Sonntag, 6. September 2020

Bericht von der Gr-Sitzung am 2.9.2020

 

Hallo Leute,

Punkt 1 Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 durch den Überprüfungsausschuss - Kenntnisnahme

4. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Erstellung der Eröffnungsbilanz

§ 38.

(1) Für die erstmalige Erstellung der Vermögensrechnung zum 1. Jänner des Finanzjahres, für welches erstmalig diese Verordnung angewendet wird, sind auch die §§ 39 und 40 anzuwenden. Für die nachfolgenden Vermögensrechnungen sind die Vorschriften der jeweils geltenden Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung anzuwenden.

(2) Die vorhandenen Vermögenswerte sind einzeln zu erfassen und gemäß der Anlage 6g in den Anlagenspiegel und die Vermögensrechnung aufzunehmen beziehungsweise überzuleiten. Abweichend zu § 19 Abs. 10 kann für einen bereits erfassten Vermögenswert mit einer Nutzungsdauer von bis zu 10 Jahren die Restnutzungsdauer beibehalten werden, wenn dieser aufgrund einer von der Gebietskörperschaft festgelegten oder vorgegebenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben wurde. In diesem Fall sind die für die Berechnung der Abschreibung in der Anlage 7 festgelegten Nutzungsdauern nicht heranzuziehen.

(3) Bei der erstmaligen Erfassung und Bewertung von Vermögenswerten in der Eröffnungsbilanz können die Bewertungsmethoden gemäß § 39 unter Beachtung verwaltungsökonomischer Prinzipien zusätzlich zu den Regelungen nach §§ 19 bis 36 angewendet werden. Es ist anzuführen, welche Methode verwendet wurde.

(4) Sind vorhandene Sachanlagen bereits vollständig abgeschrieben, so sind sie beim erstmaligen Ansatz in die Anlagenverzeichnisse aufzunehmen und bis zu ihrem Ausscheiden mit dem Wert Null anzusetzen.

(5) Sofern die Angaben für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung angeschafft oder hergestellt wurden, nicht vollständig in den Anlagenverzeichnissen oder Inventarverzeichnissen der Gebietskörperschaft vorliegen, sind diese jedenfalls nachträglich zu erheben.

(6) Kurzfristige und langfristige Forderungen der Gebietskörperschaft sind in der Eröffnungsbilanz, unter Berücksichtigung der durch teilweise oder vollständige Uneinbringlichkeit notwendigen Abschreibungen und Wertberichtigungen, zu erfassen. Dies ist zu dokumentieren.

(7) Für die Erstellung der Eröffnungsbilanz ist eine zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge vorzunehmen.

(8) Korrekturen von Fehlern und Änderungen von Schätzungen in der Eröffnungsbilanz können bis spätestens fünf Jahre nach deren Veröffentlichungen erfolgen und sind in der Nettovermögensveränderungsrechnung darzustellen.

(9) Der Saldo der Eröffnungsbilanz ergibt sich aus der Differenz der erstmalig erfassten und bewerteten Vermögenswerte und Fremdmittel. Eine spätere Änderung ist nur in Anwendung des Abs. 8 zulässig.


Das Protokoll wurde verlesen.

Einwände gegen die Eröffnungsbilanz wurden vom Überprüfungsausschuss keine erhoben.

Das Gemeindevermögen (Liegenschaftsbesitz, Straßen, Grundstücke, usw.) der Gemeinde Birgitz wurde mit 13.917.694,06 Euro angegeben.

Einstimmig zur Kenntnis genommen

Punkt 2  Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 der Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung

Ich habe mir die Eröffnungsbilanz angeschaut und einige mir unklare Punkte vorab der Gemeinde zur Abklärung übermittelt. Leider wurden meine Fragen bei der Gemeinderatssitzung nicht zur Gänze beantwortet.

Daher konnte ich dieser Eröffnungsbilanz nicht zustimmen.

 

Fragen zur Eröffnungsbilanz mit Antwort:

Warum sind mehrere Positionen angeführt mit Inbetriebnahme Datum 2019 und der Buchwert mit Datum 31.12.2019 ist € 0,00.

Z.B. Kindergarten:

 5/0110002/00004 2x AEG Soundsystem

(Begründung: Anschaffungen unter € 400,- werden mit 0,- € bewertet)

Warum stimmt der Buchwert mit dem Rechnungsabschluss 2019 teilweise nicht überein?

