Sonntag, 18. März 2018
Sonntag, 11. März 2018
Bericht von der Gr- Sitzung am 07.03.2018
Hallo
Leute,
bei
der Sitzung waren 12 Gemeinderäte anwesend..
Der
Bürgermeister stellte zu Beginn der Sitzung den Antrag einen zusätzlichen
Tagesordnungspunkt aufzunehmen. Kreditaufnahme, einstimmig
Punkt 1 Kassenprüfungsprotokoll zur
Jahresrechnung 2017 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Der
Überprüfungsausschussobmann verlas das Prüfprotokoll – einstimmig zur Kenntnis
genommen.
Punkt 2 Rechnungsabschluss 2017 –
Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung
Gesamtabschluss des ordentlichen
Haushalts
3,267.109,80 Einnahmenabstattung
3,124.361,27 –Ausgabenabstattung
142.748,53 = Kassenbetrag
108.736,77+ Einnahmenrückstände
251.485,30= Zwischensumme
86.738,06- Ausgabenrückstände
164.747,24 Jahresergebnis
3,124.361,27 –Ausgabenabstattung
142.748,53 = Kassenbetrag
108.736,77+ Einnahmenrückstände
251.485,30= Zwischensumme
86.738,06- Ausgabenrückstände
164.747,24 Jahresergebnis
Gesamtabschluss des außerordentlichen
Haushalts
461.080,89
Einnahmenabstattung
433.546,37-Ausgabenabstattung
27.534,52=Kassenbetrag
0,00-Einnahmenrückstände
27.534,52=Zwischensumme
34.122,01-Ausgabenrückstände
-6.587,49 Jahresergebnis
433.546,37-Ausgabenabstattung
27.534,52=Kassenbetrag
0,00-Einnahmenrückstände
27.534,52=Zwischensumme
34.122,01-Ausgabenrückstände
-6.587,49 Jahresergebnis
Ich
habe den Rechnungsabschluss überprüft und könnte diesem auch zustimmen, wenn
nicht die massive Überschreitung bei der Haushaltsstelle „Quellsanierungen“
währe. € 110.977,85 Überschreitung
Ich
habe zu dieser Problematik eine schriftliche Anfrage an den Bürgermeister
gestellt, leider bis heute keine ausreichende Antwort erhalten.
Bgm.
Markus Haid erklärte zu dieser Angelegenheit, es wurde alles überprüft und für
in Ordnung befunden. Die von mir geforderten Auftrags- und Rechnungsdetails
bekomme ich nicht?
Weiteres
machte ich den Vorschlag, das Jahresergebnis von € 164.747,24 für den Neubau
des Hochbehälters zu verwenden und die Kreditaufnahme dementsprechend zu
reduzieren. (geplant € 220.000,-)
Dieser
Vorschlag wurde vom Bgm. abgelehnt.
Daher
konnte ich dem Rechnungsabschluss 2018 nicht zustimmen und behalte mir eine
Aufsichtsbeschwerde in dieser Angelegenheit vor.
10 Ja
1 Enthaltung (Bgm. hat während der Abstimmung den Saal verlassen lt. TGO)
Punkt 3 Festsetzung der Waldumlage für
das Jahr 2018 nach § 10 der Tiroler Waldordnung 2005 – Personalaufwand
Gemeindewaldaufseher - Beschlussfassung
§ 10
regelt die Umlage, welche die Gemeinden zur teilweisen Deckung der Kosten der
Waldbetreuung durch die Gemeindewaldaufseher von den Waldeigentümern erheben
können. Finanzverfassungsgesetzlich handelt es sich bei der Umlage um eine
ausschließliche Gemeindeabgabe auf der Grundlage des sog. Freien
Beschlussrechtes der Gemeinden nach §8 Abs. 5 des Finanz- Verfassungsgesetzes
1984.
