Sonntag, 29. März 2015

Rechnungsabschluss 2014



Leider heute kein Bericht von der Gemeinderatssitzung am 25.03.2015, weil ich aus familiären Gründen an der Sitzung nicht teilnehmen konnte.
Tagesordnungspunkt war der Rechnungsabschluss 2014, den ich in der vorliegenden Fassung nicht zugestimmt hätte..
Aber bilden sie sich eine eigene Meinung dazu einige Zahlen aus dem Rechnungsabschluss 2014.
Die Gemeindebuchhaltung ist nicht eine Ausgaben/Einnahmenrechnung sondern unterliegt den Regeln der „Kameralistik“, die so seine „Blüten“ treibt
Die Kameralistik ist die Buchführung der öffentlichen Gebietskörperschaften (Bund,Land, Gemeinden).
Die kamerale Buchführung ist eine Art „Einnahmen-Ausgaben-Rechnung“ mit Besonderheiten. Die Besonderheiten sind das Soll, das Ist, der anfängliche Rest, der
schliessliche Rest, der Voranschlagsbetrag, der Vergleich Voranschlagsbetrag zu
Soll sowie auf Grund spezieller Vorschriften die Ausgeglichenheit bestimmter
 Verwaltungsbereiche.

Gesamtabschluss des Rechnungsjahres 2014
Ergebnis des Vorjahres (Überschuss + Abgang)      171.995,49
Einnahmen lfd. Jahr (ohne Überschuss Vorjahr)    2.636.726,11
Summe Einnahmen                                                2.808.721,60
Ausgaben lfd. Jahr (ohne Abgang Vorjahr)             2.669.728,61
Jahresergebnis                                                         138.992,99
Summe Ausgaben                                                   2.808.721,61
Dieses Jahresergebnis scheint auf den ersten Blick recht ordentlich. Wenn man die Zahlen aber genauer hinterfragt, ergibt sich ein völlig anderes Bild.
Dem Jahresergebnis von € 138.992,99 stehen Ausgabenrückstände von € 117.656,59 gegenüber. (Ausgabenrückstände sind vorliegende Rechnungen aus dem Jahr 2014 die auch im sogenannten Auslaufmonat Jänner nicht bezahlt wurden)
Der Bürgermeister hat ja im Voranschlag 2015, erstellt im Dezember 2014, ein Jahresergebnis 2014 von € 134.000,- prognostiziert. Das muss ja halten, zahlen wir eben die vorliegenden  Rechnungen erst 2015.
Ein weiterer Grund warum die offenen Rechnungen nicht beglichen werden ist einfach gesagt:
„Wenn kein Geld vorhanden ist, kann auch keine Rechnung bezahlt werden“
Wie komme ich zu dieser Schlussfolgerung? Sehen wir uns den „Kassenabschluss des Rechnungsjahres 2014“ an
Kassaabschluss der Gemeinde Birgitz
Einnahmen    2.617.707,80
Ausgaben      2.674.292,10
ergibt ein Minus von € 56.584,3
Tatsächlich vorhandene Kassenbestände.
Am 31.12.2014 waren die u.a. Kassen- und Guthabenbestände vorhanden:
Raiffeisenbank westl.MG                            8.841,68
Sparbuch                                                        845,99
Summe                                                        9.687,67
Wenn nur rund 10.000,- Euro vorhanden sind, können auch nicht Rechnungen in der Höhe von rund 118.000,- Euro bezahlt werden. Verschieben wir die Zahlung eben auf 2015.

 Geht das im Privatleben auch so?

Im vorgelegten Rechnungsabschluss sind die Vorbelastungen für das Haushaltsjahr 2015 (Bestellungen von 2014 die erst 2015 Budgetwirksam werden) nicht ersichtlich.

Immer wieder ist in den Medien die Rede vom „Verschuldungsgrad“ der Gemeinden.
Im Haushaltsjahr wurden von der Gemeinde Birgitz keine neuen Darlehen aufgenommen. Außer für den Austausch der Straßenbeleuchtung ( rund 200.000,- Euro) die aber im Rechnungsabschluss nicht aufscheinen.


