Sonntag, 6. April 2014

Leider kein Bericht von der Gemeinderatssitzung am 02.04.2014 dafür das Protokoll der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014



Hallo Leute
Heute leider kein Bericht von der angekündigten Gemeinderatssitzung am 02.04.2014, weil diese auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.

Mail vom Gemeindeamt erhalten am Mittwoch den 02.04.2014:
„Aufgrund eines neu eingebrachten Antrags zu Tagesordnungspunkt 4. und der damit verbundenen rechtlichen Prüfung sowie einer beeinspruchten nicht gesetzeskonformen Sitzungseinladung, wird die heutige Gemeinderatssitzung auf unbestimmte Zeit verschoben!“

Wies ausschaut ist der Bürgermeister nicht in der Lage eine Tagesordnung gesetzeskonform zu erstellen.

Nun zum Protokoll von der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014 Tagesordnungspunkt 2 Voranschlag 2014
Gegen das Protokoll habe ich Einspruch erhoben. Der Bgm. kann nicht behaupten der Voranschlag lag Gesetzeskonform zur Einsichtnahme für die Gemeindebewohner im Gemeindeamt auf. Ich wollte am Freitag den 21.03.2014 während der Amtsstunden Einsicht nehmen, weil ich auch als Gemeinderat bis zu diesen Zeitpunkt noch keine Information über die Änderungen erhalten hatte. Der Gemeindeamtsleiter erklärte mir dabei, dass im Gemeindeamt kein Voranschlagsentwurf aufliegt. 

In dieser Sache werde ich eine Aufsichtsbeschwerde einbringen.








M.f.G
Herbert

Sonntag, 30. März 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014 und Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 02.04.2014









Punkt 1 Untervoranschlag 2014 – Volksschule Birgitz - Beschlussfassung

Der Voranschlag Volksschule Birgitz sieht Einnahmen von € 11.700,- und Ausgaben von € 61.900,- vor.

Der Untervoranschlag Volksschule Birgitz wurde einstimmig angenommen.

Punkt 2 Voranschlag für das Rechnungsjahr 2014 – Beschlussfassung

Der Voranschlagsentwurf sieht Einnahmen von € 2,579.500,- und Ausgaben von € 2,579.500,- im ordentlichen Haushalt vor. Im außerordentlichen Haushalt sind keine Einnahmen und Ausgaben vorgesehen.
Darlehen werden keine neuen aufgenommen.

Gegenüber dem ersten vorgelegten Voranschlagsentwürfen wurde folgendes geändert:
Gestrichen wurde der Lifteinbau in der Volkschule, der Lift im Gemeindehaus, die Beschallungsanlage im Musikpavillon, das Rednerpult, usw.
Neu aufgenommen wurde die Asphaltierung Rohracker, Kanal Wasser und Straßenbeleuchtung Rohracker. ( Forderung von mir und mehreren Gemeinderäten bei der Budgetvorbesprechung )
Das Projekt Rohracker sollte laut Voranschlagsentwurf jetzt 2014 realisiert und abgeschlossen werden.
Nur glaube ich nicht daran weil der Bürgermeister auf der Bremse steht und dies nicht will.
Die Straßenanlage braucht eine wasser- und naturschutzrechtliche Bewilligung, für die noch nicht angesucht wurde, obwohl der Plan und der Gemeinderatsbeschluss seit 4.12.2013 vorliegen.


Zum Voranschlagsentwurf 2014 habe ich folgenden schriftlichen Einwand eingebracht, der vom Bürgermeister verlesen wurde:

Schriftlicher Einwand laut TGO 2001 § Abs.1 gegen den Voranschlagsentwurf 2014 Version vom 24.03.2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Luis
Zum Voranschlagsentwurf 2014 Version vom 24.03.2014 erhalten per Post am 25.03.2014 möchte ich folgende schriftliche Einwände vorbringen:
  • Der Voranschlagsentwurf kann nicht vom 12.03.2014 bis 26.03.2014 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegen sein, weil er laut Datum erst am 25.03.2014 erstellt wurde. Ich selbst wollte am Freitag den 21.03.2014 Einsicht nehmen. Im Gemeindeamt lag zu diesem Zeitpunkt kein Voranschlag zur Einsichtnahme auf. Der entsprechende Text auf Seite 1 ist daher zu korrigieren