Einstimmig
beschlossen
Punkt 4 Gemeindegutsagrargemeinschaft
Birgitz
a) Berichterstattung durch den Substanzverwalter – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
b) Verlängerung des Pachtverhältnisses Birgitzer Alm – neuer Pachtvertrag – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)
a) Berichterstattung durch den Substanzverwalter – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
b) Verlängerung des Pachtverhältnisses Birgitzer Alm – neuer Pachtvertrag – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)
Pachtvertrag
wurde einstimmig angenommen
c) Rechnungsabschluss 2017 und Voranschlag 2018 der Gemeindegutsagrargemeinschaft - Beschlussfassung
c) Rechnungsabschluss 2017 und Voranschlag 2018 der Gemeindegutsagrargemeinschaft - Beschlussfassung
Der
Rechnungsabschluss 2017 (Einnahmen € 23.200,22, Ausgaben € 21.994,39, Gewinn €
1.2015,83 ) wurde angenommen.
11 Ja
1 Enthaltung (SV.)
Der
Voranschlag 2018 (geplant: Einnahmen € 27.400,00 und Ausgaben € 29.100,00 mit
einem Verlust von € 1.7000,- ) wurde angenommen.
11 Ja
1 Enthaltung (SV.)
Punkt 5 Wohnungsvergabe bzw.
Nachbesetzung der Mietwohnung (Herrengasse 1, TOP 8) – auf Empfehlung des
Sozialausschusses – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)
Tagesordnungspunkt
wurde abgesetzt.
Punkt 6 Verkehrskonzept für westliches
Mittelgebirge – erarbeiteter Aufteilungsschlüssel Land Tirol – Gemeinden –
Beteiligung Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung
Die
vorläufigen Gesamtkosten belaufen sich auf € 64.200,- davon entfallen auf die
Gemeinde Birgitz € 2.696,-.
An
den Workshops können zwei Vertreter aus
Birgitz teilnehmen.
Bürgermeister
und ??????
einstimmig
Punkt 7 zusätzlicher Tagesordnungspunkt
Kreditaufnahme
Die
Kreditaufnahme (€220.000,-) wurde bereits bei der
letzten Sitzung beschlossen.
Die Aufsichtsbehörde verlangt aber
eine Textänderung bei den Konditionen.
einstimmig
Punkt 8 Anfragen, Anträge, Allfälliges
Mein
selbständiger Antrag bezüglich zusätzlicher Verkehrsspiegel bei der Kreuzung
Nedergasse Dorfstraße Richtung Götzens wurde dem Verkehrsausschuss zur
Bearbeitung zugewiesen.
M.f.G.
Herbert
Zur
Info noch einmal meine schriftliche Anfrage zu den Haushaltsüberschreitungen
„Quellsanierung“ .
Zufriedenstellende
Antwort habe ich bis heute keine erhalten.
Birgitz
29.01.2018
Schriftliche Anfrage laut §42 Tiroler Gemeindeordnung
Betreff : Haushaltsüberschreitung
850000-004001 Quellsanierungen
Voranschlag 2017 € 70.000,-
Schlussr. Fa. Rieder € 168.778,24
Überschreitung € 98.778,24
Voranschlag 2017 € 70.000,-
Schlussr. Fa. Rieder € 168.778,24
Überschreitung € 98.778,24
Sehr geehrter Herr
Bürgermeister, hallo Markus
Die Quellsanierungen
(Projekt über mehrere Jahre Beginn 2013) wurden entgegen den Vorschriften der
TGO im ordentlichen Haushalt durchgeführt.
Leider wurde meine mündliche Anfrage zu diesem Projekt (Kostenüberschreitung 2017 ca. 100.000,- Euro) von dir nicht ausreichend beantwortet.
Leider wurde meine mündliche Anfrage zu diesem Projekt (Kostenüberschreitung 2017 ca. 100.000,- Euro) von dir nicht ausreichend beantwortet.
Auch die im
Kassaprüfprotokoll 4/2017 im allgemeinen Teil durchgeführte Überprüfung der
Quellsanierung 2015 – 2016 – 2017 beantwortet meine offenen Fragen zu diesem
Projekt nicht. Eine Summierung der Voranschlagspositionen im ordentlichen
Haushalt über mehrere Jahre ist nicht aussagekräftig, da die
Voranschlagsposition wenn sie nicht im Haushaltsjahr verbraucht wird verfällt
und wiederum neu budgetiert werden muss.
