Sonntag, 8. Dezember 2019

Bericht von der Gr-Sitzung am 04.12.2019 (örtliches Raumordnungskonzept Einspruchbehandlung)


Hallo Leute,

Punkt 1 Fortschreibung örtliches Raumordnungskonzept – Behandlung der eingelangten Stellungnahmen; Diskussion und Beschlussfassung

Zur 1. Auflage der 1. Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts sind 16 Stellungnahmen eingegangen.
Über jede Stellungnahme musste einzeln abgestimmt werden.

Stellungnahme zu W 17 Kappellenweg

Entlang dem Kappellenweg wurde eine bedarfsorientierte Freigabe für eine Bautiefe (Eigenbedarf) für die westlich angrenzenden Grundstücke 54, 550 und 551 vom Gemeinderat beschlossen. Da eine isolierte Ausweisung nicht möglich ist, wurde die Bautiefe bis zur östlichen Baulandgrenze weitergeführt.

Der Grundeigentümer dieser Parzellen hat in seiner Stellungnahme die Aufnahme seiner Parzellen ins örtliche Raumordnungskonzept abgelehnt.
Somit bleibt nur mehr eine Insellösung übrig, welche vom Land aber abgelehnt wird.

Ich habe den Bgm. gefragt, ob unter diesen Voraussetzungen eine Umwidmung in diesem Bereich noch Sinnvoll ist.
Antwort: Er weist diese Widmungswerber nicht ab, dies soll gegebenenfalls das Land Tirol machen.

Die Stellungnahme wurde mit 11 Ja 1 Nein (Ich) und 1 Enthaltung abgelehnt.

Stellungnahme L 01 und FA 07

Ein Teil des Grundstückes wird als Sonderfläche Hofstelle neu gewidmet 13 Ja

Der Grundbesitzer möchte weiteres, das die Widmung FA 07 Streuobstwiesen im Ortsgebiet (FA – landwirtschaftlich wertvolle Fläche)  gelöscht wird.
Der Antrag auf Löschung der FA 07 Widmung wurde mit 8 Ja 4 Nein und 1 Enthaltung angenommen.

Anregung Tiroler Umweltanwaltschaft vom 23.10.2019

Eine kurze Zusammenfassung des Berichts:
1)    Für die Entwicklungsfläche W 11 (Arrondierung Badstüblerweg) sei die Notwendigkeit nicht nachvollziehbar.
2)    Die Siedlungserweiterungsfläche W 13 wird kritisch gesehen, da er direkt an ein Feuchtgebiet anschließt.
3)    Ebenso kritisch gesehen wird der Ausbau des Verkehrsweges südlich der Fläche G 01 zum Feuchtgebiet FÖ 17, eine bodenschonende Bebauung mit ausreichendem Abstand zu den Feuchtgebietsgrenzen wird jedoch begrüßt.

Kenntnisnahme 13 Ja


Stellungnahme L 02 zV B

Der Grundeigentümer (Minigolf) hat gegen die Widmungsänderung auf zV (Bauverbot) und B (Bebauungsplanpflicht) Einspruch erhoben. Er möchte dass die bisherige Widmung L 01 Z1 D1 beibehalten wird.

Meine Frage an den Bürgermeister, warum er auf diesen Grundstücken unbedingt eine zV (Bauverbot) Widmung haben will, beantwortete er mit der Begründung, dass die Gemeinde ein Mitspracherecht hat, sollten auf diesen Grundstücken Wohnblöcke geplant werden, diese sind zu verhindern.

Ich stellte den Antrag die Stellungnahme anzunehmen wurde mit 2 Ja 7 Nein und 3 Enthaltungen abgelehnt.

Stellungnahme M 01 zV B

Der Grundbesitzer möchte das Grundstück teilen in Wohngebiet (2 Einfamilienhäuser für seine weichenden Kinder) und den Rest als landwirtschaftliches Mischgebiet für die Bewirtschaftung seines Hofes verwenden.

