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Sonntag, 5. Oktober 2014
Sonntag, 28. September 2014
TFLG Novelle 2014 Auswirkung auch für Birgitz
Das Tiroler
Flurverfassungslandesgesetz 1996 (TFLG Novelle 2014) wurde am 1. Juli 2014
geändert.
Diese
Gesetzesänderung hat auch Auswirkungen für die Gemeindegutsagrargemeinschaft
Birgitz.
Die Organe einer atypischen Gemeindegutsagrargemeinschaft
wurden neu geregelt und bestehen nun aus:
Substanzverwalter, 2 Stv. Des Substanzverwalters,
erster und
zweiter Rechnungsprüfer sowie
Vollversammlung, Ausschuss und Obmann.
Substanzverwalter, 2 Stellvertreter
und der erste Rechnungsprüfer sind neu dazugekommen und werden vom Gemeinderat bestellt.
Substanzwert
Wert
eines Grundstückes, der nach Abzug der Belastungen durch die land- und
forstwirtschaftlichen Nutzungsrechte verbleibt.
Der
Substanzwert steht der Gemeinde zu und umfasst
- Substanzerlöse: Erträge aus der Nutzung dieser Grundstücke einschließlich des beweglichen und unbeweglichen Vermögens, das daraus erwirtschaftet wurde
- Überling: über den Umfang des Haus- und Gutsbedarfes der Nutzungsberechtigten erwirtschafteter Überschuss aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung
Land- und forstwirtschaftliche
Nutzungsrechte
- Diese bestehen nur im Umfang des Haus- und Gutsbedarfes der berechtigten Liegenschaften (in der Regel im fixen Anteilsrecht des Regulierungsplanes festgeschrieben)
- Sie können nur bezogen werden, wenn die berechtigte Liegenschaft einen tatsächlichen Bedarf hat. ( Diese Regelung gilt für Birgitz nicht, weil es sich bei den Nutzungsrechten um Teilwaldrechte handelt)
Änderungen in der Finanzgebarung
Änderung
des Systems von einer Buchführung mit zwei Rechnungskreisen auf zwei
voneinander getrennten Bankkonten und Buchführungen.
Substanzkonto: Alle Einnahmen und Ausgaben
die nur die Substanz sowie die Substanz und auch die Nutzungsrechte betreffen.
Wird vom Substanzverwalter geführt und vom ersten Rechnungsprüfer kontrolliert.
Abrechnungskonto: Alle Einnahmen und Ausgaben
die ausschließlich die Nutzungsrechte (z.B. Bewirtschaftungsabgeltung) betreffen.
Wird vom Obmann geführt und vom zweiten Rechnungsprüfer kontrolliert.
Der Substanzverwalter
übernimmt viele Aufgaben des bisherigen
Obmanns: Aufrechterhaltung der Infrastruktur, Wegerhaltung, Almwirtschaft, Förderanträge, usw. All diese
Aufwendungen werden aus dem Substanzkonto bedeckt.
Aufgaben des Substanzverwalters
·
Veräußerungen,
Verpachtungen, dauernde Belastung von Grundstücken, Ausübung Jagdrecht,
Begründung einer Dienstbarkeit oder eines Baurechtes, Schotter- und
Steinbruchnutzung
·
Verfügung
über Substanzerlöse und Überling
·
Aufgaben
im Rahmen der Finanzgebarung
·
Informationspflicht
dem Obmann gegenüber
·
Substanzverwalter vertritt die
Gemeinde in der Vollversammlung und im Ausschuss
·
Substanzverwalter
kann Sitzungen einberufen und die Tagesordnung festsetzen, er führt dabei den
Vorsitz.
