Montag, 4. Mai 2020

Bericht von der Gr-Sitzung am 29.4.2020


Hallo Leute,
 am Beginn der Gemeinderatssitzung wurde vom Bürgermeister der Antrag auf Aufnahme von einem zusätzlichen Tagesordnungspunkten gestellt.

Tagesordnungspunkt 15 Corona?

Für den kürzlich verstorbenen Ehrenzeichenträger der Gemeinde Birgitz wurde eine Gedenkminute abgehalten.



Punkt 1Subventionsansuchen Bergwacht Götzens - Beschlussfassung

Der Bergwacht Götzens, die auch die Hundeleinenpflicht in Birgitz überwacht, wurde eine einmalige Förderung von € 1.000,- zuerkannt.
einstimmig


Punkt 2 Vergabe zur Neuerrichtung der Türe zur Totenkapelle - Beschlussfassung

Der Tagesordnungspunkt musste vertagt werden, weil keine Angebote für diese Arbeit eingelangt sind.



Punkt 3 Vergabe zur notwendigen Brückensanierung der Omesmühlenbrücke laut Prüfbericht Dr. Dipl. Ing. Resch - Beschlussfassung

Die Brückensanierung wurde an die  Fa. Holzbau Haid mit einer Auftragssumme von € 10.467,60 vergeben. Das dafür benötigte Lärchenholz wird von der Gemeinde bereitgestellt.

Diese Sanierung ist im Voranschlag 2020 nicht budgetiert. Auf mein Drängen hin wurde als Bedeckung das Konto „Instandhaltung Straßen“ von Bgm. angegeben.
Damit ist der Budgetansatz für dieses Konto auch schon wieder überschritten (€ 8.000,-)

12 Ja 1 Enthaltung (Bmst. Haid)

Punkt 4 Kassenprüfungsprotokoll 4/2019 - Kenntnisnahme

Das Kassenprüfprotokoll wurde in verkürzter Form vorgetragen.
Darin gestellte Fragen wurden vom Bgm. nur teilweise beantwortet.

Meine Anfrage bezüglich der Ungereimtheiten bei der Abrechnung des Projekts „Ringschluss Birga“ wurde wieder nicht überprüft, daher konnte ich dieses Protokoll nicht zur Kenntnis nehmen.

12 Ja 1 Nein


Punkt 5 Kindergartenneubau weitere Vorgehensweise – Einholung von Planungsentwürfen – Zuweisung an den Bauausschuss samt Budgetfreigabe - Beschlussfassung

Vom Bgm. wurde ein Schreiben an den Gemeinderat verlesen.
In diesem Schreiben wird der geplante Kindergartenneubau beim Liftstüberl kritisiert. Kirche, Schule und Kindergarten gehören ins Dorfzentrum.
Dieser Neubau fördert nur zusätzlichen Verkehr in der Kirchgasse wofür diese nicht geeignet ist.
Weiteres wird dem Bgm. vorgeworfen nicht alle Realisierungsmöglichkeiten im Dorfzentrum ausgelotet zu haben.

Ich habe dieses Schreiben ebenfalls erhalten und musste nach einem Gespräch mit dem Bgm. feststellen dass zumindest der Vorwurf nicht alle Möglichkeiten im Dorfkern ausreichen geprüft zu haben zutrifft.

Der Bauausschuss wurde beauftragt mehrere Planungsbüros mit der Erstellung eines Grundkonzeptes nach den Vorgaben des Landes zu beauftragen.

Die notwendigen Geldmittel sind nicht budgetiert und werden von der Kostenstelle Widum Sanierung umgebucht (max. €25.000,-)
.
 

