Sehr geehrte Leser
Auf vielfachen Wunsch hin werde ich in Zukunft nicht nur die Gemeinderatsprotokolle und Berichte zu den Gemeinderatssitzungen veröffentlichen sondern auch aktuelles aus der Gemeinde.
Beginnen möchte ich mit einer schriftlichen Anfrage an den Bgm.
Sie werden sich fragen warum schriftliche Anfragen ich könnte diese Fragen ja auch bei der Gemeinderatssitzung unter dem Tagesordnungspunkt „ Anfragen „ stellen.
Habe ich bereits gemacht und vom Bgm als Antwort erhalten „ Das kann Ich jetzt ohne Vorbereitung nicht beantworten „
Wenn Sie persönliche Fragen oder Fragen an die Gemeinde haben von denen Sie glauben dass sie für die Allgemeinheit von Interesse sind so informieren Sie mich bitte.
Ich stelle diese gerne für Sie.
Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung 2001
§ 42
Anfragen einzelner Mitglieder
des Gemeinderates
(1) Jedes Mitglied des Gemeinderates kann an den
Bürgermeister und an die Mitglieder des Gemeindevorstandes
oder Gemeinderates, denen der Bürgermeister
einen Geschäftsbereich nach § 50 Abs. 2 zugewiesen hat,
Anfragen in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches
der Gemeinde stellen. Der Befragte hat
die Anfragen zu beantworten oder die Beantwortung abzulehnen,
wenn und insoweit gesetzliche Verschwiegenheitspflichten
dem entgegenstehen.
(2) Schriftliche Anfragen sind beim Gemeindeamt
einzubringen und in der nächsten Sitzung des Gemeinderates
unter dem Tagesordnungspunkt .Anträge, Anfragen
und Allfälliges. zu verlesen. Ihr wesentlicher
Inhalt ist in der Niederschrift festzuhalten. Kann die
Anfrage nicht in der selben Sitzung beantwortet werden,
so ist sie längstens innerhalb von sechs Wochen
nach der Sitzung schriftlich zu beantworten. Findet
innerhalb dieser Frist eine weitere Sitzung des Gemeinderates
statt, so kann die Anfrage unter dem Tagesordnungspunkt
.Anträge, Anfragen und Allfälliges. auch
mündlich beantwortet werden.
(3) Mündliche Anfragen sind in der Sitzung des Gemeinderates
unter dem Tagesordnungspunkt .Anträge,
Anfragen und Allfälliges. zu stellen. Abs. 2 zweiter bis
vierter Satz ist anzuwenden.
§ 43
21.11.2011
Schriftliche Anfrage „Instandhaltung Brunnenfiguren“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister ,hallo Luis
Bei der Gemeinderatssitzung am 20.10.2010 wurde unter Punkt 2. Zerstörter Dorfbrunnen „auch auf die Renovierung der Brunnenfiguren hingewiesen.
Auszug aus dem Protokoll
„Die Brunnenfigur sollte bei dieser Gelegenheit restauriert werden, ebenso die Brunnenfigur vom Dorfplatzbrunnen. Hiezu ist jedoch ein Kostenvoranschlag einzuholen.“
Im Voranschlag 2011 sind unter 1/363000-619000 Instandhaltung Brunnenfiguren 2000,-€ budgetiert.
Wurden für die Restaurierung der Brunnenfiguren Angebote eingeholt?
Werden diese heuer noch restauriert bzw. wieder aufgestellt?
M.f.G
Herbert Jordan
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