Sonntag, 31. August 2014
Sonntag, 24. August 2014
Verkehrsspiegel, Voranschlag 2014, sozialer Wohnbau Rohracker
Hallo Leute
Am 9.7.2014 habe ich bei der
Gemeinderatssitzung den selbständigen Antrag, bezüglich Austausch der
Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße auf beschlag-
und eisfreie Spiegel gestellt.
Im Voranschlag 2014 sind dafür ( auf meinen
Antrag ) € 10.000,- budgetiert.
Es obliegt nun den Bürgermeister den Antrag
einem Ausschuss zur Vorberatung zuzuteilen, oder ihn auf die Tagesordnung einer
Gemeinderatssitzung zur Beschlussfassung zu setzen.
Bis jetzt liegt der Antrag „unerledigt in der Schublade des
Bürgermeisters.“
Am
Freitag den 22.08.2014 waren die Verkehrsspiegel erstmals in diesem „Herbst“
beschlagen.
Herr Bürgermeister auf was wartest du, muss erst
ein Unfall passieren?
Voranschlag
2014
Im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom
06.08.2014 steht unter Tagesordnungspunkt 4:
„GR
Herbert Jordan bemängelt, dass bis dato kein aktueller Voranschlag 2014 an den
GR verteilt wurde. Der Bürgermeister erklärt, dass die Austauschblätter schon
hergestellt sind und dem Gemeinderat per Post zugehen werden.“
Die Austauschblätter habe ich dann nicht per
Post erhalten, sondern bei der Gemeinderatsbesprechung am 13.08.2014.
Ausgedruckt wurden die Austauschblätter am
07.07.2014, warum sie dann über einen Monat nicht an die Gemeinderäte verteilt
wurden ist mir unverständlich.
Für die Seite 1 „Festsetzung des Voranschlages“
bekam ich kein Austauschblatt, obwohl sich die Voranschlagssumme geändert hat.
Der Voranschlag 2014 hätte laut Tiroler
Gemeindeordnung bereits im Dezember 2013 beschlossen werden sollen.
Am 26.03.2014 wurde der Voranschlag 2014 mit
Ein- Ausgaben von jeweils € 2,579.500,- beschlossen. Ebenfalls beschlossen
wurde mein Änderungsantrag ( Verkehrsspiegel Erhöhung der Ein- Ausgaben um € 10.000,-)
Am 07.05.2014 wurde der Änderungsvorschlag des
Bürgermeisters ( € 2,599.700,-) vom Gemeinderat abgelehnt.
„Auf Grund
der Stimmengleichheit und der dadurch negativen Entscheidung durch den
Gemeinderat, bleibt somit der am 26.03.2014 beschlossene Voranschlag 2014 mit
einer Einnahmesumme im ordentlichen Haushalt in Höhe von 2,579.500,- EUR und
einer Ausgabensumme im ordentlichen Haushalt in Höhe von 2,579.500,- EUR gültig.“
In den Austauschblättern erhalten am
13.08.2014 ist mein am 26.03.2014 beschlossener Antrag berücksichtigt, die
Gesamtsumme des Voranschlag 2014 von € 2,579.000,- hat sich aber nicht
geändert, weil die Position „Investitions- u. Tilgungszuschuss“ sowohl auf der
Einnahmenseite wie auf der Ausgabenseite um jeweils € 10.000,- gekürzt wurden.
Für
diese Änderung gibt’s keinen Gemeinderatsbeschluss – ist der Voranschlag
gültig??
Unendliche
Geschichte „sozialer Wohnbau Rohracker“
Protokoll Gemeinderatssitzung am 06.08.2014
Tagesordnungspunkt 9 Allfälliges:
Auf die
Anfrage von GR Herbert Jordan zum sozialen Wohnbau Rohracker leilt der
Vizebürgermeister mit, dass die Präsentationsunterlagen am 7.8. der Gemeinde
übergeben werden. Der Bürgermeister erläutert, dass in Folge eine
Informationsveranstaltung für Kaufinteressenten stattfinden wird, die via
Postaussendung und Homepage verlautbart wird.“
Wie ich erfahren habe sind die
Präsentationsunterlagen nun endlich am 18.08.2014 der Gemeinde übergeben
worden.
