Hallo Leute,
das Leben normalisiert sich wieder langsam und daher gibts auch wieder was von der Gemeindepolitik zu berichten.
Leider hat Frau Andrea Bol ihr Gemeinderatsmandat zurückgelegt.
Ich möchte mich bei Ihr recht herzlich für die Arbeit im Gemeinderat bedanken.
Nachfolger ist Herr Josef Jordan, wünsche Ihn gute Nerven für diese Aufgabe.
M.f.G.
Herbert
Sonntag, 26. April 2020
Sonntag, 1. März 2020
Sonntag, 9. Februar 2020
Bericht von der Gr-Sitzung am 5.2.2020
Hallo
Leute,
am Beginn der Gemeinderatssitzung wurde vom
Bürgermeister der Antrag auf Aufnahme von zwei zusätzlichen
Tagesordnungspunkten gestellt.
„Umfahrungsstraße
Birgitz“
„Parkraumbewirtschaftung
Adelshof“
einstimmig
Der
Tagesordnungspunkt 9 wurde vorgezogen.
Punkt
9 Selbständiger Antrag gem. §41 TGO 2001 von GR Herbert Jordan betreffend
Umfahrungsstraße Birgitz – Variante Ruifachbachl / Nasses Tal – Empfehlung
Umweltausschuss – Beratung und Beschlussfassung
Selbständiger
Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich Umfahrungsstraße Birgitz
Variante „Ruifachbachl-Nasses Tal“
Sehr geehrte Gemeinderäte,
im Endbericht der Mobilitätsstudie im
westlichen Mittelgebirge werden die Varianten 1 (Nordumfahrung lang: Birgitz –
Götzens), Variante 3 (Unterflurtrasse Götzens) und Variante 5
(Straßenverbindung im Nassen Tal) ausgeschieden.
Die Variante 4 (Neugestaltung Zentrum Götzens:
Dorfentwicklung mit Kreisverkehr) soll kurz- bzw. mittelfristig umgesetzt
werden.
Für eine kurze Nordumfahrung (Variante 2), die
als langfristige Option angesehen wird, ist eine Trassensicherung in der
Flächenwidmung anzustreben.
Diese Trassensicherung ist im
Flächenwidmungsplan von Götzens eingezeichnet.
Beide Maßnahmen, besonders die Variante 4
Nordumfahrung kurz (Brunnenfeld- Grenzweg) ergeben bei Realisierung eine
wesentliche Mehrbelastung für Birgitz.
Die Realisierung der Variante 4 (Nordumfahrung
) muss von der Gemeinde Birgitz verhindert werden, da laut Studie der
Hauptverkehr in den Pendlerströmen von Grinzens / Axams nach Innsbruck besteht.
Birgitz wird bei einer Realisierung der Nordumfahrung kurz von diesem
Pendlerströmen nicht entlastet. Im Gegenteil wenn die Engstelle Götzens
Kirchplatz wegfällt werden noch mehr Autofahrer diese Strecke benützen.
Man kann nicht nur gegen eine Variante sein,
sondern die Gemeinde Birgitz muss eine Alternative anbieten.
Diese Alternative besteht meiner Meinung nach
in der Forcierung der Umfahrungsvariante Ruifachbachl – Nasses Tal.
Die Variante Nasses Tal wurde in der Studie
zwar beurteilt aber meiner Meinung nach nicht vollständig zu Ende gedacht. Eine
Anbindung in Axams (Dornach) in Wohngebieten wird verständlicherweise dort
abgelehnt.
Vorschlag Trassenführung Umfahrungsstraße
Birgitz – Götzens (Ruifachbachl –Nasses Tal):
Beginn bei der L 12 im Bereich Freizeitzentrum
Axams dem Ruifachbachl auf Birgitzer Seite folgend (Zwischen Ruifachbachl und
geplanten Gewerbegebiet von Birgitz) weiteres entlang vom „Zachernssteig“
oberhalb von der Omesmühle dem Hangrücken folgend bis zum „Völsereck“.
Eine Anbindung für den Verkehr von Omes und
Kristenleiten soll im Bereich Stampfgatter erfolgen.
Mit dieser Variante würde der Verkehr von
Grinzens, Axams, Omes und Kristenleiten nach Innsbruck von Birgitz und Götzens
abgeleitet.
