Sonntag, 23. Dezember 2018

Bericht von der Gr- Sitzung am 19.12.2018


Hallo Leute,
bei der Sitzung waren 11 Gemeinderäte ab 20Uhr 10 12 Gemeinderäte anwesend.

Punkt 1 Änderung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe / Anpassung der Gemeinderichtlinie - Beschlussfassung

Am 5.9.2018 hat die Tiroler Landesregierung die Richtlinien geändert:
Kostenverteilungsschlüssel bisher 70% Land und 30% Gemeinde wurde auf 80% Land und 20% Gemeinde geändert.
Anspruchsberechtigt sind österreichische Staatsbürger und ihnen im Sinne der Bestimmungen des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 gleichgestellte Personen und seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben. Diesem Personenkreis gleichzusetzen sind Personen, die insgesamt 15 Jahre mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde wohnhaft sind bzw. waren.
€ 3,50 je m² förderbarer Nutzfläche
Einstimmig 11 Ja


Punkt 2 Kinderbetreuungseinrichtung der Gemeinde Beiträge- und Gebührenanpassungen - Beschluss

Gebührenanpassung Kindergarten:
Elternbeitrag für Halbtageskindergarten 3 jährige von € 45,00 auf € 53,00 monatlich.
Elternbeitrag für Ganztageskindergarten 3 jährige von € 55,00 auf € 63,00 monatlich
Elternbeitrag für Ganztageskindergarten über 4 jährige von € 10,00 auf € 18,00 monatlich.
11 Ja  1 Enthaltung ( wegen zu spätkommen)



Punkt 3 Mietvertrag zwischen der Gemeinde Birgitz und der römisch- katholischen Pfarrkirche Maria Heimsuchung betreffend des Recyclinghofes - Beschlussfassung

Ein Teil des Recyclinghofes Birgitz gehört der römisch- katholischen Pfarrkirche Maria Heimsuchung Birgitz, für diesen Teil wurde ein neuer Mietvertrag ausgehandelt.
Einstimmig 12 Ja
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Punkt 4 Mehreinnahmen und Überziehungen - Beschlussfassung

Die Mehreinnahmen und Überschreitungen in der Zeit vom 11.09.2018 bis zum 26.11.2018 wurden vom Bürgermeister verlesen und begründet.
Diese Listen werden im Vorhinein jeden Gemeinderat per Mail übermittelt und man kann sich daher auch vorbereiten.
Die Bedeckungsangaben aus dem Rücklagenkonto (Voranschlag € 0,00) sind für mich nicht nachvollziehbar, aber sonst werden die Listen genau und übersichtlich geführt.
Einstimmig 12 Ja


Punkt 5 Kassenprüfungsprotokoll 4/2018 - Kenntnisnahme

Im Gegenteil zu den Mehreinnahmen und Überschreitungslisten die per Mail jeden Gemeinderat übermittelt werden, bekomme ich vom Kassenprüfungsprotokoll keine Kopie?
Wenn ich das Kassenprüfungsprotokoll will muss ich es in der Gemeindekanzlei abschreiben???????(dazu hatte ich diesmal keine Zeit)
Als Grund wird Geheimhaltung angegeben obwohl das Kassenprüfungsprotokoll bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung verlesen wird????????

Das Kassenprüfungsprotokoll enthält viele Zahlen, die ich mir beim Vorlesen nicht alle merken kann, daher konnte ich dem nicht zustimmen.
11 Ja 1 Nein


Punkt 6 Voranschlag 2019 (inkl. Subventionen, Lehrlingsförderungen sowie Untervoranschlag der Volksschule und der Freiwilligen Feuerwehr) - Beschlussfassung

Leider gab es vor der Voranschlagserstellung keine Gespräche mit den einzelnen Gemeinderatsfraktionen, wo diese Ihre Wünsche bekannt geben hätten können.

Besonders überraschte mich, dass zwei Projekte (Transportleitung und Ringschluss Birga sowie ABA Leitungsinformationssystem) plötzlich im Außerordentlichen Haushalt aufscheinen und durch Kreditaufnahmen finanziert werden. Davon war in den Gemeinderatssitzungen wo diese Projekte beschlossen wurden nie die Rede.

Ich habe daher nur die Möglichkeit gehabt meine „Einwendungen zum Voranschlagsentwurf“ schriftlich dem Bürgermeister mitzuteilen.

Der Bürgermeister verlas meine schriftlichen Einwendungen und gab seinen Kommentar dazu ab. ( Kommentar / Antwort rot in Klammer)

Birgitz                                                                                                                       16.12.2018

Schriftliche Einwendungen zum Voranschlagsentwurf 2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Voranschlagsentwurf 2019 sind zwei Bauvorhaben im außerordentlichen Haushalt budgetiert.
Da diese Projekt nicht wie in der TGO § 92 Besondere Voranschlagsbestimmungen beschriebenen Bestimmungen umgesetzt werden, ergeben sich für mich einige Fragen:

