Sonntag, 9. Februar 2020

Bericht von der Gr-Sitzung am 5.2.2020


Hallo Leute,
 am Beginn der Gemeinderatssitzung wurde vom Bürgermeister der Antrag auf Aufnahme von zwei zusätzlichen Tagesordnungspunkten gestellt.

„Umfahrungsstraße Birgitz“

„Parkraumbewirtschaftung Adelshof“

einstimmig

Der Tagesordnungspunkt 9 wurde vorgezogen.

Punkt 9 Selbständiger Antrag gem. §41 TGO 2001 von GR Herbert Jordan betreffend Umfahrungsstraße Birgitz – Variante Ruifachbachl / Nasses Tal – Empfehlung Umweltausschuss – Beratung und Beschlussfassung


Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich Umfahrungsstraße Birgitz Variante „Ruifachbachl-Nasses Tal“


Sehr geehrte Gemeinderäte,
im Endbericht der Mobilitätsstudie im westlichen Mittelgebirge werden die Varianten 1 (Nordumfahrung lang: Birgitz – Götzens), Variante 3 (Unterflurtrasse Götzens) und Variante 5 (Straßenverbindung im Nassen Tal) ausgeschieden.
Die Variante 4 (Neugestaltung Zentrum Götzens: Dorfentwicklung mit Kreisverkehr) soll kurz- bzw. mittelfristig umgesetzt werden.
Für eine kurze Nordumfahrung (Variante 2), die als langfristige Option angesehen wird, ist eine Trassensicherung in der Flächenwidmung anzustreben.
Diese Trassensicherung ist im Flächenwidmungsplan von Götzens eingezeichnet.

Beide Maßnahmen, besonders die Variante 4 Nordumfahrung kurz (Brunnenfeld- Grenzweg) ergeben bei Realisierung eine wesentliche Mehrbelastung für Birgitz.

Die Realisierung der Variante 4 (Nordumfahrung ) muss von der Gemeinde Birgitz verhindert werden, da laut Studie der Hauptverkehr in den Pendlerströmen von Grinzens / Axams nach Innsbruck besteht. Birgitz wird bei einer Realisierung der Nordumfahrung kurz von diesem Pendlerströmen nicht entlastet. Im Gegenteil wenn die Engstelle Götzens Kirchplatz wegfällt werden noch mehr Autofahrer diese Strecke benützen.

Man kann nicht nur gegen eine Variante sein, sondern die Gemeinde Birgitz muss eine Alternative anbieten.

Diese Alternative besteht meiner Meinung nach in der Forcierung der Umfahrungsvariante Ruifachbachl – Nasses Tal.

Die Variante Nasses Tal wurde in der Studie zwar beurteilt aber meiner Meinung nach nicht vollständig zu Ende gedacht. Eine Anbindung in Axams (Dornach) in Wohngebieten wird verständlicherweise dort abgelehnt.

Vorschlag Trassenführung Umfahrungsstraße Birgitz – Götzens (Ruifachbachl –Nasses Tal):

Beginn bei der L 12 im Bereich Freizeitzentrum Axams dem Ruifachbachl auf Birgitzer Seite folgend (Zwischen Ruifachbachl und geplanten Gewerbegebiet von Birgitz) weiteres entlang vom „Zachernssteig“ oberhalb von der Omesmühle dem Hangrücken folgend bis zum „Völsereck“.
Eine Anbindung für den Verkehr von Omes und Kristenleiten soll im Bereich Stampfgatter erfolgen.

Mit dieser Variante würde der Verkehr von Grinzens, Axams, Omes und Kristenleiten nach Innsbruck von Birgitz und Götzens abgeleitet.



Der Gemeinderat wolle beschließen:

  • Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird von der Gemeinde Birgitz als Alternative zur Variante „Umfahrung kurz“ angeboten und bei allen Besprechungen zu diesem Thema forciert.

  • Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird zur Trassensicherung im örtlichen Raumordnungskonzept (Bereich Gewerbegebiet) eingezeichnet.




Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan




Ich habe noch einmal meine Befürchtungen bezüglich der Variante „Umfahrung kurz“ erklärt, genützt hats nichts.

