Montag, 4. Juni 2012

Aufsichtsbeschwerde " Hüttenbodenquelle "


Gemeindeamt Birgitz
Dorfplatz 1
6092 Birgitz
                                                                                                                      Birgitz, 25.05.2012


Betreff: Aufsichtsbeschwerde gegen Bgm. Alois Oberdanner wegen Nichteinhaltung der      TGO 2001 §42 Abs.2 Anfragen

Sehr geehrte Damen und Herrn

Am 2.3.2012 habe ich folgend schriftliche Anfrage an den Bürgermeister gerichtet:

Schriftliche Anfrage „ WVA Hüttenbodenquelle „ Lt. TGO 2001 § 42
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Hallo Luis
Bei diesem Projekt ist mir einiges Unklar daher habe ich in den Gemeinderatsprotokollen nachgelesen und habe folgende Gemeinderatsbeschlüsse gefunden.
4.12.2007  Vergabe Ingenieurleistung „ Quellzusammenschluss Hüttenboden“
                    Fa. Freudenschuss und Huber € 3.980,- netto
9.07.2008  Punkt 4.a; Quellzusammenschluss Hüttenboden
                    Darlehnsaufnahme € 35.000,- beim WLF
Weiter Beschlüsse habe ich keine gefunden.
Da das Projekt nicht realisiert wurde kündigte der WLF 2011 das Darlehn vorzeitig.
Restbetrag € 28.610,74
Frage 1 : Wer hat entschieden dass das Projekt nicht realisiert wird. Gibt es dazu einen Gemeinderatsbeschluss?
Frage 2 :Das Vorhaben wurde im außerordentlichen Haushalt budgetiert.
 Der Restbetrag von € 28.610,74 wurde aber aus dem ordentlichen Haushalt 2011 bezahlt.
Der Restbetrag müsste aber lt.TGO noch beim nicht realisierten Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes vorhanden sein
Für welche Projekte wurde das Darlehn verwendet und gibt es dafür Gemeinderatsbeschlüsse?
§ 96
Zweckbestimmung
der Einnahmen und Ausgaben
(1) Alle im ordentlichen Voranschlag vorgesehenen
Einnahmen können, soweit sie nicht einem besonderen
Zweck dienen, zur Deckung aller dort vorgesehenen
Ausgaben verwendet werden. Die im außerordentlichen
Voranschlag veranschlagten Einnahmen dürfen nur zur
Finanzierung jenes Vorhabens verwendet werden, für
das sie vorgesehen sind.
(2) Die im ordentlichen und im außerordentlichen
Voranschlag vorgesehenen Ausgaben dürfen nur für den
vorgesehenen Zweck verwendet werden. Die in besonderen
Fällen erforderliche Änderung des Verwendungszweckes
bedarf eines Beschlusses des Gemeinderates.
M.f.G
Herbert Jordan
Bei der Gemeinderatssitzung am 14.03.2012 versuchte der Bgm. auf Nachfrage von mir die Fragen zu beantworten . Die Antwort war völlig unzureichend was ich Ihm auch mitteilte.
Im Protokoll liest sich das so:

GR Herbert Jordan erkundigt sich bezüglich seiner Anfrage zum Thema WVA Hüttenbodenquelle. Der Bürgermeister erklärt dazu, dass aufgrund der enormen finanziellen Belastungen beim Kanalbau, dieses Projekt hintangestellt wurde und deshalb das erhaltene Förderungsdarlehen des Landes Tirol als logische Konsequenz zurückgezahlt werden  musste. Dies wurde beim seinerzeitigen Rechnungsabschluss durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Außerdem ist diese Angelegenheit jedenfalls in den nächsten 2-3 Jahren einzuplanen, weil die Wasserversorgung das „ zentrale Thema „ der Gemeinde ist und sein muss. GR Herbert Jordan gibt zu Protokoll, dass seine Fragen hiermit nicht ausreichend beantwortet wurden.

Die sechswöchige Frist zur schriftlichen Beantwortung meiner Anfrage lies der Bgm verstreichen.

Übrigens wie kann der Gemeinderat beim „ seinerzeitigen Rechnungsabschluss „ etwas zur Kenntnis nehmen, was erst 2011 zurückgezahlt wurde.
Der Rechnungsabschluss 2011 lag zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht vor.

Ich ersuche Sie daher um Info wie ich zu einer befriedigenden Antwort komme, da es sich bei dieser Angelegenheit immerhin um die Verwendung / Verbleib von € 35.000,- handelt.


M.f.G
Herbert Jordan

Sonntag, 27. Mai 2012

Bericht GR-Sitzung am 23.05.2012


Punkt 1 Haushaltsüber- und unterschreitungen 1. Quartal 2012- Genehmigung durch den Gemeinderat

Der Bgm lehnte wieder einmal meine Forderung nach Info über die Bedeckung der Mehrausgaben ab. Der Bedeckungsbeschluss ist lt. Tiroler Gemeindeordnung aber zwingend vorgeschrieben
Weiters konnte er auch über einzelne Positionen der von Ihm vorgelegten Aufstellung keine Auskunft geben, daher habe ich diesen Antrag abgelehnt.

Abstimmung 5 ja   5 nein und 3 Enthaltung Antrag somit abgelehnt.



Punkt 2  Agrargemeinschaft Birgitz – Voranschlag 2012 und Rechnungsabschluss 2011 – Genehmigung durch den Gemeinderat

Rechnungsergebnis 2011 gerundet:
Anfang          -20.816,-
Saldo RKI       14.494,-
Endstand          -6.323,-
Meine Fragen bezüglich einzelner Ausgaben wurden vom Agrarobmann beantwortet:
€ 2514,- Ausgabe für Holzschlägerung aber keine Einnahmen vom Holzverkauf
„ Das waren Aufräumungsarbeiten von Windwürfen und das Brennholz ist für die Alm“
€ 5333,- Verwaltung Personalaufwand:
„ Dies sind die Lohnkosten für den Hirten, Kassier und Obmann“
Bei meiner Frage warum der Gemeindeanteil von der Jagdpacht nur € 17,- ausmacht wurde ich von einem Gemeinderat und Agrarmitglied unterbrochen der mich berichtigte:

„ Der Gemeindeanteil von der Jagdpacht ist nicht siebzehn Euro wie Du behauptest, sondern wesentlich mehr, nämlich siebzehneurodreißig“

Auch beim Voranschlag 2012 konnten mehrere Fragen nicht beantwortet werden.
Zum Beispiel:
Grundverkäufe Einnahmen für den RK I € 1350,-
 Dies sollten Nutzungsablösen im Bereich Nasses Tal sein, dann müssten diese aber auch auf der Ausgabenseite aufscheinen weil sie ja den Nutzungsberechtigten ausbezahlt werden müssen ( Durchlaufposten )was nicht der Fall ist.

Bei dieser Fülle von unbeantworteten Fragen konnte ich dem Rechnungsabschluss 2011 und den Voranschlag 2012 auch nicht unter Vorbehalt wie vom Bürgermeister beantragt zustimmen

Abstimmung 4 ja   2 nein und 7 Enthaltung Antrag somit abgelehnt.



Punkt 3  Golfprojekt Axams/Grinzens – Aufstockung des Haftungsbetrages der Gemeinde Birgitz um 3.902,44 EUR

Den Verhandlungsunterlagen war zu entnehmen, dass die Haftungserweiterung schon 2011 vom Golfprojektbetreiber beschlossen wurde.
Frage und Antwortspiel mit den Bgm:
Warum wird die Haftungserweiterung erst ein halbes Jahr später dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt – „ Keine Antwort „
Laut Zeitungsberichten hat für die Gemeinde Grinzens diese Haftungserweiterung der Tourismusverband Innsbruck übernommen – „ Davon weiß ich nichts“
Dies ist die Haftungserweiterung für 2011gibts für 2012 wieder eine – „Weiß ich nicht „
Usw.
Gemeinde Birgitz
Stammeinlage 3.000,-€ das sind 4,88 %
Anteilige Haftung 2010 € 5.853,66
Anteilige Haftung 2011 € 3.902,44
Gesamthaftungsrahmen Birgitz € 9.756,10
Haftungsrahmen aller Beteiligten € 200.000,-

Es schaut zwar aus als ob das ein Fass ohne Boden ist, aber jetzt aussteigen ist auch so eine Sache, daher habe ich diesem Antrag zugestimmt.

Abstimmung 5 ja   4 nein und 4 Enthaltung Antrag somit abgelehnt.



Punkt 4 Ergänzung der Gemeindeverordnung bezüglich Solarförderung – Erweiterung auch für Photovoltanikanlagen

Da ich Förderungen für alternative Energiequellen als sehr sinnvoll halte habe ich diesen Antrag zugestimmt.

Abstimmung 13 ja

Punkt 5 Besetzung der ausgeschriebenen Stelle einer Reinigungskraft für das Dorfzentrum ( geschlossener Sitzungspunkt )

Da es sich um einen geschlossenen Sitzungspunkt handelt darf ich darüber nicht berichten.

Bei der letzten Sitzung habe ich in dieser Angelegenheit über meinen Wissensstand vor der Sitzung berichtet, was der Bürgermeister zum Anlass nahm und das Protokoll vom geschlossenen Sitzungspunkt den Gemeinderäten nicht übermittelte.
.


Punkt 6 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Der Bgm berichtet über die Sitzungen vom Abwasserverband, Hauptschulverband, Sozialsprengel und Altersheimverband.
Weiters berichtet er, dass im Gerichtsverfahren „ Brand Liftstüberl „ zugunsten der Gemeinde entschieden wurde. Einspruchsfrist 4.6.12

Die Ausführung der Protokolle von den Gemeinderatssitzungen wurde von mehreren Gemeinderäten kritisiert.

Die Frage nach dem Wissensstand des Bgm in Sache „ Umfrage Entlastungsstraße in der Birga „ brachte nichts neues.
Er weiß von nichts, auch im Planungsverband ist das derzeit kein Thema“

Der Inhalt und Stiel des Beschwerdebriefes des Bürgermeisters nach dem Frühjahrskonzerts an den Musikobmann wird beanstandet. Vom Bürgermeister wird eine Entschuldigung eingefordert.

Es wird vorgeschlagen einen Ausschuss mit der Ausarbeitung von Vergaberichtlinien und Kosten von Gemeindeeinrichtungen zu beauftragen. Gemeindesaal, usw.

Ich habe vor ca. einen Monat bei der Gemeindekassierin eine Anfrage bezüglich der Anschaffung von Tischen und Stühlen für die Schule gestellt. ( Art, Stück, Preis und Bestelldatum ) und wollte vom Bgm wissen ob ich darauf eine Antwort bekomme.
Die Gemeindeangestellten sind sehr ausgelastet „

Antrag auf Herausnahme der Widmung ( FE ) landwirtschaftliche Erholungsräume  für die Grundstücke 846, 847 und 848 wurde von mir gestellt.