Also Herr Bürgermeister worauf wartest du noch?
M.f.G
Herbert
Montag, 18. August 2014
Sonntag, 10. August 2014
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 06.08.2014
Punkt 1
Bebauungsplan GP 62/3 und 62/2 KG Birgitz – Auflagen- und Erlassungsbeschluss
Folgende Parameter wurden beschlossen:
Baumassendichte mindestens 1,00
Baumassendichte höchstens 1,80
Offene Bauweise
Abstand 0,6
Maximal 2 Oberirdische Stockwerke
Maximale Wandhöhe 7,20 Meter
Höchster Punkt des Gebäudes – absolute Seehöhe
869,00 Meter
Geländeveränderung maximal 0,5 Meter, über
diese Vorgabe gab’s eine `Diskussion, ob diese Regelung bei Einfamilienhäusern
notwendig und sinnvoll ist.
Einstimmig beschlossen.
Punkt 2
„Verbindung“ Kanalableitung (Oberflächen bzw. Fäkalkanal) Ausserkristen /
Sonnleiten im Bereich des Mischkanals „Kristenhöfe“ – Zustimmung des
Gemeinderates
Die Gemeinde Axams hat um diese Grundbenützung
angesucht.
Der Ausschuss der Gemeindegutsagrargemeinschaft
Birgitz hat sich im Vorfeld für eine Genehmigung dieses Ansuchens
ausgesprochen.
Der Gemeinderat stimmt dem Ansuchen zu, mit
dem Hinweis, dass sich die Gemeinde Axams mit dem Nutzungsberechtigten diese
Gemeindegutsagrargemeinschaftsgrundstückes einigen muss.
Einstimmig beschlossen.
Punkt 3
Kassenprüfungsprotokoll 2/2014 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Die Kassaprüfung wurde vom
Überprüfungsausschuss am 02.06.2014 durchgeführt.
Die aufgezeigten Unstimmigkeiten wurden
berichtigt.
Einstimmig zur Kenntnis genommen.
Punkt 4
Mehreinnahmen und Überziehungen Stichtag 25.07.2014 - Beschlussfassung
Bis zum Stichtag 25.07.2014 gab’s laut
Aufstellung € 8.367,68 an Überziehungen, und € 125.836,02 an Mehreinnahmen. ( €
100.000,- vom Gemeindeausgleichsfonds)
Weil ich ( keine Gemeinderatsfraktion) bis heute
keinen „Voranschlag 2014“ von der
Gemeinde erhalten habe, kann ich diese Angaben nicht überprüfen. Eine
Zustimmung zu diesen Listen war mir daher nicht möglich.
Abstimmung 11 Ja 1 Nein
Punkt 5
Außerordentliche Finanzzuweisung aus dem GAF – Zweckwidmung für
„Hochbehältersanierung / zentrale Wasserversorgung“
Die Gemeinde Birgitz hat vom
Gemeindeausgleichsfonds eine außerordentliche Bedarfszuweisung von € 100.000,- erhalten.
Dieser Betrag soll nun Zweckgewidmet für die
Sanierung der Trinkwasserversorgung verwendet werden.
Kommt Ihnen dies irgendwie bekannt vor?
Gemeinderatsbeschluss 04.09.2013 – Bildung
einer Betriebsmittelrücklage für anstehende Verbesserungsmaßnahmen bei der Wasserversorgung.
Außerordentliche Bedarfszuweisung 2013 €
91.080,- die Zweckgewidmet wurde.
Diese Zweckwidmung wurde bei der Erstellung
des Voranschlagsentwurfes 2014 wieder aufgehoben.