Beide Anträge wurden mit 11 Nein abgeschmettert. (1 Ja, ich)



`Soweit so (Schlecht) gut?????

Keine zwei Stunden später bei der Behandlung des zusätzliche Tagesordnungspunktes „Umfahrungsstraße Birgitz“ war wieder alles anders:

Bgm. Markus Haid berichtet, er und die Nachbarbürgermeister sind zu einem Verkehrsgipfelgespräch ins Landhaus geladen, bei dem es um die Umfahrung Birgitz –Götzens geht.

Er stellte folgende Überlegungen zur Diskussion:

1)    Haben wir ein Verkehrsproblem auf der Hauptstraße?
2)    Wie wirkt sich eine mögliche Realisierung der Variante „Umfahrung kurz“ auf die Verkehrszahlen in Birgitz aus?
3)    Kann sich der Gemeinderat eine Umfahrungsvariante „Nord – Nasses Tal“ von Birgitz und Götzens vorstellen?

Diese „neue“ Variante wurde auf dem Bildschirm präsentiert und Bestand aus:

Ein gerader roter Strich, ausgehend vom Götzner Strassl nördlich von der Birga bis zum Stampfgatter.
Ein gerader roter Strich, ausgehend vom Stampfgatter zum alten Fußballplatz in Axams.

Mehr nicht?

Der Gemeinderat soll dieser Umfahrungsvariante grundsätzlich zustimmen.

Dieser Antrag wurde mit 11 Ja angenommen (1 Nein)





Punkt 1Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept der Gemeinde Birgitz: Behandlung der eingelangten Stellungnahmen – Beratung und Beschlussfassung

Es sind keine Stellungnahmen eingelangt

einstimmig




Punkt 2 Erlassungsbeschluss der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung

Ich konnte aus den schon bekannten Gründen nicht zustimmen. (Keine Lösungsansätze der Verkehr Problematik Hauptstraße im Raumordnungskonzept enthalten)
11 Ja 1 Nein

Punkt 3 Allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan betreffend der Gst. Nr. 86/2, 86/4, .117 und 1240 KG Birgitz, Auflage – und Erlassungsbeschluss

Baumassendichte mindestens 1,00
Baumassendichte höchst 3,21
Besondere Bauweise  BW b 0,6
Zahl der oberirdischen Geschosse höchstens 3
Oberster Punkt des Gebäudes 873,00 Meter über Adria

11 Ja 1 Enthaltung (befangen)




Punkt 4 Allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan betreffend Gst. Nr. 82/1 KG Birgitz Auflage- und Erlassungsbeschluss

Für dieses Projekt ist kein eigener Bebauungsplan notwendig.
11 Ja 1 Enthaltung (befangen)

Punkt 5 Durchführung eines Straßenbauprojektes in der Birga auf den Gst. Nr. 178/2, 178/8 und 178/9 mögliche Ausgestaltung – Beschlussfassung

Dabei handelt es sich um den Stichweg in der Birga Richtung Norden.

Im „Technischen Bericht Strassenbau“ den ich aus den Verhandlungsunterlagen habe steht:

„2.4 Straßen Entwässerung allgemein

Die Entwässerung erfolgt mittels Auskehren in die Grünflächen vor Ort. Die Auskehren werden trapezförmig mittels eines beim Asphaltieren eingelegten Holzprofils ausgeführt und haben einen Abstand von ca. 10 Meter“

Meine Frage dazu, wo das Wasser hin rinnen soll, wenn beide Seiten der Straße verbaut sind wurde nicht beantwortet. Dies ist nicht Verhandlungsgegenstand, ich habe den falschen Plan usw.
Mit diesen Aussagen des Bürgermeisters konnte ich dem Projekt nicht zustimmen.
11 Ja 1 Nein

Punkt 6 Präsentation der Schlussrechnung zum Umbauprojekt des Gemeindefriedhofes – Kenntnisnahme

Das Projekt wurde vom Baumeister noch einmal präsentiert und von fast allen gelobt.

Ich war da, mit meinen Fragen / Kritik zur Abrechnung die Ausnahme.

