Hallo,
ich hoffe diese Woche funktioniert wieder alles.
Da muss mich wohl ein "Hacker" die letzten Wochen im Visier gehabt haben.
M.f.G.
Herbert
Sonntag, 26. Juli 2015
Montag, 13. Juli 2015
Gemeindesplitter
Hallo
Leute
Wegen
technischer Probleme der wöchentliche Bericht erst heute.
Als „erster Rechnungsprüfer der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz“ gehört es zu meinen Aufgaben, den
Rechnungsabschuss 2014 und Voranschlag 2015 zu überprüfen, und dem Gemeinderat
zu berichten.
Der
Rechnungsabschluss2014 und Voranschlag 2015 sollte gemeinsam mit dem
Prüfbericht bis 31. März 2015 der
Agrarbehörde übermittelt werden.
Eine
Prüfung der Unterlagen/Rechnungsbelege war bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, weil die
Unterlagen vom Substanzverwalter erst jetzt vorgelegt wurden.
Zur
Erleichterung meiner Prüftätigkeit, ersuchte ich den Substanzverwalter um eine
Kopie der Jahresrechnung.
Die
Jahresrechnung und der Voranschlag sind in einem Formblatt gemäß § 36k Abs. 1
TFLG 1996 abzubilden.
Eine Kopie wurde mir vom
Substanzverwalter nicht gewährt, obwohl diese nach Übermittlung an die Agrarbehörde im
Internett veröffentlicht wird.
Habe
das umfangreiche Zahlenmaterial eben wie im Kindergarten abschreiben müssen.
Kindergarten?
Da
haben die Gemeinderäte vom Gemeindeamtsleiter per Mail, die Info erhalten, dass
die Kindergartenleiterin kündigt.
Wir
sollten per sogenannten „Umlaufbeschluss“ (gibt’s in der Tiroler
Gemeindeordnung nicht) der Kündigung zustimmen.
Dankenswerterweise
haben sich auch andere Gemeinderäte über diese Vorgangsweise beschwert.
Ohne
weitere Hintergrundinformationen dieser seltsamen Kündigung, stimme ich nicht
zu.
Was
der Bürgermeister vom Gemeinderat hält, soll ihnen das nächste Beispiel zeigen:
Mit
Verwunderung habe ich die Ausschreibung der Bauverhandlung
„Zubau
eines Aufzugs sowie Neugestaltung des Gemeindevorplatzes auf Grundstück Nr. 26,
EZ 121, KG Birgitz“ gelesen.
Dazu
die Protokollauszüge der letzten Gemeinderatssitzungen zu diesem Bauvorhaben:
04.03.2015
Tagesordnungspunkt1.
Sanierung Gemeindezentrum – Honorarangebote Ingenieurleistungen –
Vergabebeschluss
Der
Bürgermeister bringt dem Gemeinderat die vorliegenden Angebote (Ausgangsbasis
ist ein Bauvolumen von 420.000,- Euro) der Firma Stimpfl Baumanagement GmbH sowie der Firma Baumanagement Oswald GmbH
zur Kenntnis und stellt nach vorheriger Besprechung innerhalb des Gemeinderates
den Antrag auf Vergabe an den Billigstbieter Firma Stimpfl Baumanagement GmbH,
mit einer Honorarsumme für Ingenieurleistungen von 49.568,40 Euro (brutto). –
11 Ja 1 Enthaltung
GR
Herbert Jordanenthält sich seiner Stimme, da keine Ausschreibungsunterlagen
vorliegen und weil nach seiner Ansicht die Bedeckung der Angebotssumme im
Voranschlag 2015 nicht gegeben ist.
06.05.2015
Tagesordnungspunkt
3. Umbau Gemeindezentrum, Barrierefreiheit – Berichterstattung und allfällige
Beschlussfassung
Bürgermeister
Luis Oberdanner berichtet über die diesbezügliche stattgefundene
Bauausschusssitzung und übermittelt den Gemeinderat den erstellten
Planungsentwurf, für die geplante Bauausführung eines Liftes, wodurch die
gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit für das Gemeindezentrum erzielt
werden soll. Der Gemeinderat befürwortet auf Anfrage des Bürgermeister den
vorliegenden Planentwurf, wobei die Stellungnahme bzw. die Zusage des
Bundesdenkmalamtes noch abzuwarten ist. – 12 Ja (einstimmig)
Die
zukünftigen Detailfragen, betreffend die Sanierung des Gemeindezentrums (z.B.
