Sonntag, 24. August 2014

Verkehrsspiegel, Voranschlag 2014, sozialer Wohnbau Rohracker



Hallo Leute

Am 9.7.2014 habe ich bei der Gemeinderatssitzung den selbständigen Antrag, bezüglich Austausch der Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße auf beschlag- und eisfreie Spiegel gestellt.
Im Voranschlag 2014 sind dafür ( auf meinen Antrag ) € 10.000,- budgetiert.

Es obliegt nun den Bürgermeister den Antrag einem Ausschuss zur Vorberatung zuzuteilen, oder ihn auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung zur Beschlussfassung zu setzen.

Bis jetzt liegt der Antrag „unerledigt in der Schublade des Bürgermeisters.“

Am Freitag den 22.08.2014 waren die Verkehrsspiegel erstmals in diesem „Herbst“ beschlagen.
Herr Bürgermeister auf was wartest du, muss erst ein Unfall passieren?


Voranschlag 2014
Im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 06.08.2014 steht unter Tagesordnungspunkt 4:
„GR Herbert Jordan bemängelt, dass bis dato kein aktueller Voranschlag 2014 an den GR verteilt wurde. Der Bürgermeister erklärt, dass die Austauschblätter schon hergestellt sind und dem Gemeinderat per Post zugehen werden.“
Die Austauschblätter habe ich dann nicht per Post erhalten, sondern bei der Gemeinderatsbesprechung am 13.08.2014.

Ausgedruckt wurden die Austauschblätter am 07.07.2014, warum sie dann über einen Monat nicht an die Gemeinderäte verteilt wurden ist mir unverständlich.
Für die Seite 1 „Festsetzung des Voranschlages“ bekam ich kein Austauschblatt, obwohl sich die Voranschlagssumme geändert hat.

Der Voranschlag 2014 hätte laut Tiroler Gemeindeordnung bereits im Dezember 2013 beschlossen werden sollen.

Am 26.03.2014 wurde der Voranschlag 2014 mit Ein- Ausgaben von jeweils € 2,579.500,- beschlossen. Ebenfalls beschlossen wurde mein Änderungsantrag ( Verkehrsspiegel Erhöhung der Ein- Ausgaben um € 10.000,-)

Am 07.05.2014 wurde der Änderungsvorschlag des Bürgermeisters ( € 2,599.700,-) vom Gemeinderat abgelehnt.
Auf Grund der Stimmengleichheit und der dadurch negativen Entscheidung durch den Gemeinderat, bleibt somit der am 26.03.2014 beschlossene Voranschlag 2014 mit einer Einnahmesumme im ordentlichen Haushalt in Höhe von 2,579.500,- EUR und einer Ausgabensumme im ordentlichen Haushalt in Höhe von 2,579.500,- EUR gültig.“

In den Austauschblättern erhalten am 13.08.2014 ist mein am 26.03.2014 beschlossener Antrag berücksichtigt, die Gesamtsumme des Voranschlag 2014 von € 2,579.000,- hat sich aber nicht geändert, weil die Position „Investitions- u. Tilgungszuschuss“ sowohl auf der Einnahmenseite wie auf der Ausgabenseite um jeweils € 10.000,- gekürzt wurden.
Für diese Änderung gibt’s keinen Gemeinderatsbeschluss – ist der Voranschlag gültig??

Unendliche Geschichte „sozialer Wohnbau Rohracker“
Protokoll Gemeinderatssitzung am 06.08.2014 Tagesordnungspunkt 9 Allfälliges:
Auf die Anfrage von GR Herbert Jordan zum sozialen Wohnbau Rohracker leilt der Vizebürgermeister mit, dass die Präsentationsunterlagen am 7.8. der Gemeinde übergeben werden. Der Bürgermeister erläutert, dass in Folge eine Informationsveranstaltung für Kaufinteressenten stattfinden wird, die via Postaussendung und Homepage verlautbart wird.“

Wie ich erfahren habe sind die Präsentationsunterlagen nun endlich am 18.08.2014 der Gemeinde übergeben worden.
Also Herr Bürgermeister worauf wartest du noch?