Kritikpunkte:

Das Projekt hat sich von ursprünglich ca. 100.000 auf rund 190.000 € erhöht.

Statt dem geplanten Betondach wurde zum gleichen Preis ein Holzdach errichtet.
(Dieses Holzdach ist an einer Stelle schon reparaturbedürftig)
Die Positionen Dachriegel Beton C30/37, Dachriegel Schalung und Bewehrung Dachriegel scheine in der Abrechnung mit dem vollen Preis auf.
Unter Position 30 steht „Holzdachausführung (Abgerechnet in Hauptauftrag)
1 Pauschale 0,0€

Eine Aufstellung der verrechneten Regieleistungen fehlt.

Weiter aufgezeigte Mängel wurden ebenso ignoriert, daher konnte ich dieser Abrechnung nicht zustimmen.
10 Ja 1 Nein 1 Enthaltung (befangen)
 

Punkt 7 Bericht der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Kenntnisnahme

Die Birgitzer Alm soll ab Frühjahr neu verpachtet werden.



Punkt 8 Finanzierung und Ankauf eines neuen Gemeindefahrzeuges – Beratung und Beschlussfassung

einstimmig

Punkt 10 Vergabe Grobkonzept Breitbandausbau an Fa. KEM – Empfehlung Umweltausschuss – Beratung und Beschlussfassung
Einstimmig


Punkt 11 Personelle Angelegenheiten – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten

Punkt 12 Umfahrungsstraße

Darüber habe ich schon am Beginn des Berichtes geschrieben.

Punkt 13 Parkraumbewirtschaftung Adelshof Birgitzer Alm

Es sollen weitere gebührenpflichtige Parkplätze in diesem Bereich errichtet werden.
Die gezeigten Unterlagen und Vertragsbedingungen waren mir zu dürftig, daher habe ich mich bei der Abstimmung enthalten.
11 Ja 1 Enthaltung

Punkt 14 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Das Problem mit freilaufenden Hunden wurde wieder einmal angesprochen.
Der Leinenzwang im Ortsgebiet wird von der Bergwacht Götzens kontrolliert.

M.f.G.
Herbert


Sonntag, 2. Februar 2020

Tagesordnung der Gr-Sitzung am 05.02.2020



Hallo Leute,
die Tagesordnung und Reihenfolge der Punkte legt der Bürgermeister fest.

Bei dieser Tagesordnung kann ich über die Reihenfolge der Punkte nur den Kopf schütteln.

Tagesordnungspunkt 1 und 2 Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept

Tagesordnungspunkt 9 Selbständiger Antrag betreffend Umfahrungsstraße und Aufnahme in die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes.

Unter Punkt 1 und 2 soll die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes beschlossen werden und wird, wenn der Tagesordnungspunkt 9 vom Gemeinderat angenommen wird, bei der gleichen Sitzung wieder geändert!!!!

Sehr sinnvoll, oder???????

Zur Info noch der selbständige Antrag:


Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich Umfahrungsstraße Birgitz Variante „Ruifachbachl-Nasses Tal“


Sehr geehrte Gemeinderäte,
im Endbericht der Mobilitätsstudie im westlichen Mittelgebirge werden die Varianten 1 (Nordumfahrung lang: Birgitz – Götzens), Variante 3 (Unterflurtrasse Götzens) und Variante 5 (Straßenverbindung im Nassen Tal) ausgeschieden.
Die Variante 4 (Neugestaltung Zentrum Götzens: Dorfentwicklung mit Kreisverkehr) soll kurz- bzw. mittelfristig umgesetzt werden.
Für eine kurze Nordumfahrung (Variante 2), die als langfristige Option angesehen wird, ist eine Trassensicherung in der Flächenwidmung anzustreben.
Diese Trassensicherung ist im Flächenwidmungsplan von Götzens eingezeichnet.

Beide Maßnahmen, besonders die Variante 4 Nordumfahrung kurz (Brunnenfeld- Grenzweg) ergeben bei Realisierung eine wesentliche Mehrbelastung für Birgitz.