  • 1/640000-400000 Straßen Verkehrszeichen VA 1.000,-Voranschlag ist zu nieder, auf € 11.000,- erhöhen.. Austausch von 6 Verkehrsspiegeln entlang der Dorfstraße auf Beschlags- und eisfreie  ist im Sinne der Verkehrssicherheit  dringend notwendig. Die Bedeckung kann durch Anhebung der zu nieder ausgewiesenen Haushaltsposten 2/852000+803100 Verkauf Pflichtmüllsäcke VA 12.000 erhöhen auf 18.000  ( RA 2013 18.224,39  RA 2012 19.444,31 ) und 2/852000+852100 Benützungsgebühren VA 32.000 erhöhen auf 36.000 (RA 2013 36.909,64 RA 2012 40.315,66 )

  • Bei der Haftungseinlage Golf GmbH kann was nicht stimmen. Auf Seite 52 wird die Haftung mit Stand 31.12.2014 mit 9.757,66 angegeben obwohl auf Seite 101 Ausgaben unter 1/914000-08000 Stammeinlage f. Golf GmbH von € 10.000,- veranschlagt sind.

  • Auflösung der Betriebsmittelrücklage von € 91.000,- Kann diese zweckgewidmete Rücklage ( Quellsanierung ) ohne Aufhebung des bestehenden Gemeinderatsbeschlusses durchgeführt werden?

Allgemein wurde die späte Übermittlung des Voranschlages ( einen Tag vor Sitzung ) beanstandet. Der Voranschlag hat immerhin 153 Seiten, und die sollten ja auch überarbeitet werden können.
Die Realisierbarkeit Straßenanlage Rohracker 2014 wurde allgemein angezweifelt, weil diese hängt mit dem sozialen Wohnbauprojekt Rohracker zusammen.
Sozialer Wohnbau Baugenehmigung fehlt – Wird in den nächsten Tagen ausgestellt lt. Bgm.
Bauträger arbeitet die Präsentationsunterlagen erst aus wenn er die Baugenehmigung erhalten hat.
Wasser- und naturschutzrechtliche Einreichung – folgt demnächst lt. Bgm.
Baubeginn Projekt Rohracker ( Wasser, Kanal, Straßenanlage ) – Mai 2014?lt. Bgm

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden folgende Anträge gestellt:
  • Annahme des vorliegenden Voranschlagsentwurfs 2014
  • Die zweckgebundene Betriebsmittelrücklage ( Quellsanierung) darf nicht für andere Projekte verwendet
  • Aufnahme des Austausches der Verkehrsspiegel in den Voranschlag 2014

Der Bgm. lies nun über die einzelnen Anträge abstimmen, aber nicht in einer Reihenfolge die Sinn ergibt sondern so.

1; Annahme des vorliegenden Voranschlagsentwurfes 2014
7        Ja 6 Nein – Ich habe mit nein gestimmt

2; Die zweckgebundene Betriebsmittelrücklage (Quellsanierung) darf nicht für andere Projekte verwendet.
       6 Ja 5 Nein 2 Enthaltungen – Leider nicht angenommen

3;  Aufnahme des Austausches der Verkehrsspiegel in den Voranschlag 2014
        7 Ja 5 Nein 1 Enthaltung – jetzt muss ich nur noch hartnäckig genug sein, damit die Spiegel auch wirklich heuer ausgetauscht werden.

Ob ich gegen den Beschluss des Voranschlages eine Aufsichtsbeschwerde einbringe, wegen der Vorgänge rund um die späte Information der Gemeinderäte und der Einsichtnahme Möglichkeit der Gemeindebewohner, bin ich noch beim überlegen.

