Sonntag, 31. Mai 2020
Sonntag, 24. Mai 2020
Montag, 4. Mai 2020
Bericht von der Gr-Sitzung am 29.4.2020
Hallo
Leute,
am Beginn der Gemeinderatssitzung wurde vom
Bürgermeister der Antrag auf Aufnahme von einem zusätzlichen
Tagesordnungspunkten gestellt.
Tagesordnungspunkt
15 Corona?
Für
den kürzlich verstorbenen Ehrenzeichenträger der Gemeinde Birgitz wurde eine
Gedenkminute abgehalten.
Punkt 1Subventionsansuchen Bergwacht
Götzens - Beschlussfassung
Der
Bergwacht Götzens, die auch die Hundeleinenpflicht in Birgitz überwacht, wurde
eine einmalige Förderung von € 1.000,- zuerkannt.
einstimmig
Punkt 2 Vergabe zur Neuerrichtung der
Türe zur Totenkapelle - Beschlussfassung
Der
Tagesordnungspunkt musste vertagt werden, weil keine Angebote für diese Arbeit
eingelangt sind.
Punkt 3 Vergabe zur notwendigen
Brückensanierung der Omesmühlenbrücke laut Prüfbericht Dr. Dipl. Ing. Resch -
Beschlussfassung
Die
Brückensanierung wurde an die Fa.
Holzbau Haid mit einer Auftragssumme von € 10.467,60 vergeben. Das dafür
benötigte Lärchenholz wird von der Gemeinde bereitgestellt.
Diese
Sanierung ist im Voranschlag 2020 nicht budgetiert. Auf mein Drängen hin wurde
als Bedeckung das Konto „Instandhaltung Straßen“ von Bgm. angegeben.
Damit
ist der Budgetansatz für dieses Konto auch schon wieder überschritten (€
8.000,-)
12 Ja
1 Enthaltung (Bmst. Haid)
Punkt 4 Kassenprüfungsprotokoll 4/2019
- Kenntnisnahme
Das
Kassenprüfprotokoll wurde in verkürzter Form vorgetragen.
Darin
gestellte Fragen wurden vom Bgm. nur teilweise beantwortet.
Meine
Anfrage bezüglich der Ungereimtheiten bei der Abrechnung des Projekts
„Ringschluss Birga“ wurde wieder nicht überprüft, daher konnte ich dieses
Protokoll nicht zur Kenntnis nehmen.
12 Ja
1 Nein
Punkt 5 Kindergartenneubau weitere
Vorgehensweise – Einholung von Planungsentwürfen – Zuweisung an den
Bauausschuss samt Budgetfreigabe - Beschlussfassung
Vom
Bgm. wurde ein Schreiben an den Gemeinderat verlesen.
In
diesem Schreiben wird der geplante Kindergartenneubau beim Liftstüberl
kritisiert. Kirche, Schule und Kindergarten gehören ins Dorfzentrum.
Dieser
Neubau fördert nur zusätzlichen Verkehr in der Kirchgasse wofür diese nicht
geeignet ist.
Weiteres
wird dem Bgm. vorgeworfen nicht alle Realisierungsmöglichkeiten im Dorfzentrum
ausgelotet zu haben.
Ich
habe dieses Schreiben ebenfalls erhalten und musste nach einem Gespräch mit dem
Bgm. feststellen dass zumindest der Vorwurf nicht alle Möglichkeiten im
Dorfkern ausreichen geprüft zu haben zutrifft.
Der
Bauausschuss wurde beauftragt mehrere Planungsbüros mit der Erstellung eines
Grundkonzeptes nach den Vorgaben des Landes zu beauftragen.
Die
notwendigen Geldmittel sind nicht budgetiert und werden von der Kostenstelle
Widum Sanierung umgebucht (max. €25.000,-)
.