Die Realisierung der Variante 4 (Nordumfahrung ) muss von der Gemeinde Birgitz verhindert werden, da laut Studie der Hauptverkehr in den Pendlerströmen von Grinzens / Axams nach Innsbruck besteht. Birgitz wird bei einer Realisierung der Nordumfahrung kurz von diesem Pendlerströmen nicht entlastet. Im Gegenteil wenn die Engstelle Götzens Kirchplatz wegfällt werden noch mehr Autofahrer diese Strecke benützen.

Man kann nicht nur gegen eine Variante sein, sondern die Gemeinde Birgitz muss eine Alternative anbieten.

Diese Alternative besteht meiner Meinung nach in der Forcierung der Umfahrungsvariante Ruifachbachl – Nasses Tal.

Die Variante Nasses Tal wurde in der Studie zwar beurteilt aber meiner Meinung nach nicht vollständig zu Ende gedacht. Eine Anbindung in Axams (Dornach) in Wohngebieten wird verständlicherweise dort abgelehnt.

Vorschlag Trassenführung Umfahrungsstraße Birgitz – Götzens (Ruifachbachl –Nasses Tal):

Beginn bei der L 12 im Bereich Freizeitzentrum Axams dem Ruifachbachl auf Birgitzer Seite folgend (Zwischen Ruifachbachl und geplanten Gewerbegebiet von Birgitz) weiteres entlang vom „Zachernssteig“ oberhalb von der Omesmühle dem Hangrücken folgend bis zum „Völsereck“.
Eine Anbindung für den Verkehr von Omes und Kristenleiten soll im Bereich Stampfgatter erfolgen.

Mit dieser Variante würde der Verkehr von Grinzens, Axams, Omes und Kristenleiten nach Innsbruck von Birgitz und Götzens abgeleitet.









Der Gemeinderat wolle beschließen:

  • Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird von der Gemeinde Birgitz als Alternative zur Variante „Umfahrung kurz“ angeboten und bei allen Besprechungen zu diesem Thema forciert.

  • Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird zur Trassensicherung im örtlichen Raumordnungskonzept (Bereich Gewerbegebiet) eingezeichnet.




Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan


















Sonntag, 22. Dezember 2019

Bericht von der Gr-Sitzung am 18.12.2020


Hallo Leute, bei der Sitzung waren 10 Gemeinderäte anwesend.

Punkt 1 Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Beiträge- und Gebührenanpassungen - Beschlussfassung

Antrag: € 15,- je Kind für außerordentliche Inanspruchnahme zusätzlicher Betreuungstage.
einstimmig

Punkt 2 Mehreinnahmen und Überziehungen - Beschlussfassung

einstimmig


Punkt 3 Kassenprüfungsprotokoll 4/2019 - Kenntnisnahme

Die Kassenprüfungsniederschrift wurde verlesen.
Die zugesagte Prüfung des außerordentlichen Haushaltes (Ringschluss Fuchsgasse) wurde nicht durchgeführt.
Ich habe dem Überprüfungsausschussobmann meine Aufstellung der von mir angezweifelten Voranschlagsposten übergeben.
Überprüfung wurde abermals zugesagt.

In dieser Angelegenheit habe ich auch dem Bürgermeister ein Mail mit den von mir angezweifelten Daten übermittelt und um Antwort gebeten.
Erhalten habe ich nur eine ausweichende Antwort, welche meine Fragen nicht beantwortet.
einstimmig




Punkt 4 Außerordentliches Subventionsansuchen der Bundesmusikkappelle Birgitz für die kommende Bezirksversammlung – Beratung und Beschlussfassung

Die Bundesmusikkappelle Birgitz hat um die Übernahme der Verpflegungskosten  für die am 18.01.2020 stattfindende Blasmusik- Bezirksversammlung angesucht.