M.f.G
Herbert

Sonntag, 10. August 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 06.08.2014



Punkt 1 Bebauungsplan GP 62/3 und 62/2 KG Birgitz – Auflagen- und Erlassungsbeschluss

Folgende Parameter wurden beschlossen:
Baumassendichte mindestens 1,00
Baumassendichte höchstens  1,80
Offene Bauweise
Abstand 0,6
Maximal 2 Oberirdische Stockwerke
Maximale Wandhöhe 7,20 Meter
Höchster Punkt des Gebäudes – absolute Seehöhe 869,00 Meter
Geländeveränderung maximal 0,5 Meter, über diese Vorgabe gab’s eine `Diskussion, ob diese Regelung bei Einfamilienhäusern notwendig und sinnvoll ist.
Einstimmig beschlossen.

Punkt 2 „Verbindung“ Kanalableitung (Oberflächen bzw. Fäkalkanal) Ausserkristen / Sonnleiten im Bereich des Mischkanals „Kristenhöfe“ – Zustimmung des Gemeinderates

Die Gemeinde Axams hat um diese Grundbenützung angesucht.
Der Ausschuss der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz hat sich im Vorfeld für eine Genehmigung dieses Ansuchens ausgesprochen.
Der Gemeinderat stimmt dem Ansuchen zu, mit dem Hinweis, dass sich die Gemeinde Axams mit dem Nutzungsberechtigten diese Gemeindegutsagrargemeinschaftsgrundstückes einigen muss.
Einstimmig beschlossen.

Punkt 3 Kassenprüfungsprotokoll 2/2014 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Die Kassaprüfung wurde vom Überprüfungsausschuss am 02.06.2014 durchgeführt.
Die aufgezeigten Unstimmigkeiten wurden berichtigt.
Einstimmig zur Kenntnis genommen.

Punkt 4 Mehreinnahmen und Überziehungen Stichtag 25.07.2014 - Beschlussfassung

Bis zum Stichtag 25.07.2014 gab’s laut Aufstellung € 8.367,68 an Überziehungen, und € 125.836,02 an Mehreinnahmen. ( € 100.000,- vom Gemeindeausgleichsfonds)
Weil ich ( keine Gemeinderatsfraktion) bis heute keinen „Voranschlag 2014“ von der Gemeinde erhalten habe, kann ich diese Angaben nicht überprüfen. Eine Zustimmung zu diesen Listen war mir daher nicht möglich.

Abstimmung 11 Ja   1 Nein

Punkt 5 Außerordentliche Finanzzuweisung aus dem GAF – Zweckwidmung für „Hochbehältersanierung / zentrale Wasserversorgung“

Die Gemeinde Birgitz hat vom Gemeindeausgleichsfonds eine außerordentliche Bedarfszuweisung von  € 100.000,- erhalten.
Dieser Betrag soll nun Zweckgewidmet für die Sanierung der Trinkwasserversorgung verwendet werden.
Kommt Ihnen dies irgendwie bekannt vor?
Gemeinderatsbeschluss 04.09.2013 – Bildung einer Betriebsmittelrücklage für anstehende Verbesserungsmaßnahmen bei der Wasserversorgung.
Außerordentliche Bedarfszuweisung 2013 € 91.080,- die Zweckgewidmet wurde.
Diese Zweckwidmung wurde bei der Erstellung des Voranschlagsentwurfes 2014 wieder aufgehoben.

Die Gemeinde Birgitz hat 2012 die Fa. AEP mit der Erhebung des Sanierungsbedarfs und der Ermittlung der Investitionskosten beauftragt und diese Leistung auch 2013 bezahlt.
Meine Frage an den Bürgermeister um welche Investitionssummen es sich laut dieser Studie handelt, antwortete der Bürgermeister mit – „ das kann ich nicht beantworten, weil ich die Studie noch nicht erhalten habe“
Na bravo – 2012 bestellt – 2013 bezahlt – August 2014 Studie noch immer nicht geliefert.