Punkt 6 Bebauungsplan betreffend der
Gst. Nr. 17 und 800, KG Birgitz – Auflage und Erlassungsbeschluss
Nach
einjähriger Bausperre auf diesen Grundstücken wurden neue Bebauungsrichtlinien
festgelegt:
Baumassendichte
mindestens 1.0
Baumassendichte
höchst 4,5
Bauweise
Geschlossen 0,4
Oberirdische
Geschosse (Höchstzahl) zwischen 1 und 3
Die
Firstrichtung und die höchstzulässige
Dachneigung beträgt 30°
Einstimmig
Punkt 7 Vereinbarung bzgl. Übertragung
einer kleineren Gemeindefläche zur Parzelle Nr. 178/18 - Beschlussfassung
Hier werden 0,2 m² vom Gemeindegut abgetreten und der
Parzelle 178/18 zugeteilt.
einstimmig
Punkt 8 Straßenbauprojekt Birga
Vereinbarung bzgl. Abtretungsflächen betreffend Gst. Nr. 178/8 und Nr. 183/2 -
Beschlussfassung
Hier
erfolgt ein Grundtausch zwischen Gemeinde und Anrainer, somit entstehen keine
Kosten
12 Ja
1 Enthaltung
Punkt 9 Straßenbauprojekt Birga-
Vereinbarung zur Grundabtretung von Parzelle Nr. 178/9 - Beschlussfassung
Bei
diesem Anrainer ist ein Grundtausch nicht möglich daher muss die Gemeinde den
benötigten Grund ablösen (142€/m²)
Zusätzlich
verlangt der Grundbesitzer noch die Errichtung einer Gartenmauer entlang des
Straßenverlaufs, eine Steinschlichtung und so weiter.
Es
entstand eine Diskussion ob die Errichtung dieses Straßenstückes unter diesen
Bedingungen überhaupt noch tragbar ist.
Meine
Meinung dazu, die Fehler wurden seinerzeit bei der Parzellierung gemacht (hat
ja alles einmal der Gemeinde gehört) aber eine ordentliche Zufahrt zu den
Ausgrabungsstätten gehört errichtet.
Hoffe
bei zukünftigen Umwidmungen wird dieser Fehler nicht mehr gemacht.
12 Ja
1Enthaltung
Punkt 10a Bericht der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Kenntnisnahme
Der
Rechnungsabschluss 2019 konnte wegen der Ausgangssperre noch nicht erledigt
werden.
Die
Gemeinde wird aufgefordert, den Zaun entlang des Kanalweges zu sanieren.
11 Ja
2 Enthaltungen
Punkt 10b Almpachtvergabe Birgitzer
Alm auf Empfehlung des Substanzverwalters - Beschlussfassung
Für
die Birgitzer Alm haben sich mehrere Interessenten beworben, schlussendlich ist
nur eine Bewerberin übrig geblieben, die aber auch noch nicht fix zugesagt hat.
Auf jeden Fall möchte sie bis September keine Pacht bezahlen.
Nach
längerer Diskussion wurde Ihr, sollte sie den Pachtvertrag unterschreiben, die
Pacht für 3 Monate (Mai, Juni, Juli) erlassen.
Ich
habe den Substanzverwalter auf die meiner Meinung nach nicht zulässige
Saldierung hingewiesen.
(Pachtzins für das Gasthaus Birgitzer Alm
abzüglich die Kosten für die Behirtung des Almviehs)
Welcher
Betrag für diese Behirtung des Alm Viehs angesetzt wurde ist nirgends
ersichtlich.
Auszug
aus der „ Buchführungs- und Gebarungsverordnung für atypische
Gemeindegutsagrargemeinschaften“
„Die
Buchungen sind mit ihrem vollen Betrag in einem Journal vorzunehmen.
Saldierungen von Buchungen sind nicht zulässig (Saldierungsverbot)
Weil
diese Bestimmung nicht eingehalten ist konnte ich dem Antrag nicht zustimmen.
11 Ja
1 Nein 1 Enthaltung
Weiteres
wurde der Antrag gestellt: sollte kein Vertragsabschluss erfolgen wird der
Substanzverwalter beauftragt einen Hirten für die heurige Almsaison
anzustellen.
13 Ja
Punkt 11 Ansuchen um
Zuschussleistungen der Gemeinde für Ermöglichung Schulbesuch – auf Empfehlung
des Sozialausschusses – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf nicht berichtet werden.