Die Gemeinde Birgitz hat 2012 die Fa. AEP mit
der Erhebung des Sanierungsbedarfs und der Ermittlung der Investitionskosten
beauftragt und diese Leistung auch 2013 bezahlt.
Meine Frage an den Bürgermeister um welche
Investitionssummen es sich laut dieser Studie handelt, antwortete der
Bürgermeister mit – „ das kann ich nicht
beantworten, weil ich die Studie noch nicht erhalten habe“
Na bravo – 2012 bestellt – 2013 bezahlt –
August 2014 Studie noch immer nicht geliefert.
„Gemeinderatssitzung am 19.09.2012
Tagesordnungspunkt 3. Angebot AEP – Studie zur Sanierung
des Hochbehälter, zur Quellsanierung und zur Beschneiungsanlage Steinachlift
Dieses
Projekt wird aufgrund seiner Dimension als Studie zusammengefasst und man
sollte sich bereits jetzt schon Gedanken über die Realisierung dieses
Großprojektes machen. Das Angebot der Firma AEP beinhaltet die Ist-Analyse, das
Sanierungskonzept, sowie die Ermittlung der Investitionskosten. Die
Angebotssumme für die oben angeführten Studien beläuft sich auf € 11.500,-
(netto) wobei 50% der Honorarkosten bei einer Projektrealisierung durch die
Firma AEP in Anrechnung gebracht werden können………
Abstimmung
12 Ja 1 Enthaltung.“
Abstimmung 12 Ja
Punkt 6
Ansuchen Subvention Wasserrettung Innsbruck
Die Wasserrettung Innsbruck hat um eine
Subvention von € 97,- angesucht. Dieser Betrag richtet sich nach der
Einwohnerzahl.
Auf Antrag wurde dieser Betrag auf € 100,-
erhöht und einstimmig beschlossen.
Punkt 7
Änderung Bebauungsplan GP 439 KG Birgitz – allfälliger Auflage- und
Erlassungsbeschluss
Die Fa. Holzbau Haid möchte das Bürogebäude um
ein Stockwerk erhöhen. Platzbedarf für die Fa. Kristallwohnbau. Durch den
gültigen Bebauungsplan (absolute Seehöhe 858,60 Meter) ist dies nicht möglich.
Die absolute Höhe wird auf 860,20 erhöht, alle
anderen Parameter bleiben gleich.
Abstimmung 11 Ja 1 Enthaltung wegen Befangenheit.
Punkt 8
Personelles – Änderung des Beschäftigungsausmaßes VB Eisendle-Hilgarter von 50%
auf 62,5% (geschlossener Sitzungspunkt)
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich
nicht berichten.
Was soll ich da auch vertrauliches berichten,
steht eh’ alles in der Einladung zur Gemeinderatssitzung.
Punkt 9
Allfälliges, Anfragen, Anträge
Unendliche Geschichte „sozialer Wohnbau Rohracker“
Vzbgm. Haid ( Kristallwohnbau) erklärt, die
Verkaufsunterlagen sind fertig und werden am Donnerstag den 07.08.2014 der
Gemeinde übergeben.
Ich habe mich am Freitag den 08.08.2014 gegen
Mittag bei der Gemeinde erkundigt, ob die Verkaufsunterlagen übergeben wurden –
Auskunft „Nein“
Der Bürgermeister wollte sich auf kein Datum
für das Infoschreiben an die Gemeindebürger und den darauffolgenden Infoabend
festlegen.
Gemeindegutsagrargemeinschaft:
Der Bürgermeister berichtet von der Übergabe
der Unterlagen durch den Obmann der Gemeindegutsagrargemeinschaft an den Substanzverwalter.
Am 31.07.2017 fand die Berufungsverhandlung in
Sachen „Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz“ statt. Alle Berufungen wurden
abgewiesen.
Der Bürgermeister ist der Meinung, für den
Bericht des Substanzverwalters ist kein eigener Tagesordnungspunkt notwendig,
es genügt wenn er unter Allfälliges berichtet.