·
Organbeschluss
nur mit Zustimmung des Substanzverwalters
·
Substanzverwalter
ist zu den Sitzungen des Ausschusses und der Vollversammlung rechtzeitig zu
laden ( fünf Werktage bzw. eine Woche); ab diesem Zeitpunkt können er selbst,
der Bgm. sowie die Gemeinderatsmitglieder in die Sitzungsunterlagen einsehen
Der Substanzverwalter vertritt die Gemeindegutsagrargemeinschaft
allein nach außen in:
- Substanzwertangelegenheiten
- Gemischten Angelegenheiten (im Rahmen der entsprechenden Organbeschlüsse)
Verhältnis
Gemeinde – Substanzverwalter
Der Substanzverwalter hat den
Gemeinderat zwingend zu befassen und dessen Aufträge abzuwarten:
- Begründung von Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen, deren Dauer sechs Monate übersteigt
- Erwerb, Veräußerung und Belastung von Liegenschaften
- Errichtung von und wesentliche Änderungen an wirtschaftl. Unternehmen, Erwerb und Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
- Verwirklichung und Finanzierung außerordentlicher Vorhaben
- Anlegung und Auflösung von Rücklagen
- Aufnahme von Krediten, Abschluss von Leasingverträgen, Übernahme von Haftungen
- Festsetzung des Voranschlages, Genehmigung des Rechnungsabschlusses
- Darüber hinaus kann der Gemeinderat durch Beschluss auch sonstige Angelegenheiten festlegen, in denen er vom Substanzverwalter zwingend vorab befasst werden möchte
- Umfassende Informationspflicht gegenüber den Gemeindeorganen: der Substanzverwalter hat dem Bürgermeister auf dessen Verlangen bzw. dem Gemeinderat in jeder Sitzung über die laufenden Geschäfte zu berichten und Fragen der Mitglieder des Gemeinderates zu beantworten sowie auf Verlangen im Gemeindeamt Einsicht in die diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren
Gemeinde
– Zugriffsrecht
- Zugriff auf Substanzerlöse durch die Gemeinde ist jederzeit möglich
- Substanzverwalter ist verpflichtet, Aufträgen der Gemeinde auf Auszahlung ziffernmäßig bestimmter Beträge unverzüglich nachzukommen
- Zahlungsfähigkeit (Bedeckung laufender Ausgaben und bereits bekannter Zahlungsverpflichtungen) der Gemeindegutsagrargemeinschaft darf jedoch nicht gefährdet werden.
Durch
diese Einschränkung des Zugriffsrechtes der Gemeinde auf die Substanzerlöse der
Gemeindegutsagrargemeinschaft, ist in Birgitz nicht so schnell mit einem
Geldfluss von der Gemeindegutsagrargemeinschaft (Substanzkonto) zur
Gemeindekassa zu rechnen.
Außer
der Gemeinderat hat einen guten SubstanzVERWALTER
bestimmt.
M.f.G.
Herbert
Sonntag, 21. September 2014
Selbständiger Antrag "Sanierung Friedhof Birgitz"
Birgitz am 21.09.2014
Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den
Gemeinderat bezüglich „Sanierung Friedhof Birgitz“
Sehr geehrte
Gemeinderäte,
der Friedhof einer
Gemeinde soll und ist in vielen Gemeinden unseres Landes ein Aushängeschild für
die Gemeinde. Leider gehört der Friedhof von Birgitz derzeit nicht dazu. Die
einzelnen Gräber werden von den Besitzern sehr schön gepflegt, aber die Wege zu
und zwischen den einzelnen Gräbern sind einer Friedhofsanlage nicht würdig.
Es sind verschiedene Wege
vorhanden: Natursteinplatten, Kopfsteinpflaster, Kies, Gras und ein Gemisch aus
Kies und Gras.
Die Natursteinplatten
sind so uneben, dass sie eine akute Stolpergefahr darstellen. Weiteres sind
viele Steinplatten mit Gras überwachsen, so dass sie ihre Funktion als Weg
nicht mehr erfüllen.
Die Kopfsteinpflaster
sind von Unkrautbewuchs durchzogen.
Die Kieswege sind
uneben und ebenfalls wegen des fehlenden Unterbaues mit Unkraut überwuchert,
gleiches gilt für die Kies/Gras Wege.
Antrag
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Selbständige
Antrag „Sanierung Friedhof Birgitz“ wird dem Bauausschuss zur Erstellung eines
Sanierungskonzeptes zugewiesen.
Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.
M.f.G
Herbert Jordan
Sonntag, 14. September 2014
Protokoll von der Gemeinderatssitzung am 03.09.2014
Hallo Leute
Wen sie unter Punkt 1. „Quellensanierung / Hochbehälter –
Zwischenbericht“ den Satz „ Bürgermeister
Luis Oberdanner übergibt das Wort an Herrn Georg Teyml vom Planungsbüro AEP,
welcher im Anschluss die anwesenden Gemeinderäte über die bereits getroffenen
Maßnahmen und den aktuellen Status bezüglich der Gesamtstudie Quellensanierung,
Sanierung Hochbehälter und Errichtung
Beschneiungsanlage informiert“ lesen, werden sie sich fragen,
Beschneiungsanlage für welche Schipiste?
