechtzeitig fortgeschrieben wurde)
Flächenwidmung hingegen nur Teilbereiche. (derzeit Widmungsstopp, weil das örtliche Raumordnungskonzept abgelaufen ist und nicht rechtzeitig fortgeschrieben wurde)
DI
Erwin Ofer erklärt das bestehende Raumordnungskonzept:
Geburtenbilanz
liegt bei ca. 14%
Einwohnerzahl
stand 2017 1385 Personen.
Zu
erwartende Einwohnerzahl bis 2027 liegt bei 1550 Personen
Ca.
fünf ha Bauland sind bereits gewidmet
und noch nicht verbaut, ohne Gewerbegebiet.
(5ha sind 50.000 m² oder Bauplätze für
rund 100 Einfamilienhäuser, ein Großteil dieser 5ha sind aber nicht verfügbar,
werden nicht verkauft???)
Ca.
5,7 ha Bauland wäre notwendig für die Entwicklung bis zum Jahr 2027.
Großflächige Umwidmungen sind also nicht notwendig, jedoch bestehendes Bauland müsste erst erschlossen werden.
Großflächige Umwidmungen sind also nicht notwendig, jedoch bestehendes Bauland müsste erst erschlossen werden.
Es
besteht die Möglichkeit auf bereits gewidmetes Bauland einen ZV Stempel zu
setzen (Baustopp) und erst wieder freizugeben sobald die Parzelle erschlossen
ist.
An
Neuwidmungen sollten Bedingungen in Vertragsform geknüpft werden:
1,
Bedarf: Eigenbedarf für Kinder
2,
Bedarf: Neuwidmung die nur Birgitzer kaufen dürfen
3,
Bedarf: Verkauf an alle
4,
Bedarf: Bodenfonds Freiland für Entwicklungsfläche
Geförderter
Wohnbau nur bedingt möglich durch die hohen Grundstückspreise.
Bgm.
Markus Haid berichtet ebenfalls dass die Fa. Hofer und der Bäcker Ruetz für
Bauflächen angesucht hat.
Jedoch
sind solche Vorhaben enorme Platzfresser und eine massive Erhöhung des
Verkehrs.
Weiteres
kann die Gemeinde festlegen, nur eine gewisse Anzahl von Wohnungen pro Jahr zu
genehmigen.
DI
Ofner fasst diese Anregungen in Plan Form welcher dem Gemeinderat vorgelegt
wird. Zeitrahmen ????????
Die
Anregung, erst im Gemeinderat zu besprechen, was wollen wir überhaupt, und dann die entsprechenden Pläne
ausarbeiten lassen wurde vom Bgm. abgelehnt.
Punkt 9 Wohnungsvergabe Herrengasse 1 Top 5 – Beschlussfassung –
geschlossener Sitzungspunkt
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich hier nicht berichten.
Punkt 10 Personelles – Anstellung
Assistenzkraft Kindergarten – geschlossener Sitzungspunkt
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich hier nicht berichten.
Punkt 11 Personelles – Ansuchen Altersteilzeit
geschlossener Sitzungspunkt
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich hier
nicht berichten.
Punkt 12 Personelles – Beendigung
Dienstverhältnis VB Michael Muglach – Beratung über weitere Vorgangsweise
(geschlossener Sitzungspunkt)
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich hier
nicht berichten.
Punkt 13 Anfragen, Anträge,
Allfälliges
.Meine
Frage, warum der Entwurf der Tiroler Landesregierung betreffend „landwirtschaftlicher Vorsorgeflächen“
nicht auf der Tagesordnung steht wurde vom Bgm. mit dem Hinweis “jeder betroffene kann selbst Einspruch
erheben“ beantwortet.
Meine
Meinung dazu, jetzt ist es noch ein Entwurf und Änderungen leichter zu
erwirken.
M.f.G
Herbert
Sonntag, 7. Mai 2017
Entwurf landwirtschaftlicher Vorsorgeflächen und Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 10.05.2017
Hallo
Leute,
auf
der Gemeindeinfotafel ist die
„Kundmachung
über die Auflegung eines Entwurfes einer Verordnung der Landesregierung, mit
der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftlicher Vorsorgeflächen für
die Gemeinden des Planungsverbandes Westliches Mittelgebirge erlassen wird“
seit 24
.04.2017 ausgehängt.
Was
so harmlos klingt, ist aber von immenser Bedeutung für die Entwicklung der
Gemeinde Birgitz, daher wundert es mich dass dieser Entwurf einer Verordnung
nicht auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 10.05.2017 steht.
Wenn
dieser Entwurf Rechtskraft erreicht, hätte sich die Gemeinde Birgitz die Kosten
für ein“ neues örtliches
Raumordnungskonzepts“ sparen können.
Das
alte verlängern, so wie viele Gemeinden in Tirol, hätte genügt.
Aber
bilden sie sich selbst ein Urteil.
Auszug
aus dem „Entwurf einer Verordnung der
Landesregierung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche
Vorsorgeflächen für die Gemeinden des Planungsverbandes Westliches Mittelgebirge“
§ 2
Landwirtschaftliche Vorsorgeflächen
Die in der
Anlage 0 (Übersichtsplan) und in den Anlagen 1 bis 5 zu dieser Verordnung
dargestellten Grundflächen im Gebiet des Planungsverbandes Westliches Mittelgebirge
werden als landwirtschaftliche Vorsorgeflächen festgelegt.