Punkt 6 Bebauungsplan betreffend der Gst. Nr. 17 und 800, KG Birgitz – Auflage und Erlassungsbeschluss

Nach einjähriger Bausperre auf diesen Grundstücken wurden neue Bebauungsrichtlinien festgelegt:
Baumassendichte mindestens 1.0
Baumassendichte höchst 4,5
Bauweise Geschlossen 0,4
Oberirdische Geschosse (Höchstzahl) zwischen 1 und 3
Die Firstrichtung und  die höchstzulässige Dachneigung beträgt 30°

Einstimmig

Punkt 7 Vereinbarung bzgl. Übertragung einer kleineren Gemeindefläche zur Parzelle Nr. 178/18 - Beschlussfassung

Hier werden 0,2 m² vom Gemeindegut abgetreten und der Parzelle 178/18 zugeteilt.
einstimmig

Punkt 8 Straßenbauprojekt Birga Vereinbarung bzgl. Abtretungsflächen betreffend Gst. Nr. 178/8 und Nr. 183/2 - Beschlussfassung

Hier erfolgt ein Grundtausch zwischen Gemeinde und Anrainer, somit entstehen keine Kosten
12 Ja 1 Enthaltung

Punkt 9 Straßenbauprojekt Birga- Vereinbarung zur Grundabtretung von Parzelle Nr. 178/9 - Beschlussfassung

Bei diesem Anrainer ist ein Grundtausch nicht möglich daher muss die Gemeinde den benötigten Grund ablösen (142€/m²)
Zusätzlich verlangt der Grundbesitzer noch die Errichtung einer Gartenmauer entlang des Straßenverlaufs, eine Steinschlichtung und so weiter.

Es entstand eine Diskussion ob die Errichtung dieses Straßenstückes unter diesen Bedingungen überhaupt noch tragbar ist.

Meine Meinung dazu, die Fehler wurden seinerzeit bei der Parzellierung gemacht (hat ja alles einmal der Gemeinde gehört) aber eine ordentliche Zufahrt zu den Ausgrabungsstätten gehört errichtet.

Hoffe bei zukünftigen Umwidmungen wird dieser Fehler nicht mehr gemacht.
12 Ja 1Enthaltung



Punkt 10a Bericht der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Kenntnisnahme

Der Rechnungsabschluss 2019 konnte wegen der Ausgangssperre noch nicht erledigt werden.
Die Gemeinde wird aufgefordert, den Zaun entlang des Kanalweges zu sanieren.

11 Ja 2 Enthaltungen

Punkt 10b Almpachtvergabe Birgitzer Alm auf Empfehlung des Substanzverwalters - Beschlussfassung

Für die Birgitzer Alm haben sich mehrere Interessenten beworben, schlussendlich ist nur eine Bewerberin übrig geblieben, die aber auch noch nicht fix zugesagt hat. Auf jeden Fall möchte sie bis September keine Pacht bezahlen.
Nach längerer Diskussion wurde Ihr, sollte sie den Pachtvertrag unterschreiben, die Pacht für 3 Monate (Mai, Juni, Juli) erlassen.

Ich habe den Substanzverwalter auf die meiner Meinung nach nicht zulässige Saldierung hingewiesen.
  (Pachtzins für das Gasthaus Birgitzer Alm abzüglich die Kosten für die Behirtung des Almviehs)
Welcher Betrag für diese Behirtung des Alm Viehs angesetzt wurde ist nirgends ersichtlich.

Auszug aus der „ Buchführungs- und Gebarungsverordnung für atypische Gemeindegutsagrargemeinschaften“

„Die Buchungen sind mit ihrem vollen Betrag in einem Journal vorzunehmen. Saldierungen von Buchungen sind nicht zulässig (Saldierungsverbot)

Weil diese Bestimmung nicht eingehalten ist konnte ich dem Antrag nicht zustimmen.
11 Ja 1 Nein 1 Enthaltung

Weiteres wurde der Antrag gestellt: sollte kein Vertragsabschluss erfolgen wird der Substanzverwalter beauftragt einen Hirten für die heurige Almsaison anzustellen.
13 Ja


Punkt 11 Ansuchen um Zuschussleistungen der Gemeinde für Ermöglichung Schulbesuch – auf Empfehlung des Sozialausschusses – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt

Über geschlossene Sitzungspunkte darf nicht berichtet werden.