Dieser Meinung bin ich nicht. Wenn der Bericht
des Substanzverwalters als Tagesordnungspunkt ausgewiesen ist, besteht für die
Gemeinderäte die Möglichkeit eines „Antrags
zum Tagesordnungspunkt“ über diesen noch in der gleichen Sitzung abgestimmt
werden muss.
Erfolgt der Bericht des Substanzverwalters
unter „Allfälliges“ besteht diese Möglichkeit nicht. Es können von den
einzelnen Gemeinderäten nur sogenannte „selbständige
Anträge“ gestellt werden. Diese müssen vom Bürgermeister innerhalb von 6
Monaten als eigenständige Tagesordnungspunkte ausgeschrieben werden.
Es folgte ein Bericht über das Projekt
„gesunde Gemeinde“
Anfrage – wie geht’s mit dem
Raumordnungskonzept weiter – Antwort ist im Laufen.
Ich habe den Bürgermeister aufgefordert, dem
Raumordnungsplaner die aktuellen Ansuchen um Umwidmungen zur Bearbeitung zu
übergeben. Die Unterlagen, die jeder Gemeinderat vom Raumordnungsplaner
erhalten hat, sind zum Teil überholt weil es neue Ansuchen gibt.
M.f.G
Herbert
Sonntag, 3. August 2014
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 06.08.2014
Hallo Leute
Wie ihr sicher wisst,
ist der Bürgermeister vom Gemeinderat zum Substanzverwalter der Gemeindegutagrargemeinschaft
Birgitz bestellt worden. Ich habe mich ebenfalls für diese Funktion beworben,unter anderem mit der Argumentation den Gemeinderat immer aktuell zu informieren, was vom
Bürgermeister nicht zu erwarten ist.
Meine Befürchtung ist
schneller eingetreten als erwartet. Sie werden in der aktuellen Tagesordnung
für die Gemeinderatssitzung am 06.08.2014 keinen Tagesordnungspunkt „Bericht des Substanzverwalters“
finden. Gerade jetzt in der Übergangsphase ist eine Information des
Gemeinderates über die Vorgänge in der Gemeindegutsagrargemeinschaft
unerlässlich.
Auszug aus der TFLG Novelle 2014 § 36d Absatz
4:
(4) Der Substanzverwalter hat dem Bürgermeister der substanzberechtigten Gemeinde auf Verlangen
alle von ihm begehrten Auskünfte über die laufenden Geschäfte zu erteilen sowie dem Gemeinderat der substanzberechtigten Gemeinde in jeder Sitzung über die laufenden Geschäfte zu berichten und Fragen der Mitglieder des Gemeinderates zu beantworten. Auf Verlangen ist dem Bürgermeister und den weiteren Mitgliedern des Gemeinderates der substanzberechtigten Gemeinde im Gemeindeamt Einsicht in die diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren. Diese können von diesen Unterlagen Abschriften anfertigen oder auf Kosten der substanzberechtigten Gemeinde Kopien oder Ausdrucke erstellen.
(4) Der Substanzverwalter hat dem Bürgermeister der substanzberechtigten Gemeinde auf Verlangen
alle von ihm begehrten Auskünfte über die laufenden Geschäfte zu erteilen sowie dem Gemeinderat der substanzberechtigten Gemeinde in jeder Sitzung über die laufenden Geschäfte zu berichten und Fragen der Mitglieder des Gemeinderates zu beantworten. Auf Verlangen ist dem Bürgermeister und den weiteren Mitgliedern des Gemeinderates der substanzberechtigten Gemeinde im Gemeindeamt Einsicht in die diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren. Diese können von diesen Unterlagen Abschriften anfertigen oder auf Kosten der substanzberechtigten Gemeinde Kopien oder Ausdrucke erstellen.