Trotzdem ist der „Verschuldungsgrad auf 36,27% gestiegen“

Haushaltsjahr                                                   2013                    2014
Summe fortlaufender Einnahmen                1.788.736,62     1.859.687,87
minus. Ausgaben ohne Schuldendienst      1.373.351,68     1.481.264,35
Bruttoergebnis der fortl. Gebarung                 415.386,94        378.423,52
minus lfd. Schuldendienst (Zins und Tilgung) 137.027,12        137.261,68
Verschuldungsgrad                                           32,99                  36,27
Nettoergebnis fortl. Gebarung                        278.359,82         241.161,84
Die Darlehnssumme ist von 1.282.904,85 auf Euro 1.159.655,03 mit Stand 31.12.2014 gesunken.

Noch ein Beispiel wie sich so eine Aufschlüsselung in der Kameralistik liest:
Voranschlag- Stelle 1/612000-002000 (Ausgabenkonto)
                                 Ausbau/Asphaltierung Gde. Straßen
Anf. Rest                   77.262,72
Anord. Soll              -14.562,71
Ges. Soll                  62.700,01
Lfd. Soll                   62.700,01
Schl.Rest                         0,00
Voranschlag           10.000,00
Voranschlagrest     24.562,71
Bei dieser Ausgabenposition haben wir also 2014 Euro 24.562,71 verdient????
Straßen haben wir ja 2014 keine saniert, aber dass wir dafür sogar eine Gutschrift erhalten erstaunt mich schon, sie auch?

M.f.G
Herbert Jordan

Sonntag, 15. März 2015

Danke, Herr Bürgermeister



 für die Verschwendung von 140.000,00 Euro.

Tatort: Straßenabwässer Rohracker
Der Bürgermeister hat dem Gemeinderat immer wieder erklärt, dass bei einer neu Errichtung einer Straße die Abwässer eigens gesammelt und gereinigt werden müssen, und nicht direkt in den Oberflächenkanal eingeleitet werden dürfen.

Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 06.02.2013:
„Aufgrund der Richtlinien im Siedlungswasserbau ist bei neuen Straßenanlagen eine aktive Reinigung der Straßenwässer und sofern eine Versickerung direkt vor Ort nicht möglich ist, die Ableitung in einen Vorfluter erforderlich. Dazu sind im Straßenrandbereich sogenannte „Rasenmulden“ mit einem vorgeschriebenen Granulatgemisch samt Rasenbewuchs auszubilden. Die Fahrbahn verengt sich durch diese Maßnahme auf 4 Meter. Nach Rücksprache mit den zuständigen Behördenvertretern ist die Errichtung von Rasenmulden unumgänglich um die wasserrechtliche Genehmigung zu erhalten--------------Mehrere Gemeindemandatare beklagen, dass man seinerzeit darauf Wert gelegt hat die Straße mit einer Breite von 5 Metern festzulegen. Eine Reduktion auf 4 Meter nur um die Sickerfähigkeit zu gewährleisten wird entschieden abgelehnt. Seitens des Gemeinderates wird als weitere Lösung „Enregis“ ein künstlicher Ersatz für Rasenmulden mit einem Substrat, vorgeschlagen. Bei dieser Variante könnte die Straßenbreite von 5 Metern beibehalten werden.-----„
Auf Grund dieser Information des Gemeinderates durch den Bürgermeister, wurde am 04.12.2013 die Errichtung des Enregis-Projekts mit Kosten von € 140.080,00 beschlossen.

Wir haben jetzt im Bereich Rohracker  drei Kanäle verlegt.
 Schmutzwasserkanal, 
Oberflächenkanal für die Abwässer der Objekte
 und einen eigenen für die Straßenabwässer mit eigener Reinigungskammer bevor die Straßenabwässer in den Oberflächenwasserkanal eingeleitet werden.

