Sonntag, 9. November 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 05.11.2014



Punkt 1 Mehreinnahmen und Überziehungen vom 01.10.2014 bis 31.10.2014 - Beschlussfassung

Die vorgelegte Liste enthält Mehreinnahmen von € 9.040,40 und Mehrausgaben von € 28.400,43 für diesen Zeitrahmen.

Bei allen überzogenen Haushaltsstellen war die Bedeckung angeführt, außer bei der Haushaltsstelle „Projekt Gesunde Gemeinde“, überzogen mit € 7.268,85 fehlte die Bedeckung. Warum konnte der Bürgermeister mir auch nicht erklären, anscheinend gibt’s Subventionszusagen von verschiedenen Stellen, wann diese überwiesen werden weiß niemand.
Wegen der fehlenden Bedeckung bei dieser Haushaltsstelle habe ich mit nein abgestimmt.

Die Haushaltsstelle „Ingenieurleistungen“ war ebenfalls ein Diskussionsthema. Sie ist ebenfalls bereits überzogen obwohl der von der Fa. AEP längst ausständige Bericht über die Quellsanierung nicht vorliegt und daher auch nicht bezahlt ist.

Abstimmung 5 Ja 3 Nein 3 Enthaltungen – somit sind die Überziehungen nicht genehmigt.

Punkt 2 Anpassung der Wasser- und Kanalmindestgebühren für 2015 - Beschlussfassung

.Um vom Land Tirol Förderungen für Wasser und Kanalbauprojekte zu erhalten, gibt es Mindestgebühren die nicht unterschritten werden dürfen.
Dies sind Bruttobeträge für 2015 und in Klammer die Preise die die Gemeinde Birgitz 2014 verlangt.

Kanalanschlussgebühr pro m³ umbauten Raum € 5,41  (5,33)
Abwassergebühr je m³ € 2,115  (2,083)
Wassergebühr pro m³ € 0,41  (0,55)

einstimmig

Punkt 3 Gemeindeverband „Sanitätssprengel Axams“ – Aktualisierung der Verträge mit den Sprengelärzten - Beschlussfassung

Der Vertrag wurde vom Bürgermeister in den wichtigsten Punkten vorgetragen und einstimmig beschlossen.

Punkt 4  Weihnachtsgeld für Gemeindebedienstete – Beschlussfassung für 2014

10 Ja 1 Enthaltung wegen Befangenheit

Punkt 5 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Berichterstattung

Offene Fragen die geklärt wurden:

Für Substanzberechtigte Gemeinden fällt keine Körperschaftssteuer an.
AMA Förderungen erhält auch die Substanzberechtigte Gemeinde

Kontenplan gibt’s noch keinen, daher hat der Substanzverwalter auch noch keinen Voranschlag für 2014 erstellt.

Punkt 6 Vertragsänderung tiris-Nutzungsrechte Orthofoto – Beschlussfassung

Die zehnte Änderung dieses Vertrages wurde einstimmig genehmigt

Punkt 7 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Mein Einspruch gegen das Protokoll von der Gemeinderatssitzung am 8.10.2014 zum Tagesordnungspunkt 1 wurde vom Bürgermeister abgelehnt.

Meine schriftliche Anfrage bezüglich „sozialer Wohnbau Rohracker“ wurde vom Bürgermeister verlesen. Es findet zu diesem Thema eine Besprechung (wahrscheinlich mit dem Vorstand) statt, danach gibt’s einen Bericht. Wozu diese Besprechung gut sein soll ist mir schleierhaft, entweder ich bekomme Einsicht in die von mir geforderten Unterlagen (Vertrag mit den Grundeigentümern (Abtretung der Sozialflächen)
Ausschreibungsunterlagen
Angebot des Wohnbauträgers
Vertrag der Gemeinde mit dem Wohnbauträger)
oder nicht.

Mein Dringlichkeitsantrag bezüglich „Austausch der Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße auf Beschlag- und eisfreie Spiegel“ wurde die Dringlichkeit (1 Ja, 10 Nein ) nicht zuerkannt und daher auch nicht behandelt.
Wie ich inzwischen in Erfahrung brachte, wurden die Spiegel bereits am 15.September geliefert?????
Warum sind noch immer teilweise die alten montiert????



