Sonntag, 17. Juni 2018

Widmungsansuchen?????????


Hallo Leute,

heute möchte ich von der „effizienten“ Arbeit der Bürgermeister von Birgitz berichten.

Bitte beachten sie die angeführten Datums, sind keine Schreibfehler.

Auszug aus dem Antwortschreiben der Gemeinde Birgitz “Bezug: Widmungsansuchen  Antwortschreiben“ erstellt am 2. Mai 2018 dem Antragsteller am 5. Juni 2018 übergeben:

„Zum 1.1.2014 wurde von dir ein neuerliches Entwurfskonzept für den Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle im Gemeindeamt abgegeben. Mit diesem haben wir uns natürlich umgehend ausführlich auseinandergesetzt und dessen Zulässigkeit geprüft.

In einer persönlichen Vorsprache beim Amt der Tiroler Landesregierung, am 22.02.2018, wurde das geplante Vorhaben geschildert. ………………“

 
Schlusssatz des Antwortschreibens:

„Da also die Voraussetzungen für eine positive Behandlung deines Ansuchens nicht vorliegen, gilt es dieses leider unsererseits abzuweisen bzw. kann deinem Konzeptentwurf keine positive Beurteilung vorausgesagt werden.“

Der Bürgermeister weist das Ansuchen nach viereinhalb Jahren  ab, obwohl er dazu gar nicht berechtigt ist????

Zuständig ist der Gemeinderat von Birgitz und der hätte das Ansuchen innerhalb von 6 Monaten behandeln müssen. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Bürgermeister dieses Ansuchen auf die Tagesordnung setzt, wozu er auch verpflichtet ist. Aber?????????

Auszug aus „Immobilien Scout 24“ :

Wie können Eigentümer ein Grundstück umwidmen lassen?
Die Umwidmung von Grundstücken kann bei der zuständigen Gemeinde, die laut Flächenwidmungsplan dafür zuständig ist, beantragt werden. Dazu wird ein schriftliches Umwidmungsansuchen an die Gemeinde geschickt, mit Nennung der genauen Adresse und Nummer der betroffenen Parzelle sowie der Quadratmeterzahl laut Grundbesitzbogen, der aktuellen Widmungsform und der gewünschten Umwidmung sowie einer Begründung für das Ansuchen, wie etwa Bebauungsabsichten, Parzellierungen oder eine neue Nutzung. Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen.
Nach Einlangen beim Gemeindeamt wird die Umwidmung in einer Gemeinderatssitzung innerhalb von sechs Monaten beschlossen oder abgelehnt. Bei einer Zusage wird sie an die Landesregierung zur abschließenden Kontrolle weitergeleitet. In Städten sind die jeweiligen Magistrate für Raumplanung zuständig. Auch benachbarte Grundstückseigentümer werden über die geplante Umwidmung schriftlich informiert und haben ein Einspruchsrecht.

M.f.G.
Herbert
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Sonntag, 10. Juni 2018

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 06.06.2018


Hallo Leute,
es freut mich, dass ich bei dieser Sitzung allen Anträgen zu den  Tagesordnungspunkten zustimmen konnte.

Punkt 1 Dienstbarkeitsvertrag und Vereinbarung mit Grundstückseigentümern bezüglich notwendiger Erweiterung der öffentlichen Versorgungsleitungen - Beschlussfassung

Die Hauptwasserleitung in den Ortsteil Birga muss erneuert werden. Da dies nicht auf öffentlichen Grund realisierbar ist, haben zwei Grundeigentümer einer Verlegung der Wasserleitung auf Ihrem Grund zugestimmt.

Zur rechtlichen Absicherung werden sogenannte Dienstbarkeitsverträge abgeschlossen.
einstimmig


Punkt 2 Anbotslegung und folgender Abschluss eines Vertrages für Grundankauf durch die Gemeinde (Parzelle 774/2, KG Birgitz) - Beschlussfassung

Der Ankauf eines Teiles der Parzelle östlich von der Pfarrkirche im Ausmaß von 350 m² wurde einstimmig beschlossen.

Punkt 3 Friedhofserweiterung – Klärung über weitere Vorgehensweise - Beschlussfassung

Der Bauausschussobmann hat eine Planskizze zur Erweiterung der Urnengräber vorgestellt. Es sollen 67 neue Urnengräber entstehen.
Ich habe angeregt im Zuge der Planung auch eine öffentliche WC-Anlage mit einzuplanen.
Es wurde beantrag diese Planungen weiterzuverfolgen.

12 Ja 1 Enthaltung (Bauausschussobmann)

Punkt 4 Fortschreibung örtliches Raumordnungskonzept gem. § 31a TROG 2016 und Übermittlung eines Entwurf Konzeptes an die Tiroler Landesregierung - Beschlussfassung

Der allgemeine Verordnungstext wurde bei mehreren Sitzungen des Ausschusses für Ortsgestaltung und Raumplanung erarbeitet.
Zu diesen Sitzungen war auch ich als Vertreter der Heimatliste Birgitz geladen und konnte daher dem Verordnungstext ohne längere Diskussion im Gemeinderat zustimmen.