Dies alles wäre nicht notwendig gewesen, wie es ein Straßenbauprojekt in der Gemeinde Axams zeigt.
Luftlinie keine 500 Meter vom Rohracker entfernt hat die Gemeinde Axams um die Bewilligung einer neuen Straße (Hintermetzental) angesucht.
Auszug aus dem Ansuchen:
Beschreibung des eingereichten Projektes
Das vorliegende Projekt hat die abwassertechnische Erschließung sowie die Versorgung mit Trink- und Nutzwasser der geplanten Wohnanlage Hintermetzentaler bestehend aus 10 Häusern mit insgesamt 50 Wohnungen zum Inhalt. Zur verkehrstechnischen Erschließung ist zudem die Errichtung einer neuen Zufahrtsstraße geplant.

2. Regenwasserkanal:
Der Regenwasserkanal wird ausgehend von der L12 parallel zum Sammler Axams Ost verlegt. Der neue Regenwasserkanal wird beim Schacht Sr1 an den Bestand angeschlossen. Über den geplanten Regenwasserkanal sollen die Straßenwässer sowie die Niederschlagswässer der Wohnanlage (gedrosselt) abgeleitet werden.
Das bestehende Trennkanalsystem an die die ggstl. Wohnanlage angeschlossen werden soll, wurde mit Bescheid des LH vom 20.12.1993, Zl. IIIa1 – 3025/145 wasserrechtlich bewilligt.

Straßenanlagen werden im Leitfaden der Tiroler Siedlungs- und Industriewasserwirtschaft in folgende Kategorien eingeteilt:
2.2 Straßen und Wege:
Geh- und Radwege
Straßen und Wege ohne bzw. ohne regelmäßigen Kfz-Verkehr
Straßen bis 500 Kfz / 24h (DTV)
Straßen von 500 bis 15.000 Kfz / 24h (DTV)
Straßen über 15.000 Kfz / 24h (DTV)

Die Straßenanlagen „Rohracker“ dürften wohl in die Kategorie „ Straßen bis 500 Kfz / 24h“ fallen. Dafür sind in diesem Leitfaden folgende Entsorgungsmöglichkeiten angegeben:

Straßen bis 500 KFZ / 24 h (DTV):
 Flächenhafte Versickerung über eine aktive Bodenpassage.
 Einleitung in ein Fließgewässer nach Reinigung über ein Mulden-Rigolen-System.
 Einleitung in ein Fließgewässer nach mechanischer Reinigung (z.B.: zumindest Straßeneinlaufschacht mit langem Schlammeimer) ist in Ausnahmefällen zulässig.
 Versickerung nach Reinigung über ein Mulden-Rigolen-System.

Wenn man weiß, dass von ganz Birgitz die Straßenabwässer in den Oberflächenkanal (wo Trennsystem vorhanden, sonst in den Schmutzwasserkanal) rinnen, würden wir wohl mit etwas mehr Verhandlungsgeschick für die vergleichsweise geringe Straßenerweiterung im Bereich Rohracker die angeführte Ausnahmegenehmigung („Einleitung in ein Fließgewässer nach mechanischer Reinigung z.B. zumindest Straßeneinlaufschacht mit langem Schlammeimer)“ erhalten haben.

Die „langen Schlammeimer“ hätten wohl im Vergleich zum Projekt Enregis nur ein „Butterbrot“ gekostet.

Wies geht, zeigt uns wieder einmal die Gemeinde Axams.
M.f.G
Herbert

Sonntag, 8. März 2015

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 04.03.2014




Punkt 1 Sanierung Gemeindezentrum – Honorarangebote Ingenieurleistungen - Vergabebeschluss

In den Verhandlungsunterlagen waren zwei Angebote für diese Ingenieurleistungen vorhanden. ( Fa. Stimpfl Baumanagement und Baumanagement Oswald )
Beim vergleichen der beiden Angebote, zur Vorbereitung auf die Gemeinderatssitzung, war ich mir nicht sicher, ob beide Angebot für ein und dieselbe Arbeit gestellt wurden.
 Meine Frage daher an den Bürgermeister, ob es für diese Angebote  eine schriftliche Ausschreibung gibt, wurde verneint.
 Die Firmen wurden nur mündlich zur Angebotslegung eingeladen???????
In einem Angebot waren die zu beaufsichtigen Arbeiten mit Grobkostenschätzung angeführt:
Behebung der Feuchtigkeitsschäden :€ 16.800,-
Neugestaltung des Vorplatzes € 77.500,-
Adaptierung Gemeindezentrum Barrierefrei  € 147.300,-
Neuer Oberflächen Belag € 50.000,-
Ergibt in Summe ungefähr einen Investition Bedarf vom € 300.000,- Netto