Punkt 12 Verlängerung des
Jahresbauvertrages mit der Firma Fröschl für 2020 – nach Vorprüfung
Kanalausschussobmann – Beschlussfassung
12 Ja
1 Enthaltung wegen Befangenheit
Punkt 13 Vergabe zur Erneuerung der
Gemeinde- IT Ausstattung / Lizenzerneuerung – Beschlussfassung
Die EDV-Ausstattung
der Gemeinde muss erneuert werden.
13 Ja
Punkt 14 Ansuchen der Bergrettung
Axams auf Verwendung des Gemeindewappens – Beschlussfassung
13 Ja
Punkt 15 Corona?
Die
Gemeinde erhält eine Sonderförderung vom Land Tirol, ein Teil davon wurde
gleich wieder dem Sozialsprengel zugesagt.
13 Ja
Punkt 16 Anfragen, Anträge,
Allfälliges
M.f.G.
Herbert
Sonntag, 26. April 2020
Tagesordnung der Gr-Sitzung am 29.04.2020
Hallo Leute,
das Leben normalisiert sich wieder langsam und daher gibts auch wieder was von der Gemeindepolitik zu berichten.
Leider hat Frau Andrea Bol ihr Gemeinderatsmandat zurückgelegt.
Ich möchte mich bei Ihr recht herzlich für die Arbeit im Gemeinderat bedanken.
Nachfolger ist Herr Josef Jordan, wünsche Ihn gute Nerven für diese Aufgabe.
M.f.G.
Herbert
das Leben normalisiert sich wieder langsam und daher gibts auch wieder was von der Gemeindepolitik zu berichten.
Leider hat Frau Andrea Bol ihr Gemeinderatsmandat zurückgelegt.
Ich möchte mich bei Ihr recht herzlich für die Arbeit im Gemeinderat bedanken.
Nachfolger ist Herr Josef Jordan, wünsche Ihn gute Nerven für diese Aufgabe.
M.f.G.
Herbert
Sonntag, 1. März 2020
Sonntag, 9. Februar 2020
Bericht von der Gr-Sitzung am 5.2.2020
Hallo
Leute,
am Beginn der Gemeinderatssitzung wurde vom
Bürgermeister der Antrag auf Aufnahme von zwei zusätzlichen
Tagesordnungspunkten gestellt.
„Umfahrungsstraße
Birgitz“
„Parkraumbewirtschaftung
Adelshof“
einstimmig
Der
Tagesordnungspunkt 9 wurde vorgezogen.
Punkt
9 Selbständiger Antrag gem. §41 TGO 2001 von GR Herbert Jordan betreffend
Umfahrungsstraße Birgitz – Variante Ruifachbachl / Nasses Tal – Empfehlung
Umweltausschuss – Beratung und Beschlussfassung
Selbständiger
Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich Umfahrungsstraße Birgitz
Variante „Ruifachbachl-Nasses Tal“
Sehr geehrte Gemeinderäte,
im Endbericht der Mobilitätsstudie im
westlichen Mittelgebirge werden die Varianten 1 (Nordumfahrung lang: Birgitz –
Götzens), Variante 3 (Unterflurtrasse Götzens) und Variante 5
(Straßenverbindung im Nassen Tal) ausgeschieden.
Die Variante 4 (Neugestaltung Zentrum Götzens:
Dorfentwicklung mit Kreisverkehr) soll kurz- bzw. mittelfristig umgesetzt
werden.
Für eine kurze Nordumfahrung (Variante 2), die
als langfristige Option angesehen wird, ist eine Trassensicherung in der
Flächenwidmung anzustreben.
Diese Trassensicherung ist im
Flächenwidmungsplan von Götzens eingezeichnet.
Beide Maßnahmen, besonders die Variante 4
Nordumfahrung kurz (Brunnenfeld- Grenzweg) ergeben bei Realisierung eine
wesentliche Mehrbelastung für Birgitz.
Die Realisierung der Variante 4 (Nordumfahrung
) muss von der Gemeinde Birgitz verhindert werden, da laut Studie der
Hauptverkehr in den Pendlerströmen von Grinzens / Axams nach Innsbruck besteht.
Birgitz wird bei einer Realisierung der Nordumfahrung kurz von diesem
Pendlerströmen nicht entlastet. Im Gegenteil wenn die Engstelle Götzens
Kirchplatz wegfällt werden noch mehr Autofahrer diese Strecke benützen.