Diesem Ansuchen konnte ich nicht zustimmen
9 Ja 1 Nein


Punkt 5 Ansuchen um finanzielle Unterstützung des Umbauprojektes der Kinder- und Schüler- Schanzenanlage in Natters - Beschlussfassung

einstimmig


Punkt 6 Festsetzung der Waldumlage ab 01.01.2020 - Beschlussfassung


„ Die Gemeinde Birgitz erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien Wirtschaftswald, Schutzwald und Teilwald im Ertrag mit 100% v. H. der von der Tiroler Landesregierung mit Verordnung vom 4. Dezember 2019, LGBl. Nr. 143/2019, festgelegten Hektarsätzen fest.“

einstimmig


Punkt 7 Erschließungsbeitragsverordnung der Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung

Der Erschließungsbeitrag beträgt derzeit lt. LGBl. Nr. 22/1998 i.d.g.F. 2,287 % vom Erschließungskostenfaktor € 4,46

Bemessungsgrundlage ist der mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 16.12.2014 festgesetzte Erschließungskostenfaktor in der Höhe von € 195,- für das Gemeindegebiet von Birgitz.

Der Erschließungsbeitrag fällt bei Neubauten und Zubauten an. (Fläche Bauplatz + Baumasse)

Nach längerer Diskussion wurden zwei Anträge gestellt:
Erhöhung auf 3,5 % € 6,83 pro Einheit
Erhöhung auf 4,0 % € 7,80 pro Einheit

Abstimmung Erhöhung auf 3,5 % (€6,83) 6 Ja 2 Nein 2 Enthaltungen
Über den zweiten Antrag wurde nicht abgestimmt.

Ich habe schon bei der Diskussion erklärt, dass mir diese Erhöhung von € 4,46 auf € 6,83 viel zu hoch ist. Jeder redet von Leist baren Wohnen und dann erhöht die Gemeinde diese Abgabe massiv.

Ich konnte diese Erhöhung nicht zustimmen und daher dem Voranschlag 2020 auch nicht.




Punkt 8 Festsetzung des Voranschlages 2020 (inkl. Subventionen und Lehrlingsförderung) und Festsetzung des Mittelfristigen Finanzplanes 2021 bis 2024 – Beschlussfassung

Ab 2020 gilt ein neues Haushaltsrecht für die Gemeinden, die

„Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015“

tritt in Kraft.

Neu:
Integriertes System der drei Haushalte
  • EHH - Ergebnishaushalt (entspricht Gewinn- und Verlustrechnung)
  • FHH - Finanzierungshaushalt (Geldflussrechnung)
  • VHH - Vermögenshaushalt (entspricht Bilanz)

Definition Ausgleich des Haushaltes (§ 90)

Finanzierungsvorschlag:
Die Liquidität der Gemeinde einschließlich der Finanzierung der Investitionen ist sicherzustellen
Operativen Ein- und Auszahlungen müssen ausreichen, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Darlehen zu decken.

Ergebnisvoranschlag:
Nach äußerster Möglichkeit ist ein Ausgleich zwischen der Summe der Erträge und der Summe der Aufwendungen herzustellen.
Abhängig von Belastung durch Abschreibungen – Interpretation notwendig.

Vermögenshaushalt:
Erhaltung des Nettovermögens sicherstellen.

In diesem Vermögenshaushalt (wird erst Ende 2020 erstellt) ist erstmalig ersichtlich ob die Gemeinde im Haushaltsjahr „reicher oder ärmer“ wurde.

Den Voranschlagsentwurf in elektronischer Form habe ich am 29.11.2019 erhalten.
Nach Durchsicht des Voranschlagsentwurfs habe ich meine Fragen und Einwendungen zu Entwurf dem Bürgermeister mitgeteilt.

Am 17.12.2019 (einen Tag vor der Gr- Sitzung) habe ich einen wesentlich geänderten Voranschlagsentwurf erhalten, teilweise wurde darin meine Fragen und Einwendungen berücksichtigt.
Z.B. Kosten für Grundkauf (Kindergartenneubau) im ersten Entwurf nicht enthalten, usw.

Eine Einwendung zum Voranschlagsentwurf betraf die Darlehn Aufnahme für das Leitungsinformationssystem:

„ 5/851090-346900 Darlehnsaufnahme Leitungsinformationssystem € 166.300,- im VA 2019 waren nur € 106.400,- geplant, warum diese Steigerung von 56,3 Prozent?“

Der Bürgermeister verwahrte sich vehement gegen diese angebliche Preissteigerung von 56,3 % und verwies auf den Mittelfristigen Investitionsplan des Außerordentlichen Haushaltes von 2019/2020 wo diese Kostensteigerung ersichtlich ist.