Der anwesende Raumplaner erklärte dazu: „Dieser Bereich ist für die Bebauung mit Einfamilienhäuser zu schade“

Nun kenne ich mich wirklich nicht mehr aus, was wird gewünscht:
Im Bereich Minigolf sollen Wohnblöcke verhindert werden und 10 Meter weiter südlich ist der Grund zum Bebauen mit Einfamilienhäusern zu schade?

Eine Widmung als Wohngebiet ist wegen der Lärmbelastung durch die Dorfstraße nicht möglich die Widmung Mischgebiet (hier können auch Einfamilienhäuser errichtet werden) bleibt daher auf den zwei neuzuschaffenden Bauplätzen.
Die Restfläche wird auf landwirtschaftliches Mischgebiet geändert.

12 Ja 1 Enthaltung??

Stellungnahme VK 06 Kalkkögelweg – Landestraße

Ein betroffener Grundbesitzer schreibt in seiner Stellungnahme:

„Wie ich feststellen musste, wurde im aktuellen Raumordnungskonzept eine neue Straße beim Padstübler zwischen Gst 783 und 784/3, 784/2 eingezeichnet.
Da diese Grundstücke Herzstück unseres Bauerhofes ist, und wir es für unsere Landwirtschaft in dem Ausmaß benötigen wie es derzeit ist, ist es für mich als Besitzer des Gst 783 NIEMALS denkbar dem Plan eines Straßenbaues auf meinem Grundstück zuzustimmen.

Ich stellte den Antrag diesem Wunsch zu entsprechen 2 Ja 11 Nein

Stellungnahme W 16 z0 D2 und Vk 05

Dies betrifft die Baulandumlegung im Bereich Sandbichl mit der notwendigen verkehrsmäßigen Erschließung.

Zu diesem Vorhaben sind mehrere Stellungnahmen eingegangen, teils dafür und überwiegend dagegen.

Am Tag der Gemeinderatssitzung habe ich die 

„BEURTEILUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSKONZEPTES AUS NATURKUNDLICHER SICHT“ vom 21.11.2019 erhalten.

Auszug aus dieser Beurteilung zum Entwicklungsbereich Wohnen Sandbichl (K3)

„Aus naturkundefachlicher Sicht kann einer Siedlungserweiterung aufgrund der im Projektgebiet bestehenden bzw. angrenzenden ökologisch wertvollen und geschützten Lebensräumen daher nicht zugestimmt werden.“

Ich forderte daher den Bgm. auf, diese Beurteilung vor Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen für das Projekt Sandbichl zu diskutieren.
Dies wurde vom Bgm. abgelehnt.

Ich habe daher gegen die Aufnahme dieses Projekts ins örtliche Raumordnungskonzept gestimmt.

Das Abstimmungsergebnis war immer abhängig wie der Antrag lautete (Antrag annehmen / Antrag ablehnen) 11 JA 2 Nein oder 11 Nein 1 Nein 1 Enthaltung.

Alle Anträge gegen dieses Projekt (Baulandumlegung, Verkehrserschließung) wurden abgelehnt.

Alle Anträge für dieses Projekt (Baulandumlegung, Verkehrserschließung) wurden angenommen. Verkehrserschließungsprojekt Vk 05 wird geändert. (erweitert)

Stellungnahme Verkehrslösung

Gemeinde Birgitz
Dorfplatz 1
6092 Birgitz


Betreff: Einwand gegen die 1. Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts

Sehr geehrte Gemeinderäte,

in der 1. Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes wird die Lärmbelastung entlang der Hauptstraße aufgezeigt.

Unter §6 1 a wird als Maßnahme gegen den steigenden Durchzugsverkehr ein verbessertes Ableiten des Verkehrsstromes von Axams zur Autobahn in Kematen gefordert.

Dass diese Maßnahme eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsströme durch Birgitz und Götzens bringt wird nicht nur von mir angezweifelt. 
Die Gemeinde Götzens hat mit der Planung „Nordumfahrung kurz“ inzwischen schon im gültigen Flächenwidmungsplan eingezeichnet ganz andere Prioritäten gesetzt.

Wenn diese Nordumfahrung kurz realisiert wird, bekommen wir noch mehr Verkehr durch Birgitz.

Es ist daher dringend notwendig zwischen Birgitz und Axams eine Umfahrungstrasse im örtlichen Raumordnungskonzept vorzusehen.

