Sonntag, 22. Januar 2017

Finanzierungsplan Hochbehälter und Schuldenentwicklung



Hallo Leute,
der Bürgermeister von Birgitz schreibt im INFO 2017 vom 10.01.2017 als AMTLICHE MITTEILUNG folgendes:

Unser Großprojekt „Hochbehälterneubau“ ist bereits gestartet und wird mit Mai 2017 in die intensive Bauphase eintreten. Nach Abschluss der Arbeiten im Herbst 2018, kann Birgitz über eine hochmoderne Trinkwassersammelbehälteranlage verfügen und mit rund 600 m³ reinstem Trinkwasser bestens versorgt werden. Stolz darf ich mitteilen, dass das Investitionsvolumen von 800.000 € ausfinanziert ist und die finanzielle Belastung für unsere Gemeinde geringer ausfällt, als vorab angenommen. Hilfreich dabei ist die großzügige Beteiligung des Landes Tirols. Ich habe unser Projekt den zuständigen Entscheidungsträgern im Land mehrfach präsentiert und dafür Zusagen in der Höhe von 480.000 € erhalten.

Der Finanzierungsplan liegt mir nun vor, war ja im Entwurf zum Voranschlag 2017 nicht enthalten.

Gesamtkosten- und Finanzierungsplan

Gesamtkostenplan Einnahmen 2017

Haushaltsrücklage (Zweckwidmung Sanierung
Quellfassung mit HB)    € 100.000,-
Aufnahme WLF Darlehen     75.000,-
Aufnahme bzw. Zuzählung Bankdarlehen   € 125.000,-
Bereits zugesagte Bedarfszuweisungen    € 200.000,-

Gesamteinnahmen für 2017 gem. VA      € 500.000,-

Einnahmen 2018
Aufnahme WLF Darlehen        75.000,-
Aufnahme bzw. restl. Zuzählung Bankdarlehen     € 125.000,-
Bereits zugesagte Bedarfszuweisungen       € 100.000,-

Gesamteinnahmen für 2018 gem.VA (MFP)       € 300.000,-

Gesamtkosten für das Projekt € 800.000,- ( 2017 € 500.000 und 2018 € 300.000)

Die Förderung durch das Land Tirol beträgt laut Finanzierungsplan € 300.000,-

Selbst wenn ich die Haushaltsrücklage (war ja eine zweckgewidmete Bedarfszuweisung des Landes Tirol aus dem Jahre 2014) in der Höhe von € 100.000,- dazurechne komme ich nicht auf € 480.000,-.

In einer AMTLICHEN MITTEILUNG sollten schon richtige Zahlen verwendet werden, oder?

Für das Projekt Hochbehälter, werden neue Darlehen in der Höhe von € 400.000,-aufgenommen.
Mir ist klar, dass so ein Projekt nicht ohne neue Schulden verwirklicht werden kann, nur hätte ich mir vorgestellt, dass bei etwas spar willen, ein entsprechender Anteil aus dem ordentlichen Haushalt finanziert hätte werden können.


Wenn von neuen Krediten die Rede ist, möchte ich euch auch die
 „MFP Schuldenentwicklung der Gemeinde Birgitz“
 
laut Voranschlag 2017 zur Kenntnis bringen:

Voranschlag 2017 Schuldenentwicklung

Gesamte Schulden       VA 2017     Plan 2018     Plan 2019   Plan 2020    Plan 2021
   Anfänglicher Stand    925.700     1.017.400       718.300       624.100       507.900
   Zugang                       200.000         200.000                   0                   0                    0
   Abgang                      108.300           99.100          94.200         94.800         53.200
   Stand Ende
   Haushaltsjahr          1.017.400    1.118.300     624.100         529.300     454.700

Der Schuldenstand am Ende eines Jahres ist immer auch der Schuldenstand am Anfang des nächsten Jahres.
Beim Übertrag von 2018 auf 2019 ist da wohl etwas danebengegangen.


M.f.G.
Herbert



Sonntag, 8. Januar 2017

Außerordentlicher Haushalt



Hallo Leute,
wie berichtet wurde der Voranschlag 2017 mit den Stimmen der „Unabhängige Liste Birgitz“ beschlossen.

Neben dem ordentlichen Haushalt € 2,955.200,- wurde auch ein Außerordentlicher Haushalt € 500.000,- beschlossen.