M.f.G
Herbert

Sonntag, 2. November 2014

Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 05.11.2014



Hallo Leute
Ärgern sie sich auch über die beschlagenen Verkehrsspiegel in Birgitz???
Das müsste nicht sein.
Ich habe heuer bei der Erstellung des Voranschlages durchgesetzt, dass für den Austausch der Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße entsprechende Geldmittel zur Verfügung stehen. In voraus Ahnung dass dies für eine Umsetzung durch den Bürgermeister zu wenig ist, habe ich am 22.06.2014 einen diesbezüglichen selbständigen Antrag eingebracht. Dieser Antrag wurde vom Bürgermeister bis heute nicht auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung gesetzt.
( Zeitrahmen 6 Monate )
Da der Austausch der Verkehrsspiegel schon mehr als überfällig ist, werde ich den selbständigen Antrag bei der Gemeinderatssitzung am 5.11.2014 als Dringlichkeits Antrag neuerlich einbringen. Vorausgesetzt 2/3 der Gemeinderatsmitglieder stimmen dem zu, muss der Bürgermeister über den Antrag bei derselben Sitzung abstimmen lassen.


Birgitz am 22.06.2014

Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Austausch der Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße auf Beschlag- und eisfreie Spiegel “


Sehr geehrte Gemeinderäte,

die Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße Birgitz sind im Winter vereist und im Frühjahr und Herbst bei ungünstiger Witterung beschlagen, dadurch ist es schon öfters zu gefährliche Situation beim einbiegen in die Dorfstraße gekommen.
 Der Austausch von 6 Verkehrsspiegeln entlang der Dorfstraße auf Beschlags- und eisfreie  ist im Sinne der Verkehrssicherheit  dringend notwendig

Im Voranschlag 2014 sind, auf meinen Antrag hin, für den Austausch € 11.000,- budgetiert worden.

Der Gemeinderat wolle beschließen:

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind die Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße Birgitz, vor Herbstbeginn 2014, auf  Beschlags und eisfreie Verkehrsspiegel auszutauschen


Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert


Sonntag, 26. Oktober 2014

Unendliche Geschichte "sozialer Wohnbau Rohracker" fortsetzung



Hallo Leute

Die unendliche Geschichte rund um den angeblichen „sozialen Wohnbau Rohracker“ geht weiter. Am 15.10.2014 fand endlich der offizielle Informationsabend „Projektvorstellung sozialer Wohnbau Rohracker“ im Gemeindezentrum statt.
Wohl alle anwesenden Interessenten waren nach dieser Vorstellung überzeugt, mit sozialem Wohnbau hat dieses Projekt nichts zu tun.

Der Wohnbauträger hat am 06.02.2013 als billigst Bieter den Auftrag zur Errichtung dieser Reihenhausanlage erhalten. Auftragssumme damals € 2.630.000,-
Jetzt nach über eineinhalb Jahren Verzögerung des Projekts teils durch den Wohnbauträger teils durch den Bürgermeister ist die Auftragssumme auf € 3.262.405,- angewachsen.
Das ist eine Preissteigerung von 24 Prozent

Das Argument geplant waren 8 Einheiten, errichtet werden jetzt aber 9 Einheiten ist nur bedingt richtig, denn die Nettowohnfläche hat sich nur von geplanten 987,4m² auf 988,07m² erhöht.

Diese Erhöhung der Nettowohnfläche um 1,03m² kostet € 632.405,- das ist ein Quadratmeterpreis von sage und schreibe € 613.985,- der wohl Weltrekord im sozialen Wohnbau sein dürfte.

Durch diese Preiserhöhung kostet jetzt die billigste Wohneinheit (Wohnnutzfläche 88,48m², Terrasse/Balkon 16,56 m², Garten 47,13 m², Keller 39,79 m² plus 2 Stellplätze € 291.590,75 + 6% Nebenkosten) um € 56.440,- mehr als 2013 angeboten.

Bei der teuersten Wohneinheit (Wohnnutzfläche 140,99 m², Terrasse/Balkon 33,94 m², Garten 55,69 m², Keller 71,41 m² plus 2 Stellplätze € 466.964,61 + 6% Nebenkosten) wirken sich diese 24% Preissteigung mit Mehrkosten von € 90.378.- aus.


Die verantwortlichen hatten alle Zeit der Welt, die interessierten Jungfamilien müssen die „Entscheidung fürs Leben“ nun innerhalb von drei Wochen fällen. Bewerbungsfrist 07.11.2014 Finanzierungszusage einer Bank inbegriffen.