Sonntag, 27. Juli 2014
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 24.07.2014
Der Bürgermeister hat sich für diese Sitzung
entschuldigt daher hatte Vizebürgermeister Haid Heinz den Vorsitz.
Anwesend waren 10 Gemeinderäte
Punkt 1
Dringlichkeitsantrag der ULB vom 10.07.2014 – Terminfestsetzung für die
Einführung der beschlossenen Recyclinghof Öffnungszeiten - Beschlussfassung
Wie bekannt sein dürfte, habe ich am 02.10.2013
den selbständigen Antrag bezüglich Änderungen der Öffnungszeiten am
Recyclinghof Birgitz gestellt.
Bei der Gemeinderatssitzung am 07.05.2014
wurde dieser Antrag behandelt. (2 Monate zu spät, selbständige Anträge müssen
lt. Tiroler Gemeindeordnung innerhalb von 6 Monaten im Gemeinderat behandelt
werden, gilt aber nur für den Rest von Tirol nicht für Birgitz? )
In dieser Sitzung wurde gegen den Willen des
Bürgermeisters festgelegt, die Öffnungszeiten am Mittwoch von derzeit 13.00 bis
15.00 auf 16.00 bis 18.00 zu ändern.
Dieser Gemeinderatsbeschluss wurde vom
Bürgermeister bis jetzt nicht umgesetzt, mit der Begründung im Beschluss fehlt
das Datum der Inkraftsetzung????
Die ULB stellte daher am 10.07.2014 den
Dringlichkeitsantrag „Terminfestsetzung für die Einführung der beschlossenen
Recyclinghof Öffnungszeiten“.
Vizebürgermeister Haid war auch der Meinung,
ein Gemeinderatsbeschluss ist mit Beschlussdatum gültig, aber man lernt ja nie
aus.
Es wurde nun einstimmig beschlossen, die
Gemeindebürger mit einem eigenen Rundschreiben zu informieren und mit Mittwoch den 06.August 2014 die neuen
Öffnungszeiten einzuführen
Punkt 2
Allfälliges, Anfragen, Anträge
Der Vizebürgermeister verlas ein Schreiben des
Bürgermeisters / Substanzverwalters über die Vorgänge bei der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz.
Am 31.07.2014 findet die Berufungsverhandlung
vor dem Landesverwaltungsgericht statt. Einspruch gegen den Bescheid der
Agrarbehörde der feststellt dass Birgitz eine Gemeindegutsagrargemeinschaft
ist.
Die Gemeindegutsagrargemeinschaft will sich
bei dieser Verhandlung von einem Rechtsanwalt vertreten lassen und wollte vom
Substanzverwalter die Zusage der Übernahme dieser Kosten (ca. € 2.500,-) Diese
Zusage gab der Substanzverwalter nicht.
Bekanntlich wurde das Konto der
Gemeindegutsagrargemeinschaft gesperrt und somit können die laufenden
Rechnungen nicht bezahlt werden.
Der Substanzverwalter fordert vom Obmann der
Gemeindegutsagrargemeinschaft die Vorlage der Lieferscheine und Rechnungen, die
er nach Prüfung dann einzahlen wird. Die Übergabe der Lieferscheine und
Rechnungen wird mit Hinweis auf das laufende Verfahren vom Obmann abgelehnt.
Die Übergabe sämtlicher Unterlagen ( siehe §
86 Abs. 4 TFLG 1996) wurde vom Substanzverwalter für den 29.07.2014 angeordnet.
Letzt möglicher Termin.
Anfrage an den Obmann des Sozialausschusses:
Für das Schuljahr 2014/2015 haben sich 15
Kinder für die Nachmittagsbetreuung angemeldet. (Erhebung wurde vom Land Tirol
durchgeführt und dem Bürgermeister zur Kenntnis gebracht)
Der Obmann erklärte vom Bürgermeister keinen
Auftrag in dieser Angelegenheit zu haben und daher auch nicht tätig werden zu
können.