Pflasterbelag für den Vorplatz), werden im Gremium des Bauausschusses vorbesprochen.
Endgültiger Entscheidungsträger bleibt
jedoch der Gemeinderat. Die anwesenden Gemeinderäte zeigen sich mit dieser
Vorgangsweise einstimmig einverstanden.
03.06.2015
5.
Anfragen, Anträge, Allfälliges
Des
Weiteren wird mitgeteilt, dass der
vom Gemeinderat empfohlene Entwurf, bezüglich der baulichen Ausbildung eines
Liftschachtes beim Gemeindezentrum,
seitens des Bundesdenkmalamtes abgelehnt wurde. Die neue Entwurfsplanung
wurde seitens des Bundesdenkmalamtes zwar befürwortet, wird jedoch aufgrund des Erscheinungsbildes seitens des Gemeinderates
mehrheitlich abgelehnt. Der Vizebürgermeister möchte sich diesbezüglich
noch mit dem Bürgermeister besprechen.
Diese Besprechung hat
wohl ergeben, gegen den Willen des Gemeinderates, das Projekt durchzuziehen.
Dem
Gemeinderat wird dann wohl die Aufgabe zukommen, über die Ausführung der
Türschnallen (silber oder weiss) abzustimmen. Das wird sicher eine emotionale
und längere Debatte ergeben.
M.f.G
Herbert
Sonntag, 5. Juli 2015
Sonntag, 28. Juni 2015
Friedhofsanierung ??
Hallo Leute
Am 21.09.2014 habe
ich folgenden selbständigen Antrag gestellt:
Birgitz am 21.09.2014
Selbständiger Antrag lt. TGO 2001
§ 41an den Gemeinderat bezüglich „Sanierung Friedhof Birgitz“
Sehr geehrte Gemeinderäte,
der Friedhof einer Gemeinde soll und ist in vielen Gemeinden unseres Landes
ein Aushängeschild für die Gemeinde. Leider gehört der Friedhof von Birgitz
derzeit nicht dazu. Die einzelnen Gräber werden von den Besitzern sehr schön gepflegt,
aber die Wege zu und zwischen den einzelnen Gräbern sind einer Friedhofsanlage
nicht würdig.
Es sind verschiedene Wege vorhanden: Natursteinplatten, Kopfsteinpflaster,
Kies, Gras und ein Gemisch aus Kies und Gras.
Die Natursteinplatten sind so uneben, dass sie eine akute Stolpergefahr
darstellen. Weiteres sind viele Steinplatten mit Gras überwachsen, so dass sie
ihre Funktion als Weg nicht mehr erfüllen.
Die Kopfsteinpflaster sind von Unkrautbewuchs durchzogen.
Die Kieswege sind uneben und ebenfalls wegen des fehlenden Unterbaues mit
Unkraut überwuchert, gleiches gilt für die Kies/Gras Wege.
Antrag
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Selbständige Antrag „Sanierung Friedhof Birgitz“ wird dem Bauausschuss
zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes zugewiesen.
Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.
M.f.G
Herbert Jordan
Am 03.11.2014 fand die Bauausschusssitzung statt, zu der ich auch geladen
war.
Auszug aus dem Protokoll:
„Beratung über
Friedhoferweiterung Urnengräber – Wegerrichtung im ganzen Friedhof – vorrangig werden
die Gehwege gekiest – eventuell Friedhofserweiterung im ÖRK berücksichtigen –
das Rigol im Gatterbereich zum Parkplatz muss erneuert werden, die Sträucher
bei der Parkplatzausfahrt müssen zurückgeschnitten werden – Wege zwischen den Gräbern Süd/West Bereich
werden mit Fliesauflage, Grädermaterial und Split Beläge versehen – westlich der
Kirche werden Natursteinplatten (dazwischen mit Gras bewachsen) hergestellt –
die Grobsanierung des Zuganges westlich der Kirche wird heuer noch behelfsmäßig
erledigt“
Geschehen ist bis heute fast nichts.