Im Protokoll ist ersichtlich dass nicht nur 2017 sondern
auch 2016 zu wenig für dieses Projekt budgetiert worden ist. VA 2016 €
140.000,- Rechnungsabschluss der Fa. Rieder
€ 180.281,26?
Das Kassaprüfprotokoll
4/2017 weist für die Haushaltsstelle ein
Soll von € 180.281,26 und einen Kreditrest (Überziehung) von -110.281,26 Euro
aus. Diese Zahlen stimmen wiederum nicht mit der dem Gemeinderat vorgelegten
Überschreitungsliste (-98.778,24)
überein.
Eine Beurteilung
meinerseits, ob die massive Kostenüberschreitung der Schlussrechnung 2017
gerechtfertigt ist, kann mit den vorhandenen Informationen nicht erfolgen.
Das Projekt wurde über zwei
Haushaltskonten abgerechnet.
1/850000-720000
Ingenieurleistungen (2013 – 2016) Rechnungsbetrag € 61.177,06
1/850000-004001 Quellsanierungen erste Rechnung 2014 € 25.155,70 (kein VA 2014)
1/850000-004001 Quellsanierungen erste Rechnung 2014 € 25.155,70 (kein VA 2014)
Ich ersuche daher um eine
Aufstellung der jeweiligen Bestellungen an die Firmen mit den dazugehörigen
Rechnungen für diese beiden Haushaltskonten. (2013 – xxxx)
Datum: xxxxxx
Auftragserteilung an Fa.: xxxxxx
Auftragssumme: xxxxxxx
Rechnung mit Datum: xxxxxxx
sachlich und rechnerisch richtig: Name und Datum
Wegen des umfangreichen Zahlenmaterials ersuche ich ausnahmsweise um eine schriftliche Beantwortung.
M.f.G.
Herbert Jordan
Auftragserteilung an Fa.: xxxxxx
Auftragssumme: xxxxxxx
Rechnung mit Datum: xxxxxxx
sachlich und rechnerisch richtig: Name und Datum
Wegen des umfangreichen Zahlenmaterials ersuche ich ausnahmsweise um eine schriftliche Beantwortung.
M.f.G.
Herbert Jordan
Sonntag, 4. März 2018
Tagesordnung der Gr-Sitzung am 07.03.2018 und Protokoll der Gr-Sitzung vom 07.02.2018
Hallo Leute,
Tagesordnungspunkt 2 ist der
Rechnungsabschluss 2017 der Gemeinde Birgitz, Beschlussfassung.
Dazu gibt es eine Fülle von
Bestimmungen in der Tiroler Gemeindeordnung bezüglich Termine, Kundmachungen und
Informationen an die Gemeindebürger.
Auf der Homepage der Gemeinde Birgitz unter „Amtstafel“
findet man darüber allerdings nichts????
Auszug aus der TGO:
§ 60
Kundmachung von Verordnungen,
sonstigen Rechtsakten und Mitteilungen
(1) Verordnungen von
Gemeindeorganen und Rechtsakte, die einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung
bedürfen, sowie alle an die Allgemeinheit gerichteten Mitteilungen sind, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, unverzüglich durch öffentlichen
Anschlag
a)
|
an der Amtstafel der Gemeinde
für die Dauer von zwei Wochen und
|
|||||||||
b)
|
in sonst ortsüblicher Weise
|
|||||||||
kundzumachen. Besteht eine
Gemeinde aus mehreren Ortschaften, so ist die Kundmachung in jeder Ortschaft
vorzunehmen.
|
||||||||||
§ 93
Festsetzung des
Voranschlages
(1) Der Bürgermeister hat
den Entwurf des Voranschlages für das kommende Haushaltsjahr spätestens bis
Ende November für die Dauer von zwei Wochen im Gemeindeamt zur allgemeinen
Einsichtnahme aufzulegen. Der Beginn der Auflagefrist ist mindestens eine Woche
vorher durch öffentlichen Anschlag nach § 60 Abs. 1 kundzumachen.
Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden
des Gemeindeamtes in den Entwurf des Voranschlages Einsicht nehmen und hiezu
schriftlich Einwendungen erheben.