Ich stelle daher den Antrag unter § 6 Verkehrsmaßnahmen folgenden Text zusätzlich einzufügen:

Zur verkehrsmäßigen Entlastung der Hauptstraße wird für eine Umfahrungsstraße die notwendige Trasse zwischen Ruifachbach und Gewerbegebiet freigehalten.

Diese Maßnahme wird als VK 07 Umfahrung West in den Plänen eingezeichnet.


M.f.G.
Herbert Jordan


Antrag wurde mit 11 Ja 2 Nein abgelehnt

Ö 04: Standort neuer Kindergarten beim Liftstüberl

Das projekt wurde mit dem Stempel S 02 z1 D1 neu ins örtliche Raumordnungskonzept aufgenommen
einstimmig




Punkt 2 Verkürzte Auflage zum geänderten Entwurf zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes von Birgitz – allfällige Beschlussfassung

Der 2. Entwurf zur 1Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Birgitz mit verkürzter Auflagedauer wurde mit 12 Ja und 1 Nein (ich) angenommen.

Gemeindebürger können gegen die geänderten Punkte Einspruch erheben


Punkt 3 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Keine Wortmeldungen

M.f.G.
Herbert Jordan


Sonntag, 1. Dezember 2019

Bericht von der Gr- Sitzung am 27.11.2019 und Tagesordnung der Gr- Sitzung am 4.12.2019




Hallo Leute,

Punkt 1 Beschlussfassung einer Verordnung über die Erhebung der Freizeitwohnsitzabgabe für die Gemeinde Birgitz (§4 Abs. 3 Tiroler Freizeitwohnsitzabgabengesetz, LGBl. Nr. 79/2019) – auf Empfehlung des Gemeindevorstandes

Die Freizeitwohnsitzabgabe ist eine Verpflichtend einzuhebende Gemeindeabgabe.
Vom Land wurden Mindest- und Höchstgrenzen festgelegt.
Die Gemeinde Birgitz verordnet die Höchstwerte z.B.
Bis 30 m² Nutzfläche 240,- Euro jährlich
Von mehr als 60 m² bis 90 m² Nutzfläche 700,- Euro jährlich
Von mehr als 250 m² Nutzfläche 2.200,- Euro jährlich

In Birgitz betrifft diese Regelung derzeit 6 Freizeitwohnsitze  

13 Ja

Punkt 2 Jagdpachtvergabe – Besprechung und Festlegung der weiteren Vorgehensweise - Beschlussfassung

Der bestehende  Jagdpachtvertrag läuft am 31.03.2020 nach 10 Jahren Laufzeit aus.

Bereits im März 2018 haben die Mitglieder der „Birgitzer Jager“ ihr berechtigtes Interesse zur Bewirtschaftung der Eigenjagd Birgitz angemeldet.
Im betreffenden Schreiben wird dem Bürgermeister gedankt für „das angenehme Gespräch und dürfen festhalte, dass dabei im Detail besprochen wurde, und deinerseits zugesagt wurde, dass eine nochmalige Verlängerung des derzeitigen Machtverhältnisses nicht erfolgt“

Inzwischen haben mehrere in Birgitz wohnhafte Personen ihr Interesse an der Eigenjagd angemeldet.

Nach erfolgter Diskussion wurden folgende Anträge gestellt:

Antrag über die Angelegenheit schriftlich abzustimmen 4 Ja 8 Nein 1 Enth.

Antrag den Pachtvertrag zu den gleichen Konditionen (10Jahre) mit dem jetzigen Pächter zu verlängern. 2 Ja 9 Nein 2 Enthaltungen

Antrag den Pachtvertrag zu den gleichen Konditionen allerdings nur mit fünf Jahren Laufzeit mit den jetzigen Pächter zu verlängern 10 Ja 2 Nein 1 Enthaltung

 Ob dieser Gemeinderatsbeschluss bei einem Einspruch eines Interessierten hält bezweifle ich stark.

Da dieser Antrag somit angenommen wurde habe ich meinen vorher gestellten Antrag zurückgezogen. Eine Abstimmung hat ja jetzt keinen Sinn mehr?

