Sonntag, 22. September 2019

Bericht von der Gr-Sitzung am 18.09.2019


Hallo Leute,

Punkt 1 Beschluss über die Auflegung der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes für Birgitz samt Umweltprüfung- Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bgm. Markus Haid erklärte noch einmal die Eckpunkte der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes.

Die Änderungen betreffen nicht nur die neu ausgewiesenen Bauflächen sondern fast das gesamte Ortsgebiet, teilweise Baudichtenerhöhung oder Widmungsänderungen  (von Wohngebiet in Mischgebiet z.B.)

Ich kann dieser ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes in dieser Fassung nicht zustimmen.

Drei Gründe von vielen warum ich nicht zustimmen kann:

1)    Landesstraße
Auszug aus dem Umweltbericht Seite 13:
„Umgebungslärm
Mit Stand 26.09.2017 wurde der Umgebungslärm (Lärmpegel Straße 24 h – Durchschnitt in 4 m Höhe) entlang der Landesstraße erhoben.
Die zulässigen Werte für die Widmung Wohngebiet und gemischtes Wohngebiet werden für Bauplätze entlang der Landesstraße überschritten“

Statt konkreter Lösungsvorschläge für das Lärmproblem, werden einfach ein bis zwei Häusertiefen links und rechts der Landesstraße von Wohngebiet in Mischgebiet umgewidmet.

Dies ist für mich keine Ursachenbekämpfung

2)    Ökologische Freihalteflächen
Im örtliche Raumordnungskonzept unter §6 Verkehrsmaßnahmen ist zu lesen:
Die Erhaltung und der Ausbau der Fuß- und Radwege, insbesondere in Hinblick auf eine gute Erreichbarkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, sind anzustreben.
Feld- und Fußweg Dornach – Sandbichl entlang der neuen Kanaltrasse“

Und genau dieser Bereich wird als ökologische Freihaltefläche ausgewiesen.

„In den ökologischen Freihalteflächen (FÖ) dürfen keinerlei Anlagen und Gebäude errichtet werden,……

Da besteht wohl ein gravierender Wiederspruch?

3)    Bauverbotsflächen

Auszug aus dem Umweltbericht Seite 41:
„Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung bzw. Ausgleichung von Umweltauswirkungen
Es stehen nur geringfügige Erweiterungsflächen innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes zur Diskussion, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt erwarten lassen, sodass auch keine Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung erforderlich sind.

Die in privaten Besitz befindlichen, langjährigen Baulandreserven sollen teilweise in Bauverbotsflächen übergeführt werden. Vom alten Konzept übernommene Entwicklungsflächen werden zum großen Teil nicht für eine sofortige Widmung freigegeben.“

Diese Maßnahme wurde mit dem sogenannten  „ZV“ Stempel umgesetzt.

Da kann ich nicht mit.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja 1 Nein


Mehr Details zum örtlichen Raumordnungskonzept nach Vorliegen des offiziellen Protokolls.



Punkt 2 Diverse Straßenmarkierungsarbeiten im Gemeindegebiet – Beratung und Beschlussfassung auf Empfehlung des Umweltausschusses

In Birgitz gilt seit kurzem die Rechtregel auf allen Gemeindestraßen, außer Kreuzung Schulgasse – Dorfplatz und Kreuzung neben Dorfcafe.

Es wurde diskutiert ob das Aufmalen sogenannter „Haifischzähne“ die Verkehrssicherheit erhöht. Davon wurde Abstand genommen.

Beschlossen wurde das aufmalen von „30“ Schildern auf neun verschiedenen Plätzen.
13 Ja


Punkt 3 Bericht der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Kenntnisnahme

Der Substanzverwalter berichtet von Schäden beim Almweg welche saniert werden müssen.
12 Ja 1 Enthaltung


Punkt 4 Personelles – Anstellung geringfügiger Gemeindearbeiter, notwendig aufgrund Kürzung des Angestelltenverhältnisses von Hannes Walser – auf Antrag des Gemeindevorstandes – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten




Punkt 5 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Die Bücherei lädt am 6.10.2019 zur 40 Jahrfeier ein




Sonntag, 8. September 2019

Bericht von der Gr- Sitzung am 4.9.2019


Hallo Leute,
Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung:
§ 40
Einsichtnahme in die Verhandlungsunterlagen
Jedes Mitglied des Gemeinderates kann nach Bekanntgabe der Tagesordnung in die den einzelnen Tagesordnungspunkten zugehörigen Verhandlungsunterlagen, wie Verträge, Pläne und dergleichen, Einsicht nehmen und von diesen an Ort und Stelle Kopien anfertigen oder Kopien bzw. Ausdrucke anfertigen lassen. Soweit in der Geschäftsordnung des Gemeinderates nichts anderes bestimmt ist, hat die Einsichtnahme während der Amtsstunden im Gemeindeamt zu erfolgen.
soweit so gut.
In der Tagesordnung ist mehrfach – auf Antrag des Gemeindevorstandes – zu lesen, daher habe ich bewusst erst am Montag in die Verhandlungsunterlagen Einsicht genommen.
Protokoll der Gemeindevorstandssitzung war keines vorhanden – Vorbereitung also für Gemeinderäte nicht möglich.