§ 108
Beschlussfassung
über den Rechnungsabschlus(5) Für die Auflage des Rechnungsabschlusses zur
allgemeinen Einsichtnahme, das Einsichtnahmerecht der Gemeindebewohner, das
Recht zur Erhebung von Einwendungen, die Behandlung der Einwendungen durch den
Gemeinderat, die Übermittlung des Entwurfes an die Gemeinderatsparteien, die
Verständigungspflicht im Falle der Überschreitung der Frist nach Abs. 1,
die Kundmachung des Beschlusses sowie die Übermittlung der Ausfertigungen des
Rechnungsabschlusses an die Bezirkshauptmannschaft und die Gemeinderatsparteien
gilt § 93 sinngemäß.
§ 111
Vorprüfung des
Rechnungsabschlusses
(1) Der Bürgermeister hat
den Entwurf des Rechnungsabschlusses vor der Auflage zur allgemeinen
Einsichtnahme dem Überprüfungsausschuss zur Vorprüfung vorzulegen.
(2) Die Vorprüfung des
Rechnungsabschlusses dient der Kontrolle der Einhaltung des Voranschlages und
der Aufklärung erheblicher Abweichungen, der Prüfung der sachlichen und
rechnerischen Richtigkeit sowie der Gesetzmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der
Einnahmen und der Ausgaben.
§ 112
Berichte an den
Gemeinderat
Die Ergebnisse der
Kassenprüfungen und der Vorprüfungen des Rechnungsabschlusses sind jeweils in
einer Niederschrift festzuhalten. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zu geben,
sich innerhalb einer angemessen festzusetzenden Frist zur Niederschrift zu
äußern. Die Niederschrift und die allfällige Stellungnahme des Bürgermeisters
sind dem Gemeinderat vorzulegen, der erforderlichenfalls die zur Behebung der
festgestellten Mängel notwendigen Anordnungen zu treffen hat.
Sonntag, 25. Februar 2018
Selbständiger Antrag: zusätzlicher Verkehrsspiegel bei der Kreuzung Nedergasse - Dorfstraße Richtung Osten
Hallo Leute,
aus eigener Erfahrung und von
Berichten anderen Verkehrsteilnehmer gibt’s bei der Kreuzung Nedergasse –
Dorfstraße immer wieder kritische Situationen.
Ich habe daher einen selbständigen
Antrag zur Behebung dieser Gefahrenquelle eingebracht.
Birgitz am 20.02.2018
Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „zusätzlicher
Verkehrsspiegel bei der Kreuzung Nedergasse - Dorfstraße Richtung Osten “
Sehr geehrte Gemeinderäte,
bei der Kreuzung Nedergasse –
Dorfstraße ist ein Verkehrsspiegel Richtung Westen montiert. Richtung Osten
(Götzens) gibt es einen toten Winkel vor der Pension Singer. (Dorfstraße 8) Vor allem kleinere PKW, Radfahrer und
Motorradfahrer sind dort nicht sichtbar.
Verkehrsteilnehmer die von der
Nedergasse Richtung Götzens in die Dorfstraße einbiegen wollen, sehen zwar die weiter
entfernten Verkehrsteilnehmer (bei Haus Nr. 10) die näheren bei Haus Nr. 8 aber nicht.
Die Anbringung
eines zusätzlichen Verkehrsspiegel Richtung Osten würde diese Gefahrenstelle
entschärfen.
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit ist ein zusätzlicher Verkehrsspiegel bei der Kreuzung Nedergasse – Dorfstraße Richtung Osten
anzubringen.
Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.
M.f.G
Herbert Jordan
Sonntag, 11. Februar 2018
Bericht von der GR - Sitzung am 07.02.2018
Hallo
Leute,
bei
der Sitzung waren 11 Gemeinderäte anwesend ab Tagesordnungspunkt 7 zwölf.
Der
Bürgermeister stellte zu Beginn der Sitzung den Antrag „Mobilitätsstudie
westliches Mittelgebirge“ als Tagesordnungspunkt 10 zusätzlich aufzunehmen.
