Sonntag, 8. Oktober 2017

Bericht von der GR-Sitzung am 04.10.2017



Hallo Leute,

Punkt 1 Personelles – Anstellung von Finanzverwalter/in – Beschlussfassung auf Empfehlung des GV (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.


Punkt 2 Lizum AG – Erhöhung des Grundkapitals und Inanspruchnahme des Bezugsrechtes der Gemeinde Birgitz nach dem Aktiengesetz – auf Empfehlung des GV – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Abstimmung ob der Sitzungspunkt als geschlossen behandelt wird erfolgte keine.
Empfehlung des Gemeindevorstandes gab`s keine, der Gemeinderat soll hierüber selbst entscheiden.

Die Gemeinde Birgitz ist an der Axamer Lizum Aufschließungs – Aktiengesellschaft mit 0,564% beteiligt.
Bei der außerordentlichen Hauptversammlung am 18. September 2017 wurde eine Erhöhung des Grundkapitals beschlossen. Es bleibt jeden Aktionär freigestellt diese Erhöhung mitzugehen oder nicht.
Der Erhöhungsbetrag für die Gemeinde Birgitz beträgt € 11.263,85

Ich habe mich gegen diese Erhöhung ausgesprochen.

8 Ja 3 Nein 2 Enthaltungen

Punkt 3 Antrag der Firma Fröschl- Subvention für Ausbau von Beschneiungsanlage -  auf Empfehlung des GV - Beschlussfassung

Die Axamer Lizum AG (nicht die Fa. Fröschl) errichtet derzeit eine Beschneiungsanlage mitsamt Speicherteich. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. € 9,00 Millionen.
Die Axamer Lizum AG hat bei der Gemeinde Birgitz um einen Zuschuss angesucht
( € ????)

Empfehlung des Gemeindevorstandes gab`s keine, der Gemeinderat soll hierüber selbst entscheiden.

Der Antrag keinen Zuschuss zu gewähren wurde mit 12 Ja und 1 Nein angenommen.




Punkt 4 Planungsverband Westliches Mittelgebirge – Ersuchen zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes durch die Landesregierung- auf Empfehlung des GV - Beschlussfassung

Die Gemeinde Axams hat auf Grund von Beratungen im Planungsverband Westliches Mittelgebirge einen Textvorschlag ausgearbeitet, der nach Zustimmung der jeweils betroffenen Gemeinden, der Tiroler Landesregierung übermittelt werden soll.

Der Textvorschlag ist allgemein formuliert und enthält keine „Bedingungen“ einzelner Gemeinden.
Diskutiert wurde über einen möglichen Zusatz der Gemeinde Birgitz:

„Das Verkehrskonzept darf keine neue Straße auf Birgitzer Gemeindegebiet enthalten“

Dieser Zusatz wurde abgelehnt.
Antrag: Alle Gemeinden gleiches Ansuchen, ohne Einzelbedingungen der jeweiligen Gemeinden 12 Ja 1 Nein
Dem konnte ich auch zustimmen, das Verkehrskonzept soll unabhängig von Altlasten ausgearbeitet werden können. Die Zustimmung der Gemeinden kann ja erst nach Vorliegen des Verkehrskonzeptes erfolgen.





Punkt 5 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Berichterstattung und Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Der Substanzverwalter berichtet:
Das Gasthaus Birgitzer Alm wurde von der Gesundheitsbehörde kontrolliert. Die aufgezeigten Mängel (Waschbecken, Bodenbelag usw.) werden saniert.

Der Pachtvertrag Gasthaus Birgitzer Alm läuft im Frühjahr 2018 aus.

12 Ja 1 Enthaltung (SV)

Punkt 6 Antrag von Götz Henkel betreffend Grundverlegung- auf Empfehlung des GV- Beschlussfassung

Sein Grundstück samt Gebäude soll von der Gemeinde Birgitz abgetrennt werden und der Gemeinde Götzens einverleibt werden.
Dieses Ansuchen wurde schon einmal 2013 vom Gemeinderat abgelehnt.

Einstimmig abgelehnt.

Punkt 7 Antrag des Vereins „Wirtschaft im Westlichen Mittelgebirge“ – Verwendung des Gemeindewappens – auf Empfehlung des GV – Beschlussfassung

Der Verein möchte eigene Gutscheinmünzen mit den Gemeindewappen prägen lassen.

Dem Ansuchen wurde einstimmig zugestimmt mit dem Zusatz „dass dies nur für den Fall gilt, wenn alle beteiligten Gemeinden zustimmen.

Punkt 8  Bebauungsplan Gst. 675/1, KG Birgitz – Änderung des Bebauungsplans – Auflagebeschluss unter Einbezug der Änderung (genaue Höhenangabe) mit verkürzter Auflage.

Der höchstzulässige Punkt wurde von 868 Meter über NN auf 867,5 über NN geändert.
BMD  M  1,0
NF     H   528m²
BW    o   0,6
OG   H   3
WA TR H  864,50
HG  H       867,50

einstimmig


Punkt 9 Bebauungsplan Gst. 1241, KG Birgitz – Auflagen und Erlassungsbeschluss

Dieser Tagesordnungspunkt wurde bei der letzten Sitzung vertagt, weil sich der ehemalige Bürgermeister nicht an eine Grundstücksteilung erinnern konnte.
Grundstücksteilungen bedürfen ja der Zustimmung des Bürgermeisters.

Die Grundteilungsbewilligung wurde mit Bescheid der Gemeinde Birgitz am 31.05.2011 erteilt.

BMD M  1,2
BMD H   2,1
BW   o  TBO
BP   H  500m²
OG  H  2
WH  H  7,2m
HG  H  859,30 m

Dem konnte ich zustimmen, 10Ja, 1Nein, 2 Enthaltungen

Punkt 10 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet über eine zusätzliche Bedarfszuweisung von € 67.000,-
€ 11.000,- davon werden für die Kapitalerhöhung Lizum AG verwendet.

Bgm. Markus Haid versucht die von mir am 18.06.2017 schriftlich gestellte Anfrage bezüglich fehlender Belege beim Rechnungsabschluss 2016 der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz zu beantworten.
Belege gibt’s keine, aber die Buchungen lassen sich an Hand der „Daten des Steuerkontos“ erklären.
Auf mein Verlangen, händigte er mir dieses Schreiben aus.
Hatte leider noch keine Zeit diese Zahlen zu überprüfen.

Meine Frage, wies mit dem örtlichen Raumordnungskonzept weiter geht, wurde beantwortet: In den nächsten 4 Wochen findet eine Gemeinderatsbesprechung zu diesem Thema statt.

M.f.G
Herbert