„Gemeinderatssitzung am 19.09.2012
Tagesordnungspunkt 3. Angebot AEP – Studie zur Sanierung des Hochbehälter, zur Quellsanierung und zur Beschneiungsanlage Steinachlift
Dieses Projekt wird aufgrund seiner Dimension als Studie zusammengefasst und man sollte sich bereits jetzt schon Gedanken über die Realisierung dieses Großprojektes machen. Das Angebot der Firma AEP beinhaltet die Ist-Analyse, das Sanierungskonzept, sowie die Ermittlung der Investitionskosten. Die Angebotssumme für die oben angeführten Studien beläuft sich auf € 11.500,- (netto) wobei 50% der Honorarkosten bei einer Projektrealisierung durch die Firma AEP in Anrechnung gebracht werden können………
Abstimmung 12 Ja 1 Enthaltung.“

Abstimmung 12 Ja

Punkt 6 Ansuchen Subvention Wasserrettung Innsbruck

Die Wasserrettung Innsbruck hat um eine Subvention von € 97,- angesucht. Dieser Betrag richtet sich nach der Einwohnerzahl.
Auf Antrag wurde dieser Betrag auf € 100,- erhöht und einstimmig beschlossen.


Punkt 7 Änderung Bebauungsplan GP 439 KG Birgitz – allfälliger Auflage- und Erlassungsbeschluss

Die Fa. Holzbau Haid möchte das Bürogebäude um ein Stockwerk erhöhen. Platzbedarf für die Fa. Kristallwohnbau. Durch den gültigen Bebauungsplan (absolute Seehöhe 858,60 Meter) ist dies nicht möglich.
Die absolute Höhe wird auf 860,20 erhöht, alle anderen Parameter bleiben gleich.
Abstimmung 11 Ja  1 Enthaltung wegen Befangenheit.

Punkt 8 Personelles – Änderung des Beschäftigungsausmaßes VB Eisendle-Hilgarter von 50% auf 62,5% (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
Was soll ich da auch vertrauliches berichten, steht eh’ alles in der Einladung zur Gemeinderatssitzung.

Punkt 9 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Unendliche Geschichte „sozialer Wohnbau Rohracker“
Vzbgm. Haid ( Kristallwohnbau) erklärt, die Verkaufsunterlagen sind fertig und werden am Donnerstag den 07.08.2014 der Gemeinde übergeben.
Ich habe mich am Freitag den 08.08.2014 gegen Mittag bei der Gemeinde erkundigt, ob die Verkaufsunterlagen übergeben wurden – Auskunft „Nein“

Der Bürgermeister wollte sich auf kein Datum für das Infoschreiben an die Gemeindebürger und den darauffolgenden Infoabend festlegen.

Gemeindegutsagrargemeinschaft:
Der Bürgermeister berichtet von der Übergabe der Unterlagen durch den Obmann der Gemeindegutsagrargemeinschaft an den Substanzverwalter.
Am 31.07.2017 fand die Berufungsverhandlung in Sachen „Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz“ statt. Alle Berufungen wurden abgewiesen.
Der Bürgermeister ist der Meinung, für den Bericht des Substanzverwalters ist kein eigener Tagesordnungspunkt notwendig, es genügt wenn er unter Allfälliges berichtet.
Dieser Meinung bin ich nicht. Wenn der Bericht des Substanzverwalters als Tagesordnungspunkt ausgewiesen ist, besteht für die Gemeinderäte die Möglichkeit eines „Antrags zum Tagesordnungspunkt“ über diesen noch in der gleichen Sitzung abgestimmt werden muss.
Erfolgt der Bericht des Substanzverwalters unter „Allfälliges“ besteht diese Möglichkeit nicht. Es können von den einzelnen Gemeinderäten nur sogenannte „selbständige Anträge“ gestellt werden. Diese müssen vom Bürgermeister innerhalb von 6 Monaten als eigenständige Tagesordnungspunkte ausgeschrieben werden.

Es folgte ein Bericht über das Projekt „gesunde Gemeinde“

Anfrage – wie geht’s mit dem Raumordnungskonzept weiter – Antwort ist im Laufen.
Ich habe den Bürgermeister aufgefordert, dem Raumordnungsplaner die aktuellen Ansuchen um Umwidmungen zur Bearbeitung zu übergeben. Die Unterlagen, die jeder Gemeinderat vom Raumordnungsplaner erhalten hat, sind zum Teil überholt weil es neue Ansuchen gibt.

M.f.G
Herbert

Sonntag, 3. August 2014

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 06.08.2014



Hallo Leute
Wie ihr sicher wisst, ist der Bürgermeister vom Gemeinderat zum Substanzverwalter der Gemeindegutagrargemeinschaft Birgitz bestellt worden. Ich habe mich ebenfalls für diese Funktion beworben,unter anderem mit der Argumentation den Gemeinderat immer aktuell zu informieren, was vom Bürgermeister nicht zu erwarten ist.
Meine Befürchtung ist schneller eingetreten als erwartet. Sie werden in der aktuellen Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am 06.08.2014 keinen Tagesordnungspunkt „Bericht des Substanzverwalters“ finden. Gerade jetzt in der Übergangsphase ist eine Information des Gemeinderates über die Vorgänge in der Gemeindegutsagrargemeinschaft unerlässlich.