11 Ja
Punkt 1 Finanzierung des
Hochbehälters, Bankdarlehen Vergabe und Aufnahme (auf Antrag des
Gemeindevorstands) - Beschlussfassung
Finanzierungsauschreibung
erging an drei Banken:
Kreditvergabe
an die Hypo Tirol 10 Ja
Punkt 2 Darlehnsaufnahme
Wasserleitungsfonds für Sanierung Hochbehälter - Beschlussfassung
Darlehenshöhe
€ 75.000,- Laufzeit 10 Jahre
11 Ja
Punkt 3 Festlegung des
Verordnungstextes zum Raumordnungskonzept (Vorprüfung und Empfehlung durch den
Bauausschuss) - Beschlussfassung
Tagesordnungspunkt
wurde wegen der vielen Änderungsanträge vertagt und dem Bauausschuss zur
Behandlung zugeteilt.
Da ich zu diesem Thema auch mehrere Einwendungen und Anträge eingebracht habe wäre es Sinnvoll, wenn ich auch an den Bauausschusssitzungen teilnehmen könnte.
Da ich zu diesem Thema auch mehrere Einwendungen und Anträge eingebracht habe wäre es Sinnvoll, wenn ich auch an den Bauausschusssitzungen teilnehmen könnte.
Dieser
Antrag wurde einstimmig angenommen.
Punkt 4 Ansiedlung der Firma Ruetz,
Beauftragung von Architekt Ofner mit Aufnahme ins ROK (auf Empfehlung von
Bauausschuss sowie durch Gemeindevorstand) - Beschlussfassung
Die
Firma Ruetz möchte östlich des Recyclinghofs Birgitz eine Verkaufsstelle mit
Tagescafé errichten. (ähnlich wie in Kematen)
Dieser
Bereich wurde in der „ 92. Verordnung der Landesregierung vom 15. August 2017 „
als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgewiesen
und damit unter Schutz gestellt.
Ich
habe mich gegen dieses Projekt ausgesprochen.
10 Ja 1 Nein
10 Ja 1 Nein
Punkt 5 Baulandumlegungsverfahren
Sandbichl- Umsetzung neuer Variante (auf Empfehlung des Gemeindevorstands) -
Beschlussfassung
Im
Zuge der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes soll im
Bereich Sandbichl ein Baulandumlegungsverfahren durchgeführt werden.
Umlegungsfläche 5099 m²
Wegabzug (13,43%)
-685 m²
Abzug
für Wegverbr. (3,67%) -120 m²
Neuwidmung
Bauland 4294 m²
Davon
859 m² (20%) für den sozialen Wohnbau vorgesehen.
Hauptkritik
am vorgelegten Entwurf ist die geringe Straßenbreite Richtung Westen.
Südlich
3,5 Meter
Nördlich
2,5 Meter
Die Erschließungsstraße ist mit 5 Meter ebenfalls zu schmal. Warum?
Straßenabwässer dürfen nicht ungefiltert in den Oberflächenkanal eingeleitet werden, daher sind entlang der Straße sogenannte „Versickerungsmulden“ anzulegen. Diese Versickerungsmulden sind 1 Meter breit und nicht begeh- und befahrbar.
Es steht somit nur eine Straßenbreite von 4 Meter zur Verfügung, was für eine Sackgasse ohne Umkehrmöglichkeit am Ende zu schmal ist.
Die Erschließungsstraße ist mit 5 Meter ebenfalls zu schmal. Warum?
Straßenabwässer dürfen nicht ungefiltert in den Oberflächenkanal eingeleitet werden, daher sind entlang der Straße sogenannte „Versickerungsmulden“ anzulegen. Diese Versickerungsmulden sind 1 Meter breit und nicht begeh- und befahrbar.
Es steht somit nur eine Straßenbreite von 4 Meter zur Verfügung, was für eine Sackgasse ohne Umkehrmöglichkeit am Ende zu schmal ist.
Weiteres
forderte ich den Bgmst. auf, endlich alle Umwidmungsansuchen zur ersten
Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes auf den Tisch zu legen.
Ohne
diese Information ist es für mich sehr schwierig einzelnen Projekten
zuzustimmen.
