Sonntag, 15. April 2012

Bericht zur Gr - Sitzung am 11.04.2012


Als aufmerksamer Leser werden Sie feststellen, dass die Reihenfolge der Berichterstattung ( Einladung zur GR-Sitzung – Bericht – Protokoll ) etwas durcheinander gekommen ist.
Grund ist ich habe für die Gemeinderatssitzung am 28.03.2012 bis heute 15.04.2012 noch kein Protokoll erhalten.

Das Protokoll schreiben ist nicht nur für die Gemeinderatssitzung anscheinend ein Problem auch für die vor der letzten GR-Sitzung stattgefundenen Bauauschusssitzung und Vorstandssitzung gibt`s noch kein Protokoll.
Damit soll wohl eine seriöse Vorbereitung auf die Gemeinderatssitzung erschwert werden.

Punkt 1) Genehmigtes Bauvorhaben Dorfplatz 26 ( Traubenwirt ); Ansuchen des Hr. Günther Kirchmair um Reduktion der vorgeschriebenen Parkplätze auf GP 784/2 und Gewährung einer Ausnahme von der Stellplatzverordnung der Gemeinde Birgitz vom 05.01.2005

Von der Baubehörde ( Bürgermeister )wurden Hr. Kirchmair für seinen Umbau 44 Autoabstellplätze vorgeschrieben.
Lt. Einreichplan hat er aber nur Platz für 37 Autoabstellplätze.
Es entwickelte sich eine Diskussion ob man die Stellplatzverordnung ändern soll( Einführung einer neuen Kategorie Wohnungen bis 50 m² ) oder nur in diesem Fall eine Ausnahme zu genehmigen.

Mein Einwand dass die Berechnung der Autoabstellplätze falsch ist und man bei der Abstimmung über eine Reduzierung der Stellplätze von richtigen Zahlen ausgehen soll wurde vom Bgm und Gemeinderat ignoriert.

Urteilen Sie selbst:
Berechnung des Bgm.:
Wohnung bis 100 m²- 1,5 Stellpl. x 21 WEH =  31,5
Wohnung über 100 m² - 2 Stellpl.  x 1 WEH =    2
Geschäft mindestens 3 Stellpl.                              3
Betrieb 97,23 m²  1 Stellpl./ 50m“                        2
Besucherstellplätze 15% von ( 31,5 + 2 )             5
Gesamt                                                                44

Nach dieser Berechnung braucht man für Wohnungen Besucherparkplätze aber für Geschäfte keine

Auszug aus der Stellplatzverordnung der Gemeinde Birgitz vom 5.1.2005

1.0  Wohnbauten

Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen
Je Wohneinheit bis 100 m²   1,5 Stellplätze
Über 100 m²                          2,0 Stellplätze
Besucherstellplätze: Zusätzlich mindestens 15% der erforderlichen Stellplätze, sie sind zu kennzeichnen und                     dürfen nicht im Sinne des WEG einer Wohneinheit oder sonstigen Einheiten zugeordnet werden ( allgemeine Flächen )

2.0  Verkaufsstätten

Läden, Geschäfte mit geringem Besucherverkehr
Je 50m² Nutzfläche: 1,0 Stellplätze mindestens jedoch 3 Stellplätze je Laden.
Besucherstellplätze: mindestens 75% der erforderlichen Stellplätze

Laut meiner Berechnung ergibt das 48 Autoabstellplätze.

Der Antrag auf Reduktion der vorgeschriebenen Autoabstellplätze wurde mit 10 ja angenommen.
Ich habe mich wegen der falschen Zahlen der Stimme enthalten.



Punkt 2) Personelles ( geschlossener Punkt )

Da es sich um einen geschlossenen Punkt (wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert) handelt ,darf ich über den Sitzungsverlauf nicht berichten.
Daher berichte ich über meinen Wissenstand in dieser Angelegenheit vor der Sitzung.

Der Bgm hat eine Ihm unliebsame Mitarbeiterin der Gemeinde dazu gebracht, dass Sie am 30. März 2012 unter Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist mit Ende Juni 2012 gekündigt hat.

Dies war den Bürgermeister anscheinend noch zu wenig, denn auf die Kündigung hin hat er Sie mit 2.04.2012  „ fristlos Entlassen „

Der Bgm. sprach diese fristlose Entlassung aus obwohl er genau weis, dass er nach der Tiroler Gemeindeordnung dazu nicht berechtigt ist.
 Einstellung und Kündigung ( Entlassung )von Gemeindearbeitern ist Aufgabe des Gemeinderates.

Können Sie sich vorstellen wie angenehm es für eine Arbeitnehmerin ist wenn Sie sich um eine neue Arbeitsstelle bewirbt und berichten muss bei der alten bin ich „ fristlos Entlassen „ worden ?

Bei dieser Vorgangsweise des Bürgermeisters kann ich nur sagen:
„Wenn jemand am Boden liegt ,dann tritt man nicht noch drauf „

Aber ich habe ja auch am eigenen Leib erfahren wie der Bgm. mit Mitarbeitern die Ihm nicht täglich“ Honig ums Maul“ schmieren umgeht.
Ich bekam für meine „ geringfügige Anstellung„ als Recyclinghofbetreuer regelmäßig Belobigungsschreiben, bis ich in den Gemeinderat gewählt wurde.

Danach gab`s nur mehr schriftliche Ermahnungen, Vorladung zur Gemeindevorstandssitzung und Schluss endlich auf Antrag des Bürgermeisters vom Gemeinderat die Kündigung.

Bei der Kostengegenüberstellung ( Gemeindearbeiter - Maschinenringmitarbeiter - geringfügige Beschäftigung ) wurden vom Bgm. geschickt „ Äpfel mit Birnen „ ( teils Jahreskosten ohne Stundenanzahl, teils Stundenlöhne ) verglichen und dem Gemeinderat während der Sitzung kurz vor der Abstimmung vorgelegt.

Punkt 3) Allfälliges,Anfragen,Anträge

Der Bgm. berichtet von den Beitrittsverhandlungen Götzens zum Altersheimverband.
Götzens würde mit ca, 32% Mitglied werden.
Über die Aufteilung der bisherigen Investitionskosten ca. 13,5 Millionen Euro wird noch verhandelt.

Die Kosten für einen Altersheimplatz habe ich nun auch erhoben. ( Konnte vom Bgm. bei der vorletzten Sitzung ja nicht beantwortet werden ).

Tagessätze Altersheim 2012

Wohnheim        43,10
Betreuung 1      54,80
Betreuung 2      64,80
Teilpflege 1      83,00
Teilpflege 2      99,60
Vollpflege      115,00
Platzfreihaltegebühr ( z.B. Krankenhausaufenthalt ) € 7,00

Weiters wurde wieder einmal die fehlende Dorfchronik, Raumnutzung „ Grüne Birgitz“ angesprochen und eine neue Variante für den sozialen Wohnbau Rohräcker kurz vorgestellt


M.f.G
Herbert Jordan,










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