§ 3
Ziel
Im Interesse der
Sicherung und zeitgemäßen Entwicklung einer leistungsfähigen und nachhaltigen
Landwirtschaft sollen die hochwertigen landwirtschaftlichen Nutzflächen im
Gebiet des Planungsverbandes Westliches Mittelgebirge erhalten werden. Dabei
ist die dauerhafte Sicherstellung der Versorgungsfunktion der Landwirtschaft
anzustreben.
§ 4
Maßnahme
Die
landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen sind unbeschadet der Bestimmungen des § 5
der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten. Ökologisch wertvolle Flächen
sowie erhaltenswerte natürliche oder naturnahe Landschaftselemente oder
Landschaftsteile können in die Vorsorgeflächen integriert werden, soweit sie
überwiegend von landwirtschaftlichen Flächen umschlossen und im Verhältnis
untergeordnet sind.
§ 5
Verpflichtung für die örtliche Raumordnung
(1) Festlegungen
in örtlichen Raumordnungskonzepten dürfen dem Ziel nach § 3 und der Maßnahme
nach § 4 dieser Verordnung nicht widersprechen.
(2) Im
Bereich der landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen ist die Widmung von Bauland
unzulässig. Die Widmung von Sonder- oder Vorbehaltsflächen ist nur zulässig,
wenn der festgelegte Verwendungszweck nicht im Widerspruch zu einer
ordnungsgemäßen und nachhaltigen landwirtschaftlichen Nutzung steht und die
Ziele der überörtlichen Raumplanung nach § 1 Abs. 2 lit. i Z 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2016 sowie die Ziele der örtlichen Raumordnung insbesondere
nach § 27 Absatz 2 lit. h und j des Tiroler Raumordnungsgesetzes
nichtbeeinträchtigt werden.
(3) Die
Zulässigkeit der Widmung von Sonderflächen nach § 44, 46 und 47 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2016 ist im Einzelfall im Hinblick auf die zu erwartenden
Auswirkungen auf das Landschaftsbild und ökologisch wertvolle Flächen, mögliche
Nutzungskonflikte und Verkehrsbelastungen zu überprüfen.
(4) Die Gemeinden haben die
örtlichen Raumordnungskonzepte, Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne zu
ändern, soweit sie im Widerspruch zu diesem Regionalprogramm stehen.
(5) Die
Gemeinden haben die landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen in den örtlichen
Raumordnungskonzepten und Flächenwidmungsplänen ersichtlich zu machen.
§
6
Inkrafttreten
Diese
Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft (26 Juni
2017)
Zur Info noch einige
Statistiken aus der Verordnung und ein Übersichtsplan der landwirtschaftlichen
Vorsorgeflächen für Birgitz.
Demografische und wirtschaftliche Entwicklung
|
||||
|
Wohnbev. 1994
|
Wohnbev.. 2014
|
Zunahme
|
Zunahme in %
|
Axams
|
5.167
|
5.763
|
596
|
11,5
|
Birgitz
|
1.161
|
1.341
|
180
|
15,5
|
Götzens
|
3.522
|
3.991
|
469
|
13,3
|
Grinzens
|
1.274
|
1.416
|
142
|
11,1
|
Mutters
|
1.930
|
2.073
|
143
|
7,4
|
Natters
|
1.809
|
1.938
|
129
|
7,1
|
Westl. Mittelgebirge
|
14.863
|
16.522
|
1.659
|
11,2
|
Baulandwidmung in Hektar
|
||||
|
Widmung 1994(ha)
|
Widmung 2012(ha)
|
Differenz in ha
|
Differenz %
|
Axams
|
149,5
|
165,7
|
16,2
|
10,8
|
Birgitz
|
33
|
33,5
|
0,5
|
1,2
|
Götzens
|
88
|
98,1
|
10,1
|
11,4
|
Grinzens
|
32,1
|
33,7
|
1,6
|
4,8
|
Mutters
|
53,5
|
70,6
|
17,1
|
32
|
Natters
|
59,2
|
69,2
|
10
|
16,8
|
Westl. Mittelgebirge
|
415,4
|
470,6
|
55,2
|
13,3
|
Arbeitsplätze
|
||||
|
Arbeitspl. 1991
|
Arbeitspl. 2013
|
Zunahme
|
Zunahme %
|
Axams
|
970
|
1.884
|
914
|
94,2
|
Birgitz
|
171
|
291
|
120
|
70,2
|
Götzens
|
453
|
959
|
506
|
11,7
|
Grinzens
|
91
|
173
|
82
|
90,1
|
Mutters
|
336
|
701
|
365
|
108,6
|
Natters
|
493
|
746
|
253
|
51,3
|
Westl. Mittelgebirge
|
2.514
|
4.754
|
2.240
|
89,1
|
Überörtliche Freihaltegebiete in Vergleich zum
Dauersiedlungsraum
|
||||
|
Fläche DSR in ha
|
Überörtliche Freihalteg.
In ha
|
Überörtliche Freihalteg.
In %
|
|
Axams
|
573
|
308,5
|
53,8
|
|
Birgitz
|
166
|
119,5
|
72
|
|
Götzens
|
323
|
175,5
|
54,3
|
|
Grinzens
|
300
|
129,9
|
43,3
|
|
Mutters
|
449
|
233,1
|
51,9
|
|
Natters
|
356
|
213,2
|
59,9
|
|
Westl. Mittelgebirge
|
2.167
|
1.179,50
|
54,4
|
|
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