Dieser Außerordentliche Haushalt beinhaltet das Projekt „Sanierung Quellfassung mit Hochbehälter“

Für dieses Projekt wurden aber nicht nur Mittel im außerordentlichen Haushalt (2017 € 500.000,-) budgetiert, sondern auch im ordentlichen Haushalt die Kostenstelle „Ingenieurleistungen Neuerrichtung HB“  (2017 € 60.000,-) eingerichtet.

Ich habe bereits im Vorfeld der Gemeinderatssitzung meine Bedenken dagegen im Gemeindeamt eingebracht, und die entsprechenden Anträge gestellt.
Alle abgelehnt?

Meine Meinung:
es ist lt. TGO nicht zulässig Kosten die für ein Projekt im außerordentlichen Haushalt entstehen, teilweise im ordentlichen Haushalt abzurechnen.“

Ich habe mich daraufhin telefonisch bei der Gemeindeaufsicht  über deren Sichtweise erkundigt.

Grundsätzlich wird meine Sichtweise von der Gemeindeaufsicht bejaht:

„Alle anfallenden Kosten müssen im außerordentlichen Haushalt auf das entsprechende Projekt gebucht werden“

Als die Sprache auf das konkrete Projekt kam, gab’s das große

„ABER“

®    Zum konkreten Projekt kann man nichts sagen, weil die Unterlagen (Voranschlag 2017) der Gemeindeaufsichtsbehörde nicht vorliegen.
®    Eine Änderung des Voranschlags ist sehr aufwendig?
®    Die Buchungen müssen auf jeden Fall im außerordentlichen Haushalt erfolgen
®    Sollte dadurch zu wenig budgetiert sein, kann man ja eine Umbuchung vom ordentlichen Haushalt vornehmen
®    Usw.


Die Gemeindeaufsicht wird sich den konkreten Fall nach Vorliegen des Voranschlags 2017 genau ansehen.


Weiteres habe ich auch beantragt, das Projekt nicht „Sanierung Quellfassung mit Hochbehälter“ zu benennen, sondern nur „Neuerrichtung Hochbehälter“

Die Quellsanierungen erfolgen schon seit einigen Jahren im ordentlichen Haushalt.
Auch für 2017 sind € 70.000,- dafür budgetiert. Damit werden die Arbeiten von 2016 bezahlt, und die Quellsanierungen vorerst einmal unterbrochen.

Sollten nun die Quellsanierungen im außerordentlichen Haushalt weitergeführt werden, habe ich dazu einen interessanten Kommentar zur Tiroler Gemeindeordnung gefunden:

Lt. TGO ist in diesem Fall " der bis zur Übernahme in den außerordentlichen Haushalt im ordentlichen Haushalt verrechnete Betrag (Vorschreibung) in die Übersicht "Kosten und Finanzierungszusammenstellung" des betreffenden Vorhabens sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben in die Zeilen "Einnahmevorschreibungen (vom Baubeginn bis zum Vorjahr)" einzubeziehen"


M.f.G.
Herbert



Montag, 26. Dezember 2016

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 21.12.2016



Hallo Leute,

Punkt 1 Erlassung Bebauungsplan Gst 1237/3, KG Birgitz – Auflage- und Erlassungsbeschluss

Der Antrag der Besitzer lautete auf Teilung der Reihenhaus-Anlage in drei getrennte Bauplätze.
Der Befund des örtlichen Raumplaners ist positiv.
Das Brandschutztechnische Gutachten ist ebenfalls positiv.

Die Diskussion ergab, dass sich auf dem Grundstück teilweise Schwarzbauten befinden sollen. Dies wurde vom ehemaligen Bürgermeister bestätigt. Daraufhin wurde der Tagesordnungspunkt vertagt – einstimmig.

Verwunderlich ist nur, wenn der ehemalige Bürgermeister von einem Schwarzbau wusste, warum hat er nichts unternommen um diesen Zustand zu bereinigen?

Punkt 2 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Berichterstattung

Der Substanzverwalter berichtet, dass die Wegsanierung (Lacken Quelle bis Berk Moos) abgeschlossen ist.
Einstimmig zur Kenntnis genommen.


Punkt 3 Kanal- und Wassermindestgebühren 2017 - Beschlussfassung

Folgende Kanal- und Wassergebühren werden 2017 angepasst / erhöht.