Der Gemeinderat wolle beschließen:
- Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird von der Gemeinde Birgitz als Alternative zur Variante „Umfahrung kurz“ angeboten und bei allen Besprechungen zu diesem Thema forciert.
- Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird zur Trassensicherung im örtlichen Raumordnungskonzept (Bereich Gewerbegebiet) eingezeichnet.
Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.
M.f.G
Herbert Jordan
Ich
habe noch einmal meine Befürchtungen bezüglich der Variante „Umfahrung kurz“
erklärt, genützt hats nichts.
Beide Anträge wurden mit 11 Nein
abgeschmettert. (1 Ja, ich)
`Soweit so
(Schlecht) gut?????
Keine zwei Stunden
später bei der Behandlung des zusätzliche Tagesordnungspunktes
„Umfahrungsstraße Birgitz“ war wieder alles anders:
Bgm. Markus Haid
berichtet, er und die Nachbarbürgermeister sind zu einem Verkehrsgipfelgespräch
ins Landhaus geladen, bei dem es um die Umfahrung Birgitz –Götzens geht.
Er stellte folgende
Überlegungen zur Diskussion:
1) Haben wir ein
Verkehrsproblem auf der Hauptstraße?
2) Wie wirkt sich eine
mögliche Realisierung der Variante „Umfahrung kurz“ auf die Verkehrszahlen in
Birgitz aus?
3) Kann sich der Gemeinderat
eine Umfahrungsvariante „Nord – Nasses Tal“ von Birgitz und Götzens vorstellen?
Diese „neue“
Variante wurde auf dem Bildschirm präsentiert und Bestand aus:
Ein gerader roter
Strich, ausgehend vom Götzner Strassl nördlich von der Birga bis zum
Stampfgatter.
Ein gerader roter
Strich, ausgehend vom Stampfgatter zum alten Fußballplatz in Axams.
Mehr nicht?
Der Gemeinderat
soll dieser Umfahrungsvariante grundsätzlich zustimmen.
Dieser Antrag wurde mit 11
Ja angenommen (1 Nein)
Punkt 1Fortschreibung Örtliches
Raumordnungskonzept der Gemeinde Birgitz: Behandlung der eingelangten
Stellungnahmen – Beratung und Beschlussfassung
Es
sind keine Stellungnahmen eingelangt
einstimmig
Punkt 2 Erlassungsbeschluss der ersten
Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Birgitz -
Beschlussfassung
Ich
konnte aus den schon bekannten Gründen nicht zustimmen. (Keine Lösungsansätze
der Verkehr Problematik Hauptstraße im Raumordnungskonzept enthalten)
11 Ja
1 Nein
Punkt 3 Allgemeiner und ergänzender
Bebauungsplan betreffend der Gst. Nr. 86/2, 86/4, .117 und 1240 KG Birgitz,
Auflage – und Erlassungsbeschluss
Baumassendichte
mindestens 1,00
Baumassendichte
höchst 3,21
Besondere
Bauweise BW b 0,6
Zahl
der oberirdischen Geschosse höchstens 3
Oberster
Punkt des Gebäudes 873,00 Meter über Adria
11 Ja
1 Enthaltung (befangen)
Punkt 4 Allgemeiner und ergänzender
Bebauungsplan betreffend Gst. Nr. 82/1 KG Birgitz Auflage- und
Erlassungsbeschluss
Für
dieses Projekt ist kein eigener Bebauungsplan notwendig.
11 Ja
1 Enthaltung (befangen)
Punkt 5 Durchführung eines
Straßenbauprojektes in der Birga auf den Gst. Nr. 178/2, 178/8 und 178/9
mögliche Ausgestaltung – Beschlussfassung
Dabei
handelt es sich um den Stichweg in der Birga Richtung Norden.
Im
„Technischen Bericht Strassenbau“ den ich aus den Verhandlungsunterlagen habe
steht:
„2.4 Straßen Entwässerung allgemein
Die Entwässerung erfolgt mittels
Auskehren in die Grünflächen vor Ort. Die Auskehren werden trapezförmig mittels
eines beim Asphaltieren eingelegten Holzprofils ausgeführt und haben einen
Abstand von ca. 10 Meter“
Meine
Frage dazu, wo das Wasser hin rinnen soll, wenn beide Seiten der Straße verbaut
sind wurde nicht beantwortet. Dies ist nicht Verhandlungsgegenstand, ich habe
den falschen Plan usw.
