Sonntag, 16. November 2014
Sonntag, 9. November 2014
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 05.11.2014
Punkt 1
Mehreinnahmen und Überziehungen vom 01.10.2014 bis 31.10.2014 -
Beschlussfassung
Die vorgelegte Liste enthält Mehreinnahmen von
€ 9.040,40 und Mehrausgaben von € 28.400,43 für diesen Zeitrahmen.
Bei allen überzogenen Haushaltsstellen war die
Bedeckung angeführt, außer bei der Haushaltsstelle „Projekt Gesunde Gemeinde“,
überzogen mit € 7.268,85 fehlte die Bedeckung. Warum konnte der Bürgermeister
mir auch nicht erklären, anscheinend gibt’s Subventionszusagen von
verschiedenen Stellen, wann diese überwiesen werden weiß niemand.
Wegen der fehlenden Bedeckung bei dieser
Haushaltsstelle habe ich mit nein abgestimmt.
Die Haushaltsstelle „Ingenieurleistungen“ war
ebenfalls ein Diskussionsthema. Sie ist ebenfalls bereits überzogen obwohl der
von der Fa. AEP längst ausständige Bericht über die Quellsanierung nicht
vorliegt und daher auch nicht bezahlt ist.
Abstimmung 5 Ja 3 Nein 3 Enthaltungen – somit
sind die Überziehungen nicht genehmigt.
Punkt 2
Anpassung der Wasser- und Kanalmindestgebühren für 2015 - Beschlussfassung
.Um vom Land Tirol Förderungen für Wasser und
Kanalbauprojekte zu erhalten, gibt es Mindestgebühren die nicht unterschritten
werden dürfen.
Dies sind Bruttobeträge für 2015 und in
Klammer die Preise die die Gemeinde Birgitz 2014 verlangt.
Kanalanschlussgebühr pro m³ umbauten Raum €
5,41 (5,33)
Abwassergebühr je m³ € 2,115 (2,083)
Wassergebühr pro m³ € 0,41 (0,55)
einstimmig
Punkt 3
Gemeindeverband „Sanitätssprengel Axams“ – Aktualisierung der Verträge mit den
Sprengelärzten - Beschlussfassung
Der Vertrag wurde vom Bürgermeister in den
wichtigsten Punkten vorgetragen und einstimmig beschlossen.
Punkt 4 Weihnachtsgeld für Gemeindebedienstete –
Beschlussfassung für 2014
10 Ja 1 Enthaltung wegen Befangenheit
Punkt 5
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Berichterstattung
Offene Fragen die geklärt wurden:
Für Substanzberechtigte Gemeinden fällt keine
Körperschaftssteuer an.
AMA Förderungen erhält auch die
Substanzberechtigte Gemeinde
Kontenplan gibt’s noch keinen, daher hat der
Substanzverwalter auch noch keinen Voranschlag für 2014 erstellt.
Punkt 6
Vertragsänderung tiris-Nutzungsrechte Orthofoto – Beschlussfassung
Die zehnte Änderung dieses Vertrages wurde
einstimmig genehmigt
Punkt 7
Allfälliges, Anfragen, Anträge
Mein Einspruch gegen das Protokoll von der
Gemeinderatssitzung am 8.10.2014 zum Tagesordnungspunkt 1 wurde vom
Bürgermeister abgelehnt.
Meine schriftliche Anfrage bezüglich „sozialer
Wohnbau Rohracker“ wurde vom Bürgermeister verlesen. Es findet zu diesem Thema
eine Besprechung (wahrscheinlich mit dem Vorstand) statt, danach gibt’s einen
Bericht. Wozu diese Besprechung gut sein soll ist mir schleierhaft, entweder
ich bekomme Einsicht in die von mir geforderten Unterlagen (Vertrag mit den
Grundeigentümern (Abtretung der Sozialflächen)
Ausschreibungsunterlagen
Angebot des Wohnbauträgers
Vertrag der Gemeinde mit dem Wohnbauträger)
oder nicht.
Mein Dringlichkeitsantrag bezüglich „Austausch
der Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße auf Beschlag- und eisfreie Spiegel“
wurde die Dringlichkeit (1 Ja, 10 Nein ) nicht zuerkannt und daher auch nicht
behandelt.
Wie ich
inzwischen in Erfahrung brachte, wurden die Spiegel bereits am 15.September
geliefert?????
Warum
sind noch immer teilweise die alten montiert????