Auszug aus der TFLG Novelle 2014 § 36d Absatz 4:
(4) Der Substanzverwalter hat dem Bürgermeister der substanzberechtigten Gemeinde auf Verlangen
alle von ihm begehrten Auskünfte über die laufenden Geschäfte zu erteilen sowie dem Gemeinderat der substanzberechtigten Gemeinde in jeder Sitzung über die laufenden Geschäfte zu berichten und Fragen der Mitglieder des Gemeinderates zu beantworten. Auf Verlangen ist dem Bürgermeister und den weiteren Mitgliedern des Gemeinderates der substanzberechtigten Gemeinde im Gemeindeamt Einsicht in die diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren. Diese können von diesen Unterlagen Abschriften anfertigen oder auf Kosten der substanzberechtigten Gemeinde Kopien oder Ausdrucke erstellen.




Sonntag, 27. Juli 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 24.07.2014



Der Bürgermeister hat sich für diese Sitzung entschuldigt daher hatte Vizebürgermeister Haid Heinz den Vorsitz.
Anwesend waren 10 Gemeinderäte

Punkt 1 Dringlichkeitsantrag der ULB vom 10.07.2014 – Terminfestsetzung für die Einführung der beschlossenen Recyclinghof Öffnungszeiten - Beschlussfassung

Wie bekannt sein dürfte, habe ich am 02.10.2013 den selbständigen Antrag bezüglich Änderungen der Öffnungszeiten am Recyclinghof Birgitz gestellt.
Bei der Gemeinderatssitzung am 07.05.2014 wurde dieser Antrag behandelt. (2 Monate zu spät, selbständige Anträge müssen lt. Tiroler Gemeindeordnung innerhalb von 6 Monaten im Gemeinderat behandelt werden, gilt aber nur für den Rest von Tirol nicht für Birgitz? )
In dieser Sitzung wurde gegen den Willen des Bürgermeisters festgelegt, die Öffnungszeiten am Mittwoch von derzeit 13.00 bis 15.00 auf 16.00 bis 18.00 zu ändern.

Dieser Gemeinderatsbeschluss wurde vom Bürgermeister bis jetzt nicht umgesetzt, mit der Begründung im Beschluss fehlt das Datum der Inkraftsetzung????

Die ULB stellte daher am 10.07.2014 den Dringlichkeitsantrag „Terminfestsetzung für die Einführung der beschlossenen Recyclinghof Öffnungszeiten“.
Vizebürgermeister Haid war auch der Meinung, ein Gemeinderatsbeschluss ist mit Beschlussdatum gültig, aber man lernt ja nie aus.

Es wurde nun einstimmig beschlossen, die Gemeindebürger mit einem eigenen Rundschreiben zu informieren und mit Mittwoch den 06.August 2014 die neuen Öffnungszeiten einzuführen

Punkt 2 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Der Vizebürgermeister verlas ein Schreiben des Bürgermeisters / Substanzverwalters über die Vorgänge bei der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz.
Am 31.07.2014 findet die Berufungsverhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht statt. Einspruch gegen den Bescheid der Agrarbehörde der feststellt dass Birgitz eine Gemeindegutsagrargemeinschaft ist.

Die Gemeindegutsagrargemeinschaft will sich bei dieser Verhandlung von einem Rechtsanwalt vertreten lassen und wollte vom Substanzverwalter die Zusage der Übernahme dieser Kosten (ca. € 2.500,-) Diese Zusage gab der Substanzverwalter nicht.
Bekanntlich wurde das Konto der Gemeindegutsagrargemeinschaft gesperrt und somit können die laufenden Rechnungen nicht bezahlt werden.
Der Substanzverwalter fordert vom Obmann der Gemeindegutsagrargemeinschaft die Vorlage der Lieferscheine und Rechnungen, die er nach Prüfung dann einzahlen wird. Die Übergabe der Lieferscheine und Rechnungen wird mit Hinweis auf das laufende Verfahren vom Obmann abgelehnt.
Die Übergabe sämtlicher Unterlagen ( siehe § 86 Abs. 4 TFLG 1996) wurde vom Substanzverwalter für den 29.07.2014 angeordnet. Letzt möglicher Termin.