Geschehen ist bis heute fast nichts.
Herr
Bürgermeister, wann wird der Friedhof endlich saniert?
M.f.G
Herbert
Sonntag, 21. Juni 2015
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 17.06.2015
Punkt 1
Mehreinnahmen und Überziehungen vom 01.04.2015 bis 30.05.2015 -
Beschlussfassung
Auf mein Betreiben, werden regelmäßig
sogenannte Mehreinnahmen und Überschreitungslisten des Haushaltsjahres dem
Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.
Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung:
§ 95
Ausführung des
Voranschlages
(4)
Ausgaben, die im Voranschlag nicht vorgesehen sind oder die dessen Ansätze
übersteigen, dürfen nur aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderates im
unerlässlichen Ausmaß geleistet werden. Im Beschluss ist die Art der Bedeckung
dieser Ausgaben durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben jeweils nach
Haushaltsstellen und Beträgen einzeln anzuführen.
§ 98
Ausgaben in
dringenden Fällen
Ist in Fällen besonderer
Dringlichkeit eine vorherige Beschlussfassung im Gemeinderat oder in den von
ihm ermächtigten Kollegialorganen über eine im Voranschlag nicht oder nicht in
ausreichender Höhe vorgesehene Ausgabe zur Abwehr eines schweren Schadens für
die Gemeinde nicht möglich, so darf der Bürgermeister die Ausgabe im
unerlässlichen Ausmaß leisten. Er hat davon unverzüglich das zuständige Organ
zu verständigen und die nachträgliche Genehmigung zu erwirken.
Der Bürgermeister ist also nur in „dringenden Fällen und zur Abwehr eines
schweren Schadens“ berechtigt Ausgaben abweichend vom Voranschlag zu
tätigen:
Beurteilen sie selbst, ob bei diesen
Überschreitungen dies zutrifft:
Beschallung Musikpavillon VA 6.800,- tatsächliche
Kosten 8.151,90, Überzogen ohne vorherigen Gemeinderatsbeschluss um € 1.351,90.
Betriebsausstattung (Rednerpult) VA 6.900,00, tatsächliche Kosten 8.522,22 Überzogen
ohne vorherigen Gemeinderatsbeschluss um € 1.622,22
Stützmauer und Einfahrterweiterung Birga (Dieses Bauvorhaben wurde 2014 realisiert
aber nicht bezahlt, im Voranschlag 2015 wurden keine Budgetmittel
vorgesehen?????)
Voranschlag 0,00, tatsächliche Kosten
21.261,14 Überzogen ohne vorherigen Gemeinderatsbeschluss um € 21.261,14
Die Bedeckung wurde mit einer „außerordentlichen Mittelzuweisung aus dem
Gemeindeausgleichsfon“ angegeben, welche aber noch nicht angewiesen wurde?
Mehreinnahmen waren in diesem Zeitraum keine.
Hätten sie diesen Überschreitungen zugestimmt?
Ich nicht, war damit aber wieder einmal allein
– 12 Ja 1 Nein
Punkt 2
Dachsanierung Birgitzer Alm – Finanzierungsangebote - Beschlussfassung
Das Dach der Birgitzer Alm (Gasthaus) ist
sanierungsbedürftig ebenso die Dachrinnen. Die Schäden werden durch die
jährliche Eisbildung (wurde einmal anscheinend mit einem Pickel das Eis
aufgebrochen, wobei Löcher im Blech entstanden) verursacht.
Der Kostenvoranschlag, wurde dem Gemeinderat
trotz mehrfacher Aufforderung nicht vorgelegt, auch der Vizebürgermeister (seine
Firma hat den Voranschlag erstellt) kann sich über Details seines Angebotes
nicht mehr genau erinnern, ist schon zu lange her.