Punkt 12 Verlängerung des Jahresbauvertrages mit der Firma Fröschl für 2020 – nach Vorprüfung Kanalausschussobmann – Beschlussfassung

12 Ja 1 Enthaltung wegen Befangenheit


Punkt 13 Vergabe zur Erneuerung der Gemeinde- IT Ausstattung / Lizenzerneuerung – Beschlussfassung

Die EDV-Ausstattung der Gemeinde muss erneuert werden.
13 Ja


Punkt 14 Ansuchen der Bergrettung Axams auf Verwendung des Gemeindewappens – Beschlussfassung

13 Ja

Punkt 15 Corona?

Die Gemeinde erhält eine Sonderförderung vom Land Tirol, ein Teil davon wurde gleich wieder dem Sozialsprengel zugesagt.

13 Ja


Punkt 16 Anfragen, Anträge, Allfälliges

M.f.G.
Herbert

Sonntag, 26. April 2020

Tagesordnung der Gr-Sitzung am 29.04.2020

Hallo Leute,
das Leben normalisiert sich wieder langsam und daher gibts auch wieder was von der Gemeindepolitik zu berichten.

Leider hat Frau Andrea Bol  ihr Gemeinderatsmandat zurückgelegt.
Ich möchte mich bei Ihr recht herzlich für die Arbeit im Gemeinderat bedanken.

Nachfolger ist Herr Josef Jordan, wünsche Ihn gute Nerven für diese Aufgabe.
M.f.G.
Herbert






Sonntag, 9. Februar 2020

Bericht von der Gr-Sitzung am 5.2.2020


Hallo Leute,
 am Beginn der Gemeinderatssitzung wurde vom Bürgermeister der Antrag auf Aufnahme von zwei zusätzlichen Tagesordnungspunkten gestellt.

„Umfahrungsstraße Birgitz“

„Parkraumbewirtschaftung Adelshof“

einstimmig

Der Tagesordnungspunkt 9 wurde vorgezogen.

Punkt 9 Selbständiger Antrag gem. §41 TGO 2001 von GR Herbert Jordan betreffend Umfahrungsstraße Birgitz – Variante Ruifachbachl / Nasses Tal – Empfehlung Umweltausschuss – Beratung und Beschlussfassung


Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich Umfahrungsstraße Birgitz Variante „Ruifachbachl-Nasses Tal“


Sehr geehrte Gemeinderäte,
im Endbericht der Mobilitätsstudie im westlichen Mittelgebirge werden die Varianten 1 (Nordumfahrung lang: Birgitz – Götzens), Variante 3 (Unterflurtrasse Götzens) und Variante 5 (Straßenverbindung im Nassen Tal) ausgeschieden.
Die Variante 4 (Neugestaltung Zentrum Götzens: Dorfentwicklung mit Kreisverkehr) soll kurz- bzw. mittelfristig umgesetzt werden.
Für eine kurze Nordumfahrung (Variante 2), die als langfristige Option angesehen wird, ist eine Trassensicherung in der Flächenwidmung anzustreben.
Diese Trassensicherung ist im Flächenwidmungsplan von Götzens eingezeichnet.

Beide Maßnahmen, besonders die Variante 4 Nordumfahrung kurz (Brunnenfeld- Grenzweg) ergeben bei Realisierung eine wesentliche Mehrbelastung für Birgitz.

Die Realisierung der Variante 4 (Nordumfahrung ) muss von der Gemeinde Birgitz verhindert werden, da laut Studie der Hauptverkehr in den Pendlerströmen von Grinzens / Axams nach Innsbruck besteht. Birgitz wird bei einer Realisierung der Nordumfahrung kurz von diesem Pendlerströmen nicht entlastet. Im Gegenteil wenn die Engstelle Götzens Kirchplatz wegfällt werden noch mehr Autofahrer diese Strecke benützen.

Man kann nicht nur gegen eine Variante sein, sondern die Gemeinde Birgitz muss eine Alternative anbieten.