Nur der allgemeine Verordnungstext soll jetzt von einem Juristen geprüft werden.
12 Ja  1 Enthaltung

Der planliche Teil (Festlegung der Stempel, Widmungen, Zeitzonen, usw.) soll in weiteren Sitzungen des Ausschusses vorbesprochen werden.



Punkt 5 Liftparkplatz – Erlassung einer Verordnung durch die Gemeinde (Park und Halteverbot) – Beschlussfassung

Im Bereich Liftstüber soll für den Parkplatzteil der nicht zur Gastwirtschaft zählt eine Kurzparkzone verordnet werden. Parkdauer maximal 12 Stunden in der Zeit von Montag bis Sonntag von 0.00 bis 24.00.
11 Ja 2 Enthaltungen



Punkt 6 Festsetzung der Waldumlage für die Gemeinde Birgitz ab dem Jahr 2018 - Beschlussfassung

Aufgrund des Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBL. Nr. 55, zuletzt geändert durch LGBl.  Nr. 133/2017, wird zur teilweisen Deckung des jährlichen Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewaldaufseher verordnet:
§1
Waldumlage, Umlagesatz
Die Gemeinde Birgitz erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien Wirtschaftswald, Schutzwald im Ertrag und Teilwald im Ertrag mit 100 v. H. der von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung vom 16. Jänner 2018, LGBl. Nr. 16/2018, festgesetzten Hektarsätze fest.
einstimmig

einstimmig





Punkt 7 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Bericht

50 Stück Vieh werden heuer auf der Birgitzer Alm gealpt. Die Zaunschäden, entstanden durch den vielen Schnee, wurden rechtzeitig behoben.
Kenntnisnahme 13 Ja



Punkt 8 Wohnungsvergabe bzw. Nachbesetzung der Mietwohnungen (Herrengasse 1, Top4 und Top8) - Beschlussfassung

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich hier nicht berichten.

Punkt 9 Personelle Angelegenheiten - Beschlussfassung


Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich hier nicht berichten.


Punkt 10 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Bgm. Markus Haid berichtet über die Sitzungen zur Mobilitätsstudie (Umfahrung)
Am 5. Juli soll ein Workshop stattfinden zu dem Birgitz zwei Vertreter entsenden darf.
Bgm. ist klar als zweiter Teilnehmer wurde der Vizebürgermeister vorgeschlagen
11 Ja 1Nein 1 Enthaltung

Georg Haid berichtet über die Arbeiten zur Erstellung einer Dorfchronik.

Beantragt wurde die Installation eines fixen Beamer mit Leinwand im Kultursaal, soll im Budget 2019 eingeplant werden.

Weiteres wurde die „Verschandelung des Dorfplatzes mit der ausufernden Bierwerbung „ angesprochen.

M.f.G.
Herbert


Sonntag, 29. April 2018

Sonntag, 15. April 2018

Bericht von der Gr-Sitzung am 11.04.2018


Hallo Leute,
bei der Sitzung waren 11 Gemeinderäte anwesend..

Punkt 1 Wohnungsvergabe bzw. Nachbesetzung- der Mietwohnungen (Herrengasse 1, Top 7 und 8) auf Empfehlung vom Sozialausschuss  - Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.

Punkt 2 Sozialer Wohnbau Rohracker – Vergabe der freigewordenen Wohnungseinheit- auf Empfehlung des Sozialausschusses – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.


Punkt 3 Förderansuchen des Vereins Miteinander im Mittelgebirge – Beschlussfassung

Die Tätigkeiten des Vereins „Miteinander im Mittelgebirge“ wurden von Fr. Haslinger vorgetragen.
Dem Förderansuchen von € 750,- (50 Cent pro Einwohner) wurde einstimmig zugestimmt.


Punkt 4 Kassenprüfungsprotokoll 1/2018 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 01/2018 wurde von Obmann verlesen.
Gesamthaushalt:
Einnahmen          1.003.932,81
Ausgaben            1.087.934,64
Quartalsergebnis     -84.001,83

Unstimmigkeiten gab es über den Antrag des Überprüfungsausschussmitglieds Recla, dessen Antrag auf Rechnungseinsicht der Asphaltierungsarbeiten 2017, mehrheitlich (Bürgermeisterfraktion) abgelehnt wurde und an den Kanalausschuss verwiesen wurde.

Dieser Antrag und die Ablehnung wurden nicht ins Protokoll aufgenommen??????

Meine Frage, warum die massive Haushaltsüberschreitung im außerordentlichen Haushalt
 (Voranschlag € 480.000,- Ausgabenvorschreibung jetzt schon über 570.000,- Euro – Überziehung € 90.000,-)
nicht  aufgezeigt und hinterfragt wurde, konnte nicht beantwortet werden.

Bgm. Markus Haid erklärte, die Gemeindeverwaltung wird sich das anschauen?