Die Ingenieurleistungen wurden einmal mit rund € 50.000,- und einmal mit rund € 74.000,- angeboten. ( für die gleiche Leistung???)

Meine Frage nach der Bedeckung (im Voranschlag 2015 sind unter dieser Haushaltsstelle nur € 7.800,- budgetiert) wurde vom Bürgermeister beantwortet: „Bedeckung braucht er keine anführen, weil die Ingenieurskosten mit dem Gesamtprojekt gedeckt sind.“
Herr Bürgermeister, leider sind die Gesamtkosten im Voranschlag 2015 auch zu nieder angesetzt.

Weil es keine schriftliche Ausschreibung gibt und die Kosten im Voranschlag 2015 nicht gedeckt sind konnte ich diesem Vergabebeschluss nicht zustimmen.
11 Ja 1 Enthaltung

Punkt 2  Antrag GR Herbert Jordan vom 29.06.2014 – „Gewerbegebiet G02“

Mein Antrag lautete kurz zusammengefasst:
 Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Tiroler Bodenfonds kontakt aufzunehmen und im ersten Schritt abzuklären ob dieser die Umsetzungsverhandlungen des Gewerbegebietes übernimmt.
Spätestes zwei (wurde von mir im Laufe der Diskussion auf ein Monat reduziert) Monate nach diesem Gemeinderatsbeschluss ist dem Gemeinderat über die Gespräche / Ergebnisse zu berichten.
Die Auftragsvergabe an den Tiroler Bodenfonds ist nach Vorlage der Auftragsdetails (Vergaberecht durch die Gemeinde, usw.) durch einen eigenen Gemeinderatsbeschluss zu beschließen.

Der Bürgermeister berichtet, der Tiroler Bodenfonds übernimmt diese Abklärung bezüglich Gewerbegebiet  nur, wenn vorher der Verlauf der geplanten Umfahrungsstraße in diesem Bereich vom Gemeinderat beschlossen wird. Diese Aussage hat er nur mündlich bekommen???
Daraufhin entwickelte sich eine lebhafte Diskussion bezüglich Umfahrungsstraße, das Gewerbegebiet wurde zu Nebensache.
Die Nachbargemeinden verbauen alles, nur wir sollen einen Korridor für die Umfahrungsstraße freihalten.
Der Vizebürgermeister bezweifelt, ob sich bei den aktuellen Grundstückspreisen überhaupt ein Gewerbebetrieb findet, der sich dort ansiedeln möchte.
Die Diskussion endete in einem Antrag des Vizebürgermeisters: Er beantrage eine eigene Gemeinderatssitzung innerhalb eines Monats mit den Tagesordnungspunkten Umfahrungsstraße, Raumordnungskonzept und Gewerbegebiet. Der Bürgermeister hat bis dahin abzuklären welche Zusagen von Seiten der Gemeinde notwendig sind, um das neue Raumordnungskonzept inklusivem Gewerbegebiet von der Aufsichtsbehörde genehmigt zu kriegen.
Der Bürgermeister lies trotz Einspruch von mir über diesen Antrag als erstes abstimmen.
Wegen der Ungleichbehandlung habe ich mich der Stimme enthalten
11 Ja 1Enthalten
Mein Antrag wurde mit 5 Ja 7 Nein abgelehnt,


Punkt 3 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Bericht

Der Substanzverwalter berichtet:
Almhirten haben sich zwei beworben, Abklärung ob die Anstellung mittels Werksvertrag möglich ist, ist noch offen.
Der Vertrag mit dem Steuerberater der Agrargemeinschaft wurde gekündigt.
Ein Inventarverzeichnis wurde angelegt.
Vollversammlung wird vom Substanzverwalter ausgeschrieben, weil der Agrarobmann keine einberuft.