Z.B. bei folgenden Konten (nicht alle Konten angeführt)

 

Konto

 

Inbetriebnahme

Buchwert

RA 2019

2/0330003/00006

Breitbandausbau2019

02.04.2019

33.745,72

34.585,97

2/0040001/00061

Asphaltierung Am G

12.07.2019

844

10.972,99

2/0040002/00032

Straßensanierung

11.12.2019

36.548,91

48.050,21

 

Insth. Ortsnetz WVA

?

?

19.238,05

 

Insth. Schlepplift

?

?

11.529,16

 

Transportleitung

?

?

134.502,63

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige Finanzschulden

 

 

955.910,16

               951.401,53

 

(Begründung: Beim Breitbandausbau, Asphaltierung und Straßensanierung ist die Abschreibungssumme für 2019 bereits abgezogen)

 

(Begründung: Instandhaltungen werden in die Bilanz nicht aufgenommen)

Wo ist der Unterschied zwischen Instandhaltung und Sanierung?

 

(Begründung: Transportleitung € 134.502,63 wurde bereits 2018 aufgenommen??????)

 

(Zu der Abweichung bei den langfristigen Finanzschulden gabs keine Begründung)

Wo ist die Mitgliedschaft bei der Gemeindegutsagrargemeinschaft samt Teilwald verbucht?

(Begründung: Die Gemeindegutsagrargemeinschaft gehört nicht der Gemeinde? Ich habe den Bürgermeister darauf hingewiesen, dass das nicht meine Frage ist. Ich will wissen wo die Mitgliedschaft bei der GGAG samt Teilwaldrechte in Ausmaß von 4,9228 ha (49.228 m²) verbucht ist? (Antwort: Wird nicht verbucht)

Da kann man sich nur wundern, ein Drehstuhl für die Gesonderte Verwaltung wird mir € 467,32 verbucht und die Teilwaldrechte im Ausmaß von 49.228 m² sollen keinen Vermögenswert darstellen?

Wo ist der Widum verbucht, Gebäude gehört ja der Gemeinde?

(Begründung: Der Widum gehört der Kirche)

Diese Begründung konnte ich während der Gemeinderatssitzung nicht  anzweifeln habe aber jetzt im Baurechtsvertrag nachgelesen und folgende Absätze gefunden:

"Auf Grund dieses Baurechtes ist die Gemeinde Birgitz berechtigt und verpflichtet, auf der Gp 764 Wiese einen Widum mit Garage zu errichten und zu besitzen und die für die Errichtung des Gebäude nicht in Anspruch genommenen Teile der Liegenschaft als Nutznießer zu verwenden."

"Nach Erlöschen des Baurechtes (30. April 2051) fällt das gesamte Bauwerk in das Eigentum der Expositur Stiftung in Birgitz als der Grundeigentümerin oder ihrer Rechtsnachfolger." 

Warum der Bürgermeister da erklärt „der Widum gehört der Kirche“ ist mir unerklärlich.


Wo sind die Investitionen für den Recyclinghof verbucht?

(Begründung: Investitionen sind bereits Abgeschrieben)

(4) Sind vorhandene Sachanlagen bereits vollständig abgeschrieben, so sind sie beim erstmaligen Ansatz in die Anlagenverzeichnisse aufzunehmen und bis zu ihrem Ausscheiden mit dem Wert Null anzusetzen.


Das Musikpavillon gehört auch der Gemeinde, oder?

(Begründung: Das Grundstück ist bewertet)

Verwunderlich ist nur bei der Totenkapelle ist sowohl das Grundstück und das Gebäude (0,-) bewertet, warum werden da verschiedene Varianten angewendet?

 

Bei der Abstimmung hat der Bürgermeister den Saal verlassen

10 Ja 2 Enthaltungen

Punkt 3 Behandlung der am 11.08.2020 eingelangten Stellungnahme der Moser Wohnbau GmbH betreffend die Erlassung des Bebauungsplanes Nr. 306B020 – 20 – Beschlussfassung auf Empfehlung Gemeindevorstand

Die Moser Wohnbau GmbH hat gegen den erlassenen Bebauungsplan Einspruch erhoben.