Mit
diesen Aussagen des Bürgermeisters konnte ich dem Projekt nicht zustimmen.
11 Ja
1 Nein
Punkt 6 Präsentation der
Schlussrechnung zum Umbauprojekt des Gemeindefriedhofes – Kenntnisnahme
Das
Projekt wurde vom Baumeister noch einmal präsentiert und von fast allen gelobt.
Ich war
da, mit meinen Fragen / Kritik zur Abrechnung die Ausnahme.
Kritikpunkte:
Das
Projekt hat sich von ursprünglich ca. 100.000 auf rund 190.000 € erhöht.
Statt
dem geplanten Betondach wurde zum gleichen Preis ein Holzdach errichtet.
(Dieses
Holzdach ist an einer Stelle schon reparaturbedürftig)
Die
Positionen Dachriegel Beton C30/37, Dachriegel Schalung und Bewehrung
Dachriegel scheine in der Abrechnung mit dem vollen Preis auf.
Unter
Position 30 steht „Holzdachausführung (Abgerechnet in Hauptauftrag)
1 Pauschale
0,0€
Eine
Aufstellung der verrechneten Regieleistungen fehlt.
Weiter
aufgezeigte Mängel wurden ebenso ignoriert, daher konnte ich dieser Abrechnung
nicht zustimmen.
10 Ja
1 Nein 1 Enthaltung (befangen)
Punkt 7 Bericht der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Kenntnisnahme
Die
Birgitzer Alm soll ab Frühjahr neu verpachtet werden.
Punkt 8 Finanzierung und Ankauf eines
neuen Gemeindefahrzeuges – Beratung und Beschlussfassung
einstimmig
Punkt 10 Vergabe Grobkonzept
Breitbandausbau an Fa. KEM – Empfehlung Umweltausschuss – Beratung und
Beschlussfassung
Einstimmig
Punkt 11 Personelle Angelegenheiten –
Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten
Punkt 12 Umfahrungsstraße
Darüber
habe ich schon am Beginn des Berichtes geschrieben.
Punkt 13 Parkraumbewirtschaftung
Adelshof Birgitzer Alm
Es
sollen weitere gebührenpflichtige Parkplätze in diesem Bereich errichtet werden.
Die
gezeigten Unterlagen und Vertragsbedingungen waren mir zu dürftig, daher habe
ich mich bei der Abstimmung enthalten.
11 Ja
1 Enthaltung
Punkt 14 Anfragen, Anträge,
Allfälliges
Das
Problem mit freilaufenden Hunden wurde wieder einmal angesprochen.
Der
Leinenzwang im Ortsgebiet wird von der Bergwacht Götzens kontrolliert.
M.f.G.
Herbert
Mittwoch, 5. Februar 2020
Sonntag, 2. Februar 2020
Tagesordnung der Gr-Sitzung am 05.02.2020
Hallo
Leute,
die
Tagesordnung und Reihenfolge der Punkte legt der Bürgermeister fest.
Bei
dieser Tagesordnung kann ich über die Reihenfolge der Punkte nur den Kopf
schütteln.
Tagesordnungspunkt
1 und 2 Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept
Tagesordnungspunkt
9 Selbständiger Antrag betreffend Umfahrungsstraße und Aufnahme in die Fortschreibung
des örtlichen Raumordnungskonzeptes.
Unter
Punkt 1 und 2 soll die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes
beschlossen werden und wird, wenn der Tagesordnungspunkt 9 vom Gemeinderat
angenommen wird, bei der gleichen Sitzung wieder geändert!!!!
Sehr
sinnvoll, oder???????
Zur
Info noch der selbständige Antrag:
Selbständiger
Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich Umfahrungsstraße Birgitz
Variante „Ruifachbachl-Nasses Tal“
Sehr geehrte Gemeinderäte,
im Endbericht der Mobilitätsstudie im
westlichen Mittelgebirge werden die Varianten 1 (Nordumfahrung lang: Birgitz –
Götzens), Variante 3 (Unterflurtrasse Götzens) und Variante 5
(Straßenverbindung im Nassen Tal) ausgeschieden.
Die Variante 4 (Neugestaltung Zentrum Götzens:
Dorfentwicklung mit Kreisverkehr) soll kurz- bzw. mittelfristig umgesetzt
werden.
Für eine kurze Nordumfahrung (Variante 2), die
als langfristige Option angesehen wird, ist eine Trassensicherung in der
Flächenwidmung anzustreben.