Anfrage an den Obmann des Sozialausschusses:
Für das Schuljahr 2014/2015 haben sich 15 Kinder für die Nachmittagsbetreuung angemeldet. (Erhebung wurde vom Land Tirol durchgeführt und dem Bürgermeister zur Kenntnis gebracht)
Der Obmann erklärte vom Bürgermeister keinen Auftrag in dieser Angelegenheit zu haben und daher auch nicht tätig werden zu können.

Mein selbständiger Antrag vom 20.04.2014 wurde weder dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen, noch im Gemeinderat behandelt. Das Schuljahr 2014/2015 fängt ja erst im September an, da haben wir ja noch jede Menge Zeit?????

Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Schulische Tagesbetreuung“

Die schulische Tagesbetreuung wird in Tirol an 126 Standorten angeboten. Um dieses Angebot weiter auszubauen  gibt es bis 2018 zusätzliche Förderungen des Bundes.

Auszug aus der Tiroler Gemeindezeitung:
„Weitere 38 Millionen Euro liegen seit Anfang des Jahres im Fördertopf des Bundes. Wer ein Stück vom Kuchen will, muss bis 2018 die schulische Tagesbetreuung anbieten. Es heißt zugreifen, solange die Gelder reichen“
Weiteres ist in diesem Bericht zu lesen:
„Damit die schulische Tagesbereuung von den Gemeinden auf freiwilliger Basis angeboten werden kann, müssen mindestens sieben – an Sonderschulen drei – SchülerInnen angemeldet werden. Ab 15 SchülerInnen bzw. sieben Sonderschulkinder ist der Schulerhalter gesetzlich verpflichtet die schulische Tagesbetreuung anzubieten

Ab 15 SchülerInnen Pflicht.
Um den Bedarf an Betreuungsplätzen zu erheben, führen das Land Tirol und der Landesschulrat bis 10. April 2014 eine Elternbefragung an den Tiroler Schulen durch. Bei der Anmeldung müssen Eltern nur die Teilnahme bis 16 Uhr an mindestens einem Wochentag bestätigen, auch wenn sie dann an allen Schultagen in Anspruch genommen wird“

Um bei Eintritt dieser Tagesbetreuungspflicht nicht ohne Konzept dazustehen, sind dringend Vorarbeiten notwendig.

Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt:
          Das Ergebnis der Elternbefragung beim Land Tirol einzuholen
          Den notwendigen Platzbedarf für eine schulische Tagesbetreuung zu erheben ( Gruppenräume, Speisesaal, Küche und Spielplätze )
          Alle bestehenden Räumlichkeiten im Gemeindezentrum und der Schule zu überprüfen, ob die derzeitige Nutzung noch gebraucht wird, oder ob sie für die schulische Tagesbetreuung adaptiert werden können. (Übersiedlungen, Mehrfachnutzung der Räumlichkeiten, Tagsüber schulisch,/abends für Vereinszwecke z.B. )
          Erhebung von möglichen Zubau varianten.
          Kostenschätzung für Adaptierungsarbeiten / Zubau
          Kostenschätzung für Betreuungspersonal, Förderung des Landes
          Abklärung mit Nachbargemeinden über mögliche gemeinsame Projekte.
          Über die Ergebnisse ist dem Gemeinderat ehestmöglich zu berichten



Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


Das Dauerthema „sozialer Wohnbau Rohracker“ wurde wieder einmal mit der Floskel „in 14 Tagen liegen die Verkaufsunterlagen vor“ beantwortet. Diese 14 Tage höre ich nun schon das ganze Jahr 2014.

Ein Gemeinderat will eine Vorbesprechung über die geplanten Bauvorhaben 2015 um sich auf den Voranschlag 2015 besser vorbereiten zu können.
Zur Erinnerung: Bis heute 27.07.2014 wurde keiner Gemeinderatsfraktion ein gültiger Voranschlag 2014 übermittelt. Meine Urgenzen diesbezüglich, werden immer wieder mit „der Bearbeiter bei der BH ist nicht erreichbar“, „jetzt ist Urlaubszeit“ usw. beantwortet.



M.f.G
Herbert