Außerordentlicher Haushalt
Einnahmenvorschreibung       317.978,30
Ausgabenvorschreibung         570.427,02
Quartalsergebnis                   -252.448,72

Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 20.12.2017, wo ich auf den zu niederen Voranschlagsposten im außerordentlichen Haushalt hingewiesen habe:

Einwendung 4: 5/850001-004000 Sanierung Quellfassung mit Hochbehälter (Seite 11)
VA 2018 – 480.000,- €
Im Gesamtkosten und Finanzierungsplan fehlen die Kosten für die vorgeschriebenen Rekultivierungsarbeiten (Aufforstung) weiteres fehlen die Ingenieurskosten.
Der VA 2018 ist entsprechend anzupassen.

Antwort:
Die Aufforstung erfolgt durch den Waldaufseher der Gemeinde und die Kosten sind so gering wie möglich gehalten. Seitens der Fa. AEP fallen keine Ingenieurskosten mehr an, da der Hochbehälter fertig ist, es fehlen nur mehr die Kosten für die Kollaudierung welche im VA aufgenommen wurden. Es werden alle Buchungen auf das HH 5/850001-004000 verbucht, da dies auch seitens des Landes (Nachweis für das Impulspaket) so gewünscht wird.

Kenntnisnahme 10 Ja - 1 Enthaltung (nicht ich)

Punkt 5 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Berichterstattung

Substanzverwalter Georg Haid berichtet über die Jahreshauptversammlung der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz mit Neuwahlen des Ausschusses.

Zum neuen Obmann wurde Hr. Andreas Kirchmair gewählt.

Kenntnisnahme 10 Ja – 1 Enthaltung (SV)


Punkt 6 Festlegung des Verordnungstextes zum Raumordnungskonzept- Berichterstattung durch den Bauausschuss- Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Bgm. und Ausschussobmann berichten über die beiden Sitzungen wo der Verordnungstext behandelt wurde.
Zu den beiden Sitzungen war ich auch als sogenanntes „beratendes Mitglied“ geladen. Die Sitzungen verliefen sehr professionell, dass nicht alle Textpassagen einstimmig angenommen wurden liegt an der sehr schwierigen Materie aber darüber muss ja der Gemeinderat dann abstimmen.  
Der neue Verordnungstext liegt noch nicht schriftlich vor, daher gab´s auch keine Abstimmung





Punkt 7 Vergabe der Baumeisterarbeiten für den Tiefbau 2018 – (auf Empfehlung des Umweltausschusses) - Beschlussfassung

Preise bleiben gleich wie 2017 daher wurde der Auftrag wieder an die Fa. Fröschl vergeben.
10 Ja – 1 Enthaltung wegen Befangenheit

Punkt 8 Honorarangebot für Ingenieurleistungen Wasserversorgungsanlage Birgitz – Erneuerung von Ringschluss Transportleitung in der Birga – (auf Empfehlung des Umweltausschusses) - Beschlussfassung

Im Ausschuss wurde das Fehlen von mehreren Angeboten kritisiert. Das wurde nachgeholt, allerdings liegen erst 2 Angebote vor, statt der geforderten 3.
Wegen der Dringlichkeit wurde beschlossen, nach Vorliegen des 3 Angebotes die Arbeiten an den billigst Bieter zu vergeben.
10 Ja – 1 Enthaltung (nicht ich)


Punkt 9 Vereinbarung mit Grundbesitzern über Verlegung der öffentlichen Versorgungsleitungen – Beschlussfassung

Bgm. berichtet über Probleme, es liegen noch keine unterschriebenen Vereinbarungen vor, daher auch keine Abstimmung.

Punkt 10 Förderansuchen zur Schanzenanlage Natters – Antrag vom Bezirkshauptmann – Beschlussfassung

Das Förderansuchen wurde verlesen.
€ 3000,- werden für das Budget 2019 aufgenommen.
Einstimmig

Punkt 11  Information zur UCI Rad- WM vom 22.09 -30.09.2018 bzw. Streckenführung, Sperrungen usw. – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Anlässlich der Straßenrad WM 2018 führt ein Rennen auch durch Birgitz. Am Sonntag den 23.09.2018 nachmittags wird daher die Landesstraße L12 gesperrt.

Punkt 12 Bericht des Ausschusses für Bildung-, kultur- und Sport mit eventueller Beschlussfassung

Der Ausschussobmann berichtet:
Am Sportplatz stehen wieder Reparaturarbeiten an. Vandalen Schäden???
Eine Dorf Chronik soll erstellt werden.


Punkt 13 Anfragen, Anträge, Allfälliges

M.f.G.
Herbert

Sonntag, 8. April 2018

Tagesordnungspunkte der GR-Sitzung am 11.04.2018



Hallo Leute,

Tagesordnungspunkt 1 und 2 sollen als „geschlossene Punkte“ behandelt werden.

Das heißt allenfalls anwesende Zuhörer müssen den Verhandlungssaal verlassen und dürfen erst bei Tagesordnungspunkt 3 den Verhandlungssaal wieder betreten. (Verhandlungsdauer???????)

Wäre es nicht Zuhörerfreundlicher die „geschlossenen Tagesordnungspunkte“ am Ende der Gemeinderatssitzung anzusetzen?

M.f.G.
Herbert