Während der Beratung wurde ein neuer Planentwurf der Wohnbaufirma ausgeteilt.

Die Höchstzulässige Bauhöhe soll von 873,20 auf 873,50 Meter erhöht werden.

Die Mindestdachneigung soll von 20° (18°) auf 14° verringert werden. (Dazu sind im bestehenden Bebauungsplan zwei widersprüchliche Angaben zu finden, in der Legende steht 18° und im Plan Teil 20°, was gilt?)

Die Höchstzulässige Bauhöhe wurde auf 873,50 geändert, die Mindestdachneigung mit 18° belassen.

9 Ja 2 Nein 2 Enthaltungen

Punkt 4  Notwendige Tiefbauarbeiten 2020 – Beschlussfassung auf Empfehlung Kanalausschuss

Die Wegerrichtung in der Birga Richtung Hohe Birga wird an die Jahresbaufirma ohne Ausschreibung vergeben.

Die Bedeckung der Kosten (ca. 45.000,- ohne Asphaltdecke) wurden vom Bgm. angegeben, daher konnte ich diesem Projekt auch zustimmen.

11 Ja 2 Enthaltungen

 

Punkt 5  Sanierung Lackenquelle – Beschlussfassung auf Empfehlung Kanalausschuss

Die Sanierung der Lackenquelle ist dringend notwendig.

Die Bedeckung der Kosten ca. 40.000,- wurden vom Bgm. angegeben.

einstimmig

Punkt 6  Änderung des Dienstpostenplans der Gemeinde Birgitz – Beschlussfassung auf Empfehlung Gemeindevorstand

Für den Kindergarten benötigt es eine weitere Stützkraft im Ausmaß von 20 Wochenstunden.

einstimmig

Punkt 7  Ausschreibung für die Anstellung einer Stützkraft im Kindergarten von Birgitz – Beschlussfassung auf Empfehlung Gemeindevorstand 

einstimmig  

Punkt 8  Personelles – Beschlussfassung (unter Ausschluss der Öffentlichkeit)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten

Punkt 9  Gemeindegutsagrargemeinschaft – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Das Dach der Almkapelle ist sanierungsbedürftig (Neuerrichtung)

Die Kosten sind im Voranschlag der GGAG nicht budgetiert, Geld ist aber vorhanden. Kosten ca. 4.600,- lt. Angebot Fa. Haid)

Almabtrieb erfolgt ohne Fest.

12 Ja 1 Enthaltung (SV)

Punkt 10 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Der Bgm verliest ein Schreiben an den Gemeinderat bezüglich

 „Kindergarten Birgitz – neuer Standort“ 

Der besorgte Gemeindebürger listet die Nachteile des geplanten Kindergartens auf und verweist auf die entstehende Verkehrsproblematik in der Kirchgasse. 

Er schreibt dazu:

 „ Die Eltern müssten bei der Variante im Freiland beim Bringen der Kinder genau zur Hauptpendelzeit (7.00 – 8.30) die Hauptstraße überqueren. Unvorstellbar der Stau, die Animositäten, der Stress, wollen wir das? Unser Dorf ist mit ca. 15.000 täglich durchfahrenden Autos bereits geplagt genug, aber die Belegung von Kinderkrippe und Kindergarten mit ca. 70 Kindern an ca. 200 Betriebstagen am Steinachweg ergäbe im blanken Bring- und Holdienst der Kinder, also ohne jegliche Assistenzfahrten einer solchen Einrichtung, nochmal ca. 28.000 Fahrten pro Kindergartenjahr.“

 

Weiteres schreibt er zum Standort Dorfstraße:

„Bereits im Jahr 2017 und nachfolgend noch des Öfteren wurde der Gemeinde in Person des Bürgermeisters die freie Parzelle an der Dorfstraße ….. ….., als Möglichkeit für gemeinderelevante Einrichtungen angeboten. Leider gab es dazu, trotz mehrmaliger Nachfrage durch die Eigentümerin, von der Gemeinde keine Einladung zu einem weiterführenden Gespräch.

Nach zweijähriger „Wartezeit“ schloss ……….schließlich einen Vorvertrag mit einem Bauträger ab. Dieser bot mit Datum 24. April 2020 dem Bürgermeister erneut und diesmal schriftlich an, das Parterre für den Kindergarten zur Verfügung zu stellen.“

 

Der Bürgermeister erklärte dazu, dieses Angebot gibt’s nachweislich nicht.