Punkt 1 Personelles (geschlossener Sitzungspunkt)
a)    Anstellung Verwaltungsassistenz 50% - auf Antrag des Gemeindevorstandes – Beschlussfassung
b)   Anstellung Kindergartenassistenz – Karenzvertretung – auf Antrag des Gemeindevorstandes – Beschlussfassung
c)    Anstellung Kinderkrippenassistenz – Krankenvertretung – auf Antrag des Gemeindevorstandes – Beschlussfassung
d)   Anstellung geringfügiger Gemeindearbeiter, notwendig aufgrund Kürzung Anstellungsverhältnis Walser Hannes – auf Antrag des Gemeindevorstandes – Beschlussfassung
e)    Übernahme unbefristetes Dienstverhältnis Kindergartenleitung Katharina Kimeswenger und pädagogische Fachkraft Cornelia Strasser - Beschlussfassung

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.


Punkt 2 Vergabe Wohnung Haus Antonius Top 14 – auf Empfehlung des Gemeindevorstandes – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Für diese Wohnung gab es keinen Bewerber.


Punkt 3 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Bgm. Markus Haid berichtet von der Bedarfserhebung bezüglich Nachmittagsbetreung der Kindergartenkinder an zwei Tagen in der Zeit von 13:00 bis 17:00.
Kosten monatlich pro Kind 1 Tag €30,- 2 Tage € 60,-

Die Anmeldungen sind sehr gering, nicht zuletzt wegen der Kosten.
Montag 4 Kinder
Donnerstag 6 Kinder

Die Nachmittagsbetreuung wird trotzdem auf ein Jahr befristet eingeführt.
einstimmig



Weiteres wurde mein selbständiger Antrag verlesen und dem Bauausschuss zur Bearbeitung zugewiesen.



Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich Umfahrungsstraße Birgitz Variante „Ruifachbachl-Nasses Tal“


Sehr geehrte Gemeinderäte,
im Endbericht der Mobilitätsstudie im westlichen Mittelgebirge werden die Varianten 1 (Nordumfahrung lang: Birgitz – Götzens), Variante 3 (Unterflurtrasse Götzens) und Variante 5 (Straßenverbindung im Nassen Tal) ausgeschieden.
Die Variante 4 (Neugestaltung Zentrum Götzens: Dorfentwicklung mit Kreisverkehr) soll kurz- bzw. mittelfristig umgesetzt werden.
Für eine kurze Nordumfahrung (Variante 2), die als langfristige Option angesehen wird, ist eine Trassensicherung in der Flächenwidmung anzustreben.
Diese Trassensicherung ist im Flächenwidmungsplan von Götzens eingezeichnet.

Beide Maßnahmen, besonders die Variante 4 Nordumfahrung kurz (Brunnenfeld- Grenzweg) ergeben bei Realisierung eine wesentliche Mehrbelastung für Birgitz.

Die Realisierung der Variante 4 (Nordumfahrung ) muss von der Gemeinde Birgitz verhindert werden, da laut Studie der Hauptverkehr in den Pendlerströmen von Grinzens / Axams nach Innsbruck besteht. Birgitz wird bei einer Realisierung der Nordumfahrung kurz von diesem Pendlerströmen nicht entlastet. Im Gegenteil wenn die Engstelle Götzens Kirchplatz wegfällt werden noch mehr Autofahrer diese Strecke benützen.

Man kann nicht nur gegen eine Variante sein, sondern die Gemeinde Birgitz muss eine Alternative anbieten.

Diese Alternative besteht meiner Meinung nach in der Forcierung der Umfahrungsvariante Ruifachbachl – Nasses Tal.

Die Variante Nasses Tal wurde in der Studie zwar beurteilt aber meiner Meinung nach nicht vollständig zu Ende gedacht. Eine Anbindung in Axams (Dornach) in Wohngebieten wird verständlicherweise dort abgelehnt.

