Sonntag, 16. Juni 2019

Bericht von der Gr-Sitzung am 12.06.2019


Hallo Leute,
 am Beginn der Gemeinderatssitzung wurde vom Bürgermeister der Antrag auf Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes gestellt.
„Verleihung eines goldenen Ehrenzeichens“
einstimmig

Punkt 1 Kassenprüfungsprotokoll 02/2019 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Das Kassenprüfungsprotokoll wurde verlesen.

Weil ich zur Vorbereitung auf die Gemeinderatssitzung, entgegen den Bestimmungen in der TGO, keine Kopie vom Protokoll erhalte kann ich diesem umfangreichen Zahlenmaterial nicht zustimmen.
12 Ja 1Nein

Punkt 2 Mehreinnahmen und Überziehungen - Beschlussfassung

Die Mehreinnahmen und Überschreitungen abweichend vom Voranschlag 2019 (1.1.2019 – 3.6.2019) wurden vom Bürgermeister verlesen.
Diese Listen lagen in den Verhandlungsunterlagen auf und ich erhielt auch eine Kopie zur Vorbereitung.

Mehreinnahmen € 148.462,12 (Rechnungsergebnis 2018 € 142.607,16
Überschreitungen € 42.227,51
Verfügbarer Rest € 106.234,61

Meine Fragen zu der Überschreitung am Haushaltskonto Breitbandleitung von € 10.656,43 wurden beantwortet:
Frage1: Wurden Breitbandlehrverrohrungen außer  in der Fuchsgasse noch wo anders verlegt?  Antwort „Nein“
Frage2: warum dann die Kostenüberschreitung von € 10.560,- Projekt Fuchsgasse war ja bei der Voranschlagserstellung bereits bekannt? Antwort ????
einstimmig


Punkt 3 Vergabe von Malerarbeiten Pavillon und Bücherei - Beschlussfassung

Für die Malerarbeiten wurden drei Firmen angeschrieben, zwei haben ein Angebot gelegt.
Billigstbieter Fa. Geiler ca. € 4800,-
einstimmig


Punkt 4 Widum Pfarre Birgitz, Klärung zur weiteren Vorgehensweise – auf Empfehlung des Gemeindevorstandes - Beschlussfassung

Für die Errichtung des Widums wurde 1971 ein Baurechtsvertrag zwischen der „Expositur Stiftung in Birgitz“ und der „Gemeinde Birgitz“ abgeschlossen.

Vertragslaufzeit vom 1.Mai 1971 bis 30. April 2051.
Die Gemeinde Birgitz verpflichtet sich, das Bauwerk nach seiner Fertigstellung nebst Zubehör stets in gutem baulichen Zustand zu erhalten.
Die Expositur Stiftung in Birgitz erhält für die Dauer des Baurechtsvertrages das „unentgeltliche Fruchtgenußrecht“

Den weiteren Ausführungen vorausschicken möchte ich meine Meinung „Verträge sind einzuhalten“

Die Gemeinde Birgitz benötigt dringend Platz für die Kinderbetreuung (Kinderkrippe und Kindergarten weil die Zahl der Kinder in den nächsten Jahren ansteigt) daher wurde ein Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen am Areal des Widums geprüft und als unwirtschaftlich eingestuft.

Antrag vom Bürgermeister: Alle Verhandlungen und Planungen für einen Neubau der Kinderbetreuungseinrichtungen am Widum Areal einzustellen.
Einstimmig

Wie geht’s mit dem Widum weiter?
 Eine vorliegende Schätzung von der Expositur Stiftung in Birgitz, über die Höhe des Sanierungsbedarfs beläuft sich auf über eine halbe Million Euro.

Der Bürgermeister regte an, einen Sachverständigen zu bestellen der die tatsächlichen dringenden Sanierungen erhebt und in Absprache mit der Gemeinde und Kirche die einzelnen Arbeiten festlegt. Sanierung über mehrere Jahre gestreckt.

Meine Meinung dazu ist, bei diesem Modell gibt es immer zwei unzufriedene Parteien, die Gemeinde weil sie das Gefühl hat zu viel zu zahlen und die Kirche weil sie das Gefühl  hat es wurde zu wenig saniert.
Das Gebäude wurde Anfang der siebziger Jahre errichtet, damals nach dem neuesten Standard, der heute längst überholt ist.
Und damit beginnt`s, soll die Sanierung nach dem Standard von 1970 erfolgen oder soll es nach heutigem Standard renoviert werden? (Niedrigenergiehaus)
Wie oft bis zum Vertragsende muss noch saniert werden?