Wegen
des Überhangs von gewidmeten unbebauten Bauflächen in der Gemeinde Birgitz,
müssen für diese Neuwidmungen, bereits gewidmete Flächen mit einem Bauverbot
belegt werden.
Solch
einer Rückwidmung kann ich nur zustimmen wenn die neugewidmeten Flächen auch
wirklich in absehbarer Zeit verbaut werden können.
Dem
Antrag, der Bgmst. soll dieses Projekt weiterverfolgen habe ich dann doch
zugestimmt. 11 Ja
Punkt 6 Recyclinghof Birgitz –
Grundkauf durch die Gemeinde (auf Antrag des Gemeindevorstands) -
Beschlussfassung
Der
Grund auf dem sich der Recyclinghof und Schneeablagefläche der Gemeinde Birgitz
befindet gehört zwei Besitzern (Kirche und einer Privatperson)
Der
Bgmst. hat mit den Grundbesitzer über einen möglichen Kauf der Fläche
verhandelt wurde aber leider abgelehnt.
Der
Bgmst. wurde zu weiteren Vertragsverhandlungen beauftragt.
11 Ja
Punkt 7 Datenschutzbeauftragter-
zukünftige Bedeutung und mögliche Vergabe - Beschlussfassung)
Die
von der EU erlassene Datenschutzgrundverordnung tritt mit 25.5.2018 in Kraft.
Diese Verordnung soll dem Schutz aller personenbezogenen Daten dienen.
Jede
Gemeinde muss einen sogenannten Datenschutzbeauftragten ernennen. Damit dieser
Arbeiten kann benötigt er die entsprechende Software und sehr gute
Computerkenntnisse.
Die
Fa. Kufgem Gmbh hat Angebote für drei Varianten gelegt.
Wegen
der Dringlichkeit, wurde der Antrag gestellt Variante 2:“ KUFGEM übernimmt die Rolle des Datenschutzbeauftragten. Als Kosten
werden die tatsächlich angefallenen Dienstleistungsaufwände verrechnet. „
12 Ja
.
Punkt 8 Kooperationsvereinbarung JIM -
Beschlussfassung
Die
aktuelle Kooperationsvereinbarung „JiM“ (Jugendarbeit im Mittelgebirge) wurde
vorgelegt. 12 Ja
Punkt 9 Subventionsantrag Neue
Mittelschule / Elternverein EMMA - Beschlussfassung
Das
Subventionsansuchen (€ 350,-) wurde einstimmig beschlossen
Punkt 10 Mobilitätsstudie westliches
Mittelgebirge
Wie
bekannt, haben die Gemeinden des westlichen Mittelgebirges das Land Tirol
aufgefordert eine unabhängige Mobilitätsstudie auszuarbeiten. (Ohne Vorgaben, Wünsche
der einzelnen Gemeinden)
Bgmst.
Markus Haid berichtet von einer Besprechung im Landhaus die für die Interessen
der Gemeinde Birgitz wenig erfreulich verlief.
Das
vorliegende Angebot soll nur die sogenannte „große Lösung“ Umfahrungsstraße
Götzens – Birgitz beleuchten.
Die
Gemeinde Birgitz fordert eine Leistungserweiterung ein. (mehrere Varianten)
12 Ja
Punkt 11 Agrargemeinschaft Birgitz –
Bericht – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Substanzverwalter
Georg Haid berichtet, dass der Pachtvertrag Jausenstation Birgitzer Alm
ausläuft und stellt den Antrag diesen ohne Ausschreibung zwei Jahre zu
verlängern. 11 Ja 1 Enthaltung
(Substanzverwalter)
Weiteres
berichtet er von Überlegungen einer Parkraumbewirtschaftung im Bereich
Adelshof.
Bei
der Gemeindegutsagrargemeinschaft stehen Neuwahlen an.
Kenntnisnahme
11 Ja 1 Enthaltung (Substanzverwalter)
Punkt 12 Anfragen, Anträge,
Allfälliges
Die
Schneeräumung wird einerseits gelobt und anderseits kritisiert.
Gehsteig von Bushaltestelle Traube bis Am Bachrain teils nicht benutzbar.