Mein Antrag:

Da es mehrere Personen aus Birgitz gibt, die Interesse an der Eigenjagd Birgitz angemeldet haben, fordere ich im Sinne der Gleichberechtigung aller Gemeindebürger eine Neuausschreibung der Eigenjagd mit der Beschränkung dass sich nur Birgitzer Gemeindebürger bewerben dürfen.




Punkt 3 Bestätigung der erstmaligen elektronischen Kundmachung des gesamten Flächenwidmungsplans der Gemeinde Birgitz im efwp - Beschlussfassung

einstimmig


Punkt 4 Bestätigung der erfolgten Einzeländerungen im elektronischen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung

einstimmig


Punkt 5 Vergabe zum durchführenden Wasserzählertausch in der Gemeinde - Beschlussfassung

Die Wasserzähler müssen alle fünf Jahre ausgetauscht werden. 2020 betrifft dies zirka 380 Zähler.
einstimmig


Punkt 6 Umbau des Gemeindeamtes – Vergabe diverser Arbeiten hierzu – Beschlussfassung auf Empfehlung des Gemeindevorstandes


Das Büro des Amtsleiters soll geteilt werden und somit Bürgerfreundlicher gestaltet werden. (zusätzlicher Arbeitsplatz)
Eine Bedarfszuweisung zur Einrichtung dieser Bürgerservicestelle wurde vom Land Tirol zugesagt.
einstimmig


Punkt 7 Untervoranschlag der Volksschule und der Feuerwehr - Beschlussfassung

Die Untervoranschläge wurden einstimmig beschlossen


Punkt 8 Prüfbericht der Gemeinderevision der BH Innsbruck - Kenntnisnahme

Am 24.10.2019 wurde unangemeldet eine „Kassenbestandsaufnahme“ von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck durchgeführt.
Bei dieser Kassenbestandsaufnahme wird die Arbeit der Finanzverwalterin überprüft.
Es gab keine Beanstandungen
einstimmig


Punkt 9 Beratung und Beschlussfassung über die Auflösung zweier Sparbücher

Die zwei Sparbücher „Betriebsmittel – Rücklage“ werden aufgelöst
einstimmig




Punkt 10 Bericht der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Kenntnisnahme

Keine nennenswerte Vorkommnisse  12 Ja 1 Enthaltung (SV)

Punkt 11 Anfragen, Anträge, Allfälliges





M.f.G.
Herbert Jordan





Sonntag, 10. November 2019

Einspruchsfrist der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts endet am 14.11.2019


Hallo Leute,

die Auflagefrist der Kundmachung über die erste Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts hat am Donnerstag den 7.November 2019 geendet.

Schriftliche Einwendungen können von jedem Gemeindebürger noch bis Donnerstag den 14.11.2019 eingebracht werden.

Ich habe, wie bereits berichtet, diesem Entwurf der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes nicht zugestimmt.
Hauptgrund ist die Verkehrsbelastung auf der Hauptstraße (Lärm) gegen diese im örtlichen Raumordnungskonzept keine Maßnahmen vorgesehen sind.

Die Umwandlung von „Wohngebiet“ in „Mischgebiet“ entlang der Hauptstraße (weil die Lärmbelastung für Wohngebiete zu hoch ist) ist für mich keine Ursachenbekämpfung.

Ich habe bereits am 2. September 2019 den Selbständigen Antrag lt. TGO 2001 § 41 an den Gemeinderat bezüglich Umfahrungsstraße Birgitz Variante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ als eine von vielen Möglichkeiten zur Verkehrsreduzierung eingebracht.

Dieser Antrag wurde dem Verkehrsausschuss der Gemeinde Birgitz zur Behandlung zugewiesen.