Punkt 4 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Beim Dorfschülertag haben 21 Kinder am Rennen teilgenommen.
Verwunderlich ist, dass heuer eine Schwimmwoche statt des Schikurses durchgeführt wird.
Der Verkehrsspiegel bei der Billa Kreuzung ist noch nicht auf einen Eis und Beschlagfreien ausgetauscht – wird sobald alle Teile geliefert sind erledigt. (neuer Tragmast erforderlich)
.Die Abklärung ob der Fußballplatz auch als Eislaufplatz benutzbar ist, ist wegen Terminproblemen seitens der Baufirma noch offen. Die Frage ist ob der Bodenbelag den Eislaufbetrieb aushält. War Bedingung in der Ausschreibung.
Über den Verlauf der Dorfgesundheitswoche wurde berichtet.

M.f.G
Herbert

Sonntag, 22. Februar 2015

Selbständiger Antrag Gewerbegebiet




Hallo Leute


Am 29.06.2014 habe ich den selbständigen Antrag bezüglich „Gewerbegebiet“ eingebracht. Bei der Gemeinderatssitzung am 09.07.2014 wurde dieser Antrag wie in der Tiroler Gemeindeordnung vorgesehen verlesen. Leider wurde ihm von der Mehrheit der Gemeinderäte die Dringlichkeit nicht zuerkannt.
Obwohl die Tiroler Gemeindeordnung eine Abstimmung über den eingebrachten Antrag ohne unnötigen Aufschub, längstens aber  innerhalb von sechs Monaten vorschreibt, ist er bis heute weder in einem Ausschuss behandelt, noch vom Bürgermeister dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt worden.
.Der Bürgermeister hält sich wieder einmal nicht an die Bestimmungen der Tiroler Gemeindeordnung.
 Warum soll er auch, Strafen gegen Verstöße der Tiroler Gemeindeordnung sind keine vorgesehen???????? Bürgermeister können tun und lassen was sie wollen.


M.f.G
Herbert



Dringlicher Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Gewerbegebiet (G 02) „


Sehr geehrte Gemeinderäte,
im örtlichen Raumordnungskonzept (genehmigt am 18. November 2004) ist unter § 5 Wirtschaftliche Entwicklung festgelegt:
(1)  Der für die Zwecke der Wirtschaft erforderliche Baulandbedarf wird mit ca. 2,5 ha angenommen
(2)  Für die Weiterentwicklung der gewerblichen Wirtschaft sollen für Aussiedlung bestehender Betriebe und Neuansiedlungen / Neugründungen Flächen westlich des Areals „Autohaus Falbesoner“ geschaffen werden. Durch geeignete Maßnahmen (z.B. entsprechende Widmungsfestlegung, Zonierung udgl.) sollen Störwirkungen oder Beeinträchtigungen für die angrenzenden Baulandflächen vermieden werden.
(3)  Bei Neuansiedlung von Betrieben ist zu prüfen, ob ein ausgewogenes Verhältnis Baulandverbrauch zu neuen Arbeitsplätzen besteht, ob qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen werden.