Diese Trassensicherung ist im
Flächenwidmungsplan von Götzens eingezeichnet.
Beide Maßnahmen, besonders die Variante 4
Nordumfahrung kurz (Brunnenfeld- Grenzweg) ergeben bei Realisierung eine
wesentliche Mehrbelastung für Birgitz.
Die Realisierung der Variante 4 (Nordumfahrung
) muss von der Gemeinde Birgitz verhindert werden, da laut Studie der
Hauptverkehr in den Pendlerströmen von Grinzens / Axams nach Innsbruck besteht.
Birgitz wird bei einer Realisierung der Nordumfahrung kurz von diesem
Pendlerströmen nicht entlastet. Im Gegenteil wenn die Engstelle Götzens
Kirchplatz wegfällt werden noch mehr Autofahrer diese Strecke benützen.
Man kann nicht nur gegen eine Variante sein,
sondern die Gemeinde Birgitz muss eine Alternative anbieten.
Diese Alternative besteht meiner Meinung nach
in der Forcierung der Umfahrungsvariante Ruifachbachl – Nasses Tal.
Die Variante Nasses Tal wurde in der Studie
zwar beurteilt aber meiner Meinung nach nicht vollständig zu Ende gedacht. Eine
Anbindung in Axams (Dornach) in Wohngebieten wird verständlicherweise dort
abgelehnt.
Vorschlag Trassenführung Umfahrungsstraße
Birgitz – Götzens (Ruifachbachl –Nasses Tal):
Beginn bei der L 12 im Bereich Freizeitzentrum
Axams dem Ruifachbachl auf Birgitzer Seite folgend (Zwischen Ruifachbachl und
geplanten Gewerbegebiet von Birgitz) weiteres entlang vom „Zachernssteig“
oberhalb von der Omesmühle dem Hangrücken folgend bis zum „Völsereck“.
Eine Anbindung für den Verkehr von Omes und
Kristenleiten soll im Bereich Stampfgatter erfolgen.
Mit dieser Variante würde der Verkehr von
Grinzens, Axams, Omes und Kristenleiten nach Innsbruck von Birgitz und Götzens
abgeleitet.
Der Gemeinderat wolle beschließen:
- Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird von der Gemeinde Birgitz als Alternative zur Variante „Umfahrung kurz“ angeboten und bei allen Besprechungen zu diesem Thema forciert.
- Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird zur Trassensicherung im örtlichen Raumordnungskonzept (Bereich Gewerbegebiet) eingezeichnet.
Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.
M.f.G
Herbert Jordan
Sonntag, 12. Januar 2020
Sonntag, 22. Dezember 2019
Bericht von der Gr-Sitzung am 18.12.2020
Hallo
Leute, bei der Sitzung waren 10 Gemeinderäte anwesend.
Punkt
1 Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Beiträge- und Gebührenanpassungen
- Beschlussfassung
Antrag:
€ 15,- je Kind für außerordentliche Inanspruchnahme zusätzlicher
Betreuungstage.
einstimmig
Punkt 2 Mehreinnahmen und
Überziehungen - Beschlussfassung
einstimmig
Punkt 3 Kassenprüfungsprotokoll 4/2019
- Kenntnisnahme
Die
Kassenprüfungsniederschrift wurde verlesen.
Die
zugesagte Prüfung des außerordentlichen Haushaltes (Ringschluss Fuchsgasse)
wurde nicht durchgeführt.
Ich
habe dem Überprüfungsausschussobmann meine Aufstellung der von mir
angezweifelten Voranschlagsposten übergeben.
Überprüfung
wurde abermals zugesagt.
In
dieser Angelegenheit habe ich auch dem Bürgermeister ein Mail mit den von mir
angezweifelten Daten übermittelt und um Antwort gebeten.
Erhalten
habe ich nur eine ausweichende Antwort, welche meine Fragen nicht beantwortet.
einstimmig
Punkt 4 Außerordentliches
Subventionsansuchen der Bundesmusikkappelle Birgitz für die kommende
Bezirksversammlung – Beratung und Beschlussfassung
Die
Bundesmusikkappelle Birgitz hat um die Übernahme der Verpflegungskosten für die am 18.01.2020 stattfindende
Blasmusik- Bezirksversammlung angesucht.