Der Substanzverwalter (Bgm) berichtet von
einem Finanzierungsbedarf von ca. 40.000,- Euro. Die Rückzahlungsraten betragen
bei einer vierjährigen Laufzeit jährlich ca. 10.500,- Euro und bei einer
sechsjährigen Laufzeit ca. 7.100,- Euro jährlich.
In meiner Funktion als 1 Kassaprüfer der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz habe ich den Substanzverwalter auf das Fehlen
des Rechnungsabschlusses 2014 hingewiesen.
Der Rechnungsabschluss 2014 wurde mir vom
Substanzverwalter zwar bis jetzt zweimal zur Prüfung vorgelegt, eine Prüfung war jedoch nicht möglich weil
wesentliche Bestimmungen der „79. Verordnung der Landesregierung vom 8.
Juli 2014, mit der die Buchhaltung und Gebarung von Agrargemeinschaften auf
Gemeindegut im Sinn des § 33 Abs. 2 lit. C Z 2 TFLG 1996 geregelt wird
(Buchführungs- und Gebarungsverordnung für atypische
Gemeindegutsagrargemeinschaften“ nicht
erfüllt sind.
Ich habe zum wiederholten Mal auf den § 5
dieser Verordnung hingewiesen und diesen verlesen:
§ 5
Verrechnungsunterlagen
Sämtliche
Verrechnungsunterlagen sind fortlaufend und lückenlos zu nummerieren sowie den
von der Agrarbehörde vorgegebenen Sachkonten anhand der Formblätter der Anlagen
1 und 2 zu dieser Verordnung zuzuordnen. Verbuchungen inhaltsgleicher
Geschäftsfälle auf einmal gewählten Sachkonto sind grundsätzlich beizubehalten.
Die Verwendung von Kontonummern ohne Bezeichnung ist nur dann zulässig, wenn
keines der vorgegebenen Sachkonten den Geschäftsfall verständlich darzustellen
vermag.
Antwort des Substanzverwalters: Diese
Verordnung kannst du hundertmal zitieren, ich werde deshalb die Belege sicher
nicht durchnummerieren und mit den Sachkontonummern versehen.
Auf diese Antwort hin habe ich den Gemeinderat
mitgeteilt, den Sachverhalt rund um den Rechnungsabschluss werde ich der
Agrarbehörde zur Kenntnis bringen.
Weiteres habe ich den Gemeinderat informiert,
dass nach dem mir als 1 Kassaprüfer derzeit vorliegenden Rechnungsdaten eine
Rückzahlung des Darlehns nicht gesichert ist.
Ich stellte den Antrag, den Tagesordnungspunkt
bis zum Vorliegen des Rechnungsabschlusses 2014 und Voranschlags 2015 zu
vertagen.
Auch der Altobmann der Agrargemeinschaft
bezweifelt, dass aus den laufenden Einnahmen das Darlehen zurückbezahlt werden
kann. Der Jagdpacht wird in Zukunft aufgeteilt werden müssen. Bisher haben die
Grundbesitzer zu Gunsten der Agrargemeinschaft auf die Auszahlung des Anteils
für die privaten Felder verzichtet. Er forderte den Substanzverwalter auf, diese
Zahlungen an die einzelnen Grundbesitzer unverzüglich durchzuführen.
Weiteres bezweifelt er die Notwendigkeit
dieser aufwendigen General Sanierung. Das Dach und die Dachrinne Liesen sich
auch kostengünstiger reparieren.
Der Vizebürgermeister wies auf die geltenden
Bauvorschriften hin, wonach eine Generalsanierung notwendig ist. Ein Blechdach
auf dieser Seehöhe, ist nicht mehr Stand der Technik, das Dach gehört isoliert
und mit „Flämmpapp“ beschichtet.
Wir
werden keine Firma finden, die das Dach
nur repariert, erklärte er uns.
Der Substanzverwalter wurde, im Zuge der
Diskussion, um Bekanntgabe des aktuellen Kassastandes der
Gemeindegutsagrargemeinschaft gebeten. „Dieser steht heute nicht zur Debatte“ Antwort
des Substanzverwalters. Betrag nannte er keinen.
