Hallo
Leute,
bei
der Sitzung waren 11 Gemeinderäte anwesend ab Tagesordnungspunkt 7 zwölf.
Der
Bürgermeister stellte zu Beginn der Sitzung den Antrag „Mobilitätsstudie
westliches Mittelgebirge“ als Tagesordnungspunkt 10 zusätzlich aufzunehmen.
11 Ja
Punkt 1 Finanzierung des
Hochbehälters, Bankdarlehen Vergabe und Aufnahme (auf Antrag des
Gemeindevorstands) - Beschlussfassung
Finanzierungsauschreibung
erging an drei Banken:
Finanzierungsbedarf
€ 220.000,- Laufzeit 300 Monate
Kreditvergabe
an die Hypo Tirol 10 Ja
Punkt 2 Darlehnsaufnahme
Wasserleitungsfonds für Sanierung Hochbehälter - Beschlussfassung
Darlehenshöhe
€ 75.000,- Laufzeit 10 Jahre
11 Ja
Punkt 3 Festlegung des
Verordnungstextes zum Raumordnungskonzept (Vorprüfung und Empfehlung durch den
Bauausschuss) - Beschlussfassung
Tagesordnungspunkt
wurde wegen der vielen Änderungsanträge vertagt und dem Bauausschuss zur
Behandlung zugeteilt.
Da ich zu diesem Thema auch mehrere Einwendungen und Anträge eingebracht
habe wäre es Sinnvoll, wenn ich auch an
den Bauausschusssitzungen teilnehmen
könnte.
Dieser
Antrag wurde einstimmig angenommen.
Punkt 4 Ansiedlung der Firma Ruetz,
Beauftragung von Architekt Ofner mit Aufnahme ins ROK (auf Empfehlung von
Bauausschuss sowie durch Gemeindevorstand) - Beschlussfassung
Die
Firma Ruetz möchte östlich des Recyclinghofs Birgitz eine Verkaufsstelle mit
Tagescafé errichten. (ähnlich wie in Kematen)
Dieser
Bereich wurde in der „ 92. Verordnung der Landesregierung vom 15. August 2017 „
als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgewiesen
und damit unter Schutz gestellt.
Ich
habe mich gegen dieses Projekt ausgesprochen.
10 Ja 1 Nein
Punkt 5 Baulandumlegungsverfahren
Sandbichl- Umsetzung neuer Variante (auf Empfehlung des Gemeindevorstands) -
Beschlussfassung
Im
Zuge der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes soll im
Bereich Sandbichl ein Baulandumlegungsverfahren durchgeführt werden.
Umlegungsfläche 5099 m²
Wegabzug (13,43%)
-685 m²
Abzug
für Wegverbr. (3,67%) -120 m²
Neuwidmung
Bauland 4294 m²
Davon
859 m² (20%) für den sozialen Wohnbau vorgesehen.
Hauptkritik
am vorgelegten Entwurf ist die geringe Straßenbreite Richtung Westen.
Südlich
3,5 Meter
Nördlich
2,5 Meter
Die Erschließungsstraße ist mit 5 Meter ebenfalls zu schmal. Warum?
Straßenabwässer dürfen nicht ungefiltert in den Oberflächenkanal eingeleitet
werden, daher sind entlang der Straße sogenannte „Versickerungsmulden“
anzulegen. Diese Versickerungsmulden sind 1 Meter breit und nicht begeh- und befahrbar.
Es steht somit nur eine Straßenbreite von 4 Meter zur Verfügung, was für eine
Sackgasse ohne Umkehrmöglichkeit am Ende zu schmal ist.
Weiteres
forderte ich den Bgmst. auf, endlich alle Umwidmungsansuchen zur ersten
Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes auf den Tisch zu legen.
Ohne
diese Information ist es für mich sehr schwierig einzelnen Projekten
zuzustimmen.
Wegen
des Überhangs von gewidmeten unbebauten Bauflächen in der Gemeinde Birgitz,
müssen für diese Neuwidmungen, bereits gewidmete Flächen mit einem Bauverbot
belegt werden.
Solch
einer Rückwidmung kann ich nur zustimmen wenn die neugewidmeten Flächen auch
wirklich in absehbarer Zeit verbaut werden können.
Dem
Antrag, der Bgmst. soll dieses Projekt weiterverfolgen habe ich dann doch
zugestimmt. 11 Ja
Punkt 6 Recyclinghof Birgitz –
Grundkauf durch die Gemeinde (auf Antrag des Gemeindevorstands) -
Beschlussfassung
Der
Grund auf dem sich der Recyclinghof und Schneeablagefläche der Gemeinde Birgitz
befindet gehört zwei Besitzern (Kirche und einer Privatperson)
Der
Bgmst. hat mit den Grundbesitzer über einen möglichen Kauf der Fläche
verhandelt wurde aber leider abgelehnt.
Der
Bgmst. wurde zu weiteren Vertragsverhandlungen beauftragt.
11 Ja
Punkt 7 Datenschutzbeauftragter-
zukünftige Bedeutung und mögliche Vergabe - Beschlussfassung)
Die
von der EU erlassene Datenschutzgrundverordnung tritt mit 25.5.2018 in Kraft.
Diese Verordnung soll dem Schutz aller personenbezogenen Daten dienen.
Jede
Gemeinde muss einen sogenannten Datenschutzbeauftragten ernennen. Damit dieser
Arbeiten kann benötigt er die entsprechende Software und sehr gute
Computerkenntnisse.
Die
Fa. Kufgem Gmbh hat Angebote für drei Varianten gelegt.