Diesem
Ansuchen konnte ich nicht zustimmen
9 Ja
1 Nein
Punkt 5 Ansuchen um finanzielle
Unterstützung des Umbauprojektes der Kinder- und Schüler- Schanzenanlage in
Natters - Beschlussfassung
einstimmig
Punkt 6 Festsetzung der Waldumlage ab
01.01.2020 - Beschlussfassung
„ Die Gemeinde Birgitz erhebt eine
Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien
Wirtschaftswald, Schutzwald und Teilwald im Ertrag mit 100% v. H. der von der
Tiroler Landesregierung mit Verordnung vom 4. Dezember 2019, LGBl. Nr. 143/2019,
festgelegten Hektarsätzen fest.“
einstimmig
Punkt 7 Erschließungsbeitragsverordnung
der Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung
Der
Erschließungsbeitrag beträgt derzeit lt. LGBl. Nr. 22/1998 i.d.g.F. 2,287 % vom
Erschließungskostenfaktor € 4,46
Bemessungsgrundlage
ist der mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 16.12.2014 festgesetzte
Erschließungskostenfaktor in der Höhe von € 195,- für das Gemeindegebiet von
Birgitz.
Der
Erschließungsbeitrag fällt bei Neubauten und Zubauten an. (Fläche Bauplatz +
Baumasse)
Nach
längerer Diskussion wurden zwei Anträge gestellt:
Erhöhung
auf 3,5 % € 6,83 pro Einheit
Erhöhung
auf 4,0 % € 7,80 pro Einheit
Abstimmung
Erhöhung auf 3,5 % (€6,83) 6 Ja 2 Nein 2 Enthaltungen
Über
den zweiten Antrag wurde nicht abgestimmt.
Ich
habe schon bei der Diskussion erklärt, dass mir diese Erhöhung von € 4,46 auf €
6,83 viel zu hoch ist. Jeder redet von Leist baren Wohnen und dann erhöht die
Gemeinde diese Abgabe massiv.
Ich
konnte diese Erhöhung nicht zustimmen und daher dem Voranschlag 2020 auch
nicht.
Punkt 8 Festsetzung des Voranschlages
2020 (inkl. Subventionen und Lehrlingsförderung) und Festsetzung des
Mittelfristigen Finanzplanes 2021 bis 2024 – Beschlussfassung
Ab
2020 gilt ein neues Haushaltsrecht für die Gemeinden, die
„Voranschlags- und
Rechnungsabschlussverordnung 2015“
tritt
in Kraft.
Neu:
Integriertes
System der drei Haushalte
- EHH - Ergebnishaushalt (entspricht Gewinn- und Verlustrechnung)
- FHH - Finanzierungshaushalt (Geldflussrechnung)
- VHH - Vermögenshaushalt (entspricht Bilanz)
Definition Ausgleich des Haushaltes (§
90)
Finanzierungsvorschlag:
Die Liquidität der Gemeinde
einschließlich der Finanzierung der Investitionen ist sicherzustellen
Operativen Ein- und Auszahlungen
müssen ausreichen, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Darlehen zu
decken.
Ergebnisvoranschlag:
Nach äußerster Möglichkeit ist ein
Ausgleich zwischen der Summe der Erträge und der Summe der Aufwendungen
herzustellen.
Abhängig von Belastung durch
Abschreibungen – Interpretation notwendig.
Vermögenshaushalt:
Erhaltung des Nettovermögens
sicherstellen.
In diesem Vermögenshaushalt (wird erst
Ende 2020 erstellt) ist erstmalig ersichtlich ob die Gemeinde im Haushaltsjahr „reicher
oder ärmer“ wurde.
Den Voranschlagsentwurf in
elektronischer Form habe ich am 29.11.2019 erhalten.
Nach Durchsicht des
Voranschlagsentwurfs habe ich meine Fragen und Einwendungen zu Entwurf dem
Bürgermeister mitgeteilt.
Am 17.12.2019 (einen Tag vor der Gr-
Sitzung) habe ich einen wesentlich geänderten Voranschlagsentwurf erhalten,
teilweise wurde darin meine Fragen und Einwendungen berücksichtigt.
Z.B. Kosten für Grundkauf
(Kindergartenneubau) im ersten Entwurf nicht enthalten, usw.