Die Fläche (ca. 2 ha) westlich der Firma Holzbau Haid wurde im örtlichen Raumordnungskonzept 2004 mit“ G02, Zeitzone, 1 Dichtezone 1 „ ausgewiesen.
„Erläuterung:
Hinsichtlich des Gewerbegebietes wird zur Kenntnis genommen, dass eine Widmung erst dann erfolgen darf, wenn Betriebe bekannt sind, der Grund verfügbar und der Grundpreis adäquat ist. Um Nutzungskonflikte mit den nahe gelegenen Wohngebieten zu vermeiden, darf nur ein eingeschränktes Gewerbegebiet gewidmet werden. Festgestellt wird weiteres, dass betreffend der Umfahrungsstraße keine Absichtserklärung über die Festlegung eines Verlaufes erfolgte. Der Gemeinderat bindet sich mit den vorläufigen Hinweisen einer Umfahrungsstraße nicht an eine Trassenführung. Sollte das Vorhaben Umfahrungsstraße relevant werden (Vorliegen eines konkreten Projektes oder eines Antrags auf Errichtung einer solchen, von welcher Seite auch immer) bindet sich der Gemeinderat hiermit, eine Volksbefragung durchzuführen und in weiterer Folge auf Grund dieses Ergebnisses (ja/nein) nochmalig über die weitere Vorgangsweise einen Beschluss zu fassen. Die diesbezüglich zur Zeit vorliegenden Studien haben keinen Anspruch auf Umsetzung.
Die Flächen dürfen erst bei Bedarf nach Sicherstellung einer zweckmäßigen verkehrsmäßigen und ordnungsmäßigen abwassertechnischen Erschließung und Erschließung mit Trinkwasser durch einen Bebauungsplan freigegeben werden.“

In den letzten zehn Jahren sind zur Umsetzung des Gewerbegebietes von Seiten des Bürgermeisters keine mir bekannten Schritte gesetzt worden.
Jetzt muss das örtliche Raumordnungskonzept überarbeitet und für weitere zehn Jahre fortgeschrieben werden.
Um dieses Gebiet wieder als „Gewerbezone“ auszuweisen ist es meiner Meinung nach erforderlich, als ersten Schritt  zu klären ob der Grund (oder  Teile) überhaupt verfügbar (Verkaufs Bereitschaft der Grundbesitzer) ist.

Diese Abklärung (eventuell Ankauf der Grundstücke und Parzellierung) kann sicher nicht durch die Gemeinde Birgitz erfolgen. Dazu wurde von der Tiroler Landesregierung die Abteilung „Tiroler Bodenfonds“ geschaffen.

Antrag
Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Tiroler Bodenfonds kontakt aufzunehmen und im ersten Schritt abzuklären ob dieser die Umsetzungsverhandlungen des Gewerbegebietes übernimmt.

Spätestens zwei Monate nach diesem Gemeinderatsbeschluss ist dem Gemeinderat über die Gespräche / Ergebnisse zu berichten.

Die Auftragsvergabe an den Tiroler Bodenfonds ist nach Vorlage der Auftragsdetails (Vergaberecht durch die Gemeinde, usw.) durch einen eigenen Gemeinderatsbeschluss zu beschließen


.Wegen der Dringlichkeit dieser Abklärungen, ersuche ich den Gemeinderat diesen Antrag die „Dringlichkeit  zuzuerkennen“.

Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan


Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung am 09.07.2014
"8. Allfälliges, Anfragen, Anträge
Bürgermeister Luis Oberdanner verliest einen von GR Herbert Jordan als dringlich eingebrachten Antrag, für die Umsetzungsverhandlung betreffend das Gewerbegebiet und befragt den Gemeinderat, ob diesem Antrag die Dringlichkeit zuerkannt wird.
6 Ja, 3 Nein, 4 Enthaltung"

Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung:
·  § 41
Anträge einzelner Mitglieder des Gemeinderates
(1) Jedes Mitglied des Gemeinderates kann während der Sitzungen Anträge zur Geschäftsordnung und zu einem Verhandlungsgegenstand sowie unter dem Tagesordnungspunkt „Anträge, Anfragen und Allfälliges“ selbstständige Anträge an den Gemeinderat in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde stellen.
(2) Über Anträge zur Geschäftsordnung und zu einem Verhandlungsgegenstand ist in der selben Sitzung abzustimmen. Selbstständige Anträge sind, sofern ihnen nicht die Dringlichkeit zuerkannt wird, dem Gemeindevorstand, soweit der Gemeinderat aber hiefür besondere Ausschüsse eingerichtet hat, dem zuständigen Ausschuss zur Vorberatung und Beschlussempfehlung an den Gemeinderat zuzuweisen. Der Gemeinderat hat über einen selbstständigen Antrag ohne unnötigen Aufschub, längstens aber innerhalb von sechs Monaten, abzustimmen.