Man kann nicht nur gegen eine Variante sein,
sondern die Gemeinde Birgitz muss eine Alternative anbieten.
Diese Alternative besteht meiner Meinung nach
in der Forcierung der Umfahrungsvariante Ruifachbachl – Nasses Tal.
Die Variante Nasses Tal wurde in der Studie
zwar beurteilt aber meiner Meinung nach nicht vollständig zu Ende gedacht. Eine
Anbindung in Axams (Dornach) in Wohngebieten wird verständlicherweise dort
abgelehnt.
Vorschlag Trassenführung Umfahrungsstraße
Birgitz – Götzens (Ruifachbachl –Nasses Tal):
Beginn bei der L 12 im Bereich Freizeitzentrum
Axams dem Ruifachbachl auf Birgitzer Seite folgend (Zwischen Ruifachbachl und
geplanten Gewerbegebiet von Birgitz) weiteres entlang vom „Zachernssteig“
oberhalb von der Omesmühle dem Hangrücken folgend bis zum „Völsereck“.
Eine Anbindung für den Verkehr von Omes und
Kristenleiten soll im Bereich Stampfgatter erfolgen.
Mit dieser Variante würde der Verkehr von
Grinzens, Axams, Omes und Kristenleiten nach Innsbruck von Birgitz und Götzens
abgeleitet.
Der Gemeinderat wolle beschließen:
- Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird von der Gemeinde Birgitz als Alternative zur Variante „Umfahrung kurz“ angeboten und bei allen Besprechungen zu diesem Thema forciert.
- Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird zur Trassensicherung im örtlichen Raumordnungskonzept (Bereich Gewerbegebiet) eingezeichnet.
Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.
M.f.G
Herbert Jordan
Ich
habe noch einmal meine Befürchtungen bezüglich der Variante „Umfahrung kurz“
erklärt, genützt hats nichts.
Beide Anträge wurden mit 11 Nein
abgeschmettert. (1 Ja, ich)
`Soweit so
(Schlecht) gut?????
Keine zwei Stunden
später bei der Behandlung des zusätzliche Tagesordnungspunktes
„Umfahrungsstraße Birgitz“ war wieder alles anders:
Bgm. Markus Haid
berichtet, er und die Nachbarbürgermeister sind zu einem Verkehrsgipfelgespräch
ins Landhaus geladen, bei dem es um die Umfahrung Birgitz –Götzens geht.
Er stellte folgende
Überlegungen zur Diskussion:
1) Haben wir ein
Verkehrsproblem auf der Hauptstraße?
2) Wie wirkt sich eine
mögliche Realisierung der Variante „Umfahrung kurz“ auf die Verkehrszahlen in
Birgitz aus?
3) Kann sich der Gemeinderat
eine Umfahrungsvariante „Nord – Nasses Tal“ von Birgitz und Götzens vorstellen?
Diese „neue“
Variante wurde auf dem Bildschirm präsentiert und Bestand aus:
Ein gerader roter
Strich, ausgehend vom Götzner Strassl nördlich von der Birga bis zum
Stampfgatter.
Ein gerader roter
Strich, ausgehend vom Stampfgatter zum alten Fußballplatz in Axams.
Mehr nicht?
Der Gemeinderat
soll dieser Umfahrungsvariante grundsätzlich zustimmen.
Dieser Antrag wurde mit 11
Ja angenommen (1 Nein)
Punkt 1Fortschreibung Örtliches
Raumordnungskonzept der Gemeinde Birgitz: Behandlung der eingelangten
Stellungnahmen – Beratung und Beschlussfassung
Es
sind keine Stellungnahmen eingelangt
einstimmig
Punkt 2 Erlassungsbeschluss der ersten
Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Birgitz -
Beschlussfassung
Ich
konnte aus den schon bekannten Gründen nicht zustimmen. (Keine Lösungsansätze
der Verkehr Problematik Hauptstraße im Raumordnungskonzept enthalten)
11 Ja
1 Nein
Punkt 3 Allgemeiner und ergänzender
Bebauungsplan betreffend der Gst. Nr. 86/2, 86/4, .117 und 1240 KG Birgitz,
Auflage – und Erlassungsbeschluss
Baumassendichte
mindestens 1,00
Baumassendichte
höchst 3,21
Besondere
Bauweise BW b 0,6
Zahl
der oberirdischen Geschosse höchstens 3
Oberster
Punkt des Gebäudes 873,00 Meter über Adria
11 Ja
1 Enthaltung (befangen)
Punkt 4 Allgemeiner und ergänzender
Bebauungsplan betreffend Gst. Nr. 82/1 KG Birgitz Auflage- und
Erlassungsbeschluss
Für
dieses Projekt ist kein eigener Bebauungsplan notwendig.