M.f.G
Herbert
Sonntag, 2. November 2014
Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 05.11.2014
Hallo Leute
Ärgern sie sich auch
über die beschlagenen Verkehrsspiegel in Birgitz???
Das müsste nicht
sein.
Ich habe heuer bei
der Erstellung des Voranschlages durchgesetzt, dass für den Austausch der
Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße entsprechende Geldmittel zur Verfügung
stehen. In voraus Ahnung dass dies für eine Umsetzung durch den Bürgermeister
zu wenig ist, habe ich am 22.06.2014 einen diesbezüglichen selbständigen Antrag
eingebracht. Dieser Antrag wurde vom Bürgermeister bis heute nicht auf die
Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung gesetzt.
( Zeitrahmen 6 Monate
)
Da der Austausch der
Verkehrsspiegel schon mehr als überfällig ist, werde ich den selbständigen
Antrag bei der Gemeinderatssitzung am 5.11.2014 als Dringlichkeits Antrag
neuerlich einbringen. Vorausgesetzt 2/3 der Gemeinderatsmitglieder stimmen dem
zu, muss der Bürgermeister über den Antrag bei derselben Sitzung abstimmen
lassen.
Birgitz am 22.06.2014
Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den
Gemeinderat bezüglich „Austausch der Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße auf
Beschlag- und eisfreie Spiegel “
Sehr geehrte
Gemeinderäte,
die Verkehrsspiegel
entlang der Dorfstraße Birgitz sind im Winter vereist und im Frühjahr und
Herbst bei ungünstiger Witterung beschlagen, dadurch ist es schon öfters zu
gefährliche Situation beim einbiegen in die Dorfstraße gekommen.
Der Austausch von 6 Verkehrsspiegeln entlang der Dorfstraße auf
Beschlags- und eisfreie ist im Sinne der
Verkehrssicherheit dringend notwendig
Im Voranschlag 2014
sind, auf meinen Antrag hin, für den Austausch € 11.000,- budgetiert worden.
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit sind die Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße Birgitz, vor
Herbstbeginn 2014, auf Beschlags und
eisfreie Verkehrsspiegel auszutauschen
Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.
M.f.G
Herbert
Sonntag, 26. Oktober 2014
Unendliche Geschichte "sozialer Wohnbau Rohracker" fortsetzung
Hallo Leute
Die unendliche Geschichte rund um den
angeblichen „sozialen Wohnbau Rohracker“ geht weiter. Am 15.10.2014 fand
endlich der offizielle Informationsabend „Projektvorstellung sozialer Wohnbau
Rohracker“ im Gemeindezentrum statt.
Wohl alle anwesenden Interessenten waren nach
dieser Vorstellung überzeugt, mit sozialem Wohnbau hat dieses Projekt nichts zu
tun.
Der Wohnbauträger hat am
06.02.2013 als billigst Bieter den Auftrag zur Errichtung dieser
Reihenhausanlage erhalten. Auftragssumme damals € 2.630.000,-
Jetzt nach über eineinhalb Jahren Verzögerung
des Projekts teils durch den Wohnbauträger teils durch den Bürgermeister ist
die Auftragssumme auf € 3.262.405,- angewachsen.
Das ist eine Preissteigerung von 24 Prozent
Das Argument geplant waren 8 Einheiten,
errichtet werden jetzt aber 9 Einheiten ist nur bedingt richtig, denn die
Nettowohnfläche hat sich nur von geplanten 987,4m² auf 988,07m² erhöht.
Diese Erhöhung der Nettowohnfläche um 1,03m²
kostet € 632.405,- das ist ein Quadratmeterpreis
von sage und schreibe € 613.985,- der wohl Weltrekord im sozialen Wohnbau
sein dürfte.
Durch diese Preiserhöhung kostet jetzt die
billigste Wohneinheit (Wohnnutzfläche 88,48m², Terrasse/Balkon 16,56 m², Garten
47,13 m², Keller 39,79 m² plus 2 Stellplätze € 291.590,75 + 6% Nebenkosten) um € 56.440,- mehr als 2013 angeboten.
Bei der teuersten Wohneinheit (Wohnnutzfläche
140,99 m², Terrasse/Balkon 33,94 m², Garten 55,69 m², Keller 71,41 m² plus 2
Stellplätze € 466.964,61 + 6% Nebenkosten) wirken sich diese 24% Preissteigung mit Mehrkosten von € 90.378.- aus.
Die verantwortlichen hatten alle Zeit der Welt,
die interessierten Jungfamilien müssen die „Entscheidung fürs Leben“ nun
innerhalb von drei Wochen fällen. Bewerbungsfrist 07.11.2014
Finanzierungszusage einer Bank inbegriffen.