Diese Alternative besteht meiner Meinung nach in der Forcierung der Umfahrungsvariante Ruifachbachl – Nasses Tal.

Die Variante Nasses Tal wurde in der Studie zwar beurteilt aber meiner Meinung nach nicht vollständig zu Ende gedacht. Eine Anbindung in Axams (Dornach) in Wohngebieten wird verständlicherweise dort abgelehnt.

Vorschlag Trassenführung Umfahrungsstraße Birgitz – Götzens (Ruifachbachl –Nasses Tal):

Beginn bei der L 12 im Bereich Freizeitzentrum Axams dem Ruifachbachl auf Birgitzer Seite folgend (Zwischen Ruifachbachl und geplanten Gewerbegebiet von Birgitz) weiteres entlang vom „Zachernssteig“ oberhalb von der Omesmühle dem Hangrücken folgend bis zum „Völsereck“.
Eine Anbindung für den Verkehr von Omes und Kristenleiten soll im Bereich Stampfgatter erfolgen.

Mit dieser Variante würde der Verkehr von Grinzens, Axams, Omes und Kristenleiten nach Innsbruck von Birgitz und Götzens abgeleitet.



Der Gemeinderat wolle beschließen:

  • Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird von der Gemeinde Birgitz als Alternative zur Variante „Umfahrung kurz“ angeboten und bei allen Besprechungen zu diesem Thema forciert.

  • Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird zur Trassensicherung im örtlichen Raumordnungskonzept (Bereich Gewerbegebiet) eingezeichnet.




Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan




Ich habe noch einmal meine Befürchtungen bezüglich der Variante „Umfahrung kurz“ erklärt, genützt hats nichts.

Beide Anträge wurden mit 11 Nein abgeschmettert. (1 Ja, ich)



`Soweit so (Schlecht) gut?????

Keine zwei Stunden später bei der Behandlung des zusätzliche Tagesordnungspunktes „Umfahrungsstraße Birgitz“ war wieder alles anders:

Bgm. Markus Haid berichtet, er und die Nachbarbürgermeister sind zu einem Verkehrsgipfelgespräch ins Landhaus geladen, bei dem es um die Umfahrung Birgitz –Götzens geht.

Er stellte folgende Überlegungen zur Diskussion:

1)    Haben wir ein Verkehrsproblem auf der Hauptstraße?
2)    Wie wirkt sich eine mögliche Realisierung der Variante „Umfahrung kurz“ auf die Verkehrszahlen in Birgitz aus?
3)    Kann sich der Gemeinderat eine Umfahrungsvariante „Nord – Nasses Tal“ von Birgitz und Götzens vorstellen?

Diese „neue“ Variante wurde auf dem Bildschirm präsentiert und Bestand aus:

Ein gerader roter Strich, ausgehend vom Götzner Strassl nördlich von der Birga bis zum Stampfgatter.
Ein gerader roter Strich, ausgehend vom Stampfgatter zum alten Fußballplatz in Axams.

Mehr nicht?

Der Gemeinderat soll dieser Umfahrungsvariante grundsätzlich zustimmen.

Dieser Antrag wurde mit 11 Ja angenommen (1 Nein)





Punkt 1Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept der Gemeinde Birgitz: Behandlung der eingelangten Stellungnahmen – Beratung und Beschlussfassung

Es sind keine Stellungnahmen eingelangt

einstimmig




Punkt 2 Erlassungsbeschluss der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung

Ich konnte aus den schon bekannten Gründen nicht zustimmen. (Keine Lösungsansätze der Verkehr Problematik Hauptstraße im Raumordnungskonzept enthalten)
11 Ja 1 Nein

Punkt 3 Allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan betreffend der Gst. Nr. 86/2, 86/4, .117 und 1240 KG Birgitz, Auflage – und Erlassungsbeschluss