Ich stellte daher den Antrag:
Der Bürgermeister soll mit der Expositur verhandeln.
Ziel: Der Baurechtsvertrag wird vorzeitig aufgelöst und die Expositur übernimmt das Widum im derzeitigen Zustand, die Gemeinde Birgitz leistet dafür eine entsprechende Abschlagszahlung.
2 Ja 2 Nein 9 Enthaltungen

Bgm. Markus Haid stellte daraufhin den Antrag:
Gründung eines Gremiums mit je einem Mitglied aller Gemeinderatsfraktionen und Bürgermeister die mit der Expositur die weitere Vorgangsweise verhandeln soll. Ergebnis soll bis 1 September 2019 vorliegen.
13 Ja






Punkt 5 Erweiterung der Kindergartenöffnungszeiten – auf Empfehlung des Sozialausschusses - Beschlussfassung

Auf Wunsch der Eltern sollen die Kindergartenöffnungszeiten an zwei Nachmittagen pro Woche ausgedehnt werden. 13 – 17 Uhr
Kostenbeitrag der Eltern bei Inanspruchnahme von 1 Tag €30 und 2 Tagen € 60 pro Monat.
Öffnungstage werden mittels Umfrage erhoben.
13 Ja  1 Enthaltung


Punkt 6 Anpassung der Entgelte für Kindergartenbesuch – auf Empfehlung des Sozialausschusses

Elternbeitrag für Ganztageskindergarten Über 4 jährige wird angepasst.
Betreuung bis 14 Uhr monatlich €8,-
einstimmig

Punkt 7 Internetauftritt der Gemeinde – Bericht durch Sozialausschuss - Kenntnisnahme

Der neugestaltete Internetauftritt ist vergleichbar mit dem der Gemeinde Axams.


Punkt 8 Umbau der Kirchenorgel – auf Empfehlung des Kulturausschusses - Beschlussfassung

Die Pirchner-Orgel aus dem Jahr 1977 soll ein Service und eventuell auch eine Erweiterung erhalten. Ein Service soll ca. €16.000,- kosten, mit der Erweiterung kommen Kosten von ca. € 60.000,- zusammen. Der anwesende Pfarrkirchenrat konnte auch nicht genau sagen was nun wirklich umgesetzt werden soll, daher habe ich den Antrag gestellt, eine finanzzusage von der Entscheidung des Pfarrkirchenrates abhängig zu machen.
2 JA 9 Nein 2 Enthaltungen

Antrag Subventionszusage 30% der Kosten maximal € 20.000,-
11 Ja 1 Nein(ich) 1 Enthaltung


Punkt 9 Bericht Kulturausschuss – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Der Ausschussobmann berichtet von der Sitzung (Panoramatafel Gartenbauverein, Orgelsanierung, Ehrungen, Sportplatzregeln, usw.)

Punkt 10 Bauliche Maßnahmen betr. Liftparkplatz lt. Verordnung - Beschlussfassung

Für einen Teil des Liftparkplatzes wurde wie berichtet eine Kurzparkzonenregelung erlassen. Parkdauer maximal 3 Stunden.
Die BH verlangt nun eine deutliche Abgrenzung dieser Fläche vom restlichen Parkplatz. Zu diesem Zweck sollen an der Westseite der Kurzparkzone sogenannte Jersey Wände aus Beton aufgestellt werden. Diese Maßnahme warf die Frage auf ob auf der restlichen Liftparkfläche nicht zu viele Parkplätze verloren gingen.

Kosten für die Jersey Wände ca. €2.500,-

Ich war gegen die Verhängung einer Kurzparkzone und kann dieser Geldverschwendung auch nicht zustimmen

Es wurden drei Anträge gestellt:

Zur Abklärung vertagen 2 Ja 9 Nein 2 Enthaltungen
Dem Liftausschuss zur Abklärung zuweisen 6 Ja 7 Nein
Kaufen  8 Ja 4 Nein 1 Enthaltung

Punkt 11 Bericht der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Kenntnisnahme

Der Substanzverwalter erklärt dass nach Prüfung der Unterlagen, insbesondere der Rechnungsbericht, kann an dieser Stelle ausschließlich berichtet werden, dass keine Ansprüche der GGAG Birgitz laut dem § 86 d TFLG 1996 vorliegen. Es wurden keinerlei Ausschüttungen vorgenommen und kann deshalb auch kein weiterführender Antrag mehr gestellt werden – die Voraussetzungen hierfür sind nicht gegeben.