Ich habe ihm dagegengehalten dass im außerordentlichen Haushaltsvoranschlag 2019 nur eine Darlehnsaufnahme von € 106.400,- budgetiert wurde und im Gesamtfinanzierungsplan für dieses Projekt keine weiteren Kosten aufscheinen.

Hallo Leute, bei der Sitzung waren 10 Gemeinderäte anwesend.

Punkt 1 Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Beiträge- und Gebührenanpassungen - Beschlussfassung

Antrag: € 15,- je Kind für außerordentliche Inanspruchnahme zusätzlicher Betreuungstage.
einstimmig

Punkt 2 Mehreinnahmen und Überziehungen - Beschlussfassung

einstimmig


Punkt 3 Kassenprüfungsprotokoll 4/2019 - Kenntnisnahme

Die Kassenprüfungsniederschrift wurde verlesen.
Die zugesagte Prüfung des außerordentlichen Haushaltes (Ringschluss Fuchsgasse) wurde nicht durchgeführt.
Ich habe dem Überprüfungsausschussobmann meine Aufstellung der von mir angezweifelten Voranschlagsposten übergeben.
Überprüfung wurde abermals zugesagt.

In dieser Angelegenheit habe ich auch dem Bürgermeister ein Mail mit den von mir angezweifelten Daten übermittelt und um Antwort gebeten.
Erhalten habe ich nur eine ausweichende Antwort, welche meine Fragen nicht beantwortet.
einstimmig




Punkt 4 Außerordentliches Subventionsansuchen der Bundesmusikkappelle Birgitz für die kommende Bezirksversammlung – Beratung und Beschlussfassung

Die Bundesmusikkappelle Birgitz hat um die Übernahme der Verpflegungskosten  für die am 18.01.2020 stattfindende Blasmusik- Bezirksversammlung angesucht.

Diesem Ansuchen konnte ich nicht zustimmen
9 Ja 1 Nein


Punkt 5 Ansuchen um finanzielle Unterstützung des Umbauprojektes der Kinder- und Schüler- Schanzenanlage in Natters - Beschlussfassung

einstimmig


Punkt 6 Festsetzung der Waldumlage ab 01.01.2020 - Beschlussfassung


„ Die Gemeinde Birgitz erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien Wirtschaftswald, Schutzwald und Teilwald im Ertrag mit 100% v. H. der von der Tiroler Landesregierung mit Verordnung vom 4. Dezember 2019, LGBl. Nr. 143/2019, festgelegten Hektarsätzen fest.“

einstimmig


Punkt 7 Erschließungsbeitragsverordnung der Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung

Der Erschließungsbeitrag beträgt derzeit lt. LGBl. Nr. 22/1998 i.d.g.F. 2,287 % vom Erschließungskostenfaktor € 4,46

Bemessungsgrundlage ist der mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 16.12.2014 festgesetzte Erschließungskostenfaktor in der Höhe von € 195,- für das Gemeindegebiet von Birgitz.

Der Erschließungsbeitrag fällt bei Neubauten und Zubauten an. (Fläche Bauplatz + Baumasse)

Nach längerer Diskussion wurden zwei Anträge gestellt:
Erhöhung auf 3,5 % € 6,83 pro Einheit
Erhöhung auf 4,0 % € 7,80 pro Einheit

Abstimmung Erhöhung auf 3,5 % (€6,83) 6 Ja 2 Nein 2 Enthaltungen
Über den zweiten Antrag wurde nicht abgestimmt.

Ich habe schon bei der Diskussion erklärt, dass mir diese Erhöhung von € 4,46 auf € 6,83 viel zu hoch ist. Jeder redet von Leist baren Wohnen und dann erhöht die Gemeinde diese Abgabe massiv.

Ich konnte diese Erhöhung nicht zustimmen und daher dem Voranschlag 2020 auch nicht.