Gehsteig von Bushaltestelle Traube bis Am Bachrain teils nicht benutzbar.
Die
FFW- Birgitz hält am 23.2.2018 ihre Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen ab.
Hr.
Elmar Märk wurde zum runden Geburtstag gratuliert.
Mein
schriftlicher Antrag wurde vom Bgmst. verlesen:
Birgitz
29.01.2018
Schriftliche Anfrage laut §42 Tiroler Gemeindeordnung
Betreff : Haushaltsüberschreitung
850000-004001 Quellsanierungen
Voranschlag 2017 € 70.000,-
Schlussr. Fa. Rieder € 168.778,24
Überschreitung € 98.778,24
Voranschlag 2017 € 70.000,-
Schlussr. Fa. Rieder € 168.778,24
Überschreitung € 98.778,24
Sehr geehrter Herr
Bürgermeister, hallo Markus
Die Quellsanierungen
(Projekt über mehrere Jahre Beginn 2013) wurden entgegen den Vorschriften der
TGO im ordentlichen Haushalt durchgeführt.
Leider wurde meine mündliche Anfrage zu diesem Projekt (Kostenüberschreitung 2017 ca. 100.000,- Euro) von dir nicht ausreichend beantwortet.
Leider wurde meine mündliche Anfrage zu diesem Projekt (Kostenüberschreitung 2017 ca. 100.000,- Euro) von dir nicht ausreichend beantwortet.
Auch die im
Kassaprüfprotokoll 4/2017 im allgemeinen Teil durchgeführte Überprüfung der
Quellsanierung 2015 – 2016 – 2017 beantwortet meine offenen Fragen zu diesem
Projekt nicht. Eine Summierung der Voranschlagspositionen im ordentlichen
Haushalt über mehrere Jahre ist nicht aussagekräftig, da die
Voranschlagsposition wenn sie nicht im Haushaltsjahr verbraucht wird verfällt
und wiederum neu budgetiert werden muss.
Im Protokoll ist ersichtlich dass nicht nur 2017 sondern
auch 2016 zu wenig für dieses Projekt budgetiert worden ist. VA 2016 €
140.000,- Rechnungsabschluss der Fa. Rieder € 180.281,26?
Das Kassaprüfprotokoll
4/2017 weist für die Haushaltsstelle ein
Soll von € 180.281,26 und einen Kreditrest (Überziehung) von -110.281,26 Euro
aus. Diese Zahlen stimmen wiederum nicht mit der dem Gemeinderat vorgelegten Überschreitungsliste (-98.778,24) überein.
Eine Beurteilung
meinerseits, ob die massive Kostenüberschreitung der Schlussrechnung 2017
gerechtfertigt ist, kann mit den vorhandenen Informationen nicht erfolgen.
Das Projekt wurde über zwei
Haushaltskonten abgerechnet.
1/850000-720000
Ingenieurleistungen (2013 – 2016) Rechnungsbetrag € 61.177,06
1/850000-004001 Quellsanierungen erste Rechnung 2014 € 25.155,70 (kein VA 2014)
1/850000-004001 Quellsanierungen erste Rechnung 2014 € 25.155,70 (kein VA 2014)
Ich ersuche daher um eine
Aufstellung der jeweiligen Bestellungen an die Firmen mit den dazugehörigen
Rechnungen für diese beiden Haushaltskonten. (2013 – xxxx)
Datum: xxxxxx
Auftragserteilung an Fa.: xxxxxx
Auftragssumme: xxxxxxx
Rechnung mit Datum: xxxxxxx
sachlich und rechnerisch richtig: Name und Datum
Wegen des umfangreichen Zahlenmaterials ersuche ich ausnahmsweise um eine schriftliche Beantwortung.
M.f.G.
Herbert Jordan
Auftragserteilung an Fa.: xxxxxx
Auftragssumme: xxxxxxx
Rechnung mit Datum: xxxxxxx
sachlich und rechnerisch richtig: Name und Datum
Wegen des umfangreichen Zahlenmaterials ersuche ich ausnahmsweise um eine schriftliche Beantwortung.
M.f.G.
Herbert Jordan
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