850006 Transportleitung und Ringschluss Birga (Seite 114/115) 
Außerordentlicher Haushalt  € 182.900,-
Darlehnsaufnahme € 105.600,00 
(wird auf € 94.300,- geändert, höhere BDZW zugesagt)
Transferzahlungen und BDZW 2019 € 77.300,-
( wird auf 88.600,- erhöht)
2018 wurden für dieses Projekt noch Transferzahlungen und BDZW mit € 95.600,- budgetiert?
Sind im Voranschlag 2019 € 182.900,- auch die Ingenieurleistungen von 2018 enthalten? (Anlage ist ja schon in Bau? ( Nein)
Wurde vom Haushaltskonto 1/850000-004003 Druckreduzierschacht WL Sanierung Birga VA 2018 € 110.000,- schon Kosten für dieses Projekt beglichen,(Ja) wenn ja, wie werden diese Kosten in den AOH umgebucht? (Nein)

851090 ABA Leitungsinformationssystem (Seite 114/115)
Außerordentlicher Haushalt Darlehnsaufnahme € 106.400,-
Für dieses Projekt sind auch im ordentlichen Haushalt Kosten budgetiert,
1/850000-619000 LIS WVA Birgitz € 20.000,-
1/850000-720000 Ingenieurleistungen (LIS) € 6.600,-
was lt. TGO nicht zulässig ist. (Alle Kosten für dieses Projekt müssen im AOH abgerechnet werden)
Im VA 2018 waren für dieses Projekt schon € 68.000,- budgetiert, sind 2018 auch Zahlungen erfolgt, (Ja) wenn ja, wie werden diese Zahlungen dem Projekt im AOH zugerechnet? (garnicht)
2/850000+871100 Förderung LIS pro lfm Kanal (budgetiert 2018 mit € 23.400,-) scheinen im Voranschlag 2019 weder im AOH noch im OH auf?
Gibt es diese Förderung nicht mehr, oder wurde sie bereits 2018 ausbezahlt, dann müsste sie in den AOH 2019 umgebucht werden.
(Förderung gibt’s keine sondern nur einen Tilgungszuschuss frühestens 2020, daher war der Budgetansatz 2018 falsch)
§ 92
Besondere Veranschlagungsbestimmungen
 (3) Ausgaben für Vorhaben, deren Verwirklichung sich über mehrere Jahre erstreckt, dürfen erst dann in den Voranschlag aufgenommen werden, wenn ihre Gesamtfinanzierung gesichert ist. Sind im Gesamtfinanzierungsplan außerordentliche Einnahmen enthalten, so ist das betreffende Vorhaben vom Beginn der Ausführung bis zur Fertigstellung im außerordentlichen Haushalt zu führen.

Ordentlicher Haushalt
1/680000-050000 Breitbandleitung budgetiert € 10.000,-
Was soll mit diesem Budget errichtet werden?
Wann ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen?
(Mit diesem Budget soll nur bei Grabungsarbeiten der Gemeinde (Transportleitung Birga und Ringschluss) Leerverrohrungen mitverlegt werden. Eine Inbetriebnahme erfordert Millioneninvestitionen der Gemeinde Birgitz die wir derzeit nicht haben)
Anmerkung von mir, wenn die Inbetriebnahme des Breitbandnetzes in Birgitz wirklich Millionen Euro kostet, so sind die budgetierten 10.000,- beim Fester hinausgeworfenes Geld, Millioneninvestitionen für dieses Projekt wird sich die Gemeinde Birgitz nie leisten können.

1/846000-614902 Sanierung Gemeinde Holzschuppen budgetiert € 5000,-
Ist dieser Betrag realistisch, oder wieder nur ein Platzhalter so wie die letzten Jahre, dann gehört er gestrichen.
(Es besteht dringender Handlungsbedarf)
Voranschlag 2019 Schuldenentwicklung (Seite 122)

Der Übertrag vom „Stand Ende Haushaltsjahr“ (€ 1.168.900) auf „Anfänglicher Stand „ Plan 2020 (€ 956.900) ist falsch und daher auch alle anderen Überträge 2021,2022 usw.
Bei den „nicht Maastricht-relevanten Schulden“ gilt das gleiche.
(Der Übertrag ist falsch und wird korrigiert)

Diese Antworten waren mir zu wenig und daher habe ich dem Voranschlag 2019 nicht zugestimmt.

Abstimmungen:
Untervoranschlag Feuerwehr € 35.200,- Einstimmig 12 Ja
Untervoranschlag Volksschule € 61.600,- Einstimmig 12 Ja
Gebührenanpassung Einstimmig 12 Ja
Antrag Archiotop Hohe Birga € 2000,- (1.000,- budgetiert) Einstimmig 12 Ja

Voranschlag 2019

Ordentlicher Haushalt (Einnahmen/Ausgaben)             € 2.480.700,-
Außerordentlicher Haushalt (Einnahmen/Ausgaben       300.300,-
Summe Voranschlag                                                     € 2.781.000,-

Darlehnsaufnahme 2019 € 200.700,-

Abstimmung 11 Ja  1 Nein




Punkt 7 Agrargemeinschaft Birgitz – Bericht- Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Birgitzer Alm hat wieder geöffnet.
Das beantragte Brennholz (Verkauf von Schadholz durch die Gemeindegutsagrargemeinschaft an nicht Bezugsberechtigte) wird demnächst hinter dem Recyclinghof zur Abholung bereitgestellt.
11 Ja 1 Enthaltung (SV)

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Punkt 8 Anfragen, Anträge, Allfälliges



Ich wünsche allen meinen Lesern

Frohe Weihnachten

M.f.G.
Herbert