Sonntag, 29. Oktober 2017
Sonntag, 8. Oktober 2017
Bericht von der GR-Sitzung am 04.10.2017
Hallo
Leute,
Punkt 1 Personelles – Anstellung von
Finanzverwalter/in – Beschlussfassung auf Empfehlung des GV (geschlossener
Sitzungspunkt)
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
Punkt 2 Lizum AG – Erhöhung des
Grundkapitals und Inanspruchnahme des Bezugsrechtes der Gemeinde Birgitz nach
dem Aktiengesetz – auf Empfehlung des GV – Beschlussfassung (geschlossener
Sitzungspunkt)
Abstimmung
ob der Sitzungspunkt als geschlossen behandelt wird erfolgte keine.
Empfehlung
des Gemeindevorstandes gab`s keine, der Gemeinderat soll hierüber selbst
entscheiden.
Die
Gemeinde Birgitz ist an der Axamer Lizum Aufschließungs – Aktiengesellschaft
mit 0,564% beteiligt.
Bei
der außerordentlichen Hauptversammlung am 18. September 2017 wurde eine
Erhöhung des Grundkapitals beschlossen. Es bleibt jeden Aktionär freigestellt
diese Erhöhung mitzugehen oder nicht.
Der
Erhöhungsbetrag für die Gemeinde Birgitz beträgt € 11.263,85
Ich
habe mich gegen diese Erhöhung ausgesprochen.
8 Ja
3 Nein 2 Enthaltungen
Punkt 3 Antrag der Firma Fröschl-
Subvention für Ausbau von Beschneiungsanlage -
auf Empfehlung des GV - Beschlussfassung
Die
Axamer Lizum AG (nicht die Fa. Fröschl) errichtet derzeit eine
Beschneiungsanlage mitsamt Speicherteich. Die Gesamtkosten belaufen sich auf
ca. € 9,00 Millionen.
Die
Axamer Lizum AG hat bei der Gemeinde Birgitz um einen Zuschuss angesucht
( €
????)
Empfehlung
des Gemeindevorstandes gab`s keine, der Gemeinderat soll hierüber selbst
entscheiden.
Der
Antrag keinen Zuschuss zu gewähren
wurde mit 12 Ja und 1 Nein angenommen.
Punkt 4 Planungsverband Westliches
Mittelgebirge – Ersuchen zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes durch die
Landesregierung- auf Empfehlung des GV - Beschlussfassung
Die
Gemeinde Axams hat auf Grund von Beratungen im Planungsverband Westliches
Mittelgebirge einen Textvorschlag ausgearbeitet, der nach Zustimmung der jeweils
betroffenen Gemeinden, der Tiroler Landesregierung übermittelt werden soll.
Der
Textvorschlag ist allgemein formuliert und enthält keine „Bedingungen“
einzelner Gemeinden.
Diskutiert
wurde über einen möglichen Zusatz der Gemeinde Birgitz:
„Das
Verkehrskonzept darf keine neue Straße auf Birgitzer Gemeindegebiet enthalten“
Dieser
Zusatz wurde abgelehnt.
Antrag:
Alle Gemeinden gleiches Ansuchen, ohne Einzelbedingungen der jeweiligen
Gemeinden 12 Ja 1 Nein
Dem
konnte ich auch zustimmen, das Verkehrskonzept soll unabhängig von Altlasten
ausgearbeitet werden können. Die Zustimmung der Gemeinden kann ja erst nach
Vorliegen des Verkehrskonzeptes erfolgen.
Punkt 5 Gemeindegutsagrargemeinschaft
Birgitz – Berichterstattung und Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Der
Substanzverwalter berichtet:
Das
Gasthaus Birgitzer Alm wurde von der Gesundheitsbehörde kontrolliert. Die
aufgezeigten Mängel (Waschbecken, Bodenbelag usw.) werden saniert.
Der
Pachtvertrag Gasthaus Birgitzer Alm läuft im Frühjahr 2018 aus.
12 Ja
1 Enthaltung (SV)
Punkt 6 Antrag von Götz Henkel
betreffend Grundverlegung- auf Empfehlung des GV- Beschlussfassung
Sein
Grundstück samt Gebäude soll von der Gemeinde Birgitz abgetrennt werden und der
Gemeinde Götzens einverleibt werden.
Dieses
Ansuchen wurde schon einmal 2013 vom Gemeinderat abgelehnt.
Einstimmig
abgelehnt.
Punkt 7 Antrag des Vereins „Wirtschaft
im Westlichen Mittelgebirge“ – Verwendung des Gemeindewappens – auf Empfehlung
des GV – Beschlussfassung
Der
Verein möchte eigene Gutscheinmünzen mit den Gemeindewappen prägen lassen.
Dem
Ansuchen wurde einstimmig zugestimmt mit dem Zusatz „dass dies nur für den Fall
gilt, wenn alle beteiligten Gemeinden zustimmen.
Punkt 8 Bebauungsplan Gst. 675/1, KG Birgitz –
Änderung des Bebauungsplans – Auflagebeschluss unter Einbezug der Änderung
(genaue Höhenangabe) mit verkürzter Auflage.
Der
höchstzulässige Punkt wurde von 868 Meter über NN auf 867,5 über NN geändert.
BMD M 1,0
NF H
528m²
BW o
0,6
OG H 3
WA TR
H 864,50
HG H 867,50
einstimmig
Punkt 9 Bebauungsplan Gst. 1241, KG
Birgitz – Auflagen und Erlassungsbeschluss
Dieser
Tagesordnungspunkt wurde bei der letzten Sitzung vertagt, weil sich der ehemalige
Bürgermeister nicht an eine Grundstücksteilung erinnern konnte.
Grundstücksteilungen
bedürfen ja der Zustimmung des Bürgermeisters.
Die
Grundteilungsbewilligung wurde mit Bescheid der Gemeinde Birgitz am 31.05.2011
erteilt.
BMD M 1,2
BMD H 2,1
BW o TBO
BP H 500m²
OG H 2
WH H 7,2m
HG H 859,30 m
Dem konnte ich zustimmen, 10Ja, 1Nein, 2 Enthaltungen
Punkt 10 Anfragen, Anträge,
Allfälliges
Der
Bürgermeister berichtet über eine zusätzliche Bedarfszuweisung von € 67.000,-
€
11.000,- davon werden für die Kapitalerhöhung Lizum AG verwendet.
Bgm.
Markus Haid versucht die von mir am 18.06.2017 schriftlich gestellte Anfrage
bezüglich fehlender Belege beim Rechnungsabschluss 2016 der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz zu beantworten.
Belege
gibt’s keine, aber die Buchungen lassen sich an Hand der „Daten des
Steuerkontos“ erklären.
Auf
mein Verlangen, händigte er mir dieses Schreiben aus.
Hatte
leider noch keine Zeit diese Zahlen zu überprüfen.
Meine
Frage, wies mit dem örtlichen Raumordnungskonzept weiter geht, wurde
beantwortet: In den nächsten 4 Wochen findet eine Gemeinderatsbesprechung zu diesem
Thema statt.
M.f.G
Herbert
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