Punkt 3 Personalaufwand Gemeindewaldaufseher – Erlassung einer Verordnung gem. § 10 Tiroler Waldordnung 2005- Beschlussfassung

Der Gemeindewaldaufseher ist von der Gemeinde angestellt und wird auch von der Gemeinde bezahlt. In der Tiroler Waldordnung § 10 steht: „Die Gemeinden werden ermächtigt, zur teilweisen Deckung des Personalaufwandes für die Gemeindewaldaufseher eine jährliche Umlage aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderates zu erheben. Der Gemeinderat hat den Gesamtbetrag der Umlage jährlich bis spätestens 1. April durch Verordnung festzulegen“
Weiteres steht unter Punkt 6:
„Der auf den einzelnen Umlagepflichtigen entfallende Anteil am Gesamtbetrag der Umlage ist nach dem Verhältnis seines Anteils an der Ertragsfläche in der Gemeinde zu ermitteln. Dabei kann für Wirtschaftswald ein Anteil von 50% des auf Wirtschaftswald entfallenden Anteils an den Gesamtkosten, für Schutzwald im Ertrag ein Anteil von 15% des auf Schutzwald im Ertrag entfallenden Anteils an den Gesamtkosten und für Teilwald im Ertrag ein Anteil von 50% des auf Teilwald im Ertrag entfallenen Anteils an den Gesamtkosten berücksichtigt werden.“
 Der Bürgermeister legte folgende Zahlen vor:
Gesamtkosten € 7.814,25
Waldfläche 264,57 Hektar eine Aufteilung in Wirtschaftswald, Schutzwald und Teilwald wurde nicht vorgelegt.
Ergibt eine Umlage von € 29,63 pro Hektar

Diese Berechnung des Bürgermeisters kann nicht stimmen ( 29,63 x 264,57 = 7839,20 ) denn die Umlage dürfte nur maximal die Hälfte ausmachen, daher konnte ich diesen Antrag nicht zustimmen.
( In der Gemeinde Axams wurde den Umlagepflichtigen 2012 42,85 % des Gesamtpersonalaufwandes für den Gemeindewaldaufseher in Rechnung gestellt, da kann Birgitz nicht 100% vorschreiben.

Abstimmungsergebnis 6 Ja 4 Nein 3 Enthaltungen somit abgelehnt.
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Punkt 4 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Anfrage: Wie ist die Situation der Kinderbetreuung der 2-3 jährigen in Birgitz.
Bei den Nachbargemeinden, wo diese angeboten wird, ist kein Platz für Birgitzer Kinder zu bekommen.
Antwort: In Birgitz gibt’s keine Betreuung von 2-3 jährigen Kindern weil gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Der Sozialauschuss soll sich damit befassen, auch mit dem Problem des Transportes der Schulkinder zur Nachmittagsbetreuung nach Axams



M.f.G
Herbert







Sonntag, 23. März 2014

Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014


Hallo Leute

Auf der Gemeindetafel ist folgende Kundmachung zu lesen:

„Der Jahresvoranschlag 2014 für die Gemeinde Birgitz liegt ab 12.03.2014 zwei Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt auf.
(TGO § 93 – 2001 )
Jeder Gemeindebewohner hat das Recht, innerhalb der Auflagefrist und zu den Amtsstunden in den Haushaltsplan Einsicht zu nehmen.
(§ 60 Tiroler Gemeindeordnung )

Am Freitag den 21.03.2014 wollte ich während der Amtsstunden in den Jahresvoranschlag 2014 Einsicht nehmen.
Zu meiner Überraschung erklärte mir der Gemeindeamtsleiter, dass im Gemeindeamt kein Voranschlag zur Einsicht aufliegt.
Herr Bürgermeister was soll das????????

Sie werden sich fragen warum die Gemeinderatssitzung nicht wie üblich am ersten Mittwoch des Monats stattfindet, sondern diesmal eine Woche früher.

Der Grund ist einfach erklärt, mit Ende März läuft das „Voranschlagsprovisorium“ aus.

Der Bürgermeister als Budgetverantwortlicher hat bis jetzt keinen Voranschlag 2014 dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt.
Bei der Gemeinderatssitzung am 5.2.2014 wurde der Tagesordnungspunkt „Voranschlag 2014“ vom Bürgermeister von der Tagesordnung abgesetzt.
Wie berichtet hätte der vom Bürgermeister vorgelegt Voranschlag 2014 bei dieser Sitzung auch keine Zustimmung erhalten.
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Da ich weder als Gemeinderat Informationen über Änderungen des Voranschlagsentwurfes erhalten habe, noch eine Einsichtnahme im Gemeindeamt möglich ist, kann ich über keine Änderungen berichten.
Ich befürchte der Bürgermeister hat nichts geändert, und spielt nur auf Zeit.
Jetzt brennt ja der Hut, wie man so schön sagt, und da wird wohl die Mehrheit der Gemeinderäte zustimmen.

