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Montag, 30. Januar 2017
Sonntag, 22. Januar 2017
Finanzierungsplan Hochbehälter und Schuldenentwicklung
Hallo
Leute,
der
Bürgermeister von Birgitz schreibt im INFO 2017 vom 10.01.2017 als AMTLICHE
MITTEILUNG folgendes:
„Unser Großprojekt „Hochbehälterneubau“ ist
bereits gestartet und wird mit Mai 2017 in die intensive Bauphase eintreten. Nach
Abschluss der Arbeiten im Herbst 2018, kann Birgitz über eine hochmoderne
Trinkwassersammelbehälteranlage verfügen und mit rund 600 m³ reinstem Trinkwasser
bestens versorgt werden. Stolz darf ich mitteilen, dass das Investitionsvolumen von 800.000 € ausfinanziert ist und die
finanzielle Belastung für unsere Gemeinde geringer ausfällt, als vorab angenommen.
Hilfreich dabei ist die großzügige Beteiligung des Landes Tirols. Ich habe unser
Projekt den zuständigen Entscheidungsträgern im Land mehrfach präsentiert und dafür Zusagen in der Höhe von 480.000 €
erhalten.“
Der Finanzierungsplan liegt mir nun vor, war ja im
Entwurf zum Voranschlag 2017 nicht enthalten.
Gesamtkosten-
und Finanzierungsplan
Gesamtkostenplan Einnahmen 2017
Haushaltsrücklage (Zweckwidmung Sanierung
Quellfassung mit HB) €
100.000,-
Aufnahme WLF Darlehen
€ 75.000,-
Aufnahme bzw. Zuzählung Bankdarlehen € 125.000,-
Bereits
zugesagte Bedarfszuweisungen € 200.000,-
Gesamteinnahmen für 2017 gem. VA € 500.000,-
Einnahmen 2018
Aufnahme WLF Darlehen € 75.000,-
Aufnahme bzw. restl. Zuzählung Bankdarlehen € 125.000,-
Bereits
zugesagte Bedarfszuweisungen € 100.000,-
Gesamteinnahmen für 2018 gem.VA (MFP) € 300.000,-
Gesamtkosten für das Projekt € 800.000,- ( 2017 €
500.000 und 2018 € 300.000)
Die Förderung durch das Land Tirol
beträgt laut Finanzierungsplan € 300.000,-
Selbst
wenn ich die Haushaltsrücklage (war ja eine zweckgewidmete Bedarfszuweisung des
Landes Tirol aus dem Jahre 2014) in der Höhe von € 100.000,- dazurechne komme
ich nicht auf € 480.000,-.
In
einer AMTLICHEN MITTEILUNG sollten schon richtige Zahlen verwendet werden,
oder?
Für
das Projekt Hochbehälter, werden neue Darlehen in der Höhe von €
400.000,-aufgenommen.
Mir
ist klar, dass so ein Projekt nicht ohne neue Schulden verwirklicht werden
kann, nur hätte ich mir vorgestellt, dass bei etwas spar willen, ein entsprechender
Anteil aus dem ordentlichen Haushalt finanziert hätte werden können.
Wenn
von neuen Krediten die Rede ist, möchte ich euch auch die
„MFP
Schuldenentwicklung der Gemeinde Birgitz“
laut
Voranschlag 2017 zur Kenntnis bringen:
Voranschlag 2017
Schuldenentwicklung
Gesamte
Schulden VA 2017
Plan 2018 Plan
2019 Plan 2020 Plan 2021
Anfänglicher Stand 925.700
1.017.400 718.300 624.100 507.900
Zugang 200.000 200.000 0 0 0
Abgang 108.300 99.100 94.200 94.800 53.200
Stand
Ende
Haushaltsjahr
1.017.400 1.118.300
624.100 529.300 454.700
Der
Schuldenstand am Ende eines Jahres ist immer auch der Schuldenstand am
Anfang des nächsten Jahres.
Beim Übertrag
von 2018 auf 2019 ist da wohl etwas danebengegangen.
M.f.G.
Herbert
Sonntag, 15. Januar 2017
Sonntag, 8. Januar 2017
Außerordentlicher Haushalt
Hallo
Leute,
wie
berichtet wurde der Voranschlag 2017 mit den Stimmen der „Unabhängige Liste
Birgitz“ beschlossen.