Mein selbständiger Antrag vom 20.04.2014 wurde
weder dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen, noch im Gemeinderat
behandelt. Das Schuljahr 2014/2015 fängt ja erst im September an, da haben wir
ja noch jede Menge Zeit?????
Selbständiger
Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Schulische
Tagesbetreuung“
Die
schulische Tagesbetreuung wird in Tirol an 126 Standorten angeboten. Um dieses
Angebot weiter auszubauen gibt es bis
2018 zusätzliche Förderungen des Bundes.
Auszug
aus der Tiroler Gemeindezeitung:
„Weitere
38 Millionen Euro liegen seit Anfang des Jahres im Fördertopf des Bundes. Wer
ein Stück vom Kuchen will, muss bis 2018 die schulische Tagesbetreuung
anbieten. Es heißt zugreifen, solange die Gelder reichen“
Weiteres
ist in diesem Bericht zu lesen:
„Damit
die schulische Tagesbereuung von den Gemeinden auf freiwilliger Basis angeboten
werden kann, müssen mindestens sieben – an Sonderschulen drei – SchülerInnen
angemeldet werden. Ab 15 SchülerInnen
bzw. sieben Sonderschulkinder ist der Schulerhalter gesetzlich verpflichtet die
schulische Tagesbetreuung anzubieten
Ab 15 SchülerInnen Pflicht.
Um den
Bedarf an Betreuungsplätzen zu erheben, führen das Land Tirol und der
Landesschulrat bis 10. April 2014 eine Elternbefragung an den Tiroler Schulen
durch. Bei der Anmeldung müssen Eltern nur die Teilnahme bis 16 Uhr an
mindestens einem Wochentag bestätigen, auch wenn sie dann an allen Schultagen
in Anspruch genommen wird“
Um bei
Eintritt dieser Tagesbetreuungspflicht nicht ohne Konzept dazustehen, sind
dringend Vorarbeiten notwendig.
Der
Gemeinderat wolle beschließen:
Der
Bürgermeister wird beauftragt:
• Das Ergebnis der Elternbefragung beim
Land Tirol einzuholen
• Den notwendigen Platzbedarf für eine
schulische Tagesbetreuung zu erheben ( Gruppenräume, Speisesaal, Küche und
Spielplätze )
• Alle bestehenden Räumlichkeiten im
Gemeindezentrum und der Schule zu überprüfen, ob die derzeitige Nutzung noch
gebraucht wird, oder ob sie für die schulische Tagesbetreuung adaptiert werden
können. (Übersiedlungen, Mehrfachnutzung der Räumlichkeiten, Tagsüber
schulisch,/abends für Vereinszwecke z.B. )
• Erhebung von möglichen Zubau
varianten.
• Kostenschätzung für
Adaptierungsarbeiten / Zubau
• Kostenschätzung für Betreuungspersonal,
Förderung des Landes
• Abklärung mit Nachbargemeinden über
mögliche gemeinsame Projekte.
• Über die Ergebnisse ist dem
Gemeinderat ehestmöglich zu berichten
Gem. §48
Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den
Antrag verlangt.
Das Dauerthema „sozialer Wohnbau Rohracker“ wurde wieder einmal mit der Floskel „in 14 Tagen liegen die Verkaufsunterlagen
vor“ beantwortet. Diese 14 Tage höre ich nun schon das ganze Jahr 2014.
Ein Gemeinderat will eine Vorbesprechung über
die geplanten Bauvorhaben 2015 um sich auf den Voranschlag 2015 besser
vorbereiten zu können.
Zur Erinnerung: Bis heute 27.07.2014 wurde
keiner Gemeinderatsfraktion ein gültiger Voranschlag 2014 übermittelt. Meine
Urgenzen diesbezüglich, werden immer wieder mit „der
Bearbeiter bei der BH ist nicht erreichbar“, „jetzt ist Urlaubszeit“ usw.
beantwortet.
M.f.G
Herbert
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