Die Beschneiungsanlage soll beim Schlepplift Birgitz
realisiert werden. Schon die Kosten für diese Studie sind für mich „Zum Fenster
hinausgeworfene Steuermittel“
Die Gemeinde Birgitz leistet sich nicht nur diesen Luxus
sondern unterstützt auch das Projekt „Brückenschlag Kalkkögel“ mit bisher rund €
8.000,00 aus dem Steuertopf. Damit werden unter anderem die Ganzseitigen
Werbeeinschaltungen in den diversen Printmedien bezahlt. Ich hoffe diese
Werbeeinschaltungen gefallen Ihnen, sie haben sie ja mit Ihren Steuern
mitfinanziert.
M.f.G
Herbert
Sonntag, 7. September 2014
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 03.09.2014
Punkt 1
Mehreinnahmen und Überziehungen vom 26.07.2014 bis 22.08.2014
Die Mehreinnahmen betragen € 14.360,28
Die Mehrausgaben betragen €5.337,91 und wurden
begründet. Die Bedeckung wurde ebenfalls teilweise ausgewiesen. (Bedeckung von
anderen Haushaltskonten die Mehreinnahmen beinhalten)
Einstimmig angenommen
Punkt 2
Gesellschaft für Wirtschaftsdokumentation GmbH – Schautafel für
Öffentlichkeitsarbeit – Beratung/Genehmigung
Diese Werbetafel soll zu einem Teil, eine
Präsentation der Gemeinde Birgitz, zum anderen Teil Werbeeinschaltungen von
Birgitzer Unternehmen beinhalten.
Vertragsdauer 5 Jahre, für die Gemeinde
kostenlos.
Einstimmig angenommen
Punkt 3
Ansuchen Naturfreunde Österreich – Wegnutzung Birgitzer Alm / Birgitzköpflhaus
- Beratung
.Die Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe
Innsbruck haben um die Wegnutzung Birgitzer Alm – Birgitzköpflhaus angesucht:
„…………..wäre
es uns ein großes Anliegen, künftig den Weg von der Birgitzer Alm hin zum
Naturfreundehaus Birgitzköpfl uneingeschränkt nützen zu können. Bei Nichtbetrieb
des Birgitzköpflliftes, ist diese Zufahrt die einzige Option, um die Hütte
versorgen zu können. Derzeit besteht ein eingeschränktes Nutzungsrecht“
Das eingeschränkte Nutzungsrecht sieht vor,
die jährlich zweimalige Grundversorgung der Hütte ( Frühjahr und Herbst ) und
unbedingt notwendige Versorgungstransporte die mit dem Lift nicht möglich sind,
jeweils nach vorheriger Anmeldung.
Öffentlichen Weg gibt es in diesem Bereich
keinen.
Der Gemeinderat lehnte das Ansuchen ab.
Punkt 4
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Berichterstattung
Der Substanzverwalter kann derzeit keinen
Voranschlag 2014 erstellen, weil von der Agrarbehörde noch kein „Kontenplan“
vorliegt. Die anfallenden Rechnungen werden bezahlt und nach Vorliegen des
Kontenplans den einzelnen Konten zugeteilt.
Bei der Jausen Station Birgitzer Alm ist die
westseitige Dachrinne defekt. ( Rinne und Halterungen )
Die Besichtigung mit einer Fachfirma hat
ergeben, dass das gesamte Dach sanierungsbedürftig ist. Offensichtlich wurde
mit einem Pickel der Eis Belag entfernt und dabei das Blechdach beschädigt.
Warum es überhaupt zu einer Eisbildung kommt soll bei einer Begehung mit der
Fachfirma Holzbau Haid abgeklärt werden.
Punkt 5
Quellensanierung / Hochbehälter – Zwischenbericht
Herr Georg Teyml von der Firma AEP gab uns
einen Zwischenbericht über den Zustand der Wasserversorgung.
Sanierungsarbeiten nach Prioritäten gereiht:
1; Noch heuer muss im Hochbehälter eine
UV-Anlage eingebaut werden.
Beim Hochbehälter gibt es keinen
Stromanschluss, dieser müsste ebenfalls noch heuer hergestellt werden. Nächster
Anschlusspunkt der Tiwag ist beim Liftgebäude.