Meine Frage nach sogenannten „verdeckten Ausschüttungen“ ( kürzlich ergangenes LVWG-Urteil) wurden ebenfalls verneint.
12 Ja 1 Enthaltung (SV)

Weiteres berichtet er von der Jahreshauptversammlung der GGAG Birgitz zu der 16 Mitglieder erschienen sind.
12 Ja 1 Enthaltung (SV)

Punkt 12 Erweiterung Anstellungsverhältnisse der KIGA Angestellten aufgrund erweiterter Öffnungszeiten- Beschlussfassung

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten

Punkt 13 Anstellung Reinigungskraft lt. Ausschreibung auf Empfehlung des Gemeindevorstandes – Beschlussfassung

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten


Punkt 14 Verlängerung der Mietverträge im Haus Antonius – Herrengasse 1 – auf Empfehlung des Sozialausschusses

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten


Punkt 15 Antrag auf Zuerkennung des „Goldenen Ehrenzeichen“ der Gemeinde Birgitz

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten


Punkt 16 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Kritisiert wurde die Entfernung von diversen „Vorrang geben „ Tafeln im Gemeindegebiet und damit die Inkraftsetzung der „Rechtsregel“ ohne Info der Bevölkerung.
Im Bereich Moosacker ist es zu mehreren beinahe Unfällen durch diese Maßnahme gekommen, wie eine Gemeinderätin die selbst daran beteiligt war, berichtet.

M.f.G.
Herbert

Sonntag, 12. Mai 2019

Bericht von der Gr-Sitzung am 08.05.2019


Hallo Leute,

Punkt 1 Erlassung einer Bausperre gem. § 74 TROG 2016 für das Planungsgebiet „Am Bachrain 1 und 3“, KG Birgitz - Beschlussfassung

Die betroffenen Grundstücke haben laut gültigen Bebauungsplan eine sehr hohe Baumassendichte (Baumassendichte höchst 5,00) dies resultiert aus immer wieder nachträglich genehmigten Zubauten in der Vergangenheit.
Der neue Besitzer will das Objekt teilweise abreisen und eine Wohnanlage errichten. Balkone direkt angrenzend zur Hofstelle des Nachbarn, dieser befürchtet daher Interessenkonflikte und ersucht um Änderung des Planentwurfes.

Der Planentwurf wurde im Bauausschuss besprochen und die Änderungswünsche dem Bauwerber mitgeteilt.
Laut Bürgermeister gab es von Seiten des Bauwerbers bis heute keine Rückmeldung, daher beantrage er eine Bausperre.

Der Raumplaner der Gemeinde Birgitz hat dazu eine Stellungnahme erstellt mit dem Hauptinhalt § 8 Schutz des Orts- und Straßenbildes.

Auszug aus dieser Stellungnahme:
„Der historische Ortskern insbesondere die Bereiche Obergasse – Kapellenweg – Dorfplatz und Dorfstraße ( von der Pfarrkirche bis zum Weg „Am Bachrain“) stellen mit straßenbegleitenden Bebauungen traditionelle und sensible Bereiche dar, die durch dieStellung und Gliederung der Gebäude, Proportionen, Dachlandschaften und Fassadengestaltung geprägt sind.
Bei Abbruch und Wiederaufbau, bei Zu- und Umbauten und bei Neubaumaßnahmen ist im Zuge der Erstellung von Bebauungsplänen auf die Erhaltung dieser ortsbildprägenden Bebauungsformen Bedacht zu nehmen.

Der aktive landwirtschaftliche Betrieb (Nachbar) ist bei Bedarf durch entsprechende Widmungen in seinem Bestand zu sichern.“


In dieser Stellungnahme fehlen mir die Bedingungen, Maßnahmen welche der Bauwerber zu setzen hat damit die Bausperre wieder aufgehoben werden kann.
Diese Bedingungen fehlen auch im Verordnungstext.

Der Bürgermeister stimmt dem grundsätzlich zu, ersucht aber wegen der Dringlichkeit trotzdem um Zustimmung.
Bausperre für ein Jahr kann aber beim Vorliegen von entsprechenden Planentwürfen jederzeit wieder aufgehoben werden.

Diesem Argument konnte ich mich auch anschließen.

11 Ja 1 Nein

Punkt 2 Auftrag des Gemeinderates an den Substanzverwalter sämtliche Ansprüche nach § 86d TFLG 1996 zu prüfen und hierüber zu berichten - Beschlussfassung

Der Tiroler Gemeindeverband hat in seinem Schreiben (Agrar 01/2019) an die Bürgermeister zum Thema
„Vermögensrechtliche Auseinandersetzung für die Vergangenheit bei Agrargemeinschaften auf Gemeindegut im Sinn des § 33 Abs. 2 lit. C Z 2 TFLG 1996“
auf den Anspruchsverlust bei nicht Geltendmachung bis 31.08.2019 hingewiesen.

