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Montag, 30. Januar 2017
Sonntag, 22. Januar 2017
Finanzierungsplan Hochbehälter und Schuldenentwicklung
Hallo
Leute,
der
Bürgermeister von Birgitz schreibt im INFO 2017 vom 10.01.2017 als AMTLICHE
MITTEILUNG folgendes:
„Unser Großprojekt „Hochbehälterneubau“ ist
bereits gestartet und wird mit Mai 2017 in die intensive Bauphase eintreten. Nach
Abschluss der Arbeiten im Herbst 2018, kann Birgitz über eine hochmoderne
Trinkwassersammelbehälteranlage verfügen und mit rund 600 m³ reinstem Trinkwasser
bestens versorgt werden. Stolz darf ich mitteilen, dass das Investitionsvolumen von 800.000 € ausfinanziert ist und die
finanzielle Belastung für unsere Gemeinde geringer ausfällt, als vorab angenommen.
Hilfreich dabei ist die großzügige Beteiligung des Landes Tirols. Ich habe unser
Projekt den zuständigen Entscheidungsträgern im Land mehrfach präsentiert und dafür Zusagen in der Höhe von 480.000 €
erhalten.“
Der Finanzierungsplan liegt mir nun vor, war ja im
Entwurf zum Voranschlag 2017 nicht enthalten.
Gesamtkosten-
und Finanzierungsplan
Gesamtkostenplan Einnahmen 2017
Haushaltsrücklage (Zweckwidmung Sanierung
Quellfassung mit HB) €
100.000,-
Aufnahme WLF Darlehen
€ 75.000,-
Aufnahme bzw. Zuzählung Bankdarlehen € 125.000,-
Bereits
zugesagte Bedarfszuweisungen € 200.000,-
Gesamteinnahmen für 2017 gem. VA € 500.000,-
Einnahmen 2018
Aufnahme WLF Darlehen € 75.000,-
Aufnahme bzw. restl. Zuzählung Bankdarlehen € 125.000,-
Bereits
zugesagte Bedarfszuweisungen € 100.000,-
Gesamteinnahmen für 2018 gem.VA (MFP) € 300.000,-
Gesamtkosten für das Projekt € 800.000,- ( 2017 €
500.000 und 2018 € 300.000)
Die Förderung durch das Land Tirol
beträgt laut Finanzierungsplan € 300.000,-
Selbst
wenn ich die Haushaltsrücklage (war ja eine zweckgewidmete Bedarfszuweisung des
Landes Tirol aus dem Jahre 2014) in der Höhe von € 100.000,- dazurechne komme
ich nicht auf € 480.000,-.
In
einer AMTLICHEN MITTEILUNG sollten schon richtige Zahlen verwendet werden,
oder?
Für
das Projekt Hochbehälter, werden neue Darlehen in der Höhe von €
400.000,-aufgenommen.
Mir
ist klar, dass so ein Projekt nicht ohne neue Schulden verwirklicht werden
kann, nur hätte ich mir vorgestellt, dass bei etwas spar willen, ein entsprechender
Anteil aus dem ordentlichen Haushalt finanziert hätte werden können.
Wenn
von neuen Krediten die Rede ist, möchte ich euch auch die
„MFP
Schuldenentwicklung der Gemeinde Birgitz“
laut
Voranschlag 2017 zur Kenntnis bringen:
Voranschlag 2017
Schuldenentwicklung
Gesamte
Schulden VA 2017
Plan 2018 Plan
2019 Plan 2020 Plan 2021
Anfänglicher Stand 925.700
1.017.400 718.300 624.100 507.900
Zugang 200.000 200.000 0 0 0
Abgang 108.300 99.100 94.200 94.800 53.200
Stand
Ende
Haushaltsjahr
1.017.400 1.118.300
624.100 529.300 454.700
Der
Schuldenstand am Ende eines Jahres ist immer auch der Schuldenstand am
Anfang des nächsten Jahres.
Beim Übertrag
von 2018 auf 2019 ist da wohl etwas danebengegangen.
M.f.G.
Herbert
Sonntag, 15. Januar 2017
Sonntag, 8. Januar 2017
Außerordentlicher Haushalt
Hallo
Leute,
wie
berichtet wurde der Voranschlag 2017 mit den Stimmen der „Unabhängige Liste
Birgitz“ beschlossen.
Neben
dem ordentlichen Haushalt € 2,955.200,- wurde auch ein Außerordentlicher
Haushalt € 500.000,- beschlossen.
Dieser
Außerordentliche Haushalt beinhaltet das Projekt „Sanierung Quellfassung mit Hochbehälter“
Für
dieses Projekt wurden aber nicht nur Mittel im außerordentlichen Haushalt (2017
€ 500.000,-) budgetiert, sondern auch im ordentlichen Haushalt die Kostenstelle
„Ingenieurleistungen Neuerrichtung HB“
(2017 € 60.000,-) eingerichtet.
Ich habe
bereits im Vorfeld der Gemeinderatssitzung meine Bedenken dagegen im Gemeindeamt
eingebracht, und die entsprechenden Anträge gestellt.
Alle
abgelehnt?
Meine
Meinung:
“es ist lt. TGO nicht zulässig Kosten die
für ein Projekt im außerordentlichen Haushalt entstehen, teilweise im
ordentlichen Haushalt abzurechnen.“
Ich
habe mich daraufhin telefonisch bei der Gemeindeaufsicht über deren Sichtweise erkundigt.
Grundsätzlich
wird meine Sichtweise von der Gemeindeaufsicht bejaht:
„Alle anfallenden Kosten müssen im
außerordentlichen Haushalt auf das entsprechende Projekt gebucht werden“
Als
die Sprache auf das konkrete Projekt kam, gab’s das große
„ABER“
®
Zum
konkreten Projekt kann man nichts sagen, weil die Unterlagen (Voranschlag 2017)
der Gemeindeaufsichtsbehörde nicht vorliegen.
®
Eine
Änderung des Voranschlags ist sehr aufwendig?
®
Die
Buchungen müssen auf jeden Fall im außerordentlichen Haushalt erfolgen
®
Sollte
dadurch zu wenig budgetiert sein, kann man ja eine Umbuchung vom ordentlichen
Haushalt vornehmen
®
Usw.
Die
Gemeindeaufsicht wird sich den konkreten Fall nach Vorliegen des Voranschlags
2017 genau ansehen.
Weiteres
habe ich auch beantragt, das Projekt nicht „Sanierung
Quellfassung mit Hochbehälter“ zu benennen, sondern nur „Neuerrichtung Hochbehälter“
Die
Quellsanierungen erfolgen schon seit einigen Jahren im ordentlichen Haushalt.
Auch
für 2017 sind € 70.000,- dafür budgetiert. Damit werden die Arbeiten von 2016
bezahlt, und die Quellsanierungen vorerst einmal unterbrochen.
Sollten
nun die Quellsanierungen im außerordentlichen Haushalt weitergeführt werden,
habe ich dazu einen interessanten Kommentar zur Tiroler Gemeindeordnung
gefunden:
Lt. TGO ist in diesem Fall " der bis
zur Übernahme in den außerordentlichen Haushalt im ordentlichen Haushalt
verrechnete Betrag (Vorschreibung) in die Übersicht "Kosten und
Finanzierungszusammenstellung" des betreffenden Vorhabens sowohl bei den
Einnahmen als auch bei den Ausgaben in die Zeilen "Einnahmevorschreibungen
(vom Baubeginn bis zum Vorjahr)" einzubeziehen"
M.f.G.
Herbert
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