Wegen
der Dringlichkeit, wurde der Antrag gestellt Variante 2:“ KUFGEM übernimmt die Rolle des Datenschutzbeauftragten. Als Kosten
werden die tatsächlich angefallenen Dienstleistungsaufwände verrechnet. „
12 Ja
.
Punkt 8 Kooperationsvereinbarung JIM -
Beschlussfassung
Die
aktuelle Kooperationsvereinbarung „JiM“ (Jugendarbeit im Mittelgebirge) wurde
vorgelegt. 12 Ja
Punkt 9 Subventionsantrag Neue
Mittelschule / Elternverein EMMA - Beschlussfassung
Das
Subventionsansuchen (€ 350,-) wurde einstimmig beschlossen
Punkt 10 Mobilitätsstudie westliches
Mittelgebirge
Wie
bekannt, haben die Gemeinden des westlichen Mittelgebirges das Land Tirol
aufgefordert eine unabhängige Mobilitätsstudie auszuarbeiten. (Ohne Vorgaben, Wünsche
der einzelnen Gemeinden)
Bgmst.
Markus Haid berichtet von einer Besprechung im Landhaus die für die Interessen
der Gemeinde Birgitz wenig erfreulich verlief.
Das
vorliegende Angebot soll nur die sogenannte „große Lösung“ Umfahrungsstraße
Götzens – Birgitz beleuchten.
Die
Gemeinde Birgitz fordert eine Leistungserweiterung ein. (mehrere Varianten)
12 Ja
Punkt 11 Agrargemeinschaft Birgitz –
Bericht – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Substanzverwalter
Georg Haid berichtet, dass der Pachtvertrag Jausenstation Birgitzer Alm
ausläuft und stellt den Antrag diesen ohne Ausschreibung zwei Jahre zu
verlängern. 11 Ja 1 Enthaltung
(Substanzverwalter)
Weiteres
berichtet er von Überlegungen einer Parkraumbewirtschaftung im Bereich
Adelshof.
Bei
der Gemeindegutsagrargemeinschaft stehen Neuwahlen an.
Kenntnisnahme
11 Ja 1 Enthaltung (Substanzverwalter)
Punkt 12 Anfragen, Anträge,
Allfälliges
Die
Schneeräumung wird einerseits gelobt und anderseits kritisiert.
Gehsteig von Bushaltestelle Traube bis Am Bachrain teils nicht benutzbar.
Die
FFW- Birgitz hält am 23.2.2018 ihre Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen ab.
Hr.
Elmar Märk wurde zum runden Geburtstag gratuliert.
Mein
schriftlicher Antrag wurde vom Bgmst. verlesen:
Birgitz
29.01.2018
Schriftliche Anfrage laut §42 Tiroler Gemeindeordnung
Betreff : Haushaltsüberschreitung
850000-004001 Quellsanierungen
Voranschlag 2017 € 70.000,-
Schlussr. Fa. Rieder € 168.778,24
Überschreitung € 98.778,24
Sehr geehrter Herr
Bürgermeister, hallo Markus
Die Quellsanierungen
(Projekt über mehrere Jahre Beginn 2013) wurden entgegen den Vorschriften der
TGO im ordentlichen Haushalt durchgeführt.
Leider wurde meine mündliche Anfrage zu diesem Projekt (Kostenüberschreitung
2017 ca. 100.000,- Euro) von dir nicht ausreichend beantwortet.
Auch die im
Kassaprüfprotokoll 4/2017 im allgemeinen Teil durchgeführte Überprüfung der
Quellsanierung 2015 – 2016 – 2017 beantwortet meine offenen Fragen zu diesem
Projekt nicht. Eine Summierung der Voranschlagspositionen im ordentlichen
Haushalt über mehrere Jahre ist nicht aussagekräftig, da die
Voranschlagsposition wenn sie nicht im Haushaltsjahr verbraucht wird verfällt
und wiederum neu budgetiert werden muss.
Im Protokoll ist ersichtlich dass nicht nur 2017 sondern
auch 2016 zu wenig für dieses Projekt budgetiert worden ist. VA 2016 €
140.000,- Rechnungsabschluss der Fa. Rieder € 180.281,26?
Das Kassaprüfprotokoll
4/2017 weist für die Haushaltsstelle ein
Soll von € 180.281,26 und einen Kreditrest (Überziehung) von -110.281,26 Euro
aus. Diese Zahlen stimmen wiederum nicht mit der dem Gemeinderat vorgelegten Überschreitungsliste (-98.778,24) überein.
Eine Beurteilung
meinerseits, ob die massive Kostenüberschreitung der Schlussrechnung 2017
gerechtfertigt ist, kann mit den vorhandenen Informationen nicht erfolgen.
Das Projekt wurde über zwei
Haushaltskonten abgerechnet.
1/850000-720000
Ingenieurleistungen (2013 – 2016) Rechnungsbetrag € 61.177,06
1/850000-004001 Quellsanierungen erste
Rechnung 2014 € 25.155,70 (kein VA 2014)
Ich ersuche daher um eine
Aufstellung der jeweiligen Bestellungen an die Firmen mit den dazugehörigen
Rechnungen für diese beiden Haushaltskonten. (2013 – xxxx)
Datum: xxxxxx
Auftragserteilung an Fa.: xxxxxx
Auftragssumme: xxxxxxx
Rechnung mit Datum: xxxxxxx
sachlich und rechnerisch richtig: Name und Datum
Wegen des umfangreichen Zahlenmaterials ersuche ich ausnahmsweise um eine
schriftliche Beantwortung.
M.f.G.
Herbert Jordan