Neben
dem ordentlichen Haushalt € 2,955.200,- wurde auch ein Außerordentlicher
Haushalt € 500.000,- beschlossen.
Dieser
Außerordentliche Haushalt beinhaltet das Projekt „Sanierung Quellfassung mit Hochbehälter“
Für
dieses Projekt wurden aber nicht nur Mittel im außerordentlichen Haushalt (2017
€ 500.000,-) budgetiert, sondern auch im ordentlichen Haushalt die Kostenstelle
„Ingenieurleistungen Neuerrichtung HB“
(2017 € 60.000,-) eingerichtet.
Ich habe
bereits im Vorfeld der Gemeinderatssitzung meine Bedenken dagegen im Gemeindeamt
eingebracht, und die entsprechenden Anträge gestellt.
Alle
abgelehnt?
Meine
Meinung:
“es ist lt. TGO nicht zulässig Kosten die
für ein Projekt im außerordentlichen Haushalt entstehen, teilweise im
ordentlichen Haushalt abzurechnen.“
Ich
habe mich daraufhin telefonisch bei der Gemeindeaufsicht über deren Sichtweise erkundigt.
Grundsätzlich
wird meine Sichtweise von der Gemeindeaufsicht bejaht:
„Alle anfallenden Kosten müssen im
außerordentlichen Haushalt auf das entsprechende Projekt gebucht werden“
Als
die Sprache auf das konkrete Projekt kam, gab’s das große
„ABER“
®
Zum
konkreten Projekt kann man nichts sagen, weil die Unterlagen (Voranschlag 2017)
der Gemeindeaufsichtsbehörde nicht vorliegen.
®
Eine
Änderung des Voranschlags ist sehr aufwendig?
®
Die
Buchungen müssen auf jeden Fall im außerordentlichen Haushalt erfolgen
®
Sollte
dadurch zu wenig budgetiert sein, kann man ja eine Umbuchung vom ordentlichen
Haushalt vornehmen
®
Usw.
Die
Gemeindeaufsicht wird sich den konkreten Fall nach Vorliegen des Voranschlags
2017 genau ansehen.
Weiteres
habe ich auch beantragt, das Projekt nicht „Sanierung
Quellfassung mit Hochbehälter“ zu benennen, sondern nur „Neuerrichtung Hochbehälter“
Die
Quellsanierungen erfolgen schon seit einigen Jahren im ordentlichen Haushalt.
Auch
für 2017 sind € 70.000,- dafür budgetiert. Damit werden die Arbeiten von 2016
bezahlt, und die Quellsanierungen vorerst einmal unterbrochen.
Sollten
nun die Quellsanierungen im außerordentlichen Haushalt weitergeführt werden,
habe ich dazu einen interessanten Kommentar zur Tiroler Gemeindeordnung
gefunden:
Lt. TGO ist in diesem Fall " der bis
zur Übernahme in den außerordentlichen Haushalt im ordentlichen Haushalt
verrechnete Betrag (Vorschreibung) in die Übersicht "Kosten und
Finanzierungszusammenstellung" des betreffenden Vorhabens sowohl bei den
Einnahmen als auch bei den Ausgaben in die Zeilen "Einnahmevorschreibungen
(vom Baubeginn bis zum Vorjahr)" einzubeziehen"
M.f.G.
Herbert
Montag, 26. Dezember 2016
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 21.12.2016
Hallo
Leute,
Punkt 1 Erlassung Bebauungsplan Gst
1237/3, KG Birgitz – Auflage- und Erlassungsbeschluss
Der Antrag
der Besitzer lautete auf Teilung der Reihenhaus-Anlage in drei getrennte
Bauplätze.
Der
Befund des örtlichen Raumplaners ist positiv.
Das Brandschutztechnische Gutachten ist ebenfalls positiv.
Das Brandschutztechnische Gutachten ist ebenfalls positiv.
Die
Diskussion ergab, dass sich auf dem Grundstück teilweise Schwarzbauten befinden
sollen. Dies wurde vom ehemaligen Bürgermeister bestätigt. Daraufhin wurde der
Tagesordnungspunkt vertagt – einstimmig.
Verwunderlich
ist nur, wenn der ehemalige Bürgermeister von einem Schwarzbau wusste, warum
hat er nichts unternommen um diesen Zustand zu bereinigen?