Der Gemeindebürger kann wohl mit Recht darauf vertrauen, dass bei einem sozialen Wohnbauprojekt der Gemeinde alles mit rechten Dingen zugeht. Bei diesem Projekt der Gemeinde Birgitz habe ich so meine Zweifel. Schon bei der Projektvergabe am 6.2.2013 hat mir der Bürgermeister die Einsichtnahme in die Angebotsunterlagen verweigert. Ich habe mich daher schon damals gegen die Vergabe ausgesprochen, was auch im offiziellen Protokoll vermerkt ist.

Auf meine Anfrage beim Büro von Landesrat Tratter, wie und ob überhaupt so ein Projekt der Gemeinde von der Aufsichtsbehörde geprüft wird erhielt ich die Auskunft:

Geprüft wird nur die Einhaltung der Wohnbauförderungsrichtlinien.

Ob der Wohnbauträger zu dieser Preiserhöhung berechtigt ist, erhielt ich die Auskunft, dies lässt sich nur anhand der Ausschreibungsunterlagen, Angebote und Verträge der Gemeinde mit dem Wohnbauträger beantworten. Ich als Gemeinderat soll im Beisein eines Rechtanwaltes Einsicht in diese Unterlagen nehmen.

Ob ich diese Einsicht in die Unterlagen erhalte wird sich zeigen, jedenfalls habe ich eine schriftliche Anfrage laut Tiroler Gemeindeordnung in dieser Angelegenheit an den Bürgermeister gerichtet.

M.f.G
Herbert Jordan

Sonntag, 19. Oktober 2014

Protokoll der Gemeinderatssitzung am 08.10.2014



Hallo Leute
Dieses Protokoll ist wieder einmal ein Lehrbeispiel, wie man Versäumnisse bei der Gemeinderatssitzung im Protokoll auszubessern versucht.
Tagesordnungspunkt 1 „Gst 803(zur Gänze), KG Birgitz – Erlassung eines Bebauungsplanes gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011 – Auflage und Erlassungsbeschluss“ so steht’s in der Einladung zur Gemeinderatssitzung.

Im Protokoll der Gemeinderatssitzung steht
Tagesordnungspunkt 1„Gst 803 und Gst .106, (zur Gänze), KG Birgitz – Erlassung eines Bebauungsplanes gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011 – Auflage und Erlassungsbeschluss“

Dies ist eine unerlaubte Änderung der Tagesordnung.
Während der Gemeinderatssitzung habe ich den Bürgermeister mehrfach auf die Ungereimtheiten des vorliegenden Bebauungsplans aufmerksam gemacht. Meine Bedenken wurden von Ihm abgewiesen. Das bestehende Gebäude auf Gst .106 (soll jetzt erhalten bleiben) ist rund 2,5 Meter höher als der Bebauungsplan zulässt. Weiteres ist mir unklar wie eine Bebauung des Grundstückes 803 möglich sein soll, bei einer offenen Bauweise (Abstandsbestimmung 0,6, das heist pro Meter Gebäudehöhe 0,6 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze) wie beschlossen? Von einer gekuppelten Bauweise war nie die Rede. Zur Info, das Gst .106 ist das bestehende Gebäude und das Gst 803 ist der Garten rund um das Gebäude.

Gegen dieses Protokoll werde ich Einspruch erheben.

Auszug aus der TGO 2011 bezüglich Bauweisen

„§ 60
Bauweisen
(1) Durch die Bauweise wird die Art der Anordnung der Gebäude gegenüber den nicht straßenseitig gelegenen Grundstücksgrenzen bestimmt. Dabei kann eine geschlossene, offene oder besondere Bauweise festgelegt werden.
(2) Bei geschlossener Bauweise sind die Gebäude, soweit keine Baugrenzlinien festgelegt sind, an den an die Baufluchtlinie anstoßenden Grundstücksgrenzen zusammenzubauen. Gegenüber den anderen Grundstücksgrenzen sind die Gebäude frei stehend anzuordnen.
(3) Bei offener Bauweise sind die Gebäude allseits frei stehend anzuordnen. Durch eine entsprechende Festlegung im Bebauungsplan kann abweichend davon das Zusammenbauen von Gebäuden an einer Grundstücksgrenze für zulässig erklärt werden (gekuppelte Bauweise).“
M.f.G
Herbert