Kanalanschlussgebühren – je m³ umbauten Raum  von € 5,45 auf € 5,50

Wasserbenützungsgebühren – Für die ersten 40 m³ (Mindestverbrauch) pauschal von € 22,- auf € 26,40
Für jeden weiteren m³ von € 0,55 auf € 0,66

Kanalbenützungsgebühren – Für die ersten 40 m³ (Mindestverbrauch) pauschal € 85,20 bleibt gleich
Für jeden weiteren m³ von € 2,13 auf €2,15

Diesen Indexbedingten Erhöhungen habe ich zugestimmt.

Abstimmung 9 Ja   4 Nein

Noch eine Erhöhung gibt’s bei der Hundesteuer, je Hund jährlich von € 80,- au € 85,-


Punkt 4 Voranschlag 2017 (inkl. Subventionen, Lehrlingsförderungen sowie Untervoranschlag Volksschule und Freiwillige Feuerwehr) - Beschlussfassung

Subventionen und Lehrlingsförderung  € 53.000,93 – einstimmig
(Die gesamten Pflichtausgaben belaufen sich 2017 auf € 1,464.100,93)

Untervoranschlag Volksschule € 5.400,- - einstimmig

Untervoranschlag Feuerwehr € 31.400,- - einstimmig

Ich habe am 15.12.2016 meine schriftlichen Einwendungen zum Voranschlagsentwurf 2017 in der Gemeinde abgegeben.

Der Bürgermeister hat sich bemüht meine Fragen zu beantworten.
Zu den einzelnen Anträgen lieferte er Informationen warum diese Anträge aus seiner Sicht nicht notwendig sind.
Nachfolgend meine schriftlichen Einwendungen, in rot die Antworten des Bürgermeisters in Kurzform und das Abstimmungsergebnis.
Es wurden alle Anträge abgelehnt.

An
Gemeinde Birgitz
Dorfplatz1 6092 Birgitz
                                                                                                                            15.12.2017
Schriftliche Einwendungen laut TGO 2001 § 93 Abs.1 zum Voranschlagsentwurf 2017 vom 07.12.2016
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich ersuche um Abklärung der mir aufgefallenen Ungereimtheiten im Voranschlagsentwurf 2017:
Nachweis über Personalaufwand.
Zentralamt:
Bei gleichbleibenden Personalstand (c-1,30 / p5-0,20) erhöht sich die Gesamtsumme von € 77.600 (2016) auf € 98.900 (2017).?
Die Summe ergibt sich aus noch nicht spruchreifen Änderungen im Gemeindeamt.
Finanzwirtschaft (Gesonderte Verwaltung):
Dienstpostenplan erhöht sich von c-0.70 (2016) auf c-1,20 (2017)?
Dies hängt ebenfalls mit den Änderungsplänen zusammen.
Betriebe der Müllbeseitigung:
Dienstpostenplan erhöht sich von p2-0,19 (2016) auf p2-0,40 (2017)
Gesamtsumme „Betriebe der Müllbeseitigung“ erhöht sich aber nur geringfügig von € 10.600 (2016) auf € 11.400 (2017)?
Der ehemalige Gemeindearbeiter wahr älter und daher in einer anderen Gehaltsstufe als der neue?????
Kostenstelle „Brennstoffe (Heizöl)
Die Kosten für Heizöl werden auf Zentralamt, Feuerwehr, Volksschule, Kindergarten und Dorfzentrum aufgeteilt.
2017 werden dafür € 7.900,- budgetiert
2015 wurden dafür laut Rechnungsabschluss € 14.488,07 verrechnet.
Ist dieser Voranschlagswert realistisch?
2015 wurden die Öllieferungen für zwei Jahre bezahlt, daher der hohe Rechnungsabschluss.
Ich habe in meinen Unterlagen nachgerechnet:
Rechnungsabschluss 2016 liegt mir noch nicht vor
Rechnungsabschluss 2014 € 12.482,20
Rechnungsabschluss 2013 € 15.937,29
Da haben wir aber oft für zwei Jahre bezahlt???