Punkt 2 Gemeindegutsagrargemeinschaft
Birgitz - Berichterstattung
Der
Substanzverwalter berichtet, dass die Wegsanierung (Lacken Quelle bis Berk Moos)
abgeschlossen ist.
Einstimmig
zur Kenntnis genommen.
Punkt 3 Kanal- und
Wassermindestgebühren 2017 - Beschlussfassung
Folgende
Kanal- und Wassergebühren werden 2017 angepasst / erhöht.
Kanalanschlussgebühren
– je m³ umbauten Raum von € 5,45 auf €
5,50
Wasserbenützungsgebühren
– Für die ersten 40 m³ (Mindestverbrauch) pauschal von € 22,- auf € 26,40
Für
jeden weiteren m³ von € 0,55 auf € 0,66
Kanalbenützungsgebühren
– Für die ersten 40 m³ (Mindestverbrauch) pauschal € 85,20 bleibt gleich
Für
jeden weiteren m³ von € 2,13 auf €2,15
Diesen
Indexbedingten Erhöhungen habe ich zugestimmt.
Abstimmung
9 Ja 4 Nein
Noch
eine Erhöhung gibt’s bei der Hundesteuer, je Hund jährlich von € 80,- au € 85,-
Punkt 4 Voranschlag 2017 (inkl.
Subventionen, Lehrlingsförderungen sowie Untervoranschlag Volksschule und
Freiwillige Feuerwehr) - Beschlussfassung
Subventionen
und Lehrlingsförderung € 53.000,93 – einstimmig
(Die
gesamten Pflichtausgaben belaufen sich 2017 auf € 1,464.100,93)
Untervoranschlag
Volksschule € 5.400,- - einstimmig
Untervoranschlag
Feuerwehr € 31.400,- - einstimmig
Ich
habe am 15.12.2016 meine schriftlichen Einwendungen zum Voranschlagsentwurf 2017
in der Gemeinde abgegeben.
Der
Bürgermeister hat sich bemüht meine Fragen zu beantworten.
Zu
den einzelnen Anträgen lieferte er Informationen warum diese Anträge aus seiner
Sicht nicht notwendig sind.
Nachfolgend
meine schriftlichen Einwendungen, in rot die Antworten
des Bürgermeisters in Kurzform und das Abstimmungsergebnis.
Es
wurden alle Anträge abgelehnt.
An
Gemeinde Birgitz
Dorfplatz1 6092 Birgitz
Gemeinde Birgitz
Dorfplatz1 6092 Birgitz
15.12.2017
Schriftliche Einwendungen
laut TGO 2001 § 93 Abs.1 zum Voranschlagsentwurf 2017 vom 07.12.2016
Sehr geehrter Herr
Bürgermeister, ich ersuche um Abklärung der mir aufgefallenen Ungereimtheiten
im Voranschlagsentwurf 2017:
Nachweis über Personalaufwand.
Zentralamt:
Bei gleichbleibenden Personalstand (c-1,30 / p5-0,20) erhöht sich die Gesamtsumme von € 77.600 (2016) auf € 98.900 (2017).?
Die Summe ergibt sich aus noch nicht spruchreifen Änderungen im Gemeindeamt.
Bei gleichbleibenden Personalstand (c-1,30 / p5-0,20) erhöht sich die Gesamtsumme von € 77.600 (2016) auf € 98.900 (2017).?
Die Summe ergibt sich aus noch nicht spruchreifen Änderungen im Gemeindeamt.
Finanzwirtschaft
(Gesonderte Verwaltung):
Dienstpostenplan erhöht sich von c-0.70 (2016) auf c-1,20 (2017)?
Dies hängt ebenfalls mit den Änderungsplänen zusammen.
Dienstpostenplan erhöht sich von c-0.70 (2016) auf c-1,20 (2017)?
Dies hängt ebenfalls mit den Änderungsplänen zusammen.
Betriebe der
Müllbeseitigung:
Dienstpostenplan erhöht sich von p2-0,19 (2016) auf p2-0,40 (2017)
Gesamtsumme „Betriebe der Müllbeseitigung“ erhöht sich aber nur geringfügig von € 10.600 (2016) auf € 11.400 (2017)?
Dienstpostenplan erhöht sich von p2-0,19 (2016) auf p2-0,40 (2017)
Gesamtsumme „Betriebe der Müllbeseitigung“ erhöht sich aber nur geringfügig von € 10.600 (2016) auf € 11.400 (2017)?
