Sonntag, 5. Februar 2017

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 01.02.2017



Hallo Leute,

Punkt 1 Bebauungsplan Nr. 306B012-16 – Stellungnahme vom 24.11.2016 – Verordnungsprüfung durch das Amt der Tiroler Landesregierung - Beschlussfassung

Die Verordnungsprüfung durch die Abt. Landesentwicklung und Zukunftsstrategie SG. Raumordnung hat ergeben:

Der vorliegende Bebauungsplan entspricht den rechtlichen Vorgaben.

Auszug aus der Verordnungsprüfung:

Seitens der Fachbehörde kann zum gegenständlichen Bebauungsplan folgendes angemerkt werden: Die in der Stellungnahme aufgeworfenen Punkte – insbesondere fehlende Gleichbehandlung und keine fachliche Begründung für Änderung – können aus raumordnungsfachlicher Sicht nicht entkräftet werden. …………….“

„Gegen die Verordnungserlassung des Bebauungsplanes besteht aus raumordnungsfachlicher Sicht formal kein Einwand. Die konkreten Inhalte des Bebauungsplanes unterliegen dem  
eigenständigen Wirkungsbereich der Gemeinde.“

Der Gemeinderat beschließt mit 10 Ja und 3 Nein der eingelangten Stellungnahme vom 24.11.2016 keine Folge zu geben.


Punkt 2 GP 765 (Ortsfriedhof) – Pachtvertrag zwischen Pfarre und Gemeinde – allfällige Beschlussfassung

Für den Bereich Totenkapelle und neuer Friedhof Gst. 765 (891 m²) in der EZ 16 gab’s bisher keinen Vertrag.

Im vorgelegten Friedhofspachtvertrag steht folgender Absatz:

„Die Pächterin verpflichtet sich bereits jetzt, sofern von der Verpächterin gewünscht, hinsichtlich der restlichen Liegenschaften, inneliegend im Grundbuchskörper der EZ 16, Grundbuch 81105 Birgitz, Freistellungserklärungen in grundbuchfähiger Form zu unterfertigen und der Verpächterin auszuhändigen.“

Um welche Grundstücke es sich dabei handelt, und was die Freistellungserklärung in diesem Zusammenhang genau bedeutet, konnte mir vom Bürgermeister nicht erklärt werden. Daher habe ich mich bei der Abstimmung enthalten.

12 Ja 1 Enthaltung

Punkt 3 Aktualisierung Friedhofsordnung – allfällige Beschlussfassung

Die Friedhofsordnung wurde im §1 Geltungsbereich geändert.
Diese Friedhofsordnung gilt für den Ortsfriedhof auf Grundstück Nummer .1, 669 und 795 (KG Birgitz), der Gemeinde Birgitz sowie der Pfarrkirche Birgitz u. lb. Frau Maria Heimsuchung.“

13 Ja

Punkt 4 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Berichterstattung

Der Substanzverwalter berichtet von Beschwerden, dass die Rodelbahn mit unterschiedlicher Qualität präpariert wird. Von Parkplatz Adelshof hinauf besser als ins Tal.
Die Präparierung der Rodelbahn fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz.

Diesbezüglich gibt es einen Vertrag zwischen dem Tourismusverband und der Pächterin der Birgitzer Alm, welcher die Instandhaltung regelt.

Punkt 5 Personelles – Anstellung pädagogische Fachkraft mit Leitungsfunktion (Kinderkrippe) – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.

Punkt 6 Personelles – Anstellung Assistenzkraft (Kinderkrippe) – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten


Punkt 7 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Der Bgm. verliest ein Schreiben vom LHstv. in welchem der Gemeinde Birgitz für die Hochbehältererrichtung eine zusätzliche Förderung von € 180.000,- gewährt wird.

Der Bürgermeister hat diese zusätzliche Förderung in seiner Info vom 10.01.2017 ja bereits einberechnet.
Ich habe diese INFO kritisiert weil bisher der Gemeinderat nur von Förderungen in der Höhe von € 300.000,- informiert war.

Im Schreiben des LHstv. werden die Baukosten mit
 1,1 Millionen 
angegeben, was mich etwas stutzig macht, weil  bisher immer Baukosten von 800.000,- € kolportiertt wurden.

In den Verhandlungsunterlagen war das Schreiben des LHstv. nicht vorhanden?????
Daher kann ich dazu auch keinen genaueren Inhalt weitergeben.

Weiteres berichtet der Bgm. vom Rücktritt des Feuerwehrkommandanten mit 10.02.2017.

Ich habe den Bgm. gefragt, ob der Voranschlag 2017 im Allgemeinen und speziell die Aufteilung der Kosten für die Errichtung des Hochbehälters (Errichtungskosten im außerordentlichen Haushalt und die Ingenieurskosten im ordentlichen Haushalt) von der Aufsichtsbehörde kommentarlos genehmigt wurde?

Der Bgm. drückt herum, der Voranschlag ist von der Aufsichtsbehörde genehmigt, die Ingenieurkosten müssen umgebucht werden, er verlässt sich da ganz auf die Finanzverwaltung der Gemeinde?

Herr Bgm. wenn die Aufsichtsbehörde eine Stellungnahme zum vom Gemeinderat beschlossenen Voranschlag 2017 abgibt, die eine Änderung dessen zur Folge hat, so sollte dem Gemeinderat diese Stellungnahme auch Vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht werden.
Welche Auflagen sonst noch erteilt wurden?????????

Weiteres habe ich mich über den aktuellen Stand bezüglich Hochbehältererrichtung erkundigt.
Das Projekt ist zur wasserrechtlichen Genehmigung eingereicht.

Der Bgm. berichte auf Anfrage eines Gemeinderates, dass sich der Druck auf die Gemeinde bezüglich Flüchtlingsunterbringung gelockert hat, vorrangig sollen nun Integrationsprojekte angegangen werden.

M.f.G
Herbert

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