Nachfolgende Änderungen werden als Anträge zu Tagesordnungspunkt 4 der Gemeinderatssitzung am 21.12.2016 eingebracht:

Antrag 1
1/133000-403000 VBG – Hundetoiletten + Hundeabfallbeutel
Der Voranschlagswert € 2.500,- ist zu niedrig,
Erhöhung auf € 4000,- wird beantragt.
(Dogstationen vom Gemeinderat 2016 beschlossen € 2.500,-
Hundeabfallbeutel  € 1.500,-)
Die Dogstationen kosten nur ca. € 1.800,- und Hundeabfallbeutel werden auch nicht so viele benötigt.
2 Ja    11 Nein
Antrag 2

1/363000-619000 Instandhaltung Brunnenfiguren
Der Voranschlagswert € 500,- ist zu niedrig,
Erhöhung auf € 2.000,- wird beantragt.
Eine Sanierung der Brunnenfigur am Dorfplatz ist nicht notwendig, die Dose Farbe zum streichen des Blechdaches benötigt keinen eigenen Budgetposten.
2 Ja   11 Nein
Antrag 3
1/846000-010000 Behindertenger. Adaptierung – Lifteinbau
Voranschlagswert € 0,00
Es wird beantragt den Voranschlagswert auf € 20.000,- zu erhöhen.
Begründung:
Die Eingangstüren, derzeit mit mechanischen Schließern ausgerüstet, sollen auf automatische Türen umgerüstet werden.
Die fehlende Klingelanlage (Gemeindeamt) soll ebenfalls installiert werden.
Der Gemeinde sind keine Beschwerden bekannt. Eine Klingelanlage ist nicht notwendig.
2 Ja   9 Nein   2 Enthaltung

Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit
Betriebe der Wasserversorgung:
Antrag 4
1/850000-720000 Ingenieurleistungen Neuerrichtung HB
Voranschlagswert € 60.000,- es wird beantragt diese Position umzuwandeln in
1/850000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 60.000,-
Begründung:
Die Ingenieurleistung erstreckt sich über mehrere Jahre und kann daher erst nach Fertigstellung des Projekts abgerechnet werden. Die geplante Haushaltsstelle gilt aber nur für 2016. 2017 müsste wieder neu budgetiert werden.
Alle Leistungen zu einem Projekt im außerordentlichen Haushalt sollte auch dort abgerechnet werden. (Kostenwahrheit)
Laufende Zahlungen werden im ordentlichen Haushalt getätigt.
2 Ja  10 Nein  1 Enthaltung
Betriebe der Abwasserbeseitigung:
Antrag 5
1/851000-769000 Gewinnentnahme
Voranschlagswert € 62.300,- es wird beantragt diese Position umzuwandeln in
1/851000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 62.300,-,-
Begründung:
Wasserversorgung und Abwasserversorgung sind Betriebe mit marktbestimmender Tätigkeit. Gewinne daraus sollten auch in diesen Bereichen wieder investiert werden.
Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt sind nicht möglich???
2 Ja  11 Nein

Außerordentlicher Haushalt

Das Projekt „Sanierung Quellfassung mit Hochbehälter“ ist mit € 800.000,- (2017-€500.000,- / 2o18 - € 300.000,-) budgetiert.
Diese 800.000,- entsprechen nicht der von der Planungsfirma vorgelegten  Kostenschätzung von € 932.950,- Netto für die Errichtung des Hochbehälters.
 Kosten für die Sanierung Quellfassung sind darin nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind die geschätzten Kosten für ein Trinkwasserkraftwerk € 130.000,-
Antrag 6
Das Projekt ist in „Neubau Hochbehälter“ umzubenennen.
Der Voranschlagswert ist auf € 932.950,- anzuheben.
VA 2017 - € 632.300,-
VA 2018 - € 300.650,-
Die Mehrkosten 2017 sind durch die Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt abzudecken.
1/850000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 60.000,-
1/851000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 62.300,-,
Das Projekt „Neubau Hochbehälter“ wird billiger als von der Planungsfirma budgetiert???
2 Ja   9 Nein  2 Enthaltung

M.f.G
Herbert Jordan
Der Voranschlag 2017 wurde mit Einnahmen/Ausgaben von € 3,455,200 beschlossen.
(Ordentlicher Haushalt € 2,955,200,-
Außerordentlicher Haushalt € 500.000,-)
Abstimmungsergebnis:
7 Ja   5 Nein  1 Enthaltung
Ich konnte diesem Voranschlag nicht zustimmen, und habe daher mit Nein abgestimmt


Punkt 5 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet hauptsächlich über die Vorgänge im Seniorenheim Sebastian.

Ich wünsche euch allen ein gutes neues Jahr, vor allem ein gesundes.

M.f.G
Herbert