Nach längerer Diskussion wurde der
Tagesordnungspunkt, ohne Beschluss vertagt.
Am folgenden Tag (Donnerstag) erhielt ich ein
Mail von der Gemeinde, worin mir die Existenz von Exelllisten mitgeteilt wurde.
Diese sollen die Zuordnung der einzelnen Belege zu den vorgegebenen Sachkonten
enthalten? Der Steuerberater der Gemeindegutsagrargemeinschaft kommt am Freitag
den 26.06.2015 persönlich im Gemeindeamt vorbei. Ich soll bei diesem Termin
ebenfalls anwesend sein, was ich gerne mache, um hoffentlich in Sache „Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2014“
einen Schritt weiter zu kommen.
Die Agrarbehörde kann ich ja bei
unbefriedigendem Ausgang dieser Besprechung immer noch informieren.
Punkt 3
Personelles – Vergabe Lehrstelle Verwaltungsassistent/in – Beschlussfassung (geschlossener
Sitzungspunkt)
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich
nicht berichten.
Punkt 4
Allfälliges, Anfragen, Anträge
Frage: Wie geht’s mit dem Raumordnungskonzept
weiter? (Sitzung ist ja schon seit Monaten überfällig) - Antwort:
„es ist im laufen“
Frage: ist die Leiter beim Notausgang des
Schützenheims montiert und der Fluchtweg damit benutzbar? Antwort „nein“
Frage: Ist der automatische Türöffner für das
Feuerwehrhaus realisiert? (Tür soll bei Alarm automatisch entriegelt werden)
Antwort: „Ist bestellt“
Bei dem letzten Unwetter ist im Bereich
Kirchgasse ein großer morscher Baum auf die Straße gestürzt. Der Bürgermeister
wird ersucht nicht immer nur in seinen Rundschreiben auf die Gefahrenquelle „
Stauden hängen über den Zaun“ hinzuweisen, sondern echte Gefahrenquellen auch
aufzuzeigen und zu entfernen.
M.f.G
Herbert
Montag, 15. Juni 2015
Freitag, 5. Juni 2015
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 03.06.2015
Bei der Sitzung waren 10 Gemeinderäte
anwesend.
Punkt 1
Gemeinde Birgitz – Individual- und Rechtsschutzversicherung - Beschlussfassung
Die „Tiroler
Gemeindeversicherung`s Beste für die Gemeinde“ hat ein neues Angebot für
Feuerversicherung, Naturgefahrendeckung, Einbruchdiebstahlversicherung,
Leitungswasserversicherung, Glasbruchversicherung, Sturmschadenversicherung,
Elektronikversicherung, Haftpflichtversicherung, Mehrkostenversicherung, usw.
gelegt.
Die Prämie erhöht sich jährlich um ca. 1500,-
Euro
Einstimmig
Für den Substanzverwalter wurde eine
Rechtsschutzversicherung angeboten.
Jahresprämie € 95,90
Einstimmig
Punkt 2
GP 765 (Friedhof) – Pachtvertrag zwischen Pfarre und Gemeinde – Besprechung und
allfällige Beschlussfassung
Das Grundstück 765 (Neuer Friedhof mit
Totenkapelle und Vorplatz) gehört der Pfarre Birgitz.
Von der Diözese wurde der Gemeinde Birgitz ein
Vertragsentwurf übermittelt.
Dieser ist sehr umfangreich und wird daher von
einem Juristen überprüft.
Einstimmig
.
Punkt 3
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Berichterstattung
Der Substanzverwalter berichtet über folgende
Themen, Probleme usw.
Weidezaun Olympiastraße unterhalb vom Adelshof
ist strittig. Die Grundbesitzer (Axams) bestreiten, dass die „Zaunlast“ bei ihnen
liegt.
Unterhalb vom Adelshof wird für das Weidevieh
eine neue Wasserstelle errichtet.
Der Almauftrieb ist für nächste Woche geplant.
Warntafeln „Weidevieh“ werden bei den
Wanderwegen aufgestellt.
Das Problem Parkplatz Birgitzer Alm wurde
angesprochen. Obwohl der Parkplatz voll ist, ist die Birgitzer Alm meist nicht ausgelastet.