 

Wie schon berichtet habe ich eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht.

Der Bürgermeister verlas die Antwort der Aufsichtsbehörde.

 

 

GR Herbert Jordan

Tel. 0664/8979396

E-Mail: herbert_jordan@aon.at

 

Gemeindeamt Birgitz

Dorfplatz 1

6092 Birgitz

                                                                                                                      Birgitz, 29.09.2019

 

Betreff: Aufsichtsbeschwerde wegen nicht Beantwortung des schriftlichen Einwands 1 zum Rechnungsabschluss 2019 der Gemeinde Birgitz

 

Sehr geehrte Damen und Herrn

 

Ich habe zum Rechnungsabschluss 2019 folgenden schriftlichen Einwand bei der Gemeinde eingebracht:

 

 

 

Jordan Herbert                                                                                           31.05.2020

 

Betreff: Einwand 1 zum Rechnungsabschluss 2019 der Gemeinde Birgitz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Markus

Zum Projekt "Transportleitung und Ringschluss Birga" habe ich schon mehrmals um Abklärung der von mir aufgezeigten Unstimmigkeiten bei diesen Projekt ersucht.

Letztes Mail an dich vom 26.04.2020 ist bis heute unbeantwortet?

Leider finde ich auch in der Kassenprüfungsniederschrift Jahresrechnung 2019 und Rechnungsabschluss 2019 keine Info zu diesen Positionen.

Ich versuche daher noch einmal zu definieren was mir bei dieser Projektabrechnung unklar ist.

1) AEP Planung und Beratung GmbH €  25.485,54
2) Schlussrechnung Fa. Porr Bau GmbH nach Korrektur € 357.915,94
Prognostizierte Gesamtkosten Endstand, netto               € 383.401,48

Die Endabrechnung der Fa. Porr enthält zwei Positionen:

Schlussrechnung Lichtwellenleiter € 25.907,36
Schlussrechnung Wasserleitung € 332.008,58 netto

Im Rechnungsabschluss 2018 und 2019 finde ich dazu folgende Positionen:

2018- 1/850000-004003 Druckreduzierschacht          € 110.522,65
2019 AOH Transportleitung und Ringschluss Birga    € 134.502,63
Summe (2018 -2019)                                                   € 245.025,28

Die Schlussrechnung der Fa. Porr für den Wasserleitungsbau macht aber € 332.008,58 aus, daher fehlen € 86.983,30 die wo verbucht wurden?

Die AEP Planungskosten von € 25.485,54 sind verbucht, wo?

Bgm. Markus Haid hat bei der Gemeinderatssitzung diesen Einwand vorgelesen und erklärt dass alles sachlich und rechnerisch in Ordnung ist.

Belege oder Kostenstellen hat er keine vorgelesen oder mir übergeben, obwohl ich Ihn dazu aufgefordert habe.

Gegen das Protokoll zu diesem Tagesordnungspunkt habe ich Einspruch erhoben.

Das Protokoll wurde ohne Freigabe von mir als gewählter Protokollzeichner veröffentlicht.

 

Ist es wirklich so schwer, die unten stehende Tabelle zu vervollständigen?

Eigentlich müssten alle diese Kostenstellen auf der Schlussrechnung vermerkt sein, oder?

 

Schlussrechnung Wasserleitungsbau / netto

€ 332.008,58

1/850000-004003 Druckreduzierschacht (RA 2018)

€ -110.522,65

AOH Transportleitung und Ringschluss Birga  (RA 2019)

€ - 134.502,63

Kostenstelle?

?

Kostenstelle?

?

Kostenstelle?

?

Summe

€ 0,00

 

Ich hoffe mit Ihrer Hilfe zu den gewünschten Zahlen zu kommen

 

M.f.G.

Herbert Jordan

 

 

Beilage:

Endabrechnung erstellt von DI Biechl Michael AEP im Rahmen des Projektes Transportleitung neu – Gemeinde Birgitz

 

Meine einfache Frage, wo die € 332.008,58 verbucht wurden, ist leider immer noch nicht beantwortet.

 

M.f.G.

Herbert