Vorschlag Trassenführung Umfahrungsstraße Birgitz – Götzens (Ruifachbachl –Nasses Tal):

Beginn bei der L 12 im Bereich Freizeitzentrum Axams dem Ruifachbachl auf Birgitzer Seite folgend (Zwischen Ruifachbachl und geplanten Gewerbegebiet von Birgitz) weiteres entlang vom „Zachernssteig“ oberhalb von der Omesmühle dem Hangrücken folgend bis zum „Völsereck“.
Eine Anbindung für den Verkehr von Omes und Kristenleiten soll im Bereich Stampfgatter erfolgen.

Mit dieser Variante würde der Verkehr von Grinzens, Axams, Omes und Kristenleiten nach Innsbruck von Birgitz und Götzens abgeleitet.









Der Gemeinderat wolle beschließen:

  • Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird von der Gemeinde Birgitz als Alternative zur Variante „Umfahrung kurz“ angeboten und bei allen Besprechungen zu diesem Thema forciert.

  • Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird zur Trassensicherung im örtlichen Raumordnungskonzept (Bereich Gewerbegebiet) eingezeichnet.




Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan


Flächenwidmungsplan Götzens mit eingezeichneter Trasse "kurze Nordumfahrung" :












Sonntag, 11. August 2019

Bericht von der Gr- Sitzung am 7.8.2019


Hallo Leute,

zu Beginn der Gemeinderatssitzung stellt der Bürgermeister den Antrag auf Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes „Kostenüberschreitung und zusätzliche Aufträge bei der Friedhofserweiterung“

Diesem Antrag konnte ich wegen fehlender Unterlagen nicht zustimmen.
11 Ja 1 Nein 


Punkt 1 Zusage der Gemeinde zur Übernahme von Kosten für das Radverkehrskonzept westliches Mittelgebirge- Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Der Förderantrag des Planungsverbandes westliches Mittelgebirge, zur Planung eines Radverkehrskonzeptes für das westliche Mittelgebirge, wurde vom Land Tirol genehmigt. Förderung in der Höhe von 67% (maximal € 26.138,04) wurden zugesagt.

Beim Mobilitätskonzept „Mobilität im westlichen Mittelgebirge“ wurde für den Planungsverband westliches Mittelgebirge, bestehend aus den Gemeinden Grinzens, Axams, Birgitz, Götzens, Mutters und Natters, unter anderem ein Radwegenetz ausgearbeitet. Der Ausbau des Radwegenetzes soll in drei Phasen erfolgen. In Phase 1 werden die Verbindungen Axams – Birgitz – Götzens, Neugötzens- Mutters – Anschluss Innsbruck und Mutters – Natters – Anschluss Innsbruck umgesetzt. Diese drei Radrouten haben insgesamt eine Länge von rund 12,7 km. Die Radrouten werden teils im Mischverkehr, teils auf eigenen Radverkehrsinfrastrukturen (Radwege, Geh- und Radwege) geführt.
Nach Abschluss des Planungsprozesses sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen nun im Planungsverband westliches Mittelgebirge umgesetzt werden. Hierzu sind folgende Tätigkeiten vorgesehen:

  • Untersuchung des Bestands
  • Einreichplanung für die vorgesehenen Radwege sowie Geh- und Radweg in Lage und Höhe im Planungsgebiet inklusive Kostenschätzung
  • Ausarbeitung von Bodenmarkierungs- und Verkehrszeichenplänen für die Routenabschnitte im Mischverkehr
  • Ausarbeitung von Verordnungsentwürfen

Kosten € 39.012,- Anteil für Birgitz € 1080,20

einstimmig


Punkt 2 Evaluierung der Jugendarbeit im westlichen Mittelgebirge – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Der Bürgermeister berichtet über die Aktivitäten des JIM

Punkt 3 Kostenbeiträge der Gemeinde für Kinderbetreuung durch Tagesmütter – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Vorschreibung vom Amt der Tiroler Landesregierung nach § 44 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, LGBl. Nr. 26/2017 und Richtlinie Tagesbetreuung für Tageseltern § 6 Verfahrensbestimmungen, Punkt 5. – Einhebung der Gemeindebeiträge für das Jahr 2018.

Betreut wurde ein Kind aus Birgitz ein halbes Jahr und dafür wurden der Gemeinde   € 623,53 vorgeschrieben. Mitspracherecht hat die Gemeinde keines?


