Hallo
Leute,
Punkt 1 Bebauungsplan Nr. 306B012-16 –
Stellungnahme vom 24.11.2016 – Verordnungsprüfung durch das Amt der Tiroler
Landesregierung - Beschlussfassung
Die
Verordnungsprüfung durch die Abt. Landesentwicklung und Zukunftsstrategie SG.
Raumordnung hat ergeben:
Der
vorliegende Bebauungsplan entspricht den rechtlichen Vorgaben.
Auszug
aus der Verordnungsprüfung:
„Seitens der Fachbehörde kann zum
gegenständlichen Bebauungsplan folgendes angemerkt werden: Die in der
Stellungnahme aufgeworfenen Punkte – insbesondere fehlende Gleichbehandlung und
keine fachliche Begründung für Änderung –
können aus raumordnungsfachlicher Sicht nicht entkräftet werden. …………….“
„Gegen die Verordnungserlassung des
Bebauungsplanes besteht aus raumordnungsfachlicher Sicht formal kein Einwand.
Die konkreten Inhalte des Bebauungsplanes unterliegen dem
eigenständigen Wirkungsbereich der Gemeinde.“
Der
Gemeinderat beschließt mit 10 Ja und 3 Nein der eingelangten Stellungnahme vom
24.11.2016 keine Folge zu geben.
Punkt 2 GP 765 (Ortsfriedhof) –
Pachtvertrag zwischen Pfarre und Gemeinde – allfällige Beschlussfassung
Für
den Bereich Totenkapelle und neuer Friedhof Gst. 765 (891 m²) in der EZ 16 gab’s
bisher keinen Vertrag.
Im
vorgelegten Friedhofspachtvertrag steht folgender Absatz:
„Die Pächterin verpflichtet sich
bereits jetzt, sofern von der Verpächterin gewünscht, hinsichtlich der restlichen Liegenschaften, inneliegend
im Grundbuchskörper der EZ 16, Grundbuch 81105 Birgitz, Freistellungserklärungen in
grundbuchfähiger Form zu unterfertigen und der Verpächterin auszuhändigen.“
Um
welche Grundstücke es sich dabei handelt, und was die Freistellungserklärung in diesem Zusammenhang genau bedeutet,
konnte mir vom Bürgermeister nicht erklärt werden. Daher habe ich mich bei der
Abstimmung enthalten.
12 Ja
1 Enthaltung
Punkt 3 Aktualisierung
Friedhofsordnung – allfällige Beschlussfassung
Die
Friedhofsordnung wurde im §1 Geltungsbereich geändert.
Diese Friedhofsordnung gilt für den
Ortsfriedhof auf Grundstück Nummer .1, 669 und 795 (KG Birgitz), der Gemeinde
Birgitz sowie der Pfarrkirche Birgitz u. lb. Frau Maria Heimsuchung.“
13 Ja
Punkt 4 Gemeindegutsagrargemeinschaft
Birgitz - Berichterstattung
Der
Substanzverwalter berichtet von Beschwerden, dass die Rodelbahn mit unterschiedlicher
Qualität präpariert wird. Von Parkplatz Adelshof hinauf besser als ins Tal.
Die
Präparierung der Rodelbahn fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz.
Diesbezüglich
gibt es einen Vertrag zwischen dem Tourismusverband und der Pächterin der
Birgitzer Alm, welcher die Instandhaltung regelt.
Punkt 5 Personelles – Anstellung pädagogische
Fachkraft mit Leitungsfunktion (Kinderkrippe) – Beschlussfassung (geschlossener
Sitzungspunkt)
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
Punkt 6 Personelles – Anstellung Assistenzkraft
(Kinderkrippe) – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten
Punkt 7 Anfragen, Anträge, Allfälliges
Der
Bgm. verliest ein Schreiben vom LHstv. in welchem der Gemeinde Birgitz für die
Hochbehältererrichtung eine zusätzliche Förderung von € 180.000,- gewährt wird.
Der
Bürgermeister hat diese zusätzliche Förderung in seiner Info vom 10.01.2017 ja
bereits einberechnet.
Ich
habe diese INFO kritisiert weil bisher der Gemeinderat nur von Förderungen in
der Höhe von € 300.000,- informiert war.
Im Schreiben
des LHstv. werden die Baukosten mit
1,1
Millionen
angegeben, was mich etwas stutzig macht, weil bisher immer Baukosten von
800.000,- € kolportiertt wurden.
In
den Verhandlungsunterlagen war das Schreiben des LHstv. nicht vorhanden?????
Daher
kann ich dazu auch keinen genaueren Inhalt weitergeben.
Weiteres
berichtet der Bgm. vom Rücktritt des Feuerwehrkommandanten mit 10.02.2017.
Ich
habe den Bgm. gefragt, ob der Voranschlag 2017 im Allgemeinen und speziell die Aufteilung
der Kosten für die Errichtung des Hochbehälters (Errichtungskosten im außerordentlichen
Haushalt und die Ingenieurskosten im ordentlichen Haushalt) von der
Aufsichtsbehörde kommentarlos genehmigt wurde?
Der
Bgm. drückt herum, der Voranschlag ist von der Aufsichtsbehörde genehmigt, die Ingenieurkosten müssen umgebucht
werden, er verlässt sich da ganz auf die Finanzverwaltung der Gemeinde?
Herr
Bgm. wenn die Aufsichtsbehörde eine Stellungnahme zum vom Gemeinderat beschlossenen
Voranschlag 2017 abgibt, die eine
Änderung dessen zur Folge hat, so sollte dem Gemeinderat diese Stellungnahme
auch Vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht werden.
Welche Auflagen sonst noch erteilt
wurden?????????
Weiteres
habe ich mich über den aktuellen Stand bezüglich Hochbehältererrichtung
erkundigt.
Das
Projekt ist zur wasserrechtlichen Genehmigung eingereicht.
Der
Bgm. berichte auf Anfrage eines Gemeinderates, dass sich der Druck auf die
Gemeinde bezüglich Flüchtlingsunterbringung gelockert hat, vorrangig sollen nun
Integrationsprojekte angegangen werden.
M.f.G
Herbert
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