2; Die Hüttenbodenquelle muss eingeleitet
werden um genügend Wasser während der Sanierung der einzelnen Wasserfassungen
zur Verfügung zu haben.
3; Sanierung der einzelnen Quellfassungen (einzeln)
4; Sanierung des Hochbehälters.
Kostenschätzung gibt’s wahrscheinlich Ende des
Jahres.
Punkt 6
LVwGH Tirol – Erkenntnis vom 13.08.2014 – Beseitigungsverfahren Gst 846, 847
und 848, KG Birgitz – Berichterstattung
Bürgermeister –„Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat den Beseitigungsauftrag vom
24.01.2012 bestätigt. Termin 31.10.2014 – gibt’s Fragen dazu?- Keine – dann kommen
wir zum nächsten Tagesordnungspunkt.“
Punkt 7
Personelles – Verlängerung Dienstvertrag Betreuungspersonal gemäß den
Bestimmungen des Tiroler Rehabilitationsgesetzes für die Volksschule Birgitz –
Beschlussfassung – (geschlossener Sitzungspunkt)
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich
nicht berichten
Punkt 8 Allfälliges, Anfragen, Anträge
Unendliche Geschichte „Sozialer Wohnbau
Rohracker“
Auf meine Frage an den Bürgermeister wies nun
weitergeht bekam ich die Antwort:
Die Kostenberechnungen des Bauträgers werden
derzeit vom Land Tirol geprüft. Wie lange das dauert kann er nicht sagen.
Danach gibt’s eine Präsentation des geplanten Projektes.
Monatelang hat mir der Bauträger erklärt, das
Projekt ist beim Land Tirol zur Prüfung, und nun erklärt mir der Bürgermeister
das gleiche.
Warum das Projekt so verzögert wird, werde ich
schon herausfinden, und berichten.
Zwei Familien haben seit längerem ein Problem
mit dem Nachbarn und deshalb den Sachverhalt Mitte August 2014 dem
Bürgermeister schriftlich zur Kenntnis gebracht.
Problem:
Der Nachbar hat ein Schwimmbad das mit
Chlorwasser befüllt ist. Dieses Chlorwasser pumpt er jeden Herbst in die Thujenhecke
an der Grundgrenze, dabei rinnt das Wasser in die darunterliegenden
Lichtschächte der Anrainerfamilien. Die Betonziegelmauer ist dadurch komplett
ausgewaschen.
Eine Prüfung der Universität Innsbruck am
23.05.2013 hat ergeben, dass der Boden in den Lichtschächten mit Chlorid belastet ist.
Da mir das Problem seit Frühjahr 2014 bekannt
ist, haben mich die zwei Familien gebeten, in dieser Angelegenheit
nachzufragen.
Der Bürgermeister erklärte, er hat die Fachabteilungen
des Landes Tirol beauftragt zu beurteilen, inwieweit die Gemeinde da tätig
werden kann. Wegen der Urlaubszeit hat er noch kein Ergebnis erhalten.
Im Frühjahr 2014 wurde ich von den betroffenen
Familien über Ihr Problem informiert. Hauptkritikpunkt damals war die Untätigkeit des Bürgermeisters / Gemeinde in
dieser Angelegenheit. Durch ein Missverständnis, Vizebürgermeister Haid hat den
Schaden im Herbst 2013 mit dem Nachbarn besichtigt, glaubten die betroffenen
Familien die Gemeinde ist informiert. Vizebürgermeister Haid hat den Schaden
aber als Bausachverständiger im Auftrag des Nachbarn und nicht im Auftrag der
Gemeinde besichtigt.
Ich konnte diesen Irrtum aufklären und habe
schon damals den betroffenen geraten, das Problem schriftlich der Gemeinde
mitzuteilen.
Ich komme immer wieder in Gesprächen mit
Gemeindebürgern darauf, dass sie sich ärgern weil der Bürgermeister / Gemeinde
nicht tätig werden. Auf Nachfragen wann und wem sie Ihr Problem mitgeteilt
haben, kommt meist heraus es wurde nur mit dem oder dem geredet, wann ist auch
meist nicht mehr klar.
Wenn sie ein Anliegen an die Gemeinde haben,
schreiben sie dies formlos auf, und geben es im Gemeindeamt ab. Dabei erhalten
sie einen „Eingangsstempel mit Datum“
und haben damit immer einen Beweis wann sie ihr Anliegen vorgebracht haben.
M.f.G
Herbert
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