Eine Einwendung zum Voranschlagsentwurf
betraf die Darlehn Aufnahme für das Leitungsinformationssystem:
„
5/851090-346900 Darlehnsaufnahme Leitungsinformationssystem € 166.300,- im VA
2019 waren nur € 106.400,- geplant, warum diese Steigerung von 56,3 Prozent?“
Der Bürgermeister verwahrte sich
vehement gegen diese angebliche Preissteigerung von 56,3 % und verwies auf den
Mittelfristigen Investitionsplan des Außerordentlichen Haushaltes von 2019/2020
wo diese Kostensteigerung ersichtlich ist.
Ich habe ihm dagegengehalten dass im
außerordentlichen Haushaltsvoranschlag 2019 nur eine Darlehnsaufnahme von €
106.400,- budgetiert wurde und im Gesamtfinanzierungsplan für dieses Projekt
keine weiteren Kosten aufscheinen.
Hallo
Leute, bei der Sitzung waren 10 Gemeinderäte anwesend.
Punkt
1 Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Beiträge- und Gebührenanpassungen
- Beschlussfassung
Antrag:
€ 15,- je Kind für außerordentliche Inanspruchnahme zusätzlicher
Betreuungstage.
einstimmig
Punkt 2 Mehreinnahmen und
Überziehungen - Beschlussfassung
einstimmig
Punkt 3 Kassenprüfungsprotokoll 4/2019
- Kenntnisnahme
Die
Kassenprüfungsniederschrift wurde verlesen.
Die
zugesagte Prüfung des außerordentlichen Haushaltes (Ringschluss Fuchsgasse)
wurde nicht durchgeführt.
Ich
habe dem Überprüfungsausschussobmann meine Aufstellung der von mir
angezweifelten Voranschlagsposten übergeben.
Überprüfung
wurde abermals zugesagt.
In
dieser Angelegenheit habe ich auch dem Bürgermeister ein Mail mit den von mir
angezweifelten Daten übermittelt und um Antwort gebeten.
Erhalten
habe ich nur eine ausweichende Antwort, welche meine Fragen nicht beantwortet.
einstimmig
Punkt 4 Außerordentliches
Subventionsansuchen der Bundesmusikkappelle Birgitz für die kommende
Bezirksversammlung – Beratung und Beschlussfassung
Die
Bundesmusikkappelle Birgitz hat um die Übernahme der Verpflegungskosten für die am 18.01.2020 stattfindende
Blasmusik- Bezirksversammlung angesucht.
Diesem
Ansuchen konnte ich nicht zustimmen
9 Ja
1 Nein
Punkt 5 Ansuchen um finanzielle
Unterstützung des Umbauprojektes der Kinder- und Schüler- Schanzenanlage in
Natters - Beschlussfassung
einstimmig
Punkt 6 Festsetzung der Waldumlage ab
01.01.2020 - Beschlussfassung
„ Die Gemeinde Birgitz erhebt eine
Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien
Wirtschaftswald, Schutzwald und Teilwald im Ertrag mit 100% v. H. der von der
Tiroler Landesregierung mit Verordnung vom 4. Dezember 2019, LGBl. Nr. 143/2019,
festgelegten Hektarsätzen fest.“
einstimmig
Punkt 7 Erschließungsbeitragsverordnung
der Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung
Der
Erschließungsbeitrag beträgt derzeit lt. LGBl. Nr. 22/1998 i.d.g.F. 2,287 % vom
Erschließungskostenfaktor € 4,46
Bemessungsgrundlage
ist der mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 16.12.2014 festgesetzte
Erschließungskostenfaktor in der Höhe von € 195,- für das Gemeindegebiet von
Birgitz.
Der
Erschließungsbeitrag fällt bei Neubauten und Zubauten an. (Fläche Bauplatz +
Baumasse)
Nach
längerer Diskussion wurden zwei Anträge gestellt:
Erhöhung
auf 3,5 % € 6,83 pro Einheit
Erhöhung
auf 4,0 % € 7,80 pro Einheit
Abstimmung
Erhöhung auf 3,5 % (€6,83) 6 Ja 2 Nein 2 Enthaltungen
Über
den zweiten Antrag wurde nicht abgestimmt.
Ich
habe schon bei der Diskussion erklärt, dass mir diese Erhöhung von € 4,46 auf €
6,83 viel zu hoch ist. Jeder redet von Leist baren Wohnen und dann erhöht die
Gemeinde diese Abgabe massiv.
Ich
konnte diese Erhöhung nicht zustimmen und daher dem Voranschlag 2020 auch
nicht.