Punkt 8 Festsetzung des Voranschlages 2020 (inkl. Subventionen und Lehrlingsförderung) und Festsetzung des Mittelfristigen Finanzplanes 2021 bis 2024 – Beschlussfassung

Ab 2020 gilt ein neues Haushaltsrecht für die Gemeinden, die

„Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015“

tritt in Kraft.

Neu:
Integriertes System der drei Haushalte
  • EHH - Ergebnishaushalt (entspricht Gewinn- und Verlustrechnung)
  • FHH - Finanzierungshaushalt (Geldflussrechnung)
  • VHH - Vermögenshaushalt (entspricht Bilanz)

Definition Ausgleich des Haushaltes (§ 90)

Finanzierungsvorschlag:
Die Liquidität der Gemeinde einschließlich der Finanzierung der Investitionen ist sicherzustellen
Operativen Ein- und Auszahlungen müssen ausreichen, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Darlehen zu decken.

Ergebnisvoranschlag:
Nach äußerster Möglichkeit ist ein Ausgleich zwischen der Summe der Erträge und der Summe der Aufwendungen herzustellen.
Abhängig von Belastung durch Abschreibungen – Interpretation notwendig.

Vermögenshaushalt:
Erhaltung des Nettovermögens sicherstellen.

In diesem Vermögenshaushalt (wird erst Ende 2020 erstellt) ist erstmalig ersichtlich ob die Gemeinde im Haushaltsjahr „reicher oder ärmer“ wurde.

Den Voranschlagsentwurf in elektronischer Form habe ich am 29.11.2019 erhalten.
Nach Durchsicht des Voranschlagsentwurfs habe ich meine Fragen und Einwendungen zu Entwurf dem Bürgermeister mitgeteilt.

Am 17.12.2019 (einen Tag vor der Gr- Sitzung) habe ich einen wesentlich geänderten Voranschlagsentwurf erhalten, teilweise wurde darin meine Fragen und Einwendungen berücksichtigt.
Z.B. Kosten für Grundkauf (Kindergartenneubau) im ersten Entwurf nicht enthalten, usw.

Eine Einwendung zum Voranschlagsentwurf betraf die Darlehn Aufnahme für das Leitungsinformationssystem:

„ 5/851090-346900 Darlehnsaufnahme Leitungsinformationssystem € 166.300,- im VA 2019 waren nur € 106.400,- geplant, warum diese Steigerung von 56,3 Prozent?“

Der Bürgermeister verwahrte sich vehement gegen diese angebliche Preissteigerung von 56,3 % und verwies auf den Mittelfristigen Investitionsplan des Außerordentlichen Haushaltes von 2019/2020 wo diese Kostensteigerung ersichtlich ist.

Ich habe ihm dagegengehalten dass im außerordentlichen Haushaltsvoranschlag 2019 nur eine Darlehnsaufnahme von € 106.400,- budgetiert wurde und im Gesamtfinanzierungsplan für dieses Projekt keine weiteren Kosten aufscheinen.

Ein weiterer Kritikpunkt meinerseits war, dass der Kindergartenneubau im Mittelfristigen Finanzierungsplan nicht aufscheint.

Der Voranschlag 2020  mit Ergebnis im
 Finanzierungshaushalt von € 0,- und im
Ergebnishaushalt von € -362.900,- wurde mit
 9 Ja 1 Nein (ich) beschlossen.

Kreditaufnahme 2020 € 166.400,-

Weitere Voranschlagsdetails folgen.

Punkt 9 Agrargemeinschaft Birgitz – Bericht – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Die Pfosten beim Steinachgatter sollen abgesichert werden. Verletzungsgefahr beim Rodeln.

Punkt 10 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet von der kurzfristig einberufenen Verkehrsverhandlung im Bereich Billakreuzung.
Das Land Tirol hat dort eine 30er Beschränkung erlassen und die Verkehrsschilder bereits montiert.

Vorsicht bei der Billakreuzung 30er Beschränkung in Fahrtrichtung Axams.


Ich möchte allen meinen Lesern ein

Frohes Weihnachtsfest

wünschen.


M.f.G.
Herbert Jordan