Der ehemalige Gemeindearbeiter wahr älter und daher in einer anderen
Gehaltsstufe als der neue?????
Kostenstelle „Brennstoffe (Heizöl)
Die Kosten für Heizöl
werden auf Zentralamt, Feuerwehr, Volksschule, Kindergarten und Dorfzentrum
aufgeteilt.
2017 werden dafür € 7.900,-
budgetiert
2015 wurden dafür laut Rechnungsabschluss € 14.488,07 verrechnet.
2015 wurden dafür laut Rechnungsabschluss € 14.488,07 verrechnet.
Ist dieser Voranschlagswert
realistisch?
2015 wurden die Öllieferungen für zwei Jahre bezahlt, daher der hohe
Rechnungsabschluss.
Ich habe in meinen Unterlagen nachgerechnet:
Rechnungsabschluss 2016 liegt mir noch nicht vor
Rechnungsabschluss 2014 € 12.482,20
Rechnungsabschluss 2013 € 15.937,29
Da haben wir aber oft für zwei Jahre bezahlt???
Rechnungsabschluss 2016 liegt mir noch nicht vor
Rechnungsabschluss 2014 € 12.482,20
Rechnungsabschluss 2013 € 15.937,29
Da haben wir aber oft für zwei Jahre bezahlt???
Nachfolgende Änderungen werden als Anträge zu Tagesordnungspunkt 4 der
Gemeinderatssitzung am 21.12.2016 eingebracht:
Antrag 1
1/133000-403000 VBG – Hundetoiletten + Hundeabfallbeutel
Der Voranschlagswert €
2.500,- ist zu niedrig,
Erhöhung auf € 4000,- wird beantragt.
(Dogstationen vom Gemeinderat 2016 beschlossen € 2.500,-
Hundeabfallbeutel € 1.500,-)
Die Dogstationen kosten nur ca. € 1.800,- und Hundeabfallbeutel werden auch nicht so viele benötigt.
2 Ja 11 Nein
Erhöhung auf € 4000,- wird beantragt.
(Dogstationen vom Gemeinderat 2016 beschlossen € 2.500,-
Hundeabfallbeutel € 1.500,-)
Die Dogstationen kosten nur ca. € 1.800,- und Hundeabfallbeutel werden auch nicht so viele benötigt.
2 Ja 11 Nein
Antrag 2
1/363000-619000 Instandhaltung Brunnenfiguren
1/363000-619000 Instandhaltung Brunnenfiguren
Der Voranschlagswert €
500,- ist zu niedrig,
Erhöhung auf € 2.000,- wird beantragt.
Erhöhung auf € 2.000,- wird beantragt.
Eine Sanierung der Brunnenfigur am Dorfplatz ist nicht notwendig, die
Dose Farbe zum streichen des Blechdaches benötigt keinen eigenen Budgetposten.
2 Ja 11 Nein
2 Ja 11 Nein
Antrag 3
1/846000-010000 Behindertenger. Adaptierung – Lifteinbau
Voranschlagswert € 0,00
Voranschlagswert € 0,00
Es wird beantragt den
Voranschlagswert auf € 20.000,- zu erhöhen.
Begründung:
Die Eingangstüren, derzeit mit mechanischen Schließern ausgerüstet, sollen auf automatische Türen umgerüstet werden.
Die fehlende Klingelanlage (Gemeindeamt) soll ebenfalls installiert werden.
Begründung:
Die Eingangstüren, derzeit mit mechanischen Schließern ausgerüstet, sollen auf automatische Türen umgerüstet werden.
Die fehlende Klingelanlage (Gemeindeamt) soll ebenfalls installiert werden.
Der Gemeinde sind keine Beschwerden bekannt. Eine Klingelanlage ist
nicht notwendig.
2 Ja 9 Nein 2 Enthaltung
2 Ja 9 Nein 2 Enthaltung
Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit
Betriebe der
Wasserversorgung:
Antrag 4
1/850000-720000 Ingenieurleistungen Neuerrichtung HB
Voranschlagswert € 60.000,- es wird beantragt diese Position umzuwandeln in
Voranschlagswert € 60.000,- es wird beantragt diese Position umzuwandeln in
1/850000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 60.000,-
Begründung:
Die Ingenieurleistung erstreckt sich über mehrere Jahre und kann daher erst nach Fertigstellung des Projekts abgerechnet werden. Die geplante Haushaltsstelle gilt aber nur für 2016. 2017 müsste wieder neu budgetiert werden.