Punkt 8 Festsetzung des Voranschlages
2020 (inkl. Subventionen und Lehrlingsförderung) und Festsetzung des
Mittelfristigen Finanzplanes 2021 bis 2024 – Beschlussfassung
Ab
2020 gilt ein neues Haushaltsrecht für die Gemeinden, die
„Voranschlags- und
Rechnungsabschlussverordnung 2015“
tritt
in Kraft.
Neu:
Integriertes
System der drei Haushalte
- EHH - Ergebnishaushalt (entspricht Gewinn- und Verlustrechnung)
- FHH - Finanzierungshaushalt (Geldflussrechnung)
- VHH - Vermögenshaushalt (entspricht Bilanz)
Definition Ausgleich des Haushaltes (§
90)
Finanzierungsvorschlag:
Die Liquidität der Gemeinde
einschließlich der Finanzierung der Investitionen ist sicherzustellen
Operativen Ein- und Auszahlungen
müssen ausreichen, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Darlehen zu
decken.
Ergebnisvoranschlag:
Nach äußerster Möglichkeit ist ein
Ausgleich zwischen der Summe der Erträge und der Summe der Aufwendungen
herzustellen.
Abhängig von Belastung durch
Abschreibungen – Interpretation notwendig.
Vermögenshaushalt:
Erhaltung des Nettovermögens
sicherstellen.
In diesem Vermögenshaushalt (wird erst
Ende 2020 erstellt) ist erstmalig ersichtlich ob die Gemeinde im Haushaltsjahr „reicher
oder ärmer“ wurde.
Den Voranschlagsentwurf in
elektronischer Form habe ich am 29.11.2019 erhalten.
Nach Durchsicht des
Voranschlagsentwurfs habe ich meine Fragen und Einwendungen zu Entwurf dem
Bürgermeister mitgeteilt.
Am 17.12.2019 (einen Tag vor der Gr-
Sitzung) habe ich einen wesentlich geänderten Voranschlagsentwurf erhalten,
teilweise wurde darin meine Fragen und Einwendungen berücksichtigt.
Z.B. Kosten für Grundkauf
(Kindergartenneubau) im ersten Entwurf nicht enthalten, usw.
Eine Einwendung zum Voranschlagsentwurf
betraf die Darlehn Aufnahme für das Leitungsinformationssystem:
„
5/851090-346900 Darlehnsaufnahme Leitungsinformationssystem € 166.300,- im VA
2019 waren nur € 106.400,- geplant, warum diese Steigerung von 56,3 Prozent?“
Der Bürgermeister verwahrte sich
vehement gegen diese angebliche Preissteigerung von 56,3 % und verwies auf den
Mittelfristigen Investitionsplan des Außerordentlichen Haushaltes von 2019/2020
wo diese Kostensteigerung ersichtlich ist.
Ich habe ihm dagegengehalten dass im
außerordentlichen Haushaltsvoranschlag 2019 nur eine Darlehnsaufnahme von €
106.400,- budgetiert wurde und im Gesamtfinanzierungsplan für dieses Projekt
keine weiteren Kosten aufscheinen.
Ein weiterer Kritikpunkt meinerseits
war, dass der Kindergartenneubau im Mittelfristigen Finanzierungsplan nicht
aufscheint.
Der Voranschlag 2020 mit Ergebnis im
Finanzierungshaushalt von € 0,- und im
Ergebnishaushalt von € -362.900,- wurde mit
9 Ja 1 Nein (ich) beschlossen.
Kreditaufnahme 2020 € 166.400,-
Weitere Voranschlagsdetails folgen.
Punkt 9 Agrargemeinschaft Birgitz –
Bericht – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Die
Pfosten beim Steinachgatter sollen abgesichert werden. Verletzungsgefahr beim
Rodeln.
Punkt 10 Anfragen, Anträge,
Allfälliges
Der
Bürgermeister berichtet von der kurzfristig einberufenen Verkehrsverhandlung im
Bereich Billakreuzung.
Das
Land Tirol hat dort eine 30er Beschränkung erlassen und die Verkehrsschilder
bereits montiert.
Vorsicht
bei der Billakreuzung 30er Beschränkung in Fahrtrichtung Axams.
Ich möchte
allen meinen Lesern ein
Frohes Weihnachtsfest
wünschen.
M.f.G.
Herbert Jordan
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