Der Substanzverwalter wurde beauftragt dies zu überprüfen und dem Gemeinderat bei der Juni Sitzung zu berichten11 Ja 1 Enthaltung


Punkt 3 Spielplatzsanierung bzw. Umgestaltung auf Grund TÜV Gutachtens- konkretes Angebot der Firma AGROPAC GmbH &Co KG – Beschlussfassung

Der Spielplatz muss teilweise saniert werden und ein neues Spielgerät soll bei dieser Gelegenheit auch angeschafft werden.
Kosten ca. € 11.500,- nur teilweise im Voranschlag gedeckt, Rest vom Rechnungsüberschuss 2018.
10 Ja 1 Nein 1 Enthaltumg


Punkt 4 Kassenprüfungsprotokoll 1/2019 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Das Kassenprüfungsprotokoll wurde verlesen.

Weil ich zur Vorbereitung auf die Gemeinderatssitzung, entgegen den Bestimmungen in der TGO, keine Kopie vom Protokoll erhalte kann ich diesem umfangreichen Zahlenmaterial nicht zustimmen.
Kopie erhalte ich keine, laut mündlicher Auskunft der Aufsichtsbehörde, darf ich das Protokoll nur „abschreiben“????? Ein Protokoll das bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung vollinhaltlich verlesen wird ????
Schriftliche Auskunft von der Aufsichtsbehörde erhalte ich nur wenn ich eine Aufsichtsbeschwerde einreiche – ob das dafür steht??????

11 Ja 1 Nein




Punkt 5 Darlehensaufnahme Wasserleitungsfonds für Transportleitung und Ringschluss Birga - Beschlussfassung

Die Darlehensaufnahme wurde einstimmig beschlossen.


Punkt 6 Antrag des Obst und Gartenbauvereins betreffend der Anbringung einer Panoramatafel mit Orthofoto beim alten Bauhof - Beschlussfassung

 Beschreibung: Beschreibung: NA01441_
                                                                                                                       Obst- und Gartenbauverein Birgitz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Gemeinderätinnen
Der Obst- und Gartenbauverein feiert 2019 sein 30 jähriges Bestandsjubiläum.
Zu diesem Anlass will der Verein etwas Nachhaltiges für die Allgemeinheit schaffen.
Bei den Überlegungen, was wir machen könnten, ist uns aufgefallen dass die historischen Flur und Hofnamen allmählich in Vergessenheit geraten.
 Daher möchten wir diese Flur und Hofnamen der Öffentlichkeit in Form einer „Panoramakarte“ an der Bauhofwand präsentieren.
Die Karte soll ca. 2,5 Meter hoch und ca. 1,8 Meter breit sein und das gesamte Ortsgebiet von Birgitz mittels Orthofoto  (Maßstab ca. 1: 2500) mit den deutlich lesbaren Flurnamen darstellen.
Weiteres sollen in einem Katasterplan  (links Unten) aus den Jahre 1856 alle Hofnamen ersichtlich sein.
Die Tafel soll an der Südseite des Bauhofes zwischen den Fenstern angebracht werden.
Der Ost und Gartenbauverein ersucht den Gemeinderat von Birgitz um Genehmigung dieses Aufstellungsplatzes.
Weiteres ersuchen wir den Kulturausschuss um Mitwirkung bei der Festlegung welche historischen Flurnamen und Straßenbezeichnungen in die Karte aufgenommen werden sollen.

M.f.G.
Herbert Jordan
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


Punkt 7 Bericht der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Kenntnisnahme

Am 09. Mai 2019 findet die Vollversammlung der Gemeindegutsagrargemeinschaft statt.
10 Ja 2 Enthaltungen


Punkt 8 Heimatbuch – Bericht durch den Kulturausschuss

Auf Antrag des Kulturausschusses soll ein „Heimatbuch von Birgitz“ erstellt werden.
12 Ja

Punkt 9 Pachtvertrag neu – Recyclinghof Birgitz auf Empfehlung des Gemeindevorstandes – Beratung und Beschlussfassung

Der neue Pachtvertrag wurde verlesen.
Pachtdauer bis 30.04.2029
einstimmig

Punkt 10 Personelle Angelegenheiten
a)    Anstellung Kindergartenassistenz – Beschlussfassung auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Sozialausschusses (Geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich hier nicht berichten.

Punkt 10 Anfragen, Anträge, Allfälliges




M.f.G.
Herbert Jordan





Tagesordnung der Gr-Sitzung am 08.05.209