Beschlossen hätte der Voranschlag 2014 laut Tiroler Gemeindeordnung bis spätestens 31.12.2013 werden sollen

§ 94
Voranschlagsprovisorium
Liegt zu Beginn des Haushaltsjahres ein Beschluss des Gemein­derates über die Festsetzung des Voranschlages noch nicht vor, so ist der Bürgermeister bis zur Beschlussfassung, längstens aber bis zum Ablauf des ersten Vierteljahres, berechtigt,
a) alle Ausgaben zu leisten, die bei sparsamster Wirtschafts­führung zur Erhaltung einer geordneten Gemeindeverwaltung und zur Erfüllung der bestehenden Verpflichtungen erforderlich sind, und
b) jene Abgaben und Entgelte einzubringen, zu deren Erhebung die Gemeinde noch berechtigt ist.
Der Bürgermeister darf in der Zeit des Voranschlagsprovisoriums ohne Gemeinderatsbeschluss all jene Ausgaben tätigen, die die Gemeinde aufgrund von Gesetzen oder von vertraglichen Verpflichtungen zu leisten verpflichtet ist.
Kommt es innerhalb des ersten Vierteljahres zu keinem Beschluss des Gemeinderates über die Festsetzung des Voranschlages, so kann die Aufsichtsbehörde im Wege der Ersatzvorschreibung nach § 125 den Voranschlag festsetzen.


Wenn ich mit Kritikern von mir diskutiere, ist ihr letztes Argument immer wieder „Was kannst du mit nur einem Mandat schon erreichen“
Meine Antwort darauf lautet immer gleich, gleich viel wie jeder anderer Gemeinderat.
Jeder Gemeinderat kann Anfragen und Anträge stellen.
Bei nur einem Mandat muss der Bürgermeister den „selbständigen Antrag“ innerhalb von sechs Monaten auf die Tagesordnung setzen, damit er dies auch wirklich tut ist aber Beharrlichkeit des Antragsstellers notwendig, sonst vergisst er`s gern.

Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung:
§ 41
Anträge einzelner Mitglieder des Gemeinderates
(1) Jedes Mitglied des Gemeinderates kann während der Sitzun­gen Anträge zur Geschäftsordnung und zu einem Verhandlungsgegen­stand sowie unter dem Tagesordnungspunkt "Anträge, Anfragen und Allfälliges" selbstständige Anträge an den Gemeinderat in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde stel­len.
(2) Über Anträge zur Geschäftsordnung und zu einem Verhand­lungsgegenstand ist in derselben Sitzung abzustimmen. Selbst­ständige Anträge sind, sofern ihnen nicht die Dringlichkeit zu­erkannt wird, dem Gemeindevorstand, soweit der Gemeinderat aber hiefür besondere Ausschüsse eingerichtet hat, dem zuständigen Ausschuss zur Vorberatung und Beschlussempfehlung an den Gemein­derat zuzuweisen. Der Gemeinderat hat über einen selbstständigen Antrag ohne unnötigen Aufschub, längstens aber innerhalb von sechs Monaten, abzustimmen.

Weiteres gibt es die Möglichkeit einen selbständigen Antrag auf  die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu bringen wenn dies wenigstens ein Drittel der Mitglieder des Gemeinderates fordern.
§ 35
Tagesordnung
(1) Die Tagesordnung hat die Verhandlungsgegenstände hinrei­chend genau zu bezeichnen.
(2) Die Festsetzung der Tagesordnung obliegt dem Bürgermei­ster. Er hat einen Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies wenigstens ein Drittel der Mitglieder des Gemeinderates oder die Mehrheit der Mitglieder eines Ausschusses verlangt.

Solch einen selbständigen Antrag hat die „Unabhängige Liste Birgitz ( 5 Mandate ) bei der letzten Gemeinderatssitzung gestellt „Betreff: Deponie Zwischenlager der Gemeinde Birgitz“ wollen sie als eigenen Tagesordnungspunkt bei der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt haben.

Wie sie selber feststellen werden ist dieser Antrag nicht auf der Tagesordnung.

Ja, ohne Beharrlichkeit geht bei unseren Bürgermeister nichts, dies gilt auch für die Mandatsstärkste Fraktion im Gemeinderat.


M.f.G
Herbert Jordan