Der Gemeindebürger kann wohl mit Recht darauf
vertrauen, dass bei einem sozialen Wohnbauprojekt der Gemeinde alles mit
rechten Dingen zugeht. Bei diesem Projekt der Gemeinde Birgitz habe ich so
meine Zweifel. Schon bei der Projektvergabe am 6.2.2013 hat mir der
Bürgermeister die Einsichtnahme in die Angebotsunterlagen verweigert. Ich habe
mich daher schon damals gegen die Vergabe ausgesprochen, was auch im offiziellen
Protokoll vermerkt ist.
Auf meine Anfrage beim Büro von Landesrat
Tratter, wie und ob überhaupt so ein Projekt der Gemeinde von der Aufsichtsbehörde
geprüft wird erhielt ich die Auskunft:
Geprüft
wird nur die Einhaltung der Wohnbauförderungsrichtlinien.
Ob der Wohnbauträger zu dieser Preiserhöhung
berechtigt ist, erhielt ich die Auskunft, dies lässt sich nur anhand der
Ausschreibungsunterlagen, Angebote und Verträge der Gemeinde mit dem
Wohnbauträger beantworten. Ich als Gemeinderat soll im Beisein eines Rechtanwaltes
Einsicht in diese Unterlagen nehmen.
Ob ich diese Einsicht in die Unterlagen
erhalte wird sich zeigen, jedenfalls habe ich eine schriftliche Anfrage laut
Tiroler Gemeindeordnung in dieser Angelegenheit an den Bürgermeister gerichtet.
M.f.G
Herbert Jordan
Sonntag, 19. Oktober 2014
Protokoll der Gemeinderatssitzung am 08.10.2014
Hallo Leute
Dieses Protokoll ist wieder einmal ein Lehrbeispiel, wie man Versäumnisse bei
der Gemeinderatssitzung im Protokoll auszubessern versucht.
Tagesordnungspunkt 1 „Gst 803(zur Gänze), KG Birgitz – Erlassung eines Bebauungsplanes
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011 – Auflage und Erlassungsbeschluss“ so steht’s in der Einladung zur
Gemeinderatssitzung.
Im Protokoll der Gemeinderatssitzung steht
Tagesordnungspunkt 1„Gst
803 und Gst .106, (zur Gänze), KG Birgitz – Erlassung eines Bebauungsplanes
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011 – Auflage und Erlassungsbeschluss“
Dies ist eine unerlaubte Änderung der Tagesordnung.
Während der Gemeinderatssitzung habe ich den
Bürgermeister mehrfach auf die Ungereimtheiten des vorliegenden Bebauungsplans
aufmerksam gemacht. Meine Bedenken wurden von Ihm abgewiesen. Das bestehende
Gebäude auf Gst .106 (soll jetzt erhalten bleiben) ist rund 2,5 Meter höher als der
Bebauungsplan zulässt. Weiteres ist mir unklar wie eine Bebauung des Grundstückes
803 möglich sein soll, bei einer offenen Bauweise (Abstandsbestimmung 0,6, das heist pro Meter Gebäudehöhe 0,6 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze) wie beschlossen? Von einer
gekuppelten Bauweise war nie die Rede. Zur Info, das Gst .106 ist das
bestehende Gebäude und das Gst 803 ist der Garten rund um das Gebäude.
Gegen dieses Protokoll werde ich Einspruch erheben.
Auszug aus der TGO 2011 bezüglich Bauweisen
„§ 60
Bauweisen
(1) Durch die Bauweise wird
die Art der Anordnung der Gebäude gegenüber den nicht straßenseitig gelegenen
Grundstücksgrenzen bestimmt. Dabei kann eine geschlossene, offene oder
besondere Bauweise festgelegt werden.
(2) Bei geschlossener Bauweise
sind die Gebäude, soweit keine Baugrenzlinien festgelegt sind, an den an die
Baufluchtlinie anstoßenden Grundstücksgrenzen zusammenzubauen. Gegenüber den
anderen Grundstücksgrenzen sind die Gebäude frei stehend anzuordnen.
(3) Bei offener Bauweise sind die Gebäude allseits frei stehend anzuordnen.
Durch eine entsprechende Festlegung im Bebauungsplan kann abweichend davon das
Zusammenbauen von Gebäuden an einer Grundstücksgrenze für zulässig erklärt
werden (gekuppelte Bauweise).“
M.f.G
Herbert
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