Im Ausschuss der Gemeindegutsagrargemeinschaft
wurde im Beisein des Substanzverwalters
die Sanierung des Blechdaches der Jausen Station Birgitzer Alm
beschlossen.( ca. 40.000,-€)
Ich habe den Substanzverwalter aufmerksam
gemacht, dass für derartige Beschlüsse (Substanz) der Gemeinderat zuständig ist
Der Ausschuss der
Gemeindegutsagrargemeinschaft hat in seiner Sitzung am 1.6.2015 eine
Statutenänderung abgelehnt:
Punkt 4
Personelles – Vergabe Lehrstelle Verwaltungsassistent/in – Beschlussfassung
(geschlossener Sitzungspunkt)
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich
nicht berichten
Punkt 5
Allfälliges, Anfragen, Anträge
Der Bürgermeister berichtet, dass die
Renovierung der Nepomuk Kapelle vom Denkmalamt genehmigt wurde. Es wurden drei
Fachleute vom Denkmalamt namhaft gemacht, wovon einer vom Bürgermeister
ausgewählt wurde das Projekt zu begleiten.
Kostenvoranschlag für die Renovierung der Nepomuk
Figur € 1.440,-
Meinen Anregung, dieser Fachmann könnte ja
auch die seit Jahren beschlossene Renovierung der zwei Dorfbrunnenfiguren
durchführen, stieß beim Bürgermeister auf keinen fruchtbaren Boden.
Meine Frage, wies mit der Sanierung der Friedhofswege
(Budget ja vorhanden) weitergeht, erregte den Bürgermeister sichtlich – Wegen
der Witterung konnten die Wege heuer noch nicht saniert werden????
Im Zuge der Vorbereitung auf die
Gemeinderatssitzung wollte ich auch in die Protokolle des Bauausschusses
Einsicht nehmen. Leider konnte mir der Amtsleiter keine Protokolle von den
Sitzungen am 22.10.2014, 3.9.2014, 14.5.2014 usw. vorlegen, weil im Gemeindeamt
keine vorhanden sind. Ich ersuchte den Bauausschussobmann um Nachreichung der
fehlenden Protokolle. Laut seinen Aussagen hat er diese der Gemeinde
übermittelt.
Werden wohl noch in der „Internetwolke“
hängen?
Weiter habe ich wieder einmal auf den
Wassereintritt, bei jedem Regen, im Stiegen Abgang zum Schützenheim hingewiesen.
Das wievielte Mal ??????? saniert wurde bis jetzt nicht.
Anfragen von verschiedenen Gemeinderäten:
Die Fertigstellung der Straßen Anlagen und des
Enregissystems im Bereich Rohracker Schulgasse ist für den Herbst 2015 geplant.
Warum werden diese Arbeiten nicht in den
Schulferien erledigt, war die Frage an den Bgm.???
Die Straße heißt ja nicht umsonst Schulgasse,
sie wird von vielen Schulkindern benutzt.
Antwort weil die Baufirma das für den Herbst
eingeplant hat!!!!!!!!!!!!
Wie ist der Stand bei der für heuer geplanten
„Quellsanierungen“
Erste Antwort des Bürgermeisters- Die Behördenzustimmung fehlt noch
Nach genauerem Hinterfragen
Zweite Antwort des Bürgermeisters Um diese Genehmigung wurde noch nicht
angesucht, da kanns ja keine Genehmigung geben.
Vor 12 Wochen wurde vom Gemeinderat
beschlossen, und somit dem Bürgermeister der Auftrag erteilt, innerhalb von 4
Wochen eine Sitzung zum Thema „Fortschreibung
des örtlichen Raumordnungskonzeptes“ abzuhalten.
Bis heute hat diese Sitzung nicht
stattgefunden.
Begründung des Bürgermeisters:
Es sind zwei neue Anträge von Grundbesitzern
auf Umwidmung eingegangen, diese müssen vor der Sitzung noch vom
Raumordnungsfachmann beurteilt werden?
.
M.f.G
Herbert
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