Birgitz am 01.09.2019





Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich Umfahrungsstraße Birgitz Variante „Ruifachbachl-Nasses Tal“


Sehr geehrte Gemeinderäte,
im Endbericht der Mobilitätsstudie im westlichen Mittelgebirge werden die Varianten 1 (Nordumfahrung lang: Birgitz – Götzens), Variante 3 (Unterflurtrasse Götzens) und Variante 5 (Straßenverbindung im Nassen Tal) ausgeschieden.
Die Variante 4 (Neugestaltung Zentrum Götzens: Dorfentwicklung mit Kreisverkehr) soll kurz- bzw. mittelfristig umgesetzt werden.
Für eine kurze Nordumfahrung (Variante 2), die als langfristige Option angesehen wird, ist eine Trassensicherung in der Flächenwidmung anzustreben.
Diese Trassensicherung ist im Flächenwidmungsplan von Götzens eingezeichnet.

Beide Maßnahmen, besonders die Variante 4 Nordumfahrung kurz (Brunnenfeld- Grenzweg) ergeben bei Realisierung eine wesentliche Mehrbelastung für Birgitz.

Die Realisierung der Variante 4 (Nordumfahrung ) muss von der Gemeinde Birgitz verhindert werden, da laut Studie der Hauptverkehr in den Pendlerströmen von Grinzens / Axams nach Innsbruck besteht. Birgitz wird bei einer Realisierung der Nordumfahrung kurz von diesem Pendlerströmen nicht entlastet. Im Gegenteil wenn die Engstelle Götzens Kirchplatz wegfällt werden noch mehr Autofahrer diese Strecke benützen.

Man kann nicht nur gegen eine Variante sein, sondern die Gemeinde Birgitz muss eine Alternative anbieten.

Diese Alternative besteht meiner Meinung nach in der Forcierung der Umfahrungsvariante Ruifachbachl – Nasses Tal.

Die Variante Nasses Tal wurde in der Studie zwar beurteilt aber meiner Meinung nach nicht vollständig zu Ende gedacht. Eine Anbindung in Axams (Dornach) in Wohngebieten wird verständlicherweise dort abgelehnt.

Vorschlag Trassenführung Umfahrungsstraße Birgitz – Götzens (Ruifachbachl –Nasses Tal):

Beginn bei der L 12 im Bereich Freizeitzentrum Axams dem Ruifachbachl auf Birgitzer Seite folgend (Zwischen Ruifachbachl und geplanten Gewerbegebiet von Birgitz) weiteres entlang vom „Zachernssteig“ oberhalb von der Omesmühle dem Hangrücken folgend bis zum „Völsereck“.
Eine Anbindung für den Verkehr von Omes und Kristenleiten soll im Bereich Stampfgatter erfolgen.

Mit dieser Variante würde der Verkehr von Grinzens, Axams, Omes und Kristenleiten nach Innsbruck von Birgitz und Götzens abgeleitet.









Der Gemeinderat wolle beschließen:

  • Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird von der Gemeinde Birgitz als Alternative zur Variante „Umfahrung kurz“ angeboten und bei allen Besprechungen zu diesem Thema forciert.

  • Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird zur Trassensicherung im örtlichen Raumordnungskonzept (Bereich Gewerbegebiet) eingezeichnet.




Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan


Seither habe ich nichts mehr gehört???
Eine Behandlung dieses Antrags nach Beschluss der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts durch den Gemeinderat bringt nichts.

Ich werde daher den Antrag einbringen:

Die Umfahrungsvariante Ruifachbachl – Nasses Tal zur Trassensicherung in der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts aufzunehmen und im Bereich des geplanten Gewerbegebietes einzutragen.



Am 29.09.2019 habe ich eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht:




Birgitz, 29.09.2019

Betreff: Aufsichtsbeschwerde gegen den Inhalt der Kundmachung über die Gemeinderatssitzung am Mittwoch den 18.09.2019.

Sehr geehrte Damen und Herrn

Am 18.09.2019 fand eine Gemeinderatssitzung mit dem Tagesordnungspunkt 1) Beschluss über die Auflegung der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes für Birgitz samt Umweltprüfung – Beschlussfassung durch den Gemeinderat statt.

Ich habe mich zu diesem Tagesordnungspunkt mit den Worten „bitte zu Protokoll“ zu Wort gemeldet und dann meine handschriftlich vorbereiteten Einwände (unterbrochen durch den Bürgermeister) vorgelesen.