11 Ja
1 Enthaltung (befangen)
Punkt 5 Durchführung eines
Straßenbauprojektes in der Birga auf den Gst. Nr. 178/2, 178/8 und 178/9
mögliche Ausgestaltung – Beschlussfassung
Dabei
handelt es sich um den Stichweg in der Birga Richtung Norden.
Im
„Technischen Bericht Strassenbau“ den ich aus den Verhandlungsunterlagen habe
steht:
„2.4 Straßen Entwässerung allgemein
Die Entwässerung erfolgt mittels
Auskehren in die Grünflächen vor Ort. Die Auskehren werden trapezförmig mittels
eines beim Asphaltieren eingelegten Holzprofils ausgeführt und haben einen
Abstand von ca. 10 Meter“
Meine
Frage dazu, wo das Wasser hin rinnen soll, wenn beide Seiten der Straße verbaut
sind wurde nicht beantwortet. Dies ist nicht Verhandlungsgegenstand, ich habe
den falschen Plan usw.
Mit
diesen Aussagen des Bürgermeisters konnte ich dem Projekt nicht zustimmen.
11 Ja
1 Nein
Punkt 6 Präsentation der
Schlussrechnung zum Umbauprojekt des Gemeindefriedhofes – Kenntnisnahme
Das
Projekt wurde vom Baumeister noch einmal präsentiert und von fast allen gelobt.
Ich war
da, mit meinen Fragen / Kritik zur Abrechnung die Ausnahme.
Kritikpunkte:
Das
Projekt hat sich von ursprünglich ca. 100.000 auf rund 190.000 € erhöht.
Statt
dem geplanten Betondach wurde zum gleichen Preis ein Holzdach errichtet.
(Dieses
Holzdach ist an einer Stelle schon reparaturbedürftig)
Die
Positionen Dachriegel Beton C30/37, Dachriegel Schalung und Bewehrung
Dachriegel scheine in der Abrechnung mit dem vollen Preis auf.
Unter
Position 30 steht „Holzdachausführung (Abgerechnet in Hauptauftrag)
1 Pauschale
0,0€
Eine
Aufstellung der verrechneten Regieleistungen fehlt.
Weiter
aufgezeigte Mängel wurden ebenso ignoriert, daher konnte ich dieser Abrechnung
nicht zustimmen.
10 Ja
1 Nein 1 Enthaltung (befangen)
Punkt 7 Bericht der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Kenntnisnahme
Die
Birgitzer Alm soll ab Frühjahr neu verpachtet werden.
Punkt 8 Finanzierung und Ankauf eines
neuen Gemeindefahrzeuges – Beratung und Beschlussfassung
einstimmig
Punkt 10 Vergabe Grobkonzept
Breitbandausbau an Fa. KEM – Empfehlung Umweltausschuss – Beratung und
Beschlussfassung
Einstimmig
Punkt 11 Personelle Angelegenheiten –
Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten
Punkt 12 Umfahrungsstraße
Darüber
habe ich schon am Beginn des Berichtes geschrieben.
Punkt 13 Parkraumbewirtschaftung
Adelshof Birgitzer Alm
Es
sollen weitere gebührenpflichtige Parkplätze in diesem Bereich errichtet werden.
Die
gezeigten Unterlagen und Vertragsbedingungen waren mir zu dürftig, daher habe
ich mich bei der Abstimmung enthalten.
11 Ja
1 Enthaltung
Punkt 14 Anfragen, Anträge,
Allfälliges
Das
Problem mit freilaufenden Hunden wurde wieder einmal angesprochen.
Der
Leinenzwang im Ortsgebiet wird von der Bergwacht Götzens kontrolliert.
M.f.G.
Herbert
Mittwoch, 5. Februar 2020
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