Baumassendichte mindestens 1,00
Baumassendichte höchst 3,21
Besondere Bauweise  BW b 0,6
Zahl der oberirdischen Geschosse höchstens 3
Oberster Punkt des Gebäudes 873,00 Meter über Adria

11 Ja 1 Enthaltung (befangen)




Punkt 4 Allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan betreffend Gst. Nr. 82/1 KG Birgitz Auflage- und Erlassungsbeschluss

Für dieses Projekt ist kein eigener Bebauungsplan notwendig.
11 Ja 1 Enthaltung (befangen)

Punkt 5 Durchführung eines Straßenbauprojektes in der Birga auf den Gst. Nr. 178/2, 178/8 und 178/9 mögliche Ausgestaltung – Beschlussfassung

Dabei handelt es sich um den Stichweg in der Birga Richtung Norden.

Im „Technischen Bericht Strassenbau“ den ich aus den Verhandlungsunterlagen habe steht:

„2.4 Straßen Entwässerung allgemein

Die Entwässerung erfolgt mittels Auskehren in die Grünflächen vor Ort. Die Auskehren werden trapezförmig mittels eines beim Asphaltieren eingelegten Holzprofils ausgeführt und haben einen Abstand von ca. 10 Meter“

Meine Frage dazu, wo das Wasser hin rinnen soll, wenn beide Seiten der Straße verbaut sind wurde nicht beantwortet. Dies ist nicht Verhandlungsgegenstand, ich habe den falschen Plan usw.
Mit diesen Aussagen des Bürgermeisters konnte ich dem Projekt nicht zustimmen.
11 Ja 1 Nein

Punkt 6 Präsentation der Schlussrechnung zum Umbauprojekt des Gemeindefriedhofes – Kenntnisnahme

Das Projekt wurde vom Baumeister noch einmal präsentiert und von fast allen gelobt.

Ich war da, mit meinen Fragen / Kritik zur Abrechnung die Ausnahme.

Kritikpunkte:

Das Projekt hat sich von ursprünglich ca. 100.000 auf rund 190.000 € erhöht.

Statt dem geplanten Betondach wurde zum gleichen Preis ein Holzdach errichtet.
(Dieses Holzdach ist an einer Stelle schon reparaturbedürftig)
Die Positionen Dachriegel Beton C30/37, Dachriegel Schalung und Bewehrung Dachriegel scheine in der Abrechnung mit dem vollen Preis auf.
Unter Position 30 steht „Holzdachausführung (Abgerechnet in Hauptauftrag)
1 Pauschale 0,0€

Eine Aufstellung der verrechneten Regieleistungen fehlt.

Weiter aufgezeigte Mängel wurden ebenso ignoriert, daher konnte ich dieser Abrechnung nicht zustimmen.
10 Ja 1 Nein 1 Enthaltung (befangen)
 

Punkt 7 Bericht der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Kenntnisnahme

Die Birgitzer Alm soll ab Frühjahr neu verpachtet werden.



Punkt 8 Finanzierung und Ankauf eines neuen Gemeindefahrzeuges – Beratung und Beschlussfassung

einstimmig

Punkt 10 Vergabe Grobkonzept Breitbandausbau an Fa. KEM – Empfehlung Umweltausschuss – Beratung und Beschlussfassung
Einstimmig


Punkt 11 Personelle Angelegenheiten – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten

Punkt 12 Umfahrungsstraße

Darüber habe ich schon am Beginn des Berichtes geschrieben.

Punkt 13 Parkraumbewirtschaftung Adelshof Birgitzer Alm

Es sollen weitere gebührenpflichtige Parkplätze in diesem Bereich errichtet werden.
Die gezeigten Unterlagen und Vertragsbedingungen waren mir zu dürftig, daher habe ich mich bei der Abstimmung enthalten.
11 Ja 1 Enthaltung

Punkt 14 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Das Problem mit freilaufenden Hunden wurde wieder einmal angesprochen.
Der Leinenzwang im Ortsgebiet wird von der Bergwacht Götzens kontrolliert.

M.f.G.
Herbert