Ich habe drei Hauptargumente gegen den Antrag vorgebracht jeweils begründet mit Auszügen aus dem Umweltbericht und Raumordnungskonzept mit Seitenangabe.

Meine Wortmeldung:

„Bitte zu Protokoll“

Ich kann dieser ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes in dieser Fassung nicht zustimmen.

Drei Gründe von vielen warum ich nicht zustimmen kann:

1)    Landesstraße
Auszug aus dem Umweltbericht Seite 13:
„Umgebungslärm
Mit Stand 26.09.2017 wurde der Umgebungslärm (Lärmpegel Straße 24 h – Durchschnitt in 4 m Höhe) entlang der Landesstraße erhoben.
Die zulässigen Werte für die Widmung Wohngebiet und gemischtes Wohngebiet werden für Bauplätze entlang der Landesstraße überschritten“

Statt konkreter Lösungsvorschläge für das Lärmproblem, werden einfach ein bis zwei Häusertiefen links und rechts der Landesstraße von Wohngebiet in Mischgebiet umgewidmet.

Dies ist für mich keine Ursachenbekämpfung

2)    Ökologische Freihalteflächen
Im örtliche Raumordnungskonzept unter §6 Verkehrsmaßnahmen ist zu lesen:
Die Erhaltung und der Ausbau der Fuß- und Radwege, insbesondere in Hinblick auf eine gute Erreichbarkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, sind anzustreben.
Feld- und Fußweg Dornach – Sandbichl entlang der neuen Kanaltrasse“

Und genau dieser Bereich wird als ökologische Freihaltefläche ausgewiesen.

„In den ökologischen Freihalteflächen (FÖ) dürfen keinerlei Anlagen und Gebäude errichtet werden,……

Da besteht wohl ein gravierender Wiederspruch?

3)    Bauverbotsflächen

Auszug aus dem Umweltbericht Seite 41:
„Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung bzw. Ausgleichung von Umweltauswirkungen
Es stehen nur geringfügige Erweiterungsflächen innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes zur Diskussion, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt erwarten lassen, sodass auch keine Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung erforderlich sind.

Die in privaten Besitz befindlichen, langjährigen Baulandreserven sollen teilweise in Bauverbotsflächen übergeführt werden. Vom alten Konzept übernommene Entwicklungsflächen werden zum großen Teil nicht für eine sofortige Widmung freigegeben.“

Diese Maßnahme wurde mit dem sogenannten  „ZV“ Stempel umgesetzt.

Da kann ich nicht mit.


Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde eine Kundmachung (Protokoll) verfasst in der meine Wortmeldung völlig falsch (besonders bei Punkt 2) dargestellt wird.

Gegen diese Kundmachung habe ich schriftlich Einspruch erhoben und auch persönlich beim Gemeindeamtsleiter urgiert, dass dieser Kundmachungstext geändert wird, und in dieser Form nicht an der Anschlagtafel der Gemeinde Birgitz während des Wahlsonntags aushängt.

Meinen Einspruch wurde nicht entsprochen.

Diese Kundmachung wurde von mir als Protokollzeichner nicht freigegeben und trotzdem ausgehängt. (In der Liste der anwesenden Gemeinderäte fehlt ein Name z.B.)

Laut Auskunft vom Gemeindeamtsleiter muss er meine Wortmeldung nicht ins Protokoll aufnehmen. (Bitte zu Protokoll gibt’s nicht mehr)

Ich bin der Meinung, wenn eine Wortmeldung im Protokoll steht, soll sie auch richtig wiedergegeben sein und soll bei einem Einspruch auch sofort geändert werden.

Ich ersuche um Info wie ich in dieser Angelegenheit weiter vorgehen soll um den Inhalt richtig zu stellen.



M.f.G.
Herbert Jordan

Beilage:
Kundmachung über die Gemeinderatssitzung am 18.09.2019
Mailverkehr mit Gemeindeamtsleiter



Die Aufsichtsbehörde hat bis heute keine Entscheidung getroffen????????

Eine eventuelle Berichtigung der Kundmachung nach der Aushangs Frist (am 7.11.2019) werden nicht viele Gemeindebürger mitbekommen.


M.f.G.
Herbert