Alle Leistungen zu einem Projekt im außerordentlichen Haushalt sollte auch dort abgerechnet werden. (Kostenwahrheit)
Voranschlagswert € 60.000,-
Begründung:
Die Ingenieurleistung erstreckt sich über mehrere Jahre und kann daher erst nach Fertigstellung des Projekts abgerechnet werden. Die geplante Haushaltsstelle gilt aber nur für 2016. 2017 müsste wieder neu budgetiert werden.
Alle Leistungen zu einem Projekt im außerordentlichen Haushalt sollte auch dort abgerechnet werden. (Kostenwahrheit)
Laufende
Zahlungen werden im ordentlichen Haushalt getätigt.
2 Ja 10 Nein 1 Enthaltung
2 Ja 10 Nein 1 Enthaltung
Betriebe der
Abwasserbeseitigung:
Antrag 5
1/851000-769000 Gewinnentnahme
Voranschlagswert € 62.300,- es wird beantragt diese Position umzuwandeln in
Voranschlagswert € 62.300,- es wird beantragt diese Position umzuwandeln in
1/851000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 62.300,-,-
Begründung:
Wasserversorgung und Abwasserversorgung sind Betriebe mit marktbestimmender Tätigkeit. Gewinne daraus sollten auch in diesen Bereichen wieder investiert werden.
Voranschlagswert € 62.300,-,-
Begründung:
Wasserversorgung und Abwasserversorgung sind Betriebe mit marktbestimmender Tätigkeit. Gewinne daraus sollten auch in diesen Bereichen wieder investiert werden.
Zuführungen an
den außerordentlichen Haushalt sind nicht möglich???
2 Ja 11 Nein
2 Ja 11 Nein
Außerordentlicher Haushalt
Das Projekt „Sanierung Quellfassung mit Hochbehälter“ ist
mit € 800.000,- (2017-€500.000,- / 2o18 - € 300.000,-) budgetiert.
Diese 800.000,- entsprechen nicht der von der Planungsfirma vorgelegten Kostenschätzung von € 932.950,- Netto für die Errichtung des Hochbehälters.
Kosten für die Sanierung Quellfassung sind darin nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind die geschätzten Kosten für ein Trinkwasserkraftwerk € 130.000,-
Diese 800.000,- entsprechen nicht der von der Planungsfirma vorgelegten Kostenschätzung von € 932.950,- Netto für die Errichtung des Hochbehälters.
Kosten für die Sanierung Quellfassung sind darin nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind die geschätzten Kosten für ein Trinkwasserkraftwerk € 130.000,-
Antrag 6
Das Projekt ist in „Neubau Hochbehälter“ umzubenennen.
Der Voranschlagswert ist
auf € 932.950,- anzuheben.
VA 2017 - € 632.300,-
VA 2018 - € 300.650,-
VA 2017 - € 632.300,-
VA 2018 - € 300.650,-
Die Mehrkosten 2017 sind
durch die Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt abzudecken.
1/850000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 60.000,-
1/851000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 62.300,-,
1/850000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 60.000,-
1/851000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 62.300,-,
Das Projekt „Neubau
Hochbehälter“ wird billiger als von der Planungsfirma budgetiert???
2 Ja 9 Nein 2 Enthaltung
2 Ja 9 Nein 2 Enthaltung
M.f.G
Herbert Jordan
Der Voranschlag 2017 wurde mit Einnahmen/Ausgaben von € 3,455,200
beschlossen.
(Ordentlicher Haushalt € 2,955,200,-
Außerordentlicher Haushalt € 500.000,-)
(Ordentlicher Haushalt € 2,955,200,-
Außerordentlicher Haushalt € 500.000,-)
Abstimmungsergebnis:
7 Ja 5 Nein 1 Enthaltung
Ich konnte diesem Voranschlag nicht zustimmen, und habe daher mit Nein
abgestimmt
Punkt 5 Anfragen, Anträge, Allfälliges
Der
Bürgermeister berichtet hauptsächlich über die Vorgänge im Seniorenheim
Sebastian.
Ich wünsche euch
allen ein gutes neues Jahr, vor allem ein gesundes.
M.f.G
Herbert
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