Punkt 4 Anfrage Sozialsprengel westliches Mittelgebirge Kostenbeteiligung für Windschutz für Terrasse der Tagesbetreuung – Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Für die Tagesbetreuung in Natters soll ein Windschutz auf der Terrasse errichtet werden.
Kostenanteil für Birgitz € 416,-
einstimmig


Punkt 4a Antrag des Gesundheits- und Sozialsprengels auf Vorweg- Übernahme der Abgangsdeckung durch die Gemeinde – Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Ansuchen des Gesundheits- und Sozialsprengels:

Laut Beschlüssen der Generalversammlung am 23.4.2014 und 27.11.2018 übernehmen die Gemeinden die Abgangsdeckung bei der Tagespflege und bei Essen auf Rädern. Dies wurde bisher immer im Feber des Folgejahres nach tatsächlich ermitteltem Abgang den Gemeinden vorgeschrieben.
Da wir jedoch keine finanziellen Reserven haben, um den bereits bisher entstandenen Abgang vorzufinanzieren, bitten wir jetzt schon um eine Vorschusszahlung laut beiliegenden Schreiben.

Der Abgang für das 1. Halbjahr 2019 beträgt ca. € 5.000,-
Anteil Birgitz € 250,-
einstimmig


Punkt 5 Antrag des Obst und Gartenbauvereins auf Verwendung des Gemeindewappens - Beschlussfassung

Auf der vom Obst und Gartenbauverein gestalteten Übersichtskarte (Hof und Flurnamen) wollen wir auch das Gemeindewappen abbilden.
einstimmig


Punkt 6 Verordnung über die Erklärung einer Straße zur Gemeindestraße – Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Die „Straßen in der Birga“ sind derzeit laut gültigen Flächenwidmungsplan als Freiland ausgewiesen.
Dieser Mangel soll nun durch eine entsprechende Verordnung behoben werden.
11 Ja 1 Enthaltung

Punkt 7 Bericht der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Kenntnisnahme

Der Substanzverwalter berichtet kurz und bündig „keine besonderen Vorfälle“
11 Ja 1 Enthaltung (SV)

Punkt 8 Friedhofserweiterung, zusätzliche Kosten


Dieser Tagesordnungspunkt wurde zusätzlich aufgenommen und ohne jeglicher Informationsmöglichkeit beschlossen.

Die Bauarbeiten wurden wegen Dringlichkeit am 4.7.2018 vergeben. Seither ist über ein Jahr vergangen, die Baustelle ist nicht fertig und jetzt kommen plötzlich zusätzliche Kosten auf uns zu?

Sind diese zusätzlichen Kosten überhaupt gerechtfertigt und waren diese bei der Voranschlagserstellung 2019 (Halbes Jahr nach der Auftragserteilung) nicht bekannt?

Budgetiert wurden sie nicht.

Die Kosten steigen von € 115.000,- auf € 148.900,- Netto
Und zusätzlich noch ca. € 18.000,- für die Marmortafeln.

Diese Marmortafeln als Abdeckung der Uren sind jetzt laut Baumeister unbedingt notwendig, bei der Vorstellung des Projekts durch denselben Baumeister am 6.6.2018 waren diese Marmortafeln nicht notwendig?

Gegenangebote für diesen Auftrag von ca. € 18.000,- gibt’s keine?

Die Mehrarbeiten kann ich nicht seriös beurteilen, weil keine Verhandlungsunterlagen vom Bürgermeister zur Verfügung gestellt wurden.
Keine Vergleichsmöglichkeit der damaligen Ausschreibungspositionen mit den nun reklamierten Zusatzkosten.

Mehrkosten betreffen unter anderem auch den Parkplatz, dazu ein Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung am 6.6.2018:

„Bmst. Heinz Haid führt an, dass sein Vorschlag nicht nur die Errichtung neuer Urnengräber umfassen würde, zugleich möchte er noch die Parkplätze umgestalten (behindertengerechte Parkplätze) und einen Brunnen am Friedhof installieren.“

Warum jetzt Zusatzkosten für die Parkplatzgestaltung?

Bei dieser Sitzung wurden vom Bmst. Heinz Haid auch die Vorzüge eines Betondaches hervorgehoben (Holz im freien fault).

Diese Betondächer (Fertigteile) wurden auch genehmigt und bestellt, errichtet wurden ohne jeglicher Information an den Gemeinderat „Holzdächer“

Wird schon niemanden auffallen??

Laut Bmst. Heinz Haid sind die geplanten Betonfertigteile technisch nicht realisierbar?????????

Dieser Auftragserweiterung konnte ich nicht zustimmen

9 Ja 2 Enthaltungen 1 Nein

Vielleicht darf ich nachträglich in die seinerzeitigen Ausschreibungsunterlagen (Bestellung) Einsicht nehmen, wer’s versuchen und über das Ergebnis berichten.





Punkt 9 Änderung im Dienstpostenplan der Gemeinde – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich hier nicht berichten.



Punkt 10 Anfragen, Anträge, Allfälliges




M.f.G.
Herbert Jordan