Gemeindeamt Birgitz
Dorfplatz 1
6092 Birgitz
Birgitz,
25.05.2012
Betreff: Aufsichtsbeschwerde gegen Bgm. Alois
Oberdanner wegen Nichteinhaltung der
TGO 2001 §42 Abs.2 Anfragen
Sehr geehrte Damen und Herrn
Am 2.3.2012 habe ich folgend schriftliche
Anfrage an den Bürgermeister gerichtet:
Schriftliche Anfrage „ WVA Hüttenbodenquelle „ Lt. TGO
2001 § 42
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister, Hallo Luis
Bei
diesem Projekt ist mir einiges Unklar daher habe ich in den
Gemeinderatsprotokollen nachgelesen und habe folgende Gemeinderatsbeschlüsse
gefunden.
4.12.2007 Vergabe Ingenieurleistung „
Quellzusammenschluss Hüttenboden“
Fa. Freudenschuss und Huber
€ 3.980,- netto
9.07.2008 Punkt 4.a; Quellzusammenschluss Hüttenboden
Darlehnsaufnahme € 35.000,-
beim WLF
Weiter
Beschlüsse habe ich keine gefunden.
Da das
Projekt nicht realisiert wurde kündigte der WLF 2011 das Darlehn vorzeitig.
Restbetrag
€ 28.610,74
Frage 1
: Wer hat entschieden dass das Projekt nicht realisiert wird. Gibt es dazu
einen Gemeinderatsbeschluss?
Frage 2
:Das Vorhaben wurde im außerordentlichen Haushalt budgetiert.
Der Restbetrag von € 28.610,74 wurde aber aus
dem ordentlichen Haushalt 2011 bezahlt.
Der
Restbetrag müsste aber lt.TGO noch beim nicht realisierten Vorhaben des
außerordentlichen Haushaltes vorhanden sein
Für
welche Projekte wurde das Darlehn verwendet und gibt es dafür
Gemeinderatsbeschlüsse?
§ 96
Zweckbestimmung
der
Einnahmen und Ausgaben
(1) Alle im
ordentlichen Voranschlag vorgesehenen
Einnahmen können,
soweit sie nicht einem besonderen
Zweck dienen, zur
Deckung aller dort vorgesehenen
Ausgaben verwendet
werden. Die im außerordentlichen
Voranschlag veranschlagten Einnahmen dürfen nur zur
Finanzierung jenes Vorhabens verwendet werden, für
das sie vorgesehen sind.
(2) Die im
ordentlichen und im außerordentlichen
Voranschlag
vorgesehenen Ausgaben dürfen nur für den
vorgesehenen Zweck
verwendet werden. Die in besonderen
Fällen erforderliche Änderung des Verwendungszweckes
bedarf eines Beschlusses des Gemeinderates.
M.f.G
Herbert
Jordan
Bei der Gemeinderatssitzung am 14.03.2012
versuchte der Bgm. auf Nachfrage von mir die Fragen zu beantworten . Die
Antwort war völlig unzureichend was ich Ihm auch mitteilte.
Im Protokoll liest sich das so:
GR Herbert Jordan erkundigt sich bezüglich
seiner Anfrage zum Thema WVA Hüttenbodenquelle. Der Bürgermeister erklärt dazu,
dass aufgrund der enormen finanziellen Belastungen beim Kanalbau, dieses
Projekt hintangestellt wurde und deshalb das erhaltene Förderungsdarlehen des
Landes Tirol als logische Konsequenz zurückgezahlt werden musste. Dies wurde beim seinerzeitigen
Rechnungsabschluss durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Außerdem ist
diese Angelegenheit jedenfalls in den nächsten 2-3 Jahren einzuplanen, weil die
Wasserversorgung das „ zentrale Thema „ der Gemeinde ist und sein muss. GR
Herbert Jordan gibt zu Protokoll, dass seine Fragen hiermit nicht ausreichend
beantwortet wurden.
Die sechswöchige Frist zur schriftlichen
Beantwortung meiner Anfrage lies der Bgm verstreichen.
Übrigens wie kann der Gemeinderat beim „
seinerzeitigen Rechnungsabschluss „ etwas zur Kenntnis nehmen, was erst 2011
zurückgezahlt wurde.
Der Rechnungsabschluss 2011 lag zu diesem
Zeitpunkt auch noch nicht vor.
Ich ersuche Sie daher um Info wie ich zu einer
befriedigenden Antwort komme, da es sich bei dieser Angelegenheit immerhin um die
Verwendung / Verbleib von